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§ 81 SAG
Befugnis in Bezug auf in Drittstaaten belegene Gegenstände
- Inhalt
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- , die in einem Drittstaat belegen sind oder die dem Recht eines Drittstaats unterliegen, kann die
- ;nahmen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht geeignet sind, eine nach dem Recht des Drittstaats wirksame
- das in Abwicklung befindliche Institut oder gruppenangehörige Unternehmen ausübt
- ält oder die betreffenden Verbindlichkeiten im Namen des übernehmenden Rechtsträgers
- § 65 anordnen, dass 1.die Geschäftsleitung, ein Sonderverwalter im Sinne des § 45c des
SozG Lüneburg - S 86 AS 589/09 ER
Sozialgericht Lüneburg vom 28.04.2009
- Inhalt
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- grundsätzlich abzulehnen, weil ein schützenswertes Recht nicht vorhanden ist. Wäre eine Klage in der
- Antragstellerin. Gründe: I. Streitig ist die Übernahme von Kosten im Zusammenhang mit einem Wohnungswechsel
- 2009 eine neue Wohnung im "D-Weg" in D gefunden hatte, beantragte sie mit Schreiben vom 19. April
- Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, so ist anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden. Auch in
- ., § 22 Rn. 47d; Berlit in LPK-SGB II, 8. Aufl., § 22 Rn. 45). Maßgeblich ist danach, ob der Umzug
Der subsumierte Jurist – Ein Interview mit Prof. Dr. Götz Schulze
Rechtsanwältin Jessica Große-Wortmann vom 10.01.2012
- Inhalt
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- . Eine Entscheidung zwischen Recht und Unrecht zu treffen ist hier ungemein schwierig. Einerseits ist
- Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches Privatrecht, Internationales Privat- und Verfahrensrecht
- sozusagen), die im Regal stehen, man geht raus in die Straßen und guckt in die Schaufenster und kann
- Vertiefungsprozess. Im Laufe der Zeit verändern sich die Fragen. Sie werden tiefgehender. Detailwissen ist
- wurde aber auch auf einen Missstand im System aufmerksam gemacht: Die Sache ist keine Bagatelle
LAG Rheinland-Pfalz - 3 Sa 688/09
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 04.05.2010
- Inhalt
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- . Die Klage ist unbegründet. Die Beklagte hat der Klägerin die Ausübung der Nebentätigkeit zu Recht
- Arbeitgeber oder der selbständigen Tätigkeit kennt. Es ist deswegen anerkanntes Recht, dass der
- durch Tarifvertrag - einschränkbar. Dies ist anerkanntes Recht. Die Tarifvertragsparteien besitzen
- § 11 BAT in Verbindung mit den für die Beamten des Arbeitgebers jeweils geltenden Bestimmungen. Im BEEG
- ergibt, dass sich dieser auf ein (Teil-)Rechts-verhältnis im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO bezieht. Das
VG Gießen - 8 E 453/06
Verwaltungsgericht Gießen vom 07.09.2007
- Inhalt
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- - erreicht werden. Dem Anlagenbetreiber werde mit der Genehmigung das Recht verliehen, die Anlage in
- Genehmigungsvoraussetzungen sind mit dem Inhalt der Genehmigung nicht identisch; vielmehr reicht die
- Regelungen über den Platzbedarf im Käfig und über den Zugang zum Futtertrog mit der Ermächtigungsnorm des
- nicht das Recht, ihre Anlage unbeschadet künftiger Rechtsänderungen nach den bisherigen Maßgaben zu
- zulässig. Die Klägerin hat eine Feststellungsklage im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO erhoben. Diese ist
KG Berlin - 8 U 56/09
Kammergericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Besatzungszonen getroffen worden ist, eine Rückforderung nach allgemeinem bürgerlichen Recht wegen
- Herausgabeansprüche des Klägers verwirkt sind. 36 Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit
- Bundesverwaltungsgerichts vom 25.11.2009 nunmehr verneint worden ist. Erst Recht konnte die Beklagte nach Ablauf von
- Alternative auf, woher es stammen könnte. Schließlich hat das Landgericht zu Recht mit berücksichtigt
- Treuhänder nahe gelegen. Im Übrigen ist mit dem angefochtenen Urteil von einem (gemäß § 117 BGB unwirksamen
BGH - XII ZR 247/00
Bundesgerichtshof vom 07.11.2001
- Inhalt
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- Hinweis auf das neue, allein das Scheitern der Ehe für maßgebend erklärende Recht und im Anschluß an
- neuen Rechts am 1. Juli 1998 geschlossen worden sind (Art. 226 Abs. 1 EGBGB). Das ist hier nicht
- Richter Dr. Hahne, Gerber, Prof. Dr. Wagenitz, Fuchs und Dr. Vézina für Recht erkannt: Die Revision der
- "Demenz bei Alzheimer Erkrankung mit spätem Beginn" leide und krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage
- beiden Ehegatten gemein- samen Wohnstätte. Im Verhältnis zueinander ist die Lebensgemeinschaft der
BVerfG - 1 BvR 2298/09
Bundesverfassungsgericht vom 09.11.2009
- Inhalt
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- . 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG folgende Recht auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 38, 105
- des Ausgangsverfahrens (im Folgenden: Beklagte) ist ein in Deutschland tätiges
- Verwerfung der Revision habe der Bundesgerichtshof sie in ihrem Recht auf ein faires Verfahren sowie
- Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sieht sich die Beschwerdeführerin in ihrem Recht auf ein faires
- Leistungen im Wettbewerb mit anderen, privaten Anbietern. 13 2. Gleichwohl ist von Verfassungs wegen
BVerwG - 2 C 7.04
Bundesverwaltungsgericht vom 27.01.2005
- Inhalt
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- Dienststelle. Von der Unfallfürsorge umfasst ist dieser Weg allerdings nur, wenn er mit dem Dienst in einem
- Recht erkannt: Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land
- Revisionsverfahrens. G r ü n d e : I 1Der 1956 geborene Kläger ist Posthauptsekretär im Dienst der Beklagten
- im Wesentlichen ausgeführt, der Unfall hänge nicht mit dem Dienst zusammen. Ein Beamter sei
- . 5Die Beklagte beantragt, die Revision zurückzuweisen. II 6Die Revision ist unbegründet. Der Kläger
BVerfG - 1 BvR 865/00
Bundesverfassungsgericht vom 30.09.2003
- Inhalt
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- Meinungsfreiheit findet nach Art. 5 Abs. 2 GG ihrerseits Schranken in den allgemeinen Gesetzen und im Recht der
- Richterin Haas und den Richter Hoffmann-Riem gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung
- 1 im Ausgangsverfahren gibt die Tageszeitung "Bild" heraus. In der Ausgabe vom 9. Januar 1998 wurde
- Entscheidung ab und wies die Klage mit der Begründung ab, die in dem Zitat enthaltene Äußerung sei
- Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG). 5 2. Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen
§ 51 PostG 1998
Befristete gesetzliche Exklusivlizenz
- Inhalt
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- (1) Bis zum 31. Dezember 2007 steht der Deutschen Post AG das ausschließliche Recht zu
- Gewichtsklasse beträgt, gewerbsmäßig zu befördern (gesetzliche Exklusivlizenz). Satz 1 gilt
- nicht 1.(weggefallen) 2.für die Beförderung von Briefsendungen, die vom Absender in einer
- Austauschzentrale eingeliefert und vom Empfänger in derselben oder einer anderen
- Austauschzentrale desselben Diensteanbieters abgeholt werden, wobei Absender und Empfänger diesen Dienst im
Ablauf der Vergabe von Medienrechten in der Bundesliga
Max Rand vom 16.02.2012
- Inhalt
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- das Zusammenspiel der Rechtepakte im Markt. Kriterien die in allen anderen Szenarien keine Rolle
- Wer Interesse am Erwerb der Bundesliga-Rechte hat, muss sein Angebot bis zum 2. April 2012 bei der
- einer juristischen Person des öffentlichen Rechts verbunden sind. Nun der juristische „Trick“: Privater
- Netcast II (Web- und Mobil-TV). Es stehen insgesamt 19 Rechtepakete und sechs Rechtepaketbündel zur
- Auswahl. Im Detail sehen die Rechtepakete verschiedene Szenarien vor. Diese alle aufzuzählen sprengt
BGH - XII ZR 146/05
Bundesgerichtshof vom 17.10.2007
- Inhalt
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- Familiengerichts H. (in limine litis) gerügt. Darin ist, da er diese Rüge mit seinem Wohnsitz in
- Erstattungsbetrages zwar nicht zu einer Unterhaltszahlung im Sinne des deutschen Rechts, was auch
- Unterhaltssache in Art. 5 Nr. 2 EuGVVO ist autonom auszulegen. b) Die Klage des Unterhaltsberechtigten gegen
- Realsplitting entstandenen Nachteile ist eine Unterhaltssache im Sinne dieser Vorschrift. BGH
- Dr. Hahne und die Richter Sprick, Weber-Monecke, Prof. Dr. Wagenitz und Fuchs für Recht erkannt: Auf
LSG Nordrhein-Westfalen - L 11 KA 19/98
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 24.02.1999
- Inhalt
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- hat die Klage zu Recht abgewiesen. Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Aufnahme der Diättherapie in
- Recht der Arzneimittelhersteller auf Beibehaltung eines bestimmten Leistungsspektrums komme nicht in
- verwehrt werde, verletze dies ihr Recht auf Freiheit der Berufsausübung aus Art. 12 Grundgesetz (GG). Die
- Krankenversicherung integriert sei. Auch im Europäischen Ausland, etwa in der Schweiz, sei die Diättherapie als
- . Gemäß § 92 Abs. 8 SGB V sind sie Bestandteil der Bundesmantelverträge. In den Richtlinien ist
BGH - X ZR 119/98
Bundesgerichtshof vom 20.06.2000
- Inhalt
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- greift die Revision an. Mit Recht rügt sie, das Berufungsgericht habe verfahrensfehlerhaft (§ 286
- Rogge, die Richter Dr. Jestaedt, Dr. Melullis, Scharen und die Richterin Mühlens für Recht erkannt
- Revision angenommen worden ist. In diesem Umfang wird der Rechtsstreit an das Berufungsgericht zur
- verlangt. Das Landgericht hat der Klage unter Abweisung im übrigen in Höhe von 330.076,35 DM nebst
- Zinsen, zu befinden. Insoweit hat die Revision Erfolg. Das angefochtene Urteil ist deshalb im