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BGH - VI ZB 17/11
Bundesgerichtshof vom 20.12.2011
- Inhalt
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- am Main, JurBüro 1984, 1083, 1084) reicht es für die Erstattungsfähigkeit nicht aus, dass das
- zu dem Ergebnis, die tendenziell frontseitig und im Eckumfassungsbereich am rechten äußeren
- . Weinstraße Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. Dezember 2011 durch den Vorsitzenden
- um die entscheidungserhebliche Frage, ob die vom Kläger geltend gemach- ten Schäden an seinem
- dokumentierten Beschädigungen am Beklagtenfahrzeug allein aus der Kollision mit der Straßenlaterne
VG Frankfurt (Main) - 3 FM 3680/07.W
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 27.02.2008
- Inhalt
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- Kammer im Verfahren des Antragstellers, der seinem Bevollmächtigten am 5. März 2008 zugestellt worden
- Quelle: Gericht: VG Frankfurt 3. Kammer Entscheidungsdatum: 27.02.2008 Normen: § 166 VwGO, § 114
- Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Gründe 1Der am 22. Februar 2008 bei Gericht
- /03 - zit. nach juris). Der Prozesskostenhilfeantrag vom 20. Februar 2008 ist am 22. Februar 2008
- Schriftsatz des Bevollmächtigten vom 5. März 2008 am 7. März 2008 dem Gericht vorgelegt wurde. Mit
BGH - XII ZB 46/01
Bundesgerichtshof vom 17.11.2004
- Inhalt
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- 6. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main mit Sitz in Darmstadt vom 5
- . November 2004 - XII ZB 46/01 - OLG Frankfurt a.M. AG Fürth/Odw. Der XII. Zivilsenat des
- Bundesgerichtshofs hat am 17. November 2004 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Hahne und die Richter Sprick
- Ehemann ist am 7. Januar 1996 verstorben. Die Antragstellerin beansprucht von der Antragsgegnerin aus
- Versorgungsträger "an sich" - also auch nach einer Wiederverheiratung - schulde. Es handele sich vielmehr um
VG Frankfurt (Main) - 1 E 6756/04
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 27.10.2005
- Inhalt
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- Schriftsatz vom 10.12.2004, dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main zugegangen am 14.12.2004, hat die
- Knochen. Am 02.12.2002 kam dieses Rindfleisch in 972 Kartons zur Auslagerung und zur Lieferung an die
- tatsächlich am Produktionstag eingesetzte Menge an Interventionsrindfleisch und die Menge der daraus
- worden, dass am 07.01.2003 mit der Verarbeitung begonnen werde. Im Zeitraum vom 07.01. bis 15.01.2003
- nicht etwa um einen Verwaltungsakt, der in Bestandskraft erwachse. Selbst wenn man hiervon ausginge
Gestellter Unfall: Indizien für einen manipulierten Verkehrsunfall
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 21.09.2014
- Inhalt
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- U 13/95; OLG Celle, Urteil vom 25.10.2001 – 14 U 73/01; OLG Frankfurt, Urteil v. 18.02.2004 – 7 U
- /95; OLG Frankfurt, Urteil v. 18.02.2004 – 7 U 87/03). Als “eigentlicher” Unfallverursacher wird
- Frankfurt, Urteil v. 18.02.2004 – 7 U 87/03; OLG Saarbrücken, Urteil vom 30.10.2012 – 4 U 259/11
- ). Das Herbeiführen einer Beschädigung am eigenen Fahrzeug erscheint zudem vor dem Hintergrund plausibel
- vollkommen ausreichend. Beim Landgericht Köln (7 O 301/13) findet man eine solche Würdigung, die die Augen
In eigener Sache: AG Köln 137 C 99/13 - kein fliegender Gerichtsstand bei Filesharingklagen
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 05.09.2013
- Inhalt
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- ausschließlich (vgl. Amtsgericht Frankfurt/Main ZUM – RD 2012,565, ZUM – RD 2012,165; Landgericht Hamburg
- Die Kollegen Hild & Kollegen weisen hier auf einen von mir erwirkten Beschluss des AG Köln hin
- Antrag der Klägerin an das gem. §§ 12 f. ZPO und auch § 32 ZPO örtlich zuständige AG Hamburg zu verweisen.
- Techland Sp. Z OO klagen dann wohl im Hamburg weiter.Richter Heckhoff ist mit seinem Beschluss vom
- sich für örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit an das Amtsgericht Hamburg. GründeDas
OLG Koblenz - 11 UF 655/05
Oberlandesgericht Koblenz vom 25.07.2006
- Inhalt
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- Zwillingskinder A... und V... (*... Mai 1987) die Abänderung eines am 28. Januar 2002 im einstweiligen
- erwerbstätigen Ehegatten ist nicht um einen tatsächlich nicht geleisteten Haftungsanteil am
- Karbach, Justizhauptsekretär 8 F 221/05 - AG Bingen am Rhein als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle In
- Beklagten nicht um einen (fiktiven) Haftungsanteil am Barunterhalt der beiden Töchter zu vermindern
- Erwerbsobliegenheit verletzenden Beklagten um einen tatsächlich nicht geleisteten Anteil am
BGH - VI ZR 170/07
Bundesgerichtshof vom 16.12.2008
- Inhalt
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- . Mai 2003 - 5 S 176/02 - Rn. 5 [juris]; LG Frankfurt/M., aaO, S. 1576; Droste, Der Regress des
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 170/07 Verkündet am: 16. Dezember 2008
- 400 DM je Bett an, der geeignet sei, die von den Behörden aufgezeigten Sicherheitsrisiken zu
- aufweist (vgl. LG Frankfurt/M., VersR 2007, 1575 f.; Foerste, in: v. Westphalen, Produkthaftungshandbuch
- dadurch Dritte gefährden (vgl. etwa OLG Frankfurt, VersR 1991, 1184, 1186; Bodewig, aaO, S. 266 f
KG Berlin - 1 AR 1407/05
Kammergericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- , 116; LG Braunschweig StV 1997, 70; LG Frankfurt am Main StV 1992, 315; Laufhütte in KK, StPO 5. Aufl
- Bescheid vom 6. August 2004 ab. Am 23. August 2004 suchte der Beschwerdeführer daraufhin um
- . 15 mit Nachw.). Diesen Unterschied verkennen LG Bremen StV 2000, 126, 127 und OLG Frankfurt am
- . März 2004 u.a. unter Hinweis darauf ab, dass wegen des am 16. März 2004 ergangenen Beschlusses
- . Denn das Verfahren war mit der Entscheidung der Strafvollstreckungskammer am 17. September 2004 im
Hohe Gebühren für Pfändungsschutzkonto in AGB unzulässig…
Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 20.04.2012
- Inhalt
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- der Besonderheiten des § 850k ZPO (so auch LG Frankfurt am Main, Urt. v. 11.11.2011, 2/10 O 192/11
- Das OLG Frankfurt hat in seiner Entscheidung vom 28.03.2012 – 19 U 238/11 – festgestellt, dass
- entsprechenden Betrag des Kunden. Denn das Konto soll die weitere Teilnahme des Kunden am
- des Kunden – Führen eines Girokontos als Pfändungsschutzkonto im Sinne des § 850 k Abs. 7 Satz 2 ZPO
- diesem als P-Konto geführt wird. Im Falle eines noch nicht bestehenden Girokontovertrages können
HessVGH - 1 TG 2140/05
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 18.10.2005
- Inhalt
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- . Tenor Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am
- , dass zum Zeitpunkt der Mitteilung an den Antragsteller über das Ergebnis des Auswahlverfahrens am
- Main vom 26. Juli 2005 - 9 G 1193/05 (1) - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung aufgehoben. Der
- 5. April 2005 der Personalrat noch nicht zugestimmt hatte, denn die Zustimmung ist inzwischen (am 13
- Antragsgegner durch die dienstlichen Erklärungen des Leiters der Polizeidirektion Main-Kinzig und des
ArbG Frankfurt an der Oder - 19 Ca 7939/06
Arbeitsgericht Frankfurt an der Oder vom 10.05.2007
- Inhalt
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- Gesellschafter der Beklagten, Herr ... am Nachmittag dieses Tages im Lager des Betriebes zusammen. Dort
- Kündigungsschutz. Er behauptet, er habe am Nachmittag des 07. November 2006 im Lager am PC gearbeitet. Herr ... sei
- Quelle: Gericht: ArbG Frankfurt 19. Kammer Norm: § 626 Abs 1 BGB Entscheidungsdatum: 10.05.2007
- außerordentlichen (fristlosen), hilfsweise ordentlichen Kündigung. 2Der Kläger ist am 23. März 1949 geboren
- betreibt mehrere Fotofachgeschäfte in Frankfurt und beschäftigt regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer. Ein
SozG Frankfurt am Main - S 18 KR 520/06 ER
Sozialgericht Frankfurt am Main vom 10.11.2006
- Inhalt
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- Sozialgericht Frankfurt/Main erhoben und am gleichen Tag bei demselben Gericht einen Antrag auf Erlass
- bisher nicht am Umlageverfahren beteiligt gewesen sei, Umlage an die Betriebskrankenkassen
- nachzuzahlen. Nehme die betroffene Betriebskrankenkasse nicht am Umlageverfahren teil, sei die Umlage an eine
- nicht von einem Verwaltungsakt oder dem Willen zur Teilnahme am Umlageverfahren abhängig. An der
- Sozialgericht Frankfurt Beschluss vom 10.11.2006 (rechtskräftig) Sozialgericht Frankfurt S 18 KR
OLG Frankfurt - 9 U 90/01
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 19.12.2001
- Inhalt
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- Frankfurt am Main (Aktenzeichen: 2/07 O 536/00) wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens
- nicht vorgesehen sei. 11 Das Landgericht in Frankfurt hat die Klage durch das am 8.3.2001 verkündetes
- 11 Das Landgericht in Frankfurt hat die Klage durch das am 8.3.2001 verkündetes Urteil abgewiesen
- Lebensversicherung war. Denn unstreitig kam der Versicherungsvertrag erst am 20.5.92 zustande, als der
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 9. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 19.12.2001 Normen: § 242 BGB, § 4
LG Frankfurt a. M. - Kein "Freischuss" bei Löschung und Sperre für den Betreiber eines sozialen Netzwerks
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 06.01.2021
- Inhalt
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- zur sofortigen Sperre des Nutzers berechtigt ist. Weiterhin hat das LG Frankfurt am Main aber auch
- Das LG Frankfurt a.M.: hat mit Urteil vom 03.09.2020, Az. 2-03 O 48/19 entschieden, dass in Fällen
- Auswahl ihrer Vertragspartner im Rahmen allgemeiner Diskriminierungsverbote frei (LG Frankfurt a.M
- Bedingungen am 24.04.2018 ausdrücklich zu (Anlage B 41). Am 23.12.2018 um 19.03 Uhr wurde bei F auf
- entspricht…“. Die Sperre des Profils des Klägers dauerte dagegen an. Am 02.01.2019 wandte sich der Kläger