Suche nach "altersteilzeitarbeit"
Ergebnisse 71
Seite 2 von 5
§ 12 SVRV 1999
Rückstellungen
- Inhalt
-
- Vereinbarungen über die Altersteilzeitarbeit sowie für Verpflichtungen nach § 7b des Vierten
- die Altersteilzeitarbeit sowie für Verpflichtungen nach § 7b des Vierten Buches
LSG Nordrhein-Westfalen - L 9 AL 58/02
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 06.03.2003
- Inhalt
-
- ) geltenden Tarifvertrages zur Regelung der Altersteilzeitarbeit im öffentlichen Dienst (TV ATZ ÖD) vom
- des Arbeitsentgelts für die Altersteilzeitarbeit in Höhe von 20 v.H. bzw. bis zur Höhe des
- 28.08.2000, ihr Aufstockungsleistungen für die Altersteilzeitarbeit und zusätzliche Beiträge zur
- Erstattung von Aufwendungen, obwohl die Klägerin im Falle von Altersteilzeitarbeit verpflichtet sei
- in doppelter Höhe u.a. die "Aufstockung des Arbeitsentgelts für die Altersteilzeitarbeit in Höhe von
§ 15d AltTZG 1996
Übergangsregelung zum Zweiten Gesetz zur Fortentwicklung
der Altersteilzeit
- Inhalt
-
- Ist eine Vereinbarung über Altersteilzeitarbeit vor dem 1. Juli 2000 abgeschlossen worden
§ 19b SGB 1
Leistungen bei gleitendem Übergang älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand
- Inhalt
-
- die Altersteilzeitarbeit. (2) Zuständig sind die Agenturen für Arbeit und die sonstigen Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit.
SozG Berlin - S 36 KR 1183/08
Sozialgericht Berlin vom 26.06.2007
- Inhalt
-
- Altersteilzeitarbeit handelt es sich nicht um Leistungen für Personen, die "dauerhaft" aus dem
- werden. Auch kann Altersteilzeitarbeit nicht mit dem dauerhaften Ausscheiden aus dem Erwerbsleben
- , wonach die Altersteilzeitarbeit älteren Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die
- Altersteilzeitarbeit handelt es sich nicht um Leistungen für Personen, die „dauerhaft“ aus dem
- hingeführt werden. Altersteilzeitarbeit kann nicht mit dem dauerhaften Ausscheiden aus dem Erwerbsleben
§ 8a AltTZG 1996
Insolvenzsicherung
- Inhalt
-
- (1) Führt eine Vereinbarung über die Altersteilzeitarbeit im Sinne von § 2 Abs. 2
- den Insolvenzschutz, die zum Nachteil des in Altersteilzeitarbeit beschäftigten Arbeitnehmers
§ 235 SGB 6
Regelaltersrente
- Inhalt
-
- . Januar 2007 Altersteilzeitarbeit im Sinne der §§ 2 und 3 Abs. 1 Nr. 1 des
§ 1 AltTZG 1996
Grundsatz
- Inhalt
-
- (1) Durch Altersteilzeitarbeit soll älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom
§ 10 AltTZG 1996
Soziale Sicherung des Arbeitnehmers
- Inhalt
-
- (1) Beansprucht ein Arbeitnehmer, der Altersteilzeitarbeit (§ 2) geleistet hat und für
- ür die vereinbarte Arbeitszeit als Arbeitsentgelt für die Altersteilzeitarbeit.(5) Sind f
BAG - 3 AZR 398/05
Bundesarbeitsgericht vom 23.01.2007
- Inhalt
-
- Altersteilzeitarbeit vom 05.05.1998 (TV ATZ) folgende Vereinbarung getroffen: ... § 4
- Vollzeitarbeitsentgeltes und dem Arbeitsentgelt für die Altersteilzeitarbeit entfällt, höchstens
- genommene „Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit“ wurde zwischen der Beklagten und - jedenfalls
- Altersteilzeitarbeit, dessen einziger Paragraph folgenden Wortlaut hat: „In § 5 Absatz 5 werden die
- Gleichheitssatz in Art. 3 Abs. 1 GG. Mit Beginn der Altersteilzeitarbeit stehe ihm der Anspruch auch wegen der
§ 73 SGB 9
Begriff des Arbeitsplatzes
- Inhalt
-
- , Elternzeit, unbezahltem Urlaub, wegen Bezuges einer Rente auf Zeit oder bei Altersteilzeitarbeit in der
LAG Baden-Württemberg - 14 Sa 26/09
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 09.02.2010
- Inhalt
-
- Anwendung, darunter der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit vom 05.05.1998, neu gefasst
- gewünschten Beginn seiner Altersteilzeitarbeit die Quote gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 Alt 1 ATZG bereits weit
- Inneren den Obersten Bundesbehörden zum Betreff „Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit
- Altersteilzeitarbeit von Tarifbeschäftigten des Bundes“ u. a. mitgeteilt: „Bezugnehmend auf die o. g
- während der Altersteilzeitarbeit gegen seinen Arbeitgeber ableiten. 9 Vor diesem Hintergrund und unter
§ 33 SGB 6
Rentenarten
- Inhalt
-
- Altersteilzeitarbeit,6.Altersrente für Frauen.(3) Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind 1
§ 89 SGB 6
Mehrere Rentenansprüche
- Inhalt
-
- .Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit (Fünftes Kapitel), 5.Altersrente
LAG Rheinland-Pfalz - 10 Sa 420/08
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 20.11.2008
- Inhalt
-
- Bundes, darunter der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (TV ATZ) vom 05.05.1998
- hätte vielmehr zunächst errechnen müssen, welche Einsparungen durch seine Altersteilzeitarbeit zu
- Rundschreiben des BMI den Antrag des Klägers auf Bewilligung von Altersteilzeitarbeit im Blockmodell
- Arbeitszeitmodells während der Altersteilzeitarbeit ableiten. Vor diesem Hintergrund und unter Verfolgung des
- vom 22.11.2005 bei der Entscheidung über Anträge auf Altersteilzeitarbeit nach dem TV ATZ ab sofort