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§ 1 TVMindestlohnGebäude 2013
Geltungsbereich
- Inhalt
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- Beschäftigten in der Gebäudereinigung (RTV Gebäudereinigung) in der jeweils geltenden Fassung
§ 1 TVMindestlohnGebäude 2015
Geltungsbereich
- Inhalt
-
- Beschäftigten in der Gebäudereinigung (RTV Gebäudereinigung) in der jeweils geltenden Fassung
§ 2 TVMindestlohnGebäude 2015
Mindestlöhne
- Inhalt
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- Gebäudereinigung (Anhang) in der jeweils gültigen Fassung aufgrund ihrer Tätigkeiten in die Lohngruppen 2, 3
- RTV Gebäudereinigung (Anhang) in der jeweils gültigen Fassung aufgrund ihrer Tätigkeiten in die
- § 4 RTV Gebäudereinigung (Anhang) geführtes Arbeitszeitkonto eingestellten Stunden entfällt.5.Der
- worden ist, sondern dem Jahresarbeitszeitkonto (§ 4 Nummer 2 RTV Gebäudereinigung – Anhang
LAG Düsseldorf - 12 Sa 219/05
Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 20.04.2005
- Inhalt
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- (allgemeinverbindlichen) RTV- Gebäudereinigung - Schadensersatz wegen Verletzung der Nachweispflicht - anwaltliches
- von Euro 5.100,00 brutto zu. Der Anspruch ist nicht nach § 23 RTV-Gebäudereinigung vom 16.08.2000 und
- nach § 22 RTV-Gebäudereinigung vom 04.10.2003 verfallen. Demgegenüber ist der für die Monate August
- Verzugslohnansprüche für Juni, Juli und August 2004 sind nicht gemäß § 22 RTV- Gebäudereinigung vom
- Vorläufernorm (§ 23 RTV-Gebäudereinigung vom 16.08.2000) bestimmt sie wörtlich: Alle beiderseitigen
§ 2 TVMindestlohnGebäude 2013
Mindestlöhne
- Inhalt
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- Lohngruppe 1 steht auch den Arbeitnehmern mindestens zu, die gemäß des RTV Gebäudereinigung (Anhang
- Gebäudereinigung (Anhang) in der jeweils gültigen Fassung aufgrund ihrer Tätigkeiten in die Lohngruppen 7 oder
Unternehmerähnliche Gebäudereinigung für Verwandte steht nicht unter Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
Rechtsanwalt Mathias Klose vom 23.08.2013
Anhang TVMindestlohnGebäude 2013
Auszug aus dem Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 28. Juni 2011 (RTV Gebäudereinigung) in der nach § 1 Satz 1 der Verordnung maßgeblichen, am 1. November 2013 geltenden Fassung:
- Inhalt
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- § 1GeltungsbereichII. BetrieblichAlle Betriebe, die folgende, der Gebäudereinigung zuzurechnenden
Anlage GebäudeArbbV 5
(zu § 1)Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) vom 8. Juli 2014
Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche beschlossen
Rechtsanwältin Simone Winkler vom 25.12.2011
- Inhalt
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- Gebäudereinigung: Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1): Der Mindestlohn wird im Westen 2012 stufenweise
OLG Düsseldorf - d auf 150.000
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 17.02.2010
- Inhalt
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- . Gebäudereinigung, 2. Fensterreinigung, 3. Haus- und Hofdienste) aufgeteilt. Der Vertrag sollte vom 01
- Vergabe der "Dienstleistungen für diverse Liegenschaften der DEW 21, Los 1: Gebäudereinigung, Los 2
- zur Vergabe der "Dienstleistungen für diverse Liegenschaften der DEW21, Los 1 Gebäudereinigung, Los
- detaillierte Kalkulationsgrundlagen ("Flächenverzeichnis und Preisblatt Gebäudereinigung bzw
- Unterschreitung des Mindestlohns im Gebäudereinigungs-Handwerk vielfach geschieht) oder eine Unauskömmlichkeit
BAG - 4 AZR 168/10
Bundesarbeitsgericht vom 18.04.2012
- Inhalt
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- Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung (RTV Gebäudereinigung
- ) vom 4. Oktober 2003 und der Lohntarifvertrag für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung
- (LohnTV Gebäudereinigung 2004) vom 4. Oktober 2003 bereits mit Wirkung vom 1. April 2004 nach § 5
- Arbeitsverhältnisse in Entsendefällen erstreckt wurde. § 2 LohnTV Gebäudereinigung 2004 sah für eine Tätigkeit, wie
- der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik
ArbG Limburg - 1 Ca 333/08
Arbeitsgericht Limburg (geschlossen) vom 22.06.2009
- Inhalt
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- Gebäudereinigung in Hessen ab dem 01.01.2008 in der niedrigsten Lohngruppe (1) 8,15 € brutto pro Stunde zu zahlen
- Ziff. 3.2. des Rahmentarifvertrags für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung als
- die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung an folgenden Tagen: 72 73 Insgesamt ergibt
- . 3.7 g des Rahmentarifvertrages für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung ein Zuschlag
- Gebäudereinigung der Lohn am 15. des Folgemonats fällig ist. V. 80 Mit Ende des Arbeitsverhältnisses
LSG Berlin-Brandenburg - L 1 KR 241/07
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 22.01.2007
- Inhalt
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- Ausschlussklausel - Geltung von Tarifverträgen in Mischbetrieben (hier: Gebäudereinigung) Tenor Auf die
- , als deren Geschäftszweck sie „- Hauswartung, - Glas- und Gebäudereinigung, - Grünanlagenpflege
- überwiegend mit Gebäudereinigung beschäftigt sei. 8Mit Gerichtsbescheid vom 22. Januar 2007 hat das
- Hinweise sprächen dafür, dass die Klägerin ein Gewerbe im Bereich der Gebäudereinigung betreibe, so
- „Haupterwerbszweck“ in der Gebäudereinigung geschlossen, der maßgeblich sei. Diese Auffassung jedoch ist, wie
LAG Baden-Württemberg - 5 Ta 1/11
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 22.03.2011
- Inhalt
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- Bruttomonatsgehalt in Höhe von 1monatlich 545,58 EUR brutto als Vorarbeiterin in der Gebäudereinigung im T
- erklärten Tarifvertrages zur Regelung des Mindestlohnes für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung
- für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in
Anlage GebäudeArbbV 4
(zu § 1)Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland(TV Mindestlohn) vom 20. Juni 2013