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LAG Baden-Württemberg - 14 Sa 81/04
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 07.01.2005
- Inhalt
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- restliches Urlaubsgeld für die Jahre 2001 bis 2003, insoweit um insgesamt der Höhe nach unstreitige
- 01.01.1996 ein zusätzliches Urlaubsgeld i. H. von 55 % des jeweiligen tariflichen Entgeltanspruches für das
- bestimmt, dass das Urlaubsgeld gem. § 19 A. Ziffer 1 a MTV 1994 ab 01. Januar 2000 50 % des
- tarifliche Urlaubsgeld. 7 Der Kläger hat bereits beim Arbeitsgericht die Auffassung vertreten, er habe
- unverändert, mithin auch ab dem Jahr 2001, Anspruch auf zusätzliches Urlaubsgeld gem. MTV 1994. Dem
Urlaubs- und Weihnachtsgeld zusätzlich zum Mindestlohn
Thorsten Blaufelder vom 06.03.2015
- Inhalt
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- Urlaubsgeld sowie eine nach Betriebszugehörigkeit gestaffelte Jahressonderzahlung. Nach Inkrafttreten des
- € brutto gezahlt wird. Das bisherige Urlaubsgeld, die Leistungszulage und die Jahressonderzahlung
- Arbeitnehmers entgelten“. Leistungen, die nicht diesem Zweck dienten – wie das Urlaubsgeld und die
Anrechnung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld auf den gesetzlichen Mindestlohn unzulässig!
Rechtsanwalt Nils Wittmiss vom 12.03.2015
- Inhalt
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- Mindestlohn urteilte das Arbeitsgericht Berlin, dass ein zusätzliches Urlaubsgeld und eine
- zusätzliches Urlaubsgeld sowie eine nach Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelte
- entgelten. Der Arbeitgeber dürfe daher Leistungen, die – wie das zusätzliche Urlaubsgeld und die
Urlaubs- und Weihnachtsgeld zusätzlich zum Mindestlohn
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 06.03.2015
- Inhalt
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- Urlaubsgeld sowie eine nach Betriebszugehörigkeit gestaffelte Jahressonderzahlung. Nach Inkrafttreten des
- € brutto gezahlt wird. Das bisherige Urlaubsgeld, die Leistungszulage und die Jahressonderzahlung
- Arbeitnehmers entgelten“. Leistungen, die nicht diesem Zweck dienten – wie das Urlaubsgeld und die
LAG Hessen - 13 Sa 1987/09
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 11.05.2010
- Inhalt
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- - Inhaltskontrolle - Unklarheitenregel - Urlaubsgeld - Urlaubstage Tenor Die Berufung des Klägers gegen das
- Bestimmungen des gültigen Landestarifvertrages. 8Unter § 4.2. heißt es: 9Als Urlaubsgeld wird gemäß
- Urlaubsgeld von € 7,50 je Urlaubstag gestrichen wird. Außerdem reduzierten die Tarifvertragsparteien
- dem Kläger jedoch 3 Tage weniger Erholungsurlaub und zahlte kein Urlaubsgeld aus. 15 Der Kläger
- Umstand, dass das zu zahlende Urlaubsgeld sowie der Umfang des Erholungsurlaubs ausdrücklich im
LAG Rheinland-Pfalz - 3 Sa 190/10
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 17.08.2010
- Inhalt
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- hat dem Kläger in der Vergangenheit bis einschließlich 2008 ein Urlaubsgeld in der Höhe gezahlt, die
- Akte ersichtlichen Firmentarifvertrag abgeschlossen. Dort heißt es u.a. in Teil 1 "… § 3 - Urlaubsgeld
- Das Urlaubsgeld wird nur an die am 19.01.2009 in der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und
- Beendigungskündigungen bis zum 31.12.2009 geregelt. Die Beklagte hat dem Kläger für das Jahr 2009 kein Urlaubsgeld
- Urlaubsgeld gezahlt werde, werde er - so bringt der Kläger insbesondere vor - gerade nicht gleich
LAG Hamm - 15 Sa 834/09
Landesarbeitsgericht Hamm vom 29.10.2009
- Inhalt
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- um Urlaubsgeld für das Jahr 2007. 3Die Klägerin ist seit 1997 bei der Beklagten als Packerin
- Beklagten über die Zahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld für die Jahre 2006, 2007 und 2008. Wegen
- Bruttovergütung pro Urlaubstag als Urlaubsgeld gezahlt. Im Jahre 2007 zahlte sie an die Klägerin
- lediglich Urlaubsgeld in Höhe von 321,54 EUR brutto. 7Mit Schreiben vom 08.10.2008 machte die Klägerin
- die Zahlung von Weihnachtsgeld für 2006 und 2007 sowie Urlaubsgeld für 2007 der Beklagten gegenüber
LAG Hamm - 14 Sa 264/09
Landesarbeitsgericht Hamm vom 03.11.2009
- Inhalt
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- . TATBESTAND 12Die Parteien streiten über die Zahlung von Urlaubsgeld nach dem Tarifvertrag über ein
- Urlaubsgeld für Angestellte vom 16. März 1977 (TV Urlaubsgeld BAT). 3Die Klägerin ist seit dem 1. Juni
- Arbeitsverhältnis nach dem ver.di-Haustarifvertrag ab. Urlaubsgeld gemäß TV Urlaubsgeld BAT zahlte sie nicht
- Jahre hinweg Urlaubsgeld nach dem BAT gezahlt habe. Die Klägerin hat beantragt, 63die Beklagte zu
- des ver.di- Haustarifvertrages unter gleichzeitiger Ablösung u. a. des TV Urlaubsgeld BAT aufgrund
LAG Hessen - 13 Sa 1990/09
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 11.05.2010
- Inhalt
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- - Inhaltskontrolle - Unklarheitenregel - Urlaubsgeld - Urlaubstage Tenor Die Berufung des Klägers gegen das
- Bestimmungen des gültigen Landestarifvertrages. 8Unter § 4.2. heißt es: 9Als Urlaubsgeld wird gemäß
- tariflichen Stundenlöhne erhöht werden, jedoch das im Manteltarifvertrag geregelte zusätzliche Urlaubsgeld
- jedoch 3 Tage weniger Erholungsurlaub und zahlte kein Urlaubsgeld aus. 15 Der Kläger begehrt mit
- das zu zahlende Urlaubsgeld sowie der Umfang des Erholungsurlaubs ausdrücklich im Arbeitsvertrag
LAG Baden-Württemberg - 2 Sa 38/03
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 30.07.2003
- Inhalt
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- ; Sachgruppenvergleich; Urlaubsgeld Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des
- die zulässige Klage des Klägers auf zusätzliches tarifliches Urlaubsgeld für das Jahr 2001 in Höhe von
- Urlaubsgeld für das Jahr 2001 gemäß § 4.3 des Urlaubsabkommens für Beschäftigte in der Metallindustrie
- 2001 „AT-Angestellte“ Rz. 3). 5 2. Der Anspruch des Klägers auf ein zusätzliches Urlaubsgeld gemäß
- Monatsvergütung von DM ... zu. Zusammen mit dem zusätzlichen Urlaubsgeld in Höhe von 50 % ergibt
BAG - 9 AZR 374/06
Bundesarbeitsgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- tarifliches Urlaubsgeld - §§ 4, 10 MTV Tageszeitungen - Beteiligung an einem gewerkschaftlich geführten
- lautet: “§ 10 Urlaubsgeld 1.a) Redakteure/Redakteurinnen erhalten ein Urlaubsgeld. Es beträgt für das
- Verlagszugehörigkeit im Kalenderjahr ein Zwölftel des Urlaubsgeldes. 2.Das Urlaubsgeld wird berechnet: a) bei
- .) bleiben bei der Berechnung des Urlaubsgeldes außer Ansatz. 4.Das Urlaubsgeld ist vor Urlaubsantritt fällig
- (348,68 Euro). Jahresleistung und Urlaubsgeld wurden später in voller Höhe ausgezahlt. 6Mit der am
LAG Hamm - 18 Sa 1423/08
Landesarbeitsgericht Hamm vom 21.10.2009
- Inhalt
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- nach dem Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für Angestellte vom 16. März 1977 (Urlaubsgeld-TV) zusteht
- . Urlaubsgeld nach dem Urlaubsgeld –TV zahlte die Beklagte nicht. 56Nachdem der Kläger mit Schreiben
- das Urlaubsgeld für das Jahr 2007 aus § 2 des Arbeitsvertrages vom 19.02.1998 i.V.m. § 2 des
- Urlaubsgeld-TV zustünde, weil § 2 des Arbeitsvertrages, der weder ausdrücklich noch stillschweigend
- dem geltend gemachten Anspruch auf Urlaubsgeld um einen vertraglichen Anspruch handele, folge
Weihnachtsgeld
Malte Winter vom 03.12.2012
- Inhalt
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- Beim Weihnachtsgeld handelt es sich ebenso wie beim Urlaubsgeld um eine Sonderzuwendung oder
LAG Rheinland-Pfalz - 6 Sa 777/05
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 05.01.2006
- Inhalt
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- Basiszinssatz seit 01.01.2005 Urlaubsgeld zu zahlen. Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu
- streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger noch ein halbes Urlaubsgeld in unstreitiger
- das hälftige Urlaubsgeld nicht wie in den Jahren zuvor mit der Abrechnung Dezember 2004 ausgezahlt
- Prozentpunkten über Basiszinssatz sei 01.01.2005 (2. Rate Urlaubsgeld 2004) zu zahlen. Die Beklagte hat
- erfasst würden, wozu auch das Urlaubsgeld, das jährlich in 2 Raten gezahlt werde, zähle. Die
LAG Hessen - 3 Sa 786/07
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 28.09.2007
- Inhalt
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- Revision wird zugelassen. Tatbestand 1Die Parteien streiten über zusätzliches Urlaubsgeld und die
- Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für Arbeiter 15 Der Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für Arbeiter
- vom 16. März 1977 findet keine Anwendung. Urlaubsgeld wird nicht gezahlt. 16 Die Regelung ist gemäß
- und der Beklagtenseite am 18. April 2006 zugestellten Klage macht die Klägerseite Urlaubsgeld in
- für Arbeiter (§§ 1, 2 TV-Zuwendung) und auf Urlaubsgeld für das Jahr 2005 gemäß dem Tarifvertrag