Suche nach "it-recht"
Ergebnisse 37666
Seite 963 von 2512
BGH - II ZR 224/04
Bundesgerichtshof vom 18.04.2005
- Inhalt
-
- unvertretbar ist. Die Voraussetzungen eines solchen Ausnahmefalls hat das Berufungsgericht zu Recht als
- Rechts wegen Tatbestand: Die zu 1. und 2. beklagten Gesellschaften beschäftigen sich u.a. mit dem
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 224/04 Verkündet am: 18. April 2005 Vondrasek
- zugleich die Belehrung enthält, unklar ist, ob die Widerrufsfrist mit der Unterzeichnung durch den
- Recht erkannt: Auf die Revision des Klägers wird unter Zurückweisung des weitergehenden
§ 66 SchRG
- Inhalt
-
- (1) Ist der Gläubiger unbekannt, so kann er im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht
- das Schiffsregister zehn Jahre verstrichen sind und das Recht des Gläubigers nicht innerhalb
- dem Ablauf des Zahlungstags.(2) Mit der Rechtskraft des Ausschließungsbeschlusses erlischt die Schiffshypothek. § 57 Abs. 3 gilt auch in diesem Falle.
- ausgeschlossen werden, wenn seit der letzten sich auf die Schiffshypothek beziehenden Eintragung in
- dieser Frist von dem Eigentümer in einer nach § 212 Abs. 1 Nr. 1 des Bürgerlichen
§ 47a StBGebV
Übergangsvorschrift für Änderungen dieser Verordnung
- Inhalt
-
- Die Vergütung ist nach bisherigem Recht zu berechnen, wenn der Auftrag zur Erledigung der
- eine Änderung der Verordnung in Kraft tritt, nach bisherigem Recht zu berechnen. Die Sätze 1
- ;tigkeiten mit einer Geltungsdauer von mindestens einem Jahr getroffen oder eine Pauschalvergütung im
- Änderung der Verordnung in Kraft, so ist die Vergütung bis zum Ablauf des Jahres, in dem
- Angelegenheit vor dem Inkrafttreten einer Änderung der Verordnung erteilt worden ist. Hat der
BGH - XI ZR 110/12
Bundesgerichtshof vom 25.06.2013
- Inhalt
-
- aaO mwN). 9b) Das ist hier der Fall. Die Frage, ob dem Kläger aus abgetretenem Recht ein Anspruch auf
- . Divergierende Rechtsprechung in anderen Mitgliedstaaten ist nicht ersichtlich und wird vom Kläger auch nicht
- einzelner Parteien in Betracht, sofern Grund der Zulassung eine Rechtsfrage ist, die das Berufungsgericht
- verneint hat. 72. Die Beschränkung der Zulassung in den Urteilsgründen ist wirksam. 8a) Die Zulassung der
- ). Voraussetzung ist, dass dieser Teil des Streitstoffs in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht unabhängig
OLG Köln - 7 U 56/00
Oberlandesgericht Köln vom 19.10.2000
- Inhalt
-
- im Vertrag näher geregelten Umfang in das Klärwerk K.-St. einzuleiten. In § 8 dieses Vertrages ist
- bezogen auf den linksrheinischen Raum) in einem ersten Schritt mit der Klägerin am 11./23./24.07.1985 (im
- getroffenen Regelung - das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn Gründe des öffentlichen Wohles mit
- erst recht gelten, wenn ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt widerrufen werde. Im übrigen
- der Sache selbst keinen Erfolg. 62 I. 631) 6465Das Landgericht hat mit Recht die Zulässigkeit der
LSG Niedersachsen-Bremen - L 2 R 516/09 B
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 20.11.2009
- Inhalt
-
- vorliegende Gutachten gibt seine Beschwerdeschilderungen vielmehr ausführlich wieder. Erst recht ist nichts
- " empfundenen und "mitunter strapaziösen" Untersuchung zuzulassen gewesen, wobei sie auch das Recht gehabt hätte
- allerdings der Beklagten ohnehin kein Recht zur Teilnahme an der Untersuchung zuzugestehen sei. Wegen
- deutlich, dass in Zusammenhängen der vorliegenden Art auch ein orthopädischer Gutachter sich nicht mit
- wird auch in der Fachliteratur empfohlen, im Regelfall keine Teilnahme von Angehörigen am
§ 30a PKDBSa
Rechte bei Entgeltumwandlung
- Inhalt
-
- ältnis bei dem beteiligten Arbeitgeber ausgeschiedenen Arbeitnehmer das Recht zur freiwilligen
- Weiterversicherung in der Abteilung Z 2002 mit eigenen Beiträgen eingeräumt (§ 30c
- ). (2) Das Recht zur Verpfändung, Abtretung oder Beleihung durch den beteiligten Arbeitgeber bez
- (1) Soweit die Beiträge zur Abteilung Z 2002 im Wege der Entgeltumwandlung erbracht worden
- sind, a)behält der Arbeitnehmer seine Anwartschaft auch, wenn sein Arbeitsverhältnis bei dem
§ 1 AusglBGG
Anspruch
- Inhalt
-
- ;hrungsgesetzes nach dem ab dem 1. August 1991 geltenden Recht hatten oder auf Grund der Regelungen
- ;hrungsgesetz wegen des Zusammentreffens mit anderen Leistungen oder wegen der Überführung in
- ab dem 1. August 1991 geltenden Recht nicht mehr hatten, weil sie vor dem 19. Mai 1990 ihren gew
- die gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr hatten,2.Ansprüche im Sinne der Nummer 1 nach dem
- öhnlichen Aufenthalt in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet verlegt
Obacht Stufe! Wenn der Aushilfspfarrer stürzt…oder: einmal Pfarrer, immer Pfarrer!
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 26.10.2010
- Inhalt
-
- Berufsgenossenschaft Recht, wonach für den Kläger die Regelungen über die Unfallfürsorge bei Dienstunfällen
- auch bei ehrenamtlichen Tätigkeiten für seine Gemeinde dem Recht der Unfallfürsorge der Kirche
- Sozialgericht Frankfurt/Main mit Urteil vom 10.09.2010 entschieden (AZ: S 23 U 250/09). Der 76-jährige
- des Unfalls wollte er die Berufsgenossenschaft in Anspruch nehmen. Denn schließlich stünden
- nicht die gesetzliche Unfallversicherung für die Unfallfolgen in Anspruch nehmen müssen. Nach
Fussball-Recht News: DFB-Gerichte trotz EM fleißig
Max Rand vom 26.06.2012
- Inhalt
-
- Die EM ist im vollen Gange. Trotzdem lässt sich das DFB-Bundesgericht nicht abhalten weiter fleißig
- zu urteilen. Ein Überblick der letzten Woche: Die Hertha ist endgültig in der 2.Liga angekommen
- abgelehnt. Das DFB-Sportgericht hat also viel zu tun! Related posts:Fussball-Recht News: Geldstrafe für
- Lese den ganzen Artikel dazu hier: Fussball-Recht News: DFB-Gerichte trotz EM fleißig
- beschlossen nicht weiter gegen das Urteil vorzugehen und den Abstieg zu akzeptieren. In der 1. Und 2
§ 39 LBG
- Inhalt
-
- angegeben werden; c)soweit ein sonstiges Recht im Sinne des § 12 Abs. 1 Buchstabe b Gegenstand einer
- beschreiben; b)soweit ein Recht an einem Grundstück (§ 12 Abs. 1) Gegenstand einer selbst
- . Er ist mit einer Rechtsmittelbelehrung und einer Belehrung über das Antragsrecht nach § 41 zu versehen.
- den die Enteignung vorgesehen ist; 2.die Bezeichnung des Gegenstands der Besitzeinweisung; hierbei
- ;iger, katastermäßiger oder sonst üblicher Bezeichnung angegeben werden; im Fall der
§ 2 SprAuG
Zusammenarbeit
- Inhalt
-
- Betriebsrats das Recht einräumen, an Sitzungen des Sprecherausschusses teilzunehmen. Der Betriebsrat
- kann dem Sprecherausschuß oder Mitgliedern des Sprecherausschusses das Recht einräumen, an
- ;rfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Sie dü
- (1) Der Sprecherausschuß arbeitet mit dem Arbeitgeber vertrauensvoll unter Beachtung der
- Arbeitgeber hat vor Abschluß einer Betriebsvereinbarung oder sonstigen Vereinbarung mit dem Betriebsrat
BGH - XII ZR 8/00
Bundesgerichtshof vom 08.05.2002
- Inhalt
-
- Mietzinses (12.814,02 DM) ist von der Revision zu Recht nicht angegriffen. 3. Entgegen der Auffassung der
- auf seine Kosten zurückgewiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: Mit Mietvertrag vom 23. April 1991
- Dr. Vézina für Recht erkannt: Auf die Rechtsmittel des Beklagten wird das Urteil der 32. Zivilkammer
- vermietete die Klägerin (zunächst mit einem weiteren Miteigentümer) dem Beklagten Gewerberäume in
- einschließlich Juni 1998 geltend, die sie mit 13.335,02 DM beziffert hat. Das Landgericht hat der Klage in
LAG Hamm - 10 Sa 1023/08
Landesarbeitsgericht Hamm vom 16.01.2009
- Inhalt
-
- mit der Herausgabe des PKW in Verzug. Zu Recht habe die Beklagte bei der Nutzungsentschädigung auch
- Vergütungsansprüche zu Recht ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht habe. Im Übrigen sei die geltend gemachte
- Zahlungsansprüchen in zulässiger Weise aufrechnen könne, seien nicht vorhanden. Zu Recht habe das
- . Insoweit müssen Umstände vorliegen, die es rechtfertigen, die Geltendmachung des Rechts als mit Treu und
- restliche Vergütungsansprüche geltend, gegen die die Beklagten mit Gegenansprüchen aufrechnet. In der
§ 85 BeamtVG
Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 vorhandene Beamte
- Inhalt
-
- ;ckgelegt sind, ist § 56 in der vom 1. Januar 1992 an geltenden Fassung mit der Maßgabe
- 1991 geltenden Recht vorzunehmen ist.(8) Auf die am 31. Dezember 1991 vorhandenen Beamten, denen auf
- . Dezember 1991 geltenden Recht; § 14 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 und 3 findet hierbei keine
- . Januar 1992 an nach dem von diesem Zeitpunkt an geltenden Recht als ruhegehaltfähige
- nach dem bis zum 31. Dezember 1991 geltenden Recht. Satz 1 gilt entsprechend, wenn ein von dieser