
Rechtsanwältin Christine Bonke-Heseler
Werbung mit der Bezeichnung "zertifizierter Testamentsvollstrecker" durch einen Rechtsanwalt ist nicht grundsätzlich irreführend, aber im Einzelfall möglicherweise unsachlich
Bei einem Rechtsanwalt, der sich als „zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)„ bezeichnet, erwartet der Verkehr, das