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BGH - Xa ZR 89/09

Bundesgerichtshof vom 15.04.2010
Inhalt
  • Frankfurt am Main LG Frankfurt am Main Der Xa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die
  • 25. Juni 2009 verkündete Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main wird auf
  • /Main, Entscheidung vom 19.12.2008 - 2/2 O 262/08 - OLG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25.06.2009 - 1 U 7/09 -
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Xa ZR 89/09 Verkündet am: 15. April 2010 Wermes
  • vor Laufzeitende bei der DB Fernverkehr AG, BahnCard-Service, 60643 Frankfurt" (künftig: Klausel 1

Spiel mit dem Feuer: Drohung mit “Schufaeintrag”

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 10.07.2012
Inhalt
  • hier am geforderten Schmerzensgeld (4.000 Euro). OLG Frankfurt, 16 U 126/11: Streitwert orientiert
  • Einwände entgegensteht. Man sieht hier: Es kommt mal wieder drauf an, nämlich im Einzelfall auf die
  • in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen. Man muss gar nicht lange im
  • werden im Folgenden in Kürze behandelt und dargestellt.Zur Zulässigkeit der Datenübermittlung an die
  • Schufa Die Zulässigkeit einer Datenübermittlung an Auskunfteien wie die Schufa ist inzwischen im

OLG Brandenburg - 2 W 5/09

Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 24.06.2009
Inhalt
  • Urteil vom 18. Juni 2004 (Az.: 11 O 127/02) verurteilte das Landgericht Frankfurt(Oder)die
  • an den Antragsteller für den Zeitraum vom 1. November 1989 bis zum 31. Mai 1998 verurteilt. Mit
  • Verjährungseinwand greife nicht durch. Wie bereits im Urteil des Senats vom 15. Mai 2001 ausgeführt
  • Senatsurteil vom 2. Juni 1998 noch aus den Ausführungen im Senatsurteil vom 5. Mai 2001, dass für alle
  • dem Landgericht davon auszugehen, dass eine - vom Senat im Urteil vom 5. Mai 2001 (UA S. 19

Rentenberater Klaus Peter Reidt

Experte
Rentenberater-Kanzlei-Reidt
Sozialrecht Compliance Strafrecht
Schule
  • 1990 - 1993 DAK Akademie Sozialversicherung (Kranken-, Pflegeversicherung, -SGB IV, V, X, XI) Führungskraft im mittleren Führungsmanagement
Das sagt jusmeum
  • Rentenberater Reidt ist vom Präsidenten des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main als Rentenberater
  • in das Rechtsdienstleistungsregister eingetragen. Als Rentenberater ist er berechtigt, im
  • in Bezug auf "normale" Freelancer sowie insbesondere im Zusammenhang mit der Abgrenzung einer
Tätigkeitsschwerpunkt
  • Abwehr von Nachforderungen der Rentenversicherungsträger, Beratung im Zusammenhang mit Statusfeststellungen von Mitarbeitern
Fortbildungsinitiative
  • Tagung der Regionalgruppe Hessen. Themen: De-Mail - Sicherer Übermittlungsweg ERV und
  • eGovernmentgesetz, Datenschutz im Allgemeinen - DSGVO im Besonderen, Kommunikation und Beziehungsarbeit in der Rentenberatung, Einkommensanrechnung FlexiRente
Kontaktadresse
  • E-Mail: rentenberater@rbr-kanzlei-reidt.de
Letze Fälle
  • Namensänderung GmbH bezgl. AG-Stellung. Aufbau Vertrauensschutz. Abwehr der gesamten Forderung.
  • . Rücknahme des Gutachtens. Erhebung Säumniszuschlag ab Tag der Durchsuchung, somit Voraussetzung
  • Unterstützung eines promovierten Juristen. Illegale Beschäftigung im Pflegebereich. Durchgriff der Beitragsforderung auf Erben.
  • freier MA in einer Steuerkanzlei. Nachweisführung einer Kooperation. Ausschluss Scheinselbstständigkeit. Obsiegt.
  • Bayerische Unternehmen. Fachrechtliche Unterstützung des Juristen im Klageverfahren gegen die DRV.

OLG Frankfurt - 7 U 147/01

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 22.05.2002
Inhalt
  • Versicherungsmedizin in Frankfurt am Main, das zusammenfassend zu dem Ergebnis gelangte, dass angesichts des typischen
  • Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 7. Zivilsenat Norm: § 7 Abs 1 UAbs 1 Nr 2 AUB Entscheidungsdatum
  • ernst genommen und sei mit seiner Taucherausrüstung noch zu seinem Pkw gelaufen. Da er am 21.6.1997
  • Urlaubes seien seine Beschwerden nicht besser geworden. Am 2.7.1997 habe er während des Urlaubs einen
  • weiteren Unfall erlitten. Er sei auf ein Bootsdeck gesprungen, da er andernfalls das gerade am

HessVGH - 8 UE 418/86

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 16.11.1992
Inhalt
  • . April 1983 hat die Klägerin bei dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main Klage erhoben. Zur Begründung
  • Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 19. Dezember 1985 - I/2 E 1165/83 - aufzuheben und die Klage
  • Verwaltungsgerichtsgerichts Frankfurt am Main vom 19. Dezember 1985 zurückzuweisen. 23 Sie führt ihr
  • und 8. Mai 1981 eine Beihilfe in Höhe von 520.188,63 DM für die Verarbeitung von 600.736 kg
  • hingewiesen worden sei. 15 Mit Urteil vom 19. Dezember 1985, das der Beklagten am 9. Januar 1986

VG Frankfurt (Main) - 1 K 4420/10.F

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 16.03.2011
Inhalt
  • am 03.05.2010 beschlossen worden sei, während er den Förderantrag bereits im September 2009 gestellt
  • erschöpft waren. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt a.M. vom 05.08.2010 (1 K 1093/10.F) sei in
  • Beklagte verweist auf die Gründe der angefochtenen Bescheide und auf das Urteil des VG Frankfurt a.M
  • Haushaltssperre belegt worden waren, entschied sich das BMU am 03.05.2010, alle ab dem 01.08.2009
  • Quelle: Gericht: VG Frankfurt 1. Kammer Norm: Art 3 GG Entscheidungsdatum: 16.03.2011 Aktenzeichen

BGH - II ZB 28/12

Bundesgerichtshof vom 05.11.2013
Inhalt
  • Frankfurt am Main vom 8. November 2012 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Der Geschäftswert für das
  • Verhältnisse der Kunden der Antragsgegnerin gerichtet ist (vgl. auch LG Frankfurt am Main, ZIP 2005
  • . November 2013 - II ZB 28/12 - OLG Frankfurt/Main LG Frankfurt/Main Der II. Zivilsenat des
  • Beschwerdegericht zugelassene Rechtsbeschwerde der Antragstellerin. 7B. Das Beschwerdegericht (OLG Frankfurt am
  • Bewertungsänderungen gekommen ist. Bergmann Strohn Reichart Drescher Born Vorinstanzen: LG Frankfurt/Main

Anlage 1 EinbTestV

Gesamtkatalog der für den Einbürgerungstest zugelassenen Prüfungsfragen
Inhalt
  • Parlament.94.Ab welchem Alter darf man in Deutschland an der Wahl zum Deutschen Bundestag teilnehmen
  • Briefwahl seine Stimme abgeben.⃞Man kann am Wahltag telefonisch seine Stimme abgeben.⃞
  • ;1933 bis 1945⃞1945 bis 1989153.Was war am 8. Mai 1945?⃞Tod Adolf Hitlers⃞
  • ;durch eine Mauer geteilt.⃞nur mit dem Flugzeug erreichbar.194.Am 3. Oktober feiert man in
  • ;rfen.244.Welchen Schulabschluss braucht man normalerweise, um an einer Universität in

VG Frankfurt (Main) - 6 E 970/97

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 22.09.1998
Inhalt
  • Quelle: Gericht: VG Frankfurt 6. Kammer Entscheidungsdatum: 22.09.1998 Aktenzeichen: 6 E 970/97
  • Dokumenttyp: Urteil Leitsatz Der Gebührenpflicht für die Abfalldeponie des Main-Kinzig-Kreises
  • gleicher Höhe leistet. Tatbestand 1Der Beklagte erließ am 24.10.1996 die Gebührenbescheide Nr
  • Abbruchmaßnahmen auf dem Di Gelände in H. 2Die Klägerin hatte der Firma A (A. R. T.) am 22.8.1995 den
  • vom 26.2.1997 zurückgewiesen. 5Die Klägerin hat am 2.4.1997 Klage erhoben und begründet diese damit

LSG Bayern - L 18 B 237/01 V ER

Bayerisches Landessozialgericht vom 31.07.2002
Inhalt
  • mit Schreiben vom 25.09.2000 die Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main um
  • Tilgungsfrist für das Urteil des Landgerichts Frankfurt/ Main vom 19.08.1968 15 Jahre. Im Fall des § 46 Abs 1
  • - Hauptsache weitergezahlt werden. Der Bf war nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main vom
  • Sozialordnung, Zentrale Stelle, BLVF, AVF, Generalstaatsanwalt beim OLG Frankfurt/Main, Hessisches
  • /Main teilte dem AVF mit Schreiben vom 29.09.2000 mit, dass das Ersuchen um Übersendung der

§ 20 SchVG

Anfechtung von Beschlüssen
Inhalt
  • Frankfurt am Main; § 246 Absatz 3 Satz 2 bis 6 des Aktiengesetzes gilt entsprechend. Vor einer
  • oder Vorsatz vorzuwerfen.(2) Zur Anfechtung ist befugt 1.jeder Gläubiger, der an der Abstimmung
  • , der an der Abstimmung nicht teilgenommen hat, wenn er zur Abstimmung zu Unrecht nicht zugelassen
  • ür die Klage ist bei einem Schuldner mit Sitz im Inland ausschließlich das Landgericht, in
  • dessen Bezirk der Schuldner seinen Sitz hat, oder mangels eines Sitzes im Inland das Landgericht

Markenrecht: Die als Bear & Wolf getarnte Kanzlei Winterstein Rechtsanwälte mahnt für DKH Retail Limited Markenrechtsverletzung an "Superdry" ab

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 21.04.2015
Inhalt
  • Winterstein Rechtsanwälte, also der Markenrechtsableger, Darmstädter Landstrasse 110, 60598 Frankfurt am
  • Main (Webeaussage: Die IP-Spezialisten von Winterstein Rechtsanwälte treten unter der Marke Bear &amp
  • Die Rechtsanwälte Bear & Wolf, in Deutschland nach eigener Aussage Powered in Germany by
  • sind, obwohl es sich nicht um Originalware handeln soll. In der Abmahnung wird ein Verstoß gegen die
  • Bildmarke eingetragen (EM 003528403, EM 006063317, EM 008134314, EM 008670051) und Rechteinhaberin

Markenrecht: Abmahnung der Rechtsanwälte Bear & Wolf für die DKH Retail Ltd.wegen der Verwendung der Marke „Superdry“

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 10.11.2015
Inhalt
  • Winterstein Rechtsanwälte, also der Markenrechtsableger, Darmstädter Landstrasse 110, 60598 Frankfurt am
  • Main (Webeaussage: Die IP-Spezialisten von Winterstein Rechtsanwälte treten unter der Marke Bear &amp
  • Die Rechtsanwälte Bear & Wolf, in Deutschland nach eigener Aussage Powered in Germany by
  • “ gekennzeichnet sind, obwohl es sich nicht um Originalware handeln soll. In der Abmahnung wird ein Verstoß
  • auch als Bildmarke eingetragen (EM 003528403, EM 006063317, EM 008134314, EM 008670051) und

VG Frankfurt (Main) - 1 E 2567/06

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 28.03.2007
Inhalt
  • gerichteten Klage verpflichtete das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main das Bundesamt für Migration
  • Verwaltungsgericht Frankfurt am Main zugegangen am 05.07.2006, hat der Kläger Klage erhoben. Er erfülle die
  • Quelle: Gericht: VG Frankfurt 1. Kammer Norm: § 25 Abs 3 S 2 AufenthG 2004 Entscheidungsdatum
  • vom 13.09.2005, wonach der Kläger an diesem Tag im Konsulat vorgesprochen habe und für die Ausstellung
  • Zustellung der Verfügung erfolgte am 26.06.2006.Mit Schriftsatz vom 03.07.2006, dem