Suche nach "zpo nachteil einstellung"

Ergebnisse 225

Seite 2 von 15

OLG Stuttgart - 7 U 64/07

Oberlandesgericht Stuttgart vom 27.09.2007
Inhalt
  • ihn einen erheblichen wirtschaftlichen Nachteil für den Fall bedeuten, dass er von seinem
  • beitragsfrei zu stellen. Der wirtschaftliche Nachteil eines erheblichen Verlustes seiner eingezahlten
  • Bundesgerichtshof hat beanstandet, dass bei der inhaltsgleichen Ersetzung der Klausel der Nachteil
  • und bestünde - bei Einstellung der Prämienzahlungen - in seinen Auswirkungen fort. Dies würde im
  • des Einzelfalls und obliegt in erster Linie tatrichterlicher Würdigung. III. 26Die Nebenentscheidungen beruhen auf den §§ 97 Abs. 1, 708 Nr. 10, 711, 713 ZPO.

LSG Bayern - L 18 R 178/09 ER

Bayerisches Landessozialgericht vom 27.05.2009
Inhalt
  • entsprechender Maßgabe der Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO). Für das Revisionsverfahren hat das
  • Bundessozialgericht unter entsprechender Anwendung des § 719 Abs 2 ZPO herausgestellt, dass die
  • Einstellung der Zwangsvollstreckung dann erfolgt, wenn der Schuldner einen nicht zu ersetzenden
  • Nachteil erleiden würde und ein überwiegendes Interesse des Gläubigers nicht entgegensteht (vgl. Beschlüsse
  • . Für das Berufungsverfahren ist entsprechend §§ 719 Abs 1 Satz 1, 707 ZPO grundsätzlich darauf

OLG Köln - 4 UF 76/02

Oberlandesgericht Köln vom 07.05.2002
Inhalt
  • Berufungsverfahrens analog § 769 ZPO insoweit wehren, als er die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung
  • einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 769 ZPO unterliegt denselben Voraussetzungen wie
  • . Angesichts dessen setzt die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gemäß § 719 Abs. 1 Satz 1 ZPO
  • - wird zurückgewiesen. Auf den Antrag des Beklagten vom 22.03.2002 auf einstweilige Einstellung der
  • vollstreckenden Betrages. G r ü n d e : 12Der gemäß § 620 b) Abs. 1 ZPO zulässige Antrag des Beklagten auf

LG Köln - 6 T 236/09

Landgericht Köln vom 29.07.2009
Inhalt
  • vorgelegt. 8Die nach §§ 793, 567 ff. ZPO zulässige Rechtsmittel ist unbegründet. 910Das Amtsgericht
  • Forderungsübergang nach § 268 Abs. 3 S. 2 BGB nicht zum Nachteil des Gläubigers geltend gemacht werden könne. Als
  • Nachteil führt sie insoweit an, dass die Möglichkeit, das Versteigerungsverfahren aus Rangklasse 2 zu
  • Auffassung der Kammer nicht um einen dem Forderungsübergang entgegenstehenden Nachteil. Die
  • werden, Ziel der Neufassung ist und deshalb als Nachteil im Sinne des § 268 Abs. 3 ZVG anzusehen ist

LAG Rheinland-Pfalz - 4 Ta 165/06

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 25.08.2006
Inhalt
  • LAG Mainz 25.08.2006 4 Ta 165/06 Einstellung der Zwangsvollstreckung Aktenzeichen: 4 Ta 165/06 9 Ca
  • Neuwied, den Antrag zurückgewiesen und im Wesentlichen ausgeführt, eine einstweilige Einstellung könne
  • ersetzenden Nachteil bringen würde. Maßgebend seien die Erfolgsaussichten des Begehrens. Grundsätzlich sei
  • Klägerin einen schweren und nicht mehr wieder gut zu machenden Nachteil erbringen, weil sie mangels
  • im Rahmen der §§ 707, 719 ZPO darauf hingewiesen, dass eine Beschwerde nur auf Ermessensfehler und

OLG Brandenburg - 12 U 121/07

Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 07.05.2007
Inhalt
  • , insbesondere gem. den §§ 517 ff ZPO form- und fristgerecht eingelegte Berufung der Klägerin bleibt ohne
  • AVBEltV entspricht. 4In der Androhung der Einstellung der Stromversorgung durch die Beklagte ist
  • als ihrer bisherigen Vertragspartnerin zur Einstellung der Stromlieferungen gemäß Ziffer 28.2 ihrer
  • bestehenden Rückstände trotz der vorangegangenen Androhung der Einstellung der Stromversorgung nicht
  • Hotels eine Einstellung der Stromversorgung gerade vermeiden wollte, und somit im eigenen Interesse

LSG Berlin-Brandenburg - L 27 P 48/09 B

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 21.07.2009
Inhalt
  • Rechtsverfolgung die mit der Einstellung der Leistung von Pflegegeld aus ihrer privaten
  • . Gemäß §§ 73a Abs 1 Satz 1 SGG, 114 ZPO wird Prozesskostenhilfe u a nur bewilligt, wenn die
  • eine solche Regelung zur Abwendung wesentlicher Nachteile notwendig erscheint. Nach zutreffender
  • ständiger Rechtsprechung erscheint die Regelung zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig, wenn die
  • , wesentliche Nachteile, drohen (Anordnungsgrund). Dabei sind die Anforderungen an den Anordnungsgrund

OLG Hamm - 19 W 29/08

Oberlandesgericht Hamm vom 26.09.2008
Inhalt
  • Einstellung der Versorgung die sich daraus für den Kunden ergebenden Nachteile bewusst in Kauf genommen
  • Einstellung der Energielieferung aus einem Energielieferungsvertrag mit einem Zwangsverwalter wegen
  • ü n d e 1Die gem. §§ 567 Abs. 1 Nr. 2, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist nicht begründet
  • sich jedoch erst nach Einstellung der Zahlungen mit Schreiben vom 29.08. und 11.09.2008 an die
  • Betrieb des Hotels wünscht. 10Hiernach war die sofortige Beschwerde mit der Kostenfolge des § 97 Abs. 1 ZPO zurückzuweisen.

OLG Hamm - 6 UF 64/05

Oberlandesgericht Hamm vom 20.10.2005
Inhalt
  • der Antragsgegnerin durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen und gibt der
  • ZPO, so dass ihr Prozesskostenhilfe dafür nicht bewilligt werden kann. 4Die Berufungsangriffe der
  • . Inwieweit der Nichtausspruch der Scheidung auf diese seine Einstellung und sein Verhalten
  • angesichts dieser Einstellung gegenüber dem Antragsteller und der gegen ihn erhobenen Vorwürfe seitens
  • ersichtlich. II. 2122Der Senat beabsichtigt, die Berufung durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO

BVerfG - 2 BvR 575/05

Bundesverfassungsgericht vom 08.02.2006
Inhalt
  • Entscheidung über die Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen die Beschwerdeführerin dahingehend
  • Einlegung einer Verfassungsbeschwerde fristwahrend angesehen werden. 4 Nach § 707 Abs. 2 Satz 2 ZPO ist
  • Entscheidungen, die keine Endentscheidungen sind, ist nach § 321 a Abs. 2 ZPO unzulässig
  • der Gegner nicht gehört worden war (vgl. Zöller, ZPO, 24. Auflage, § 707 Rn. 22 mit Verweis auf Rn
  • Fällen verlangt werden kann, ohne dass ein schwerer nicht zu ersetzender Nachteil entstünde, ist

BGH - III ZR 46/13

Bundesgerichtshof vom 19.09.2013
Inhalt
  • Anwendbarkeit des § 51a WPO a.F. zu seinem Nachteil entschieden wurde, keine Aussicht auf Erfolg. 16aa
  • . Dezember 2012 gemäß § 552a Satz 1 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen. Es besteht
  • ist und/oder dazu dient, die Einstellung der Produktion und/oder finanzielle Schäden von der MBP KG II
  • , zugelassen. 132. a) Ein Revisionszulassungsgrund (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO) besteht nicht mehr. Die vom
  • /12, juris) - zum Nachteil des Klägers - entschieden. Nach diesen Urteilen, die die- selbe Beklagte

HessVGH - PV TK 1935/88

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 10.08.1988
Inhalt
  • (Personalvertretungsrecht; Verletzung des Mitbestimmungsrechts bei Einstellung - Antrag auf Unterlassung per
  • aufzugeben, die Einstellung im Wege der Eingliederung des Herrn D. K. vor Abschluß des
  • Einstellung des oben genannten Beschäftigten zum 1. 4. 1988. In der Rubrik "Bemerkungen" heißt es, da der
  • Einstellung gemäß § 69 Abs. 5 BPersVG vorgenommen. Das Formblatt ist vom Sachgebietsleiter und
  • 29. 3. 1988 bat der Beteiligte wiederum um Zustimmung zur Einstellung des Bewerbers K., nachdem zwei

VG Berlin - 1 L 557.09

Verwaltungsgericht Berlin vom 13.03.2017
Inhalt
  • allein Ausdruck einer persönlichen Meinung oder Einstellung sind (vgl. VGH Baden- Württemberg
  • Wortlauts erkennbar allein Ausdruck seiner persönlichen Meinung oder Einstellung ist. 6Der Rechtsstreit
  • war deshalb nach § 17 a Abs. 2 GVG an das sachlich und örtlich (§ 32 ZPO) zuständige Landgericht
  • die Entscheidung über eine einstweilige Verfügung gemäß § 937 ZPO das Gericht der Hauptsache zuständig
  • ist und der Wert des Streitgegenstandes (§§ 3 ff. ZPO) der Hauptsache den Betrag von 5.000,-- Euro

VG Trier - 3 K 579/08.TR

Verwaltungsgericht Trier vom 20.11.2008
Inhalt
  • richtet sich nach § 41 Abs. 2 LDG. Im Falle der Einstellung des behördlichen Disziplinarverfahrens
  • Auslagen des Verfahrens nur unter der Voraussetzung auferlegt werden, dass die Einstellung trotz
  • nur "Auslagen" nach 109 Abs. 2 LDG. Eine Einstellung trotz Vorliegens eines Dienstvergehens i.S.d
  • . § 41 Abs. 2 S. 2 LDG erfolgt in den Fällen der Einstellung nach § 38 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3, Nr. 4 sowie
  • bei der Einstellung aus den statusrechtlichen Gründen des § 38 Abs. 2 LDG. Während bereits der

Vollstreckungsaufschub bei Steuerschulden

martina heck vom 02.04.2014
Inhalt
  • ein Auftraggeber ihr sieben Aufträge erteilt habe, für die das Honorar erst bei Einstellung der
  • Einstellung der Zwangsvollstreckung begehrt, steht auch diese Voraussetzung der Zulässigkeit des Antrages
  • ZPO obliegt es danach der Antragstellerin, den Anspruch und den Grund für den Erlass der
  • glaubhaft macht (vgl. § 294 ZPO). Anordnungsanspruch ist in Fällen des § 114 Abs. 1 S. 2 FGO der
  • erscheinen lassen. Umstände, die zu einer dauerhaften Einstellung der Vollstreckung Anlass geben, können