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Öffentlicher Dienst - Kürzung der Jahressonderzahlung bei Arbeitgeberwechsel

Rechtsanwalt Malte Winter vom 13.07.2012
Inhalt
  • , die am 1. Dezember eines Jahres im Arbeitsverhältnis stehen, Anspruch auf eine Jahressonderzahlung

Kürzung der zweiten Hälfte einer Jahressonderzahlung

Malte Winter vom 24.01.2017
Inhalt
  • Der Dienstgeber kann von der Kürzungsmöglichkeit bei der Leistung einer Jahressonderzahlung nach

Arbeitgeberwechsel im öffentlichen Dienst – volle Jahressonderzahlung kann verloren gehen

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 12.07.2012
Inhalt
  • nur der letzte Arbeitgeber die sogenannte Jahressonderzahlung leisten, und zwar anteilig nur für die
  • Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (AZ: 10 AZR 488/11). Anspruch auf die Jahressonderzahlung
  • zahlte das Weihnachts- und Urlaubsgeld in Form der Jahressonderzahlung nur anteilig, also nur für die
  • Universität ihm die Jahressonderzahlung voll – für das ganze Jahr 2009 – und nicht anteilig gewähren
  • müsse. Der geltende TV-L erlaube hier keine anteilige Jahressonderzahlung. Denn er sei das ganze Jahr

Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L - Befristete Arbeitsverträge mit Unterbrechungen

Malte Winter vom 14.12.2012
Inhalt
  • Für die Höhe des Anspruchs auf eine Jahressonderzahlung im öffentlichen Dienst sind alle

Arm gerechnet, um Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht zahlen zu müssen

Thorsten Blaufelder vom 20.01.2015
Inhalt
  • Evangelische Einrichtungen dürfen sich nicht arm rechnen, um sich vor der Jahressonderzahlung an
  • damit zur Kürzung der Jahressonderzahlung berücksichtigt werden, entschied das Landesarbeitsgericht
  • Urlaubsgeld – im Juni des Folgejahres ausgezahlt. Die Jahressonderzahlung kann jedoch gekürzt werden
  • Jahressonderzahlung erhalten, die zweite, im Juni 2013 zu zahlende Rate in Höhe von 733,80 € brutto kam
  • Jahressonderzahlung auf null gekürzt werden musste, so der Arbeitgeber. Als Nachweis legte er das Testat einer

Arm gerechnet, um Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht zahlen zu müssen

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 20.01.2015
Inhalt
  • Evangelische Einrichtungen dürfen sich nicht arm rechnen, um sich vor der Jahressonderzahlung an
  • damit zur Kürzung der Jahressonderzahlung berücksichtigt werden, entschied das Landesarbeitsgericht
  • Urlaubsgeld – im Juni des Folgejahres ausgezahlt. Die Jahressonderzahlung kann jedoch gekürzt werden
  • Jahressonderzahlung erhalten, die zweite, im Juni 2013 zu zahlende Rate in Höhe von 733,80 € brutto kam
  • Jahressonderzahlung auf null gekürzt werden musste, so der Arbeitgeber. Als Nachweis legte er das Testat einer

LAG Hamm - 15 Sa 44/10

Landesarbeitsgericht Hamm vom 25.03.2010
Inhalt
  • : Jahressonderzahlung für Auszubildende Normen: Leitsätze: § 9 Manteltarifvertrag für das Gaststätten- und
  • Jahressonderzahlung. Tenor: Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom
  • 12Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger einen Anspruch auf die Jahressonderzahlung gemäß § 9 des
  • Jahressonderzahlung in Höhe von 50 % des tariflichen Monatseinkommens. Der Kläger erhielt, im Gegensatz
  • zum Vorjahr, keine Jahressonderzahlung. Mit Schreiben vom 13.02.2008 machte der Kläger neben drei

Urlaubs- und Weihnachtsgeld zusätzlich zum Mindestlohn

Thorsten Blaufelder vom 06.03.2015
Inhalt
  • Urlaubsgeld sowie eine nach Betriebszugehörigkeit gestaffelte Jahressonderzahlung. Nach Inkrafttreten des
  • € brutto gezahlt wird. Das bisherige Urlaubsgeld, die Leistungszulage und die Jahressonderzahlung
  • Jahressonderzahlung – dürften nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden. Eine entsprechende

LAG Hamm - 15 Sa 1694/07

Landesarbeitsgericht Hamm vom 31.01.2008
Inhalt
  • Anrechnung von Anwesenheitsprämien auf die Jahressonderzahlung nach § 10 des Manteltarifvertrages
  • Zahlung von Weihnachtsgeld bzw. einer Jahressonderzahlung für das Jahr 2006. 3Der Kläger ist seit dem
  • Jahressonderzahlung gem. § 10 des Manteltarifvertrages für die gewerblichen Arbeitnehmer in der Speditions
  • Jahressonderzahlung bei mehr als 6-jähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit 40 % des zuletzt gezahlten
  • 449,12 €, den die Beklagte als Weihnachtsgeld bzw. Jahressonderzahlung zu leisten habe. Der Kläger hat

Urlaubs- und Weihnachtsgeld zusätzlich zum Mindestlohn

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 06.03.2015
Inhalt
  • Urlaubsgeld sowie eine nach Betriebszugehörigkeit gestaffelte Jahressonderzahlung. Nach Inkrafttreten des
  • € brutto gezahlt wird. Das bisherige Urlaubsgeld, die Leistungszulage und die Jahressonderzahlung
  • Jahressonderzahlung – dürften nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden. Eine entsprechende

OVG Niedersachsen - 2 C 18.10

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 07.05.2013
Inhalt
  • 18.10 -, juris Rn. 19 f.). 2. Bei der Jahressonderzahlung, die Angestellte im Öffentlichen Dienst
  • aus den monatlichen Bezügen in Höhe von 1.210,35 EUR und der Jahressonderzahlung in Höhe von 1.086,32
  • Verwendungseinkommen erzielt, das eine Ruhensregelung erforderlich mache. Die Jahressonderzahlung sei nach dem
  • . Die Jahressonderzahlung sei gemäß § 53 Abs. 5 Satz 4 SVG voll in dem Monat zu berücksichtigen, in
  • beruhende Jahressonderzahlung auf die einzelnen Monate des Kalenderjahres aufzuteilen sei. Es handele

LSG Nordrhein-Westfalen - AL 239/03

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 22.09.2004
Inhalt
  • Jahressonderzahlung gemäß den Bestimmungen des "Tarifvertrags über die Absicherung eines Teils eines 13
  • Jahressonderzahlung zu berücksichtigen, weil jahrelang der Zeitpunkt der Auszahlung dieser Jahressonderzahlung so
  • handelt. Die Klägerin hat aber keinen Anspruch darauf, dass diese Jahressonderzahlung in die
  • der Klägerin die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) überhaupt zustand. Nach den Feststellungen der
  • , dass die Höhe des Lohnes und der Jahressonderzahlung der Klägerin, die nach ihren Angaben im

Mindestlohn – Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 08.03.2015
Inhalt
  • Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelte Jahressonderzahlung. Die Arbeitgeberin kündigte das
  • bei Wegfall der Leistungszulage, des zusätzlichen Urlaubsgeldes und der Jahressonderzahlung
  • Leistungen, die – wie das zusätzliche Urlaubsgeld und die Jahressonderzahlung – nicht diesem Zweck

Anrechnung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld auf den gesetzlichen Mindestlohn unzulässig!

Rechtsanwalt Nils Wittmiss vom 12.03.2015
Inhalt
  • Jahressonderzahlung. Die Arbeitgeberin kündigte das Arbeitsverhältnis und bot ihr gleichzeitig an, das
  • Urlaubsgeldes und der Jahressonderzahlung fortzusetzen. Das Arbeitsgericht hat die Änderungskündigung für
  • Jahressonderzahlung – nicht diesem Zweck dienten, nicht auf den Mindestlohn anrechnen. Eine