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BFH - VI R 47/08
Bundesfinanzhof vom 11.02.2010
- Inhalt
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- ist zu Recht nicht streitig, dass die gutgeschriebenen Beträge einen geldwerten, der Entlohnung
- Wiedereinzahlung auf die Beteiligungskonten (BFH-Urteil in BFHE 171, 191, BStBl II 1993, 499). Entscheidend ist
- Revisionsklägerin (Klägerin) betreibt eine Druckerei und Buchbinderei. Sie befand sich im Jahr 2000 in
- nahm deshalb die Klägerin im Wege der Haftung in Anspruch. Der Einspruch blieb im Wesentlichen
- erfolglos. 4Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 665
VG Arnsberg - 1 K 1472/02
Verwaltungsgericht Arnsberg vom 06.10.2004
- Inhalt
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- in die Liste der Beratenden Ingenieure im Bauwesen bei der Beklagten. Mit dem Antrag legte er die
- sei. Er sei seinerzeit auch zu Recht in die Liste der Beratenden Ingenieure aufgenommen worden. Die
- NRW mit der Fachrichtung „Bauingenieurwesen" in der Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen ist
- berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur" zu führen. Dieses Recht könnte sich allenfalls aus § 2 IngG
- , insbesondere im November 1986 geltenden Recht war der Kläger nicht berechtigt, die Berufsbezeichnung
§ 377 BGB
Unpfändbarkeit des Rücknahmerechts
- Inhalt
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- (1) Das Recht zur Rücknahme ist der Pfändung nicht unterworfen.(2) Wird über das
- Insolvenzverfahrens das Recht zur Rücknahme auch nicht von dem Schuldner ausgeübt werden.
§ 1428 BGB
Verfügungen ohne Zustimmung
- Inhalt
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- anderen Ehegatten über ein zum Gesamtgut gehörendes Recht, so kann dieser das Recht gegen
- Verfügt der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, ohne die erforderliche Zustimmung des
§ 2377 BGB
Wiederaufleben erloschener Rechtsverhältnisse
- Inhalt
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- Die infolge des Erbfalls durch Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit oder von Recht und
- Belastung erloschenen Rechtsverhältnisse gelten im Verhältnis zwischen dem Käufer und dem
- Verkäufer als nicht erloschen. Erforderlichenfalls ist ein solches Rechtsverhältnis wiederherzustellen.
Art 23 BGBEG
Zustimmung
- Inhalt
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- ört. Soweit es zum Wohl des Kindes erforderlich ist, ist statt dessen das deutsche Recht anzuwenden.
- , Namenserteilung oder Annahme als Kind unterliegen zusätzlich dem Recht des Staates, dem das Kind angeh
- in einem familienrechtlichen Verhältnis steht, zu einer Abstammungserklärung
Holen Sie sich Hilfe bei Asbestose
Rechtsanwalt Michael Langhans vom 30.03.2019
- Inhalt
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- Recht, das alle Menschen haben. Und weil es ein Recht ist, wenn es verletzt wird, braucht und
- Gesundheit ist Reichtum, sagt man. Die Notwendigkeit, eine gute Gesundheit zu erreichen, ist ein
- verdient es einen Streit vor den Gerichten. An wen wendet man sich, wenn man in den Gerichten [...]
Recht, Juristen auf der Mall
Rechtsanwalt Clemens Kochinke vom 29.08.2013
- Inhalt
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- King. Recht, Gerechtigkeit, Gleichbehandlung in Recht und Wirtschaft bleiben zentrale Themen der Rassendiskussion.Fortschritt seit dem Sommer 1963 [...]
- sich am 28. August 2013 an der Feier des 50. Jahrestages zum March on Washington mit Martin Luther
Gegenseitige Hemmung
Rechtsanwalt Clemens Kochinke vom 17.07.2013
- Inhalt
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- Recht von Florida in New York angewandt CK - Washington. Das Binnen-IPR der USA betrifft
- hauptsächlich das anwendbare Recht der einzelnen Staaten, wenn Parteien und Fakten aus verschiedenen
BGH - V ZB 107/07
Bundesgerichtshof vom 28.02.2008
- Inhalt
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- "Zwangsversteigerungsvollmacht mit Ermächtigung zum Bieten" nicht entgegen. In der Erklärung ist unzweideutig und ohne jede
- § 98 Satz 2 ZVG beginnt die Beschwerdefrist im Falle der Zuschlagserteilung auch dann mit der
- Verkündung des Beschlusses im Versteigerungstermin zu laufen, wenn sich der Bieter in dem Termin vertreten
- für mich in Empfang zu nehmen, Eintragungen aller Art im Grundbuch zu bewilligen und zu beantragen
- "Einspruch" einlegen lassen. Mit Schriftsatz vom 26. Juli 2007 hat sie Wiedereinsetzung in den
LSG Sachsen - L 1 AL 2/05
Sächsisches Landessozialgericht vom 12.11.2008
- Inhalt
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- Gesellschafter einer GbR im sozialgerichtlichen Verfahren zum Ausdruck gebracht und beide mit Recht als "die
- Rechts Rechtsfähigkeit besitzt, soweit sie durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und
- dem neuen Recht nicht vor. Auf diese Zusage habe die Gemeinschaftspraxis Dres. St./S. vertrauen
- Vertrag auch abhängt, wer noch Kläger bzw. Berufungskläger in diesem Rechtsstreit ist. Im Nachgang zur
- Pflichten begründet, und in diesem Rahmen zugleich im Zivilprozess aktiv und passiv parteifähig ist (vgl
OLG Celle - 7 U 205/05
Oberlandesgericht Celle vom 08.03.2006
- Inhalt
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- : Bürgerliches Recht Normen: BGB § 462 aF Leitsatz: Bei einer im Rahmen eines NeuwagenVerkaufs gegebenen
- Recht entschieden hat, unerheblich i. S. d. § 459 Abs. 1 Satz 2 BGB a. F. mit der Folge, das der
- Probefahrten mit im Fahrzeug war, ist diesen Feststellungen des Sachverständigen erstinstanzlich mit
- - das Fahrzeug ist inzwischen mehr als 5 Jahre in der Nutzung - könnte wohl auch nur mit einem noch
- Richterin am Oberlandesgericht H. für Recht erkannt: Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der
VG Köln - 14 K 4342/08
Verwaltungsgericht Köln vom 01.09.2009
- Inhalt
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- AbfGS 2006-2008 ist mit höherrangigem Recht, namentlich mit dem in § 4 Abs. 2 KAG NRW festgelegten
- nicht unmittelbar an dem angeschlossenen Grundstück gelegen ist, ist mit höherrangigem Recht
- Klage im Übrigen hat keinen Erfolg. 201. Das mit dem Antrag zu 1) verfolgte Erstattungsbegehren ist
- Bescheiden zu Recht nach den maßgeblichen Bestimmungen der Gebührensatzung festgelegt wurde, ist nach
- s t a n d 1Die Kläger sind Eigentümer des mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks C. 00 in 00000
OLG Düsseldorf - I-2 W 9/03
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 25.04.2003
- Inhalt
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- . a) Mit Recht wenden sich die Beklagten dagegen, dass das Landgericht Übersetzungskosten in Höhe
- sofortige Beschwerde ist dagegen unbegründet. Die verbleibenden 1.237,70 € hat die Rechtspflegerin mit Recht
- verbleibende Betrag von 4.522,45 € zu Recht gegen die Beklagten festgesetzt worden ist. Zum
- überwiegenden Teil ist das nicht der Fall. 31. Begründet ist die sofortige Beschwerde in Höhe eines weiteren
- ein Recht darauf gibt, dass er Gelegenheit erhält, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung
HessVGH - 12 UZ 2930/93
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 13.01.1994
- Inhalt
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- Abs. 4 Sätze 1 bis 4 AsylVfG). 2Der Antrag ist auch begründet; denn mit ihm ist zu Recht geltend
- ist den Klägern ferner im Zusammenhang mit der Feststellung versagt worden, für Kurden bestehe eine
- Sachentscheidung zu treffen; eine Zurückverweisung ist in Asylsachen anders als im allgemeinen
- zu Recht gerügt, das Verwaltungsgericht habe den Klägern das rechtliche Gehör versagt (§ 78 Abs. 3
- . dazu Fritz, ZAR 1984, 189 ff.) verschafft den Verfahrensbeteiligten ein Recht darauf, sich zu