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Dritter Abschnitt HGBEG

Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Durchführung der EG-Richtlinie zur Koordinierung des Rechts der Handelsvertreter vom 23. Oktober 1989 (BGBl. I S. 1910)

§ 33 IntFamRVG

Anordnung auf Herausgabe des Kindes
Inhalt
  • ;bereinkommens nach dem Recht des Staates, in dem er geschaffen wurde, das Recht auf Herausgabe des Kindes
  • (1) Umfasst ein vollstreckungsfähiger Titel im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 2201
  • , so kann das Familiengericht die Herausgabeanordnung in der Vollstreckungsklausel oder in einer nach
  • § 44 getroffenen Anordnung klarstellend aufnehmen.(2) Liegt im Anwendungsbereich des Europ
  • Vertragsstaat anzuerkennen ist, und ordnet zur Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses auf Antrag an, dass

BGH - II ZR 84/02

Bundesgerichtshof vom 02.06.2003
Inhalt
  • ) Gesellschaft ausscheidet. In einem solchen Fall ist für das vom Oberlandesgericht - im Anschluß an Stimpel
  • hat das Berufungsgericht im Ansatz zu Recht den auf die zweite Jahreshälfte entfallenden Anteil des
  • hat vielmehr im Urteil vom 16. September 2002 (aaO) - insoweit in Übereinstimmung mit der früheren
  • beabsichtigt habe. Daran ist von Rechts wegen festzuhalten. Auch unter dem von der Revision des
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 84/02 Verkündet am: 2. Juni 2003 Vondrasek

Fotorecht - Rechtsanwalt Lutz Schröder mahnt auch 2019 für den Fotografen Christoph Scholz ab

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 15.01.2019
Inhalt
  • Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des
  • Bilder von der Plattform Flickr.com. Damit hängt das Recht zur Nutzung eines Fotos von der Plattform
  • recht darf er natürlich keine fiktiven Lizenzgebühren verlangen für den Fall einer fehlenden
  •  Verlinkung auf Flickr. 6.   Im Gegensatz zu Fällen, in denen der Urheber nicht korrekt benannt wurde, kann
  •  § 13 UrhG, der das Recht auf Urheberbenennung festschreibt. Für eine Berechtigung zur Verfolgung von

LSG Berlin-Brandenburg - L 22 KN 25/03

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 29.11.2005
Inhalt
  • Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit führen. Gemäß § 24 Abs. 1 SGB X ist einem Beteiligten, in dessen Rechte
  • ist. Im Übrigen ist dem Sozialgericht auch darin zuzustimmen, dass der angefochtene Bescheid in der
  • Postnukleotomiesyndrom bei Zustand nach zweimaliger Bandscheibenoperation in den Segmenten L 3/L 4 rechts und L 5/S 1
  • wird nicht zugelassen. Tatbestand: Im Streit zwischen den Beteiligten ist, ob die Beklagte die
  • bis zum 30. September 2003 zu Recht aufgehoben hat. Der 1956 geborene Kläger durchlief eine

Interview Dr. Caroline Harth: „Corporate Social Responsibility ist eine Investition in den eigenen Unternehmenserfolg“

Eva Engelken vom 14.11.2014
Inhalt
  • der Corporate Identity wird dann die CSR-Strategie mit übernommen. In kleineren Kanzleien ist der
  • im Sinne von neuen Mandaten ist das in der Regel nicht. Obwohl es durchaus vorkommt, dass Mandanten
  • die „Leipziger Rails Girls“. „Frauen an die Apps“ ist zu Recht ein Trendthema. Ein solches Engagement
  • . Wenn sie nur einmal im Jahr auf der Weihnachtskarte dick auftragen, dann reicht das nicht. Wobei
  • Rolle spielt CSR für deutsche Kanzleien? Ist es für sie selbstverständlich, in irgendeiner Weise für

Interview Dr. Caroline Harth: “Corporate Social Responsibility ist eine Investition in den eigenen Unternehmenserfolg”

Eva Engelken vom 14.11.2014
Inhalt
  • der Corporate Identity wird dann die CSR-Strategie mit übernommen. In kleineren Kanzleien ist der
  • im Sinne von neuen Mandaten ist das in der Regel nicht. Obwohl es durchaus vorkommt, dass Mandanten
  • die „Leipziger Rails Girls“. „Frauen an die Apps“ ist zu Recht ein Trendthema. Ein solches Engagement
  • . Wenn sie nur einmal im Jahr auf der Weihnachtskarte dick auftragen, dann reicht das nicht. Wobei
  • Rolle spielt CSR für deutsche Kanzleien? Ist es für sie selbstverständlich, in irgendeiner Weise für

SozG Düsseldorf - S 29 AS 251/06

Sozialgericht Düsseldorf vom 03.05.2007
Inhalt
  • entsprechend dem Ergebnis eines anhängigen Rechtsbehelfsverfahrens in Bezug auf die identische Rechts
  • vermutliche Verfahrensausgang maßgebend ist. In der Regel ist es billig, dass der Unterlegene die Kosten trägt
  • damit einverstanden oder die Entscheidung ist in naher Zukunft zu erwarten, vgl. Meyer-Ladewig/Keller
  • Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitssuchende – (SGB II) beeinflussen mag. Im Klageverfahren
  • andere Bescheide. Im Verfahren der 25. Kammer ist nicht absehbar, wann entschieden wird. Dies gilt

BGH - IX ZR 123/12

Bundesgerichtshof vom 07.03.2013
Inhalt
  • ihrem Recht zu beurteilen. BGH, Urteil vom 7. März 2013 - IX ZR 123/12 - OLG Düsseldorf LG Düsseldorf
  • betrifft. Im Übrigen ist er unbegründet. 28a) Hinsichtlich der Vollstreckbarkeit in Deutschland ist
  • Niederlanden Vollstreckungsverjährung nach niederländischem Recht eingetreten ist oder ob eine solche
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 123/12 Verkündet am: 7. März 2013 Kluckow
  • in diesem Mitgliedstaat gehemmt ist oder ruht, ist von den Gerichten dieses Mitgliedstaates nach

OLG Köln - 6 U 150/06

Oberlandesgericht Köln vom 23.02.2007
Inhalt
  • verteidigt das Urteil. II. 1314Die zulässige Berufung führt in der Sache nicht zum Erfolg. Zu Recht
  • darunter und weiter unten rechts: 31"Mit Ihrem vollen Root-Zugriff neue Maßstäbe setzen" 32bzw. 33
  • und mit zutreffender Begründung hat das Landgericht festgestellt, dass die in der konkreten
  • gelten für eine Werbung im Internet wie die streitgegenständliche in entsprechender Weise (BGH a.a.O
  • " verbunden wird. Dieses Verständnis der Teilnehmer des allgemeinen Verkehrs und damit erst recht der

OVG Rheinland-Pfalz - 10 B 10318/07.OVG

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 23.05.2007
Inhalt
  • Abteilungsleiters im Bereich IT und Messtechnik sowie vom Arbeitsschutz. Angesichts dessen ist auch der
  • hängt die Frage, ob die Auswahlentscheidung der Antragsgegnerin von Rechts wegen zu beanstanden ist
  • . Diese Vorgehensweise der Antragsgegnerin ist von Rechts wegen nicht zu beanstanden, bezweckte sie doch
  • eines höherwertigen Dienstpostens – ist im Allgemeinen auf die letzte dienstliche Beurteilung als
  • . Die in diesem Zusammenhang besonders bedeutsamen Merkmale der „Fachkompetenz“ (beschrieben mit

BAG hält “Abschiebung” einer Mitarbeiterin von der Bundesagentur für Arbeit zur Kommune für verfassungswidrig

Thorsten Blaufelder vom 27.09.2013
Inhalt
  • vermittelte sie sowohl Arbeitslosengeld-I-Empfänger als auch Arbeitslose im Hartz-IV-Bezug an
  • im Sozialgesetzbuch II so vorgesehen. Die Frau wollte sich damit nicht abfinden und meinte, dass ihr
  • Berufsfreiheit. So werde den betroffenen Arbeitnehmern insbesondere kein Recht zum Widerspruch gegen den
  • Übergang des Arbeitsverhältnisses eingeräumt. Ob die Vorschriften mit dem Grundgesetz im Einklang stehen
  • einem kommunalen Arbeitgeber verpflichtet werden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem am

Höheres Hartz IV wegen Ayurveda-Praktikum in Sri Lanka?

Thorsten Blaufelder vom 03.12.2013
Inhalt
  • 627,00 €. Das Geld müsse die Frau zurückzahlen. Zu Recht, wie das Sozialgericht in seinem Urteil vom
  • Behörde errechnete daher einen höheren Gewinn und zu viel gezahlte Hartz-IV-Leistungen in Höhe von
  • Selbstständige Hartz-IV-Aufstocker können vom Jobcenter wegen eines siebenwöchigen Ayurveda
  • -Praktikums auf Sri Lanka kein höheres Arbeitslosengeld II verlangen. Die Kosten für das Praktikum sind
  • nicht als notwendige Betriebsausgaben anzusehen, die den Gewinn schmälern und damit zu höheren Hartz-IV

BSG: Häusle-Finanzierung nicht über Hartz IV

Thorsten Blaufelder vom 16.02.2012
Inhalt
  • Tilgungszahlungen übernommen werden. Das BSG gab der Stadt nun recht. Arbeitslosengeld-II-Leistungen seien auf die
  • Wohnen Hartz-IV-Bezieher in einem Eigenheim, können sie vom Jobcenter normalerweise nicht die
  • ist. Im konkreten Fall sei aber noch eine große Summe zu zahlen gewesen. Außerdem sei die Übernahme
  • Übernahme von Tilgungsleistungen verlangen. Wurde das Haus erst während des Bezuges von Hartz IV oder
  • anderer Sozialleistungen gekauft, ist die Übernahme der Tilgungszahlungen gänzlich ausgeschlossen

§ 25a ApoBetrO 1987

Abwehr von bedrohlichen übertragbaren Krankheiten
Inhalt
  • Europäischen Wirtschaftsraums, der nach jeweiligem nationalen Recht über eine Genehmigung
  • Im Falle einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit, deren Ausbreitung eine sofortige und das
  • von Arzneimitteln im Sinne von § 21 Abs. 2 Nr. 1c des Arzneimittelgesetzes verwendet werden
  • , sofern 1.deren Qualität durch ein Prüfzertifikat nach § 6 Abs. 3 nachgewiesen ist,2.das
  • Behältnis so verschlossen ist, dass ein zwischenzeitliches Öffnen des Behältnisses