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Gamesrecht? - Wieso mag der Anwalt denn das Recht der Computerspiele?
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 09.07.2015
- Inhalt
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- klassischen Rechtsgebiete. Nicht mal für IT- und Urheber- und Medienrechtler.Gamesrecht ist ein
- „Gameslaw“ oder „Recht der Computerspiele“ oder „Recht der Videospiele“ sind jetzt nicht so die ganz
- Gamesrecht umfasst in der Regel Rechtsfragen rund um Onlinespiele, MMOs, Virtuelle Welten, traditionelle
- Anwalt ist, schnell dahin, dass die Rechtsfragen rund um Spiele, ganz gleich ob klassische
OVG Nordrhein-Westfalen - 8 A 1679/04
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 09.11.2006
- Inhalt
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- . Diese Vorschrift ist im Zusammenhang mit den vorangehenden Absätzen zu sehen. In den Absätzen 1 bis 5
- Vorrangigkeit im Sinne einer Ausschließlichkeit ist nur dort anzunehmen, wo die jeweiligen Rechte die
- , in der die Verabschiedung der Wahlordnung vorbereitet worden ist, 35zu der mit "Ergebnis der Wahl
- Informationsfreiheitsgesetzes NRW ist in dessen § 2 im Einzelnen beschrieben. Nach Abs. 1 Satz 1 dieser Bestimmung
- vom 12. Juni 2001, LT-Drucks. 13/1311, S. 9; Innenministerium des Landes NRW, Das Recht auf freien
Die Datenwoche im Datenschutz (KW31 2015)
Dr. Sebastian Kraska vom 02.08.2015
- Inhalt
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- Krankenkassen: Verarbeitung ohne gesetzliche Grundlage >>> Recht auf Vergessen: Google widersetzt
- gesetzliche Grundlage handeln, heißt es. Liv Möckesch in 1A Verbrauchermagazin.de… *** „Recht auf
- wegen eines Verstoßes gegen die datenschutzrechtlichen Vorschriften im Umgang mit Kundendaten mit
- Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz Tragen Sie sich einfach in unseren Newsletter ein und
- -Themen dieser Woche (>>> Gefahr durch Hacker wächst >>> Was passiert wenn ich tot bin
§ 1 EUZBBG 2013
Mitwirkung des Bundestages
- Inhalt
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- Bundes mit und hat das Recht zur Stellungnahme. Die Bundesregierung hat ihn umfassend und zum frü
- sonstigen besonderen Näheverhältnis zum Recht der Europäischen Union stehen.
- (1) In Angelegenheiten der Europäischen Union wirkt der Bundestag an der Willensbildung des
- ;hestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten.(2) Angelegenheiten der Europäischen Union im
- Verträgen und intergouvernementalen Vereinbarungen, wenn sie in einem Ergänzungs- oder
§ 98 BBauG
Schuldübergang
- Inhalt
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- (1) Haftet bei einer Hypothek, die aufrechterhalten oder durch ein neues Recht an einem anderen
- Grundschuld oder Rentenschuld, die aufrechterhalten oder durch ein neues Recht an einem anderen Grundst
- ;bernimmt der Enteignungsbegünstigte die Schuld in Höhe der Hypothek. Die §§ 415 und
- 416 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten entsprechend; als Veräußerer im Sinne des
- § 416 ist der von der Enteignung Betroffene anzusehen.(2) Das Gleiche gilt, wenn bei einer
§ 1170 BGB
Ausschluss unbekannter Gläubiger
- Inhalt
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- (1) Ist der Gläubiger unbekannt, so kann er im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht
- Grundbuch zehn Jahre verstrichen sind und das Recht des Gläubigers nicht innerhalb dieser Frist
- ausgeschlossen werden, wenn seit der letzten sich auf die Hypothek beziehenden Eintragung in das
- von dem Eigentümer in einer nach § 212 Abs. 1 Nr. 1 zum Neubeginn der Verjährung
- geeigneten Weise anerkannt worden ist. Besteht für die Forderung eine nach dem Kalender bestimmte
§ 35 GBVfg
- Inhalt
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- eingetragenes Recht an dem Grundstück oder an einem solchen Recht zusteht, aufzufordern, binnen
- (1) Das Grundbuchblatt wird ferner geschlossen, wenn das Grundstück sich in der Ö
- ;rtlichkeit nicht nachweisen läßt.(2) Vor der Schließung sind alle, denen ein im Grundbuch
- einer vom Grundbuchamt zu bestimmenden angemessenen Frist das Grundstück in der Örtlichkeit
- nachzuweisen, mit dem Hinweis, daß nach fruchtlosem Ablauf der Frist das Blatt geschlossen
HessVGH - 5 UE 3140/90
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 16.09.1993
- Inhalt
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- erhalten blieb. Das ist, worauf der Beklagte und das Verwaltungsgericht mit Recht hingewiesen haben, in
- nicht begründet. Das Verwaltungsgericht hat die Klage mit Recht abgewiesen. 18 Die Klage ist vom
- ist aber vom Verwaltungsgericht mit Recht als unbegründet angesehen worden, da der angefochtene
- Haftungsschuldnerin ist. 24 Mit Recht hat das Verwaltungsgericht den Einwand der Klägerin zurückgewiesen, daß
- Verwaltungsgericht mit Recht geglaubt hat, diesen Einwand der Klägerin deshalb für unbeachtlich erklären zu können
SozG Düsseldorf - S 8 KR 60/03
Sozialgericht Düsseldorf vom 12.09.2003
- Inhalt
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- 2 i.V.m. § 150 Abs. 2 Satz 1 SGB V in deren Rechte und Pflichten eingetreten ist. Aus dieser
- Krankenkasse einerseits in deren Recht auf Zahlung keines niedrigeren Beitragssatzes als 12,9 v.H., aber
- Krankenkasse im Juni 2003 ausgeübt hat, ist die Kündigung jedenfalls mit Ablauf dieses Kalendermonats
- Beitragsansprüche in alle Rechte und Pflichten der bisherigen Krankenkasse eintrat. Dies bedeutet, dass sie
- damalige mhplus BKK mit der BKK PWA zur mhplus BKK, der Beklagten. Mit der zum 01.01.2003 in Kraft
BSG - S 45 U 245/03
Bundessozialgericht vom 07.02.2006
- Inhalt
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- Bau fusioniert, so dass diese in deren Rechte und Pflichten eingetreten ist (§ 118 Abs 1 Satz 7 SGB
- Die zulässige Sprungrevision der Beklagten ist unbegründet. Das SG hat zu Recht festgestellt, dass
- Wendung "in Eigenarbeit" im Einleitungsteil des § 129 Abs 1 Nr 3 SGB VII steht in Zusammenhang mit
- freiwillige Versicherung für Unternehmer in §§ 3, 6, SGB VII); für Haushaltsführende im eigenen Haushalt ist
- Unfallversicherungsträgern und den Bau- Berufsgenossenschaften zum geltenden Recht entspricht (BT-Drucks 13/2204 S
VG Köln - 18 K 4670/04.A
Verwaltungsgericht Köln vom 10.06.2005
- Inhalt
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- politischen Verhältnisse im Herkunftsstaat angenommen werden kann, ist in Übereinstimmung mit der
- Auslegung der materiellen Widerrufsvoraussetzungen nach deutschem Recht heranzuziehen ist (BT
- nicht vollständig und ausdrücklich in nationales deutsches Recht umgesetzt. Unabhängig davon aber ist
- im Irak bestätigt. Der in Gang gesetzte Demokratisierungsprozess ist danach mit ganz erheblichen
- Einwohner ihre Rechte ausüben können einschließlich ihres Rechts auf Existenzgrundlage, so Guidelines
OLG Celle - 3 U 140/10
Oberlandesgericht Celle vom 19.01.2011
- Inhalt
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- . Gründe: I. Der Kläger ist mit Beschluss des Amtsgerichts Walsrode vom 10. Juni 2009 (11 IK 72/09) zum
- gelassen in seiner Entscheidung vom 22. Januar 2009 - IX ZR 66/07). Ungeachtet der mit seinem Schreiben
- Widerrufs in die Rechte und Pflichten des Unternehmers aus dem verbundenen Vertrag - hier also der
- in die Rechte und Pflichten des Unternehmers einrückt und an dessen Stelle Gläubiger und Schuldner
- Entgelts zu. Denn durch den Eintritt des Darlehensgebers in die Rechte und Pflichten des Unternehmers kommt
LAG Rheinland-Pfalz - 6 Sa 104/06
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 20.07.2006
- Inhalt
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- Beklagte in dem im Jahre 1998 abgeschlossenen Aktienkaufvertrag dazu verpflichtet, § 5 II 5 des
- , darstellt. Dies kann man im Wege der Auslegung der Passage in § 5 II 5 AV entnehmen. Während in I
- Mindestdauer, ist in II von einer Übernahme der nachfolgenden Verpflichtungen die Rede. Daraus entnimmt
- zu Recht hinweist, die üblicherweise verwendeten Adjektive wie ergänzenden, ersetzenden, ändernden in
- 16.05.1991 (Bl. 30 d. A.) beschäftigt ist, hat mit der Klage vom 30.12.2004 die zwischen den
OLG Düsseldorf - VII-Verg 44/02
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 23.08.2002
- Inhalt
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- gebühre. B. Dagegen wendet sich die Antragstellerin mit Recht. 56Es kann auf sich beruhen, ob die
- - bereits seit dem 30. April 2002 abgelaufen gewesen sei. Das bekämpft die Antragstellerin mit Recht
- mit einer Gewichtung von drei Punkten in Ansatz gebracht. 24bb) Die in Abschnitt II. Ziffer 2.1 der
- Leistungsbeschreibung nennt in Abschnitt II. Ziffer 2.1 unter Position 5 als wichtiges - und deshalb mit dem
- ausgeschriebenen Dienstleistungen planmäßig in Anspruch nehmen zu können, reicht hierfür nicht aus und
§ 95 SGB 9
Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung
- Inhalt
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- Vorstellungsgesprächen.(3) Der schwerbehinderte Mensch hat das Recht, bei Einsicht in die über ihn gef
- .(6) Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, mindestens einmal im Kalenderjahr eine Versammlung
- Dienststellen mit in der Regel mehr als 100 schwerbehinderten Menschen kann sie nach Unterrichtung des
- bestimmten Aufgaben heranziehen, in Betrieben und Dienststellen mit mehr als 200 schwerbehinderten
- endgültig zu entscheiden. Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht auf Beteiligung am