Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
11.07.2012

Abmahnung Elegant Angel Productions, Busty Constructions Girls, durch Schulenberg Schenk ...

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Elegant Angel Productions, 8015 Deering Avenue, Canoga Park, CA, 91304 USA, vertreten durch die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk, vor.

Dem Empfänger der Abmahnung der Firma Elegant Angel Productions wird darin durch die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk die Verletzung von Urheberrechten durch die Teilnahme an einer sogenannten Internettauschbörse vorgeworfen.

In der Abmahnung führen die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk zunächst aus, dass die Firma Elegant Angel Productions Inhaberin der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Filmwerk „Busty Construction Girls“ sei.

Durch die nicht erlaubten Vervielfältigungen und Verbreitungen des Films „Busty Construction Girls“ im Internet entstünden der Firma Elegant Angel Productions empfindliche Einbußen, so die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk in der Abmahnung weiter. Aus diesem Grunde sei ein externes Unternehmen mit der Recherche von Urheberrechtsverletzungen auf verschiedenen Internettauschbörsen beauftragt worden, im Rahmen derer die Daten des Empfängers der Abmahnung dokumentiert und beweiserheblich gesichert worden seien.

Deshalb sei erwiesen, dass von dem Anschluss des Empfängers der Abmahnung der Film mit dem Titel zum Download angeboten worden sei. Hiermit würden die Rechte der Firma Elegant Angel Productions verletzt, so dass die Firma Elegant Angel Productions ein Anspruch auf Unterlassung der Urheberrechtsverletzung, Schadensersatz sowie auf Vernichtung des rechtswidrig erlangten Filmwerkes und sämtlicher Kopien hiervon gegenüber dem Empfänger der Abmahnung habe.

Die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk machen sodann weitergehende Ausführungen zu den möglicherweise in Betracht kommenden Schadensersatzansprüchen sowie den darüberhinaus angeblich ersatzpflichtigen Abmahnkosten (Rechtsanwaltsgebühren) zuzüglich etwaiger weiterer Schäden. Nach alledem sei festzuhalten, so die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk in der Abmahnung weiter, dass die Firma Elegant Angel Productions im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzungskosten in deutlich vierstelliger Höhe (Lizenzgebühr, Anwaltskosten, Recherchekosten, etc.) nämlich rund 4000 € und mehr vom Empfänger der Abmahnung einfordern kann.

Zu diesem Zwecke bieten die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte im Namen der Firma Elegant Angel Productions an, dass neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eine einmalige Pauschale in Höhe von 1298 € gezahlt werden könne. Bei diesem Betrag handele sich um ein Vergleichsangebot, an das sich die Firma Elegant Angel Productions nur bis zum Ablauf der zur Annahme gesetzten Frist halte.

Abschließend wird der Empfänger der Abmahnung durch die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk darauf hingewiesen, dass sie der Firma Elegant Angel Productions für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs empfehlen würden, unverzüglich gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Der Abmahnung liegt sodann noch eine durch die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bei, nach der sich der Empfänger der Abmahnung gegenüber der Firma Elegant Angel Productions bei Meidung einer für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung fällig werdenden Vertragsstrafe in Höhe von 5.001 Euro verpflichten soll, es zu unterlassen, urheberrechtlich geschützte Filmwerke der Firma Elegant Angel Productions oder Teile hiervon, insbesondere den Film „Busty Construction Girls“, ohne Zustimmung insbesondere im Internet öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten oder zu vervielfältigen, oder dies Dritten zu ermöglichen. Ebenso soll sich der Empfänger der Abmahnung darin dazu verpflichten, zur Abgeltung aller Ansprüche pauschal 1298 € auf das Konto der Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk zahlen.

Aufgrund der Tatsache, dass diese vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung mehrere so genannte insbesondere-Zusätze beinhaltet, geht sie weit über das zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr erforderliche Maß hinaus. Hieraus entstehen erhebliche und geradezu existenzielle Risiken, die durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung dringend vermieden werden sollten. Auch die weitere Verpflichtung, nach der sich der Empfänger der Abmahnung zur Zahlung der Pauschale in Höhe von 1298 € verpflichten soll, stellt üblicherweise keinen vereinbarungsbedürftigen Gegenstand einer strafbewehrten Unterlassungserklärung dar.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Firma Elegant Angel Productions, vertreten durch die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk, erhalten haben, raten wir Ihnen zur Vermeidung unnötiger Kosten und Risiken dringend an, sich unverzüglich an einen im Urheberrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden.

Gern können Sie sich bei Rückfragen natürlich auch an uns wenden.