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VG Stuttgart - 10 S 744/12

Verwaltungsgericht Stuttgart vom 18.12.2012
Inhalt
  • stehen auch keine sonstigen rechtlichen Bedenken entgegen. 553.1 Der Beklagte hat die Befugnis
  • keiner Stelle aktenkundig geworden. Bau- und sonstige Anträge sind nur von Albert ... unterzeichnet
  • durch behördliche Betriebsgenehmigungen oder sonstige Erlaubnisse berufen kann. Denn diese

HessVGH - 9 UE 1508/99.A

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 26.04.2002
Inhalt
  • unterliegen wie die sonstigen tatbestandlichen Voraussetzungen der uneingeschränkten
  • vor dem Verwaltungsgericht am 19. März 1997, ihres sonstigen schriftsätzlichen Vortrags im Rahmen
  • staatlichen Repressionen, Misshandlungen, Verhaftungen oder sonstigen willkürlichen Handlungen der
  • an, die eritreische Regierung verteile Nahrungsmittel an Flüchtlinge und sonstige Bedürftige, weist
  • Regierung verteile Nahrungsmittel an Flüchtlinge und sonstige Bedürftige, weist aber zugleich darauf

OLG Karlsruhe - 7 U 176/11

Oberlandesgericht Karlsruhe vom 12.12.2012
Inhalt
  • Kläger resultieren, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte
  • Beweislast auf die Behandlungsseite stehen hier auch sonstige Gründe nicht entgegen. 50Sie ist nach
  • Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergehen. Insoweit war der Antrag abzuweisen und die weitergehende

OLG Dresden - U 2403/00

Oberlandesgericht Dresden vom 23.08.2001
Inhalt
  • mit handwerklichen Leistungen und sonstigen orthetischen und orthopädischen Heil- und Hilfsmitteln zum
  • nach Produktgruppe 18 des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 128 SGB V, sonstigen nicht
  • die Versicherten keine Nachteile hinsichtlich der Beratung und der sonstigen Serviceleistungen
  • , Psychotherapeuten, Apotheken sowie sonstigen Leistungserbringern und ihren Verbänden, einschließlich der
  • Ausschluss aller sonstigen Leistungsanbieter, die Mitglied der Klägerin sind, durchführen zu lassen

LG Karlsruhe - 2 O 60/03

Landgericht Karlsruhe vom 26.07.2005
Inhalt
  • ausgeübten Gewerbebetrieb ist als sonstiges Recht i.S.d. § 823 BGB anerkannt, ein Eingriff in diesen
  • Karlsruhe-Durlach nach steuerlichen und sonstigen Vorteilen des in der telefonischen Anzeige
  • sonstigen Vorteile sich bei der angezeigten Methode ergeben.“ 57 - Vorermittlungsverfahren der
  • Leasinggeschäft nicht üblich. 453 Auch die sonstigen Vertragspartner seien durch den vorgegebenen
  • und sonstigen Vorteilen des in der telefonischen Anzeige behaupteten Sachverhalts - Geschäfte mit

OVG Rheinland-Pfalz - 8 C 10696/10.OVG

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 23.02.2011
Inhalt
  • (cc.) und lässt schließlich auch hinsichtlich sonstiger Belange des Umwelt- und Naturschutzes keine
  • stützen. Dieses Gutachten weist keine methodischen oder sonstigen Mängel auf. Entgegen der Ansicht
  • mit den sonstigen betroffenen Umweltbelangen sowie mangels einer – wie ebenfalls noch auszuführen
  • . Halbsatz BauGB (vgl. OVG RP, Urteil vom 14. November 1990, a.a.O.) oder als „sonstige Vorkehrung zum

OVG Nordrhein-Westfalen - 8 A 2810/04

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 13.12.2007
Inhalt
  • (lediglich) 1000 m zu Kur- und reinen Wohngebieten, 800 m zu allgemeinen Wohngebieten und 600 m zu sonstigen
  • sonstigen Beeinträchtigung eines Schutzgebiets naturschutzfachlich und rechtlich nicht geeignet sind
  • nachteiliger Veränderungen des status quo, insbesondere durch Errichtung baulicher oder sonstiger
  • . Entsprechendes gilt für sonstige begleitende Maßnahmen, wie etwa ein Monitoring, da dieses selbst keinen

VG Minden - 6 K 2506/06

Verwaltungsgericht Minden vom 22.05.2007
Inhalt
  • Frührehabilitation nach den Planungsgrundsätzen (Nr. 3.3 des Krankenhausplans, S. 29 ff.) als sonstiges
  • "sonstigen Angebotsstrukturen" im Sinne von Nr. 3.6.2 des Krankenhausplans (S. 53), die nicht der
  • ohnehin niemals direkt zur Kenntnis gegebenen Ausführungen des Ministeriums noch sonstigen in den

BVerfG - 2 BvL 4/10

Bundesverfassungsgericht vom 14.02.2012
Inhalt
  • sonstigen verfassungsrechtlichen Vorgaben Genüge tun. Leistungsbezüge müssen, um das Grundgehalt
  • Alimentationsprinzip gestellten Anforderungen auch den sonstigen verfassungsrechtlichen Vorgaben
  • der Entscheidung der Hochschulleitung überantwortet (vgl. § 7 HLeistBVO). 182 c) Auch die sonstigen
  • tragfähig oder kommt es aus sonstigen Gründen zu einer nicht unerheblichen Abweichung der
  • bis zum 22. Februar 2002 geltenden Fassung sowie für sonstige Bezüge nach § 1 Abs. 3 Nr. 2 und 4. Bei

VG Düsseldorf - 15 K 4059/04

Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 24.03.2006
Inhalt
  • sonstiger Zusatzstoffe eines Mischfuttermittels erkennen lassen müsse. Jedenfalls aber werde der
  • aus sonstigen Gründen rechtswidrig wären, 256 vgl. für Satzungen etwa: Bayerischer

BGH - X ZR 79/02

Bundesgerichtshof vom 23.01.2002
Inhalt
  • , Bezugszeichen 5) und der Übertragung sonstiger Signale (Steuer- und Taktsignale) mittels Steuer- und
  • des Fachmanns. 38Merkmal 4 fügt sich damit ebenso wie die sonstigen Merkmalsgruppen für sich und in

VG Düsseldorf - 15 K 2292/04

Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 24.03.2006
Inhalt
  • sonstiger Zusatzstoffe eines Mischfuttermittels erkennen lassen müsse. Jedenfalls aber werde der
  • Teilregelung so nicht getroffen worden oder aus sonstigen Gründen rechtswidrig wären, 93vgl. für Satzungen

BSG - S 43 AS 1145/06

Bundessozialgericht vom 06.09.2007
Inhalt
  • zwischen ausbildungsbedingtem und sonstigem Bedarf (vgl BVerwGE 94, 224 ff; 91, 254 ff; 71, 12 ff), es
  • gemäß § 7 Abs 5 Satz 1 SGB II nur die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Einen sonstigen

OLG Köln - 12 U 94/07

Oberlandesgericht Köln vom 02.10.2008
Inhalt
  • . Hierzu wird auf die Ausführungen unter 1.9. verwiesen. 4. Sonstiges 381Die prozessualen
  • dargelegt, auf welche Verfahren die oben unter 9.c) gg) genannten sonstigen Kosten zurückzuführen
  • , bzw. ggfs. haben, eingeht, diese durch Urkunden und Glaubhaftmachung des Klägers und sonstiger
  • Verfahren 1 O 173/05 LG Düsseldorf Pos.-Nr. 17 3.309,00 € 102 gg) Sonstige Kosten: 103104 488,01
  • Mandanten, Banken, sonstige Geschäftspartner, Mitarbeiter betrifft, z.B. ein gemeinsames und zugleich die

§ 39 WpHG

Bußgeldvorschriften
Inhalt
  • sonstiger direkt auf diese Erträge erhobener Steuern,2.im Falle von Versicherungsunternehmen der
  • Gesamtbetrag, abzüglich der Umsatzsteuer und sonstiger direkt auf diese Erträge erhobener Steuern