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§ 13b VAG
Errichtung einer Niederlassung
- Inhalt
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- entgegen, solange die Rechte der Versicherungsnehmer gefährdet sind.(3) Im Falle des Absatzes 2
- vorgesehenen Hauptbevollmächtigten, der mit ausreichender Vollmacht versehen ist, um das
- erforderlichen Mindestbetrages des Garantiefonds verfügt, falls dieser höher ist, und
- Satz 3 und 4 und Abs. 5 Nr. 3 und 4; sofern die Krankenversicherung im Sinne des Artikels 54 Abs. 2
- in Anlage Teil A Nr. 10 Buchstabe a genannten Risiken über die Niederlassung eine Erklä
OLG Hamm - 5 Ss 266/08
Oberlandesgericht Hamm vom 26.06.2008
- Inhalt
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- Verletzung formellen Rechts unter näheren Ausführungen rügt. II. 6Die zulässige Revision des Angeklagten
- die Revision des Angeklagten, mit der er die materielle Rüge in allgemeiner Form erhebt und die
- , wie sich eindeutig aus den weiteren Formulierungen in diesem Protokoll und denen im Protokoll des als
- solcher auch bezeichneten Fortsetzungstermins vom 07. April 2008 ergibt. In diesem Fall ist § 329
- Rdnr. 2; OLG Karlsruhe in NStZ 1990, 297). Wenn ein Angeklagter im Fortsetzungstermin nicht erscheint
Prozesslandschaft in der Anwaltskanzlei (Infrastruktur)
Harold Treysse vom 25.03.2016
- Inhalt
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- , ist z. B. eine von vielen internen Kommunikationsmöglichkeiten. Während dieses große IT Firmen
- innerhalb des Büros aufhält, kein Handy sondern es reicht ein schnurloses Telefon aus. Dieses ist sicher
- die Papierentsorgung. Im Hinblick auf § 203 StGB ist natürlich große Sorgfalt bei der
- bei Zuteilung von Arbeitsmitteln im Vordergrund stehen. Auch hier ist darauf zu achten, welche
- bereits seit Jahren zur Verfügung stellen, ist dieses auch in Großkanzleien kaum anzutreffen. Hieran
BGH - V ZR 190/02
Bundesgerichtshof vom 23.05.2003
- Inhalt
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- Verkäufer ermöglichen soll, ein eingetragenes Recht zu beseitigen. In diesem Fall ist der Käufer
- Ausgeführte. IV. Eine abschließende Entscheidung des Rechtsstreits ist dem Senat nicht möglich. Im
- . April 1980. Mit dem gleichen Tage gehen alle Rechte und Pflichten sowie Lasten und Nutzungen, ferner
- . Klein, Dr. Lemke und Dr. Schmidt-Räntsch für Recht erkannt: Auf die Revision des Klägers wird das
- 66/16 für 1.030.000 DM der Beklagten zu 2. Im Kaufvertrag mit der Beklagten zu 2 wurde die
BAG - 7 ABR 61/10
Bundesarbeitsgericht vom 27.07.2011
- Inhalt
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- Recht erkannt, dass einem in nichtiger Weise errichteten Wahlvorstand untersagt werden kann, weiter
- verbundenen Maßnahmen berühren den Arbeitgeber als Betriebsinhaber unmittelbar in seinem Recht am
- Existenz und die Rechte des Gremiums. 17II. Die Rechtsbeschwerde des Wahlvorstands ist begründet. Sie
- ausführt. Sie beschäftigt ca. 827 Arbeitnehmer in etwa 350 Objekten. Im Jahr 2008 wurde bei ihr ein
- Betriebsratssitzung vom 30. März 2010 ausgeschlossen worden. Dieser Beschluss ist in Nr. 3 eines
LG Mainz - 5 O 94/06
Landgericht Mainz vom 05.03.2007
- Inhalt
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- hilfsweise die Aufrechung mit der im Insolvenzverfahren festgestellten Forderung in Höhe von 57.369,86 Euro
- drei Jahren gemäß § 195 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, und der
- Leistungsbestimmung unbillig im Sinne des § 315 Abs. 3 BGB ist, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung
- , im zweiten Fall gemäß § 201 BGB a. F. mit dem Schluss des Jahres, in welchem der nach § 198 BGB
- Bürgerliches Recht LG Mainz 05.03.2007 5 O 94/06 Das Landgericht Mainz hatte über die Klage des
Zwangsabstieg des SV Wilhelmshaven unwirksam – Hintergrund und Bedeutung
Max Rand vom 06.01.2015
- Inhalt
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- Vereine rufen „Dispute Resolution Chamber“ in Zürich an: Argentinischen Vereine haben Recht auf
- zu dem Fall sagt. Wie verhält sich das Verbandsrecht zum nationalen Recht? Die Meinung des DFB ist
- Ausbildungsentschädigungen gegen Europa-Recht. Seit mehr als sieben Jahren kämpft der SV Wilhelmshaven gegen die
- zahlen? § 20 FIFA-Reglement Bezüglich Status und Transfer von Spielern (FIFA-Reg) in Verbindung mit
- Anhang IV regelt detailliert die Berechnung der Ausbildungsentschädigung. Der NFV ist der Meinung
BGH - 2 StR 604/12
Bundesgerichtshof vom 10.04.2013
- Inhalt
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- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 StR 604/12 vom 10. April 2013 in der Strafsache
- gegen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Der 2. Strafsenat
- Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des
- Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen zu einer
- seine Beteiligung an den drei Erwerbsgeschäften jeweils täterschaftlich mit Betäubungsmitteln in nicht
LSG Niedersachsen-Bremen - L 1 RA 22/99
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 26.09.2002
- Inhalt
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- -, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR) in Kraft gewesenen Recht
- VI, die regeln, welches Recht jeweils anwendbar ist. Es ist zwar insoweit auf den Rechtszustand zur
- nach den Qualifikationsgruppen: Recht, Wiedergutmachung in der Rentenversicherung in: Kompass 1993
- zugelassen, welches Recht auf AVG-Bestandsrentner nach beruflicher Rehabilitierung anzuwenden ist.
- vom 24. Juni 1997 zurück. Der Gesetzgeber habe mit dem BerRehaG lediglich bestimmte, im beruflichen
OVG Nordrhein-Westfalen - 18 A 2513/10
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.01.2011
- Inhalt
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- Privilegierungen in das nationale Recht zu übernehmen. Ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung liegt
- zu entnehmen. Insbesondere ist nicht ersichtlich, dass das nationale Recht dem Kläger während der
- Aufenthaltsrecht des Familienangehörigen ist demgemäß kein originäres Recht des Familienangehörigen
- habe ihn nicht über die Folgen des Auslandsaufenthalts belehrt. Im Übrigen hätte er, wenn er mit einer
- Kontaktaufnahme mit der Ausländerbehörde unmöglich war, ist nicht ersichtlich. Zur Beantragung der
BGH - 4 StR 514/09
Bundesgerichtshof vom 02.02.2010
- Inhalt
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- Rechts rügt. Das Rechtsmittel hat mit der Sachrüge in dem aus der Beschlussformel ersichtlichen Umfang
- Beihilfe zum Betrug in zehn Fällen und der Beihilfe zum versuchten Betrug schuldig ist; c) im
- insgesamt aufgehoben hat. 7Die Revision beanstandet insoweit zu Recht, dass es nicht nur im
- und das Verfahren eingestellt, soweit der Angeklagte in Fall II. 1. der Urteilsgründe verurteilt
- Erfolg; im Übrigen ist es unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO. 21. Die Verurteilung wegen
Markenrecht: Abmahnung der Kanzlei Keil & Schaafhausen Patent- und Rechtsanwälte für Samsung Electronics Co. Ltd. wegen Produktpiraterie
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 05.11.2015
- Inhalt
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- für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.Ich
- lassen.Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide hier relevanten
- , mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.Zu dem
- markenrechtliche Abmahnung im Auftrag der Samsung Electronics Co. Ltd. . Abgemahnt werden vornehmlich
- Unterlassungserklärung auch Auskunft und Zahlung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.948,90 € aus einem
Rechtsanwalt Kamiar Ehsani
Anwaltskanzlei Brett & Kollegen
Migrationsrecht
Familienrecht
Strafrecht
- Bietet
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- Kenntnisse im Iranischen Recht, insbesondere Familien- und Erbrecht
- Fundierte Kenntnisse im Ausländer- und Asylrecht Kommunikation auf Deutsch, Persisch und Englisch
LAG Hessen - 11 Sa 214/07
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 24.04.2008
- Inhalt
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- Arbeitsgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. 57 1. Zwar ist die Klage in allen drei Klageanträgen
- /00 – in juris dokumentiert). 61 Das säkuläre Recht ordnet für kirchliche Arbeitsrechtsregelungen
- in Kraft gesetzt und unter dem 9. April 2001 im kirchlichen Amtsblatt für die Diözese D
- : 14"(…) mit dem Übergang wird der neue Träger einen Antrag auf Aufnahme in die KODA des Bistums D
- stellen. Ziel ist es dabei vor allem, die bisherigen Besonderheiten in der Vergütung der
LSG Hamburg - L 5 AS 21/08
Landessozialgericht Hamburg vom 31.05.2010
- Inhalt
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- ist jedoch unbegründet. Das Sozialgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Die Klage ist unzulässig
- Sozialgesetzbuch (SGB II) ab 1. Januar 2005. Mit Bescheid vom 24. November 2004 wurde dem
- . Februar 2006 mit der Begründung zurück, der Kläger sei durch die angefochtenen Bescheide nicht in seinen
- gewesen. Entscheidungsgründe: Der Senat konnte in der Besetzung mit dem Berichterstatter und zwei
- Erwerbsfähigkeit durch das Gericht. Die hierfür allein in Betracht kommende Klageart ist die Feststellungsklage