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Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD - Altersdiskriminierung
Malte Winter vom 14.12.2012
Öffentlicher Dienst - Kürzung der Jahressonderzahlung bei Arbeitgeberwechsel
Rechtsanwalt Malte Winter vom 13.07.2012
- Inhalt
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- , die am 1. Dezember eines Jahres im Arbeitsverhältnis stehen, Anspruch auf eine Jahressonderzahlung
Kürzung der zweiten Hälfte einer Jahressonderzahlung
Malte Winter vom 24.01.2017
- Inhalt
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- Der Dienstgeber kann von der Kürzungsmöglichkeit bei der Leistung einer Jahressonderzahlung nach
Arbeitgeberwechsel im öffentlichen Dienst – volle Jahressonderzahlung kann verloren gehen
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 12.07.2012
- Inhalt
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- nur der letzte Arbeitgeber die sogenannte Jahressonderzahlung leisten, und zwar anteilig nur für die
- Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (AZ: 10 AZR 488/11). Anspruch auf die Jahressonderzahlung
- zahlte das Weihnachts- und Urlaubsgeld in Form der Jahressonderzahlung nur anteilig, also nur für die
- Universität ihm die Jahressonderzahlung voll – für das ganze Jahr 2009 – und nicht anteilig gewähren
- müsse. Der geltende TV-L erlaube hier keine anteilige Jahressonderzahlung. Denn er sei das ganze Jahr
Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L - Befristete Arbeitsverträge mit Unterbrechungen
Malte Winter vom 14.12.2012
- Inhalt
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- Für die Höhe des Anspruchs auf eine Jahressonderzahlung im öffentlichen Dienst sind alle
Arm gerechnet, um Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht zahlen zu müssen
Thorsten Blaufelder vom 20.01.2015
- Inhalt
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- Evangelische Einrichtungen dürfen sich nicht arm rechnen, um sich vor der Jahressonderzahlung an
- damit zur Kürzung der Jahressonderzahlung berücksichtigt werden, entschied das Landesarbeitsgericht
- Urlaubsgeld – im Juni des Folgejahres ausgezahlt. Die Jahressonderzahlung kann jedoch gekürzt werden
- Jahressonderzahlung erhalten, die zweite, im Juni 2013 zu zahlende Rate in Höhe von 733,80 € brutto kam
- Jahressonderzahlung auf null gekürzt werden musste, so der Arbeitgeber. Als Nachweis legte er das Testat einer
Arm gerechnet, um Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht zahlen zu müssen
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 20.01.2015
- Inhalt
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- Evangelische Einrichtungen dürfen sich nicht arm rechnen, um sich vor der Jahressonderzahlung an
- damit zur Kürzung der Jahressonderzahlung berücksichtigt werden, entschied das Landesarbeitsgericht
- Urlaubsgeld – im Juni des Folgejahres ausgezahlt. Die Jahressonderzahlung kann jedoch gekürzt werden
- Jahressonderzahlung erhalten, die zweite, im Juni 2013 zu zahlende Rate in Höhe von 733,80 € brutto kam
- Jahressonderzahlung auf null gekürzt werden musste, so der Arbeitgeber. Als Nachweis legte er das Testat einer
LAG Hamm - 15 Sa 44/10
Landesarbeitsgericht Hamm vom 25.03.2010
- Inhalt
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- : Jahressonderzahlung für Auszubildende Normen: Leitsätze: § 9 Manteltarifvertrag für das Gaststätten- und
- Jahressonderzahlung. Tenor: Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom
- 12Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger einen Anspruch auf die Jahressonderzahlung gemäß § 9 des
- Jahressonderzahlung in Höhe von 50 % des tariflichen Monatseinkommens. Der Kläger erhielt, im Gegensatz
- zum Vorjahr, keine Jahressonderzahlung. Mit Schreiben vom 13.02.2008 machte der Kläger neben drei
Urlaubs- und Weihnachtsgeld zusätzlich zum Mindestlohn
Thorsten Blaufelder vom 06.03.2015
- Inhalt
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- Urlaubsgeld sowie eine nach Betriebszugehörigkeit gestaffelte Jahressonderzahlung. Nach Inkrafttreten des
- € brutto gezahlt wird. Das bisherige Urlaubsgeld, die Leistungszulage und die Jahressonderzahlung
- Jahressonderzahlung – dürften nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden. Eine entsprechende
LAG Hamm - 15 Sa 1694/07
Landesarbeitsgericht Hamm vom 31.01.2008
- Inhalt
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- Anrechnung von Anwesenheitsprämien auf die Jahressonderzahlung nach § 10 des Manteltarifvertrages
- Zahlung von Weihnachtsgeld bzw. einer Jahressonderzahlung für das Jahr 2006. 3Der Kläger ist seit dem
- Jahressonderzahlung gem. § 10 des Manteltarifvertrages für die gewerblichen Arbeitnehmer in der Speditions
- Jahressonderzahlung bei mehr als 6-jähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit 40 % des zuletzt gezahlten
- 449,12 €, den die Beklagte als Weihnachtsgeld bzw. Jahressonderzahlung zu leisten habe. Der Kläger hat
Urlaubs- und Weihnachtsgeld zusätzlich zum Mindestlohn
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 06.03.2015
- Inhalt
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- Urlaubsgeld sowie eine nach Betriebszugehörigkeit gestaffelte Jahressonderzahlung. Nach Inkrafttreten des
- € brutto gezahlt wird. Das bisherige Urlaubsgeld, die Leistungszulage und die Jahressonderzahlung
- Jahressonderzahlung – dürften nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden. Eine entsprechende
OVG Niedersachsen - 2 C 18.10
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 07.05.2013
- Inhalt
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- 18.10 -, juris Rn. 19 f.). 2. Bei der Jahressonderzahlung, die Angestellte im Öffentlichen Dienst
- aus den monatlichen Bezügen in Höhe von 1.210,35 EUR und der Jahressonderzahlung in Höhe von 1.086,32
- Verwendungseinkommen erzielt, das eine Ruhensregelung erforderlich mache. Die Jahressonderzahlung sei nach dem
- . Die Jahressonderzahlung sei gemäß § 53 Abs. 5 Satz 4 SVG voll in dem Monat zu berücksichtigen, in
- beruhende Jahressonderzahlung auf die einzelnen Monate des Kalenderjahres aufzuteilen sei. Es handele
LSG Nordrhein-Westfalen - AL 239/03
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 22.09.2004
- Inhalt
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- Jahressonderzahlung gemäß den Bestimmungen des "Tarifvertrags über die Absicherung eines Teils eines 13
- Jahressonderzahlung zu berücksichtigen, weil jahrelang der Zeitpunkt der Auszahlung dieser Jahressonderzahlung so
- handelt. Die Klägerin hat aber keinen Anspruch darauf, dass diese Jahressonderzahlung in die
- der Klägerin die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) überhaupt zustand. Nach den Feststellungen der
- , dass die Höhe des Lohnes und der Jahressonderzahlung der Klägerin, die nach ihren Angaben im
Mindestlohn – Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 08.03.2015
- Inhalt
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- Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelte Jahressonderzahlung. Die Arbeitgeberin kündigte das
- bei Wegfall der Leistungszulage, des zusätzlichen Urlaubsgeldes und der Jahressonderzahlung
- Leistungen, die – wie das zusätzliche Urlaubsgeld und die Jahressonderzahlung – nicht diesem Zweck
Anrechnung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld auf den gesetzlichen Mindestlohn unzulässig!
Rechtsanwalt Nils Wittmiss vom 12.03.2015
- Inhalt
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- Jahressonderzahlung. Die Arbeitgeberin kündigte das Arbeitsverhältnis und bot ihr gleichzeitig an, das
- Urlaubsgeldes und der Jahressonderzahlung fortzusetzen. Das Arbeitsgericht hat die Änderungskündigung für
- Jahressonderzahlung – nicht diesem Zweck dienten, nicht auf den Mindestlohn anrechnen. Eine