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Dritter Abschnitt HGBEG
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur
Durchführung der EG-Richtlinie zur Koordinierung des Rechts der
Handelsvertreter vom 23. Oktober 1989 (BGBl. I S. 1910)
§ 33 IntFamRVG
Anordnung auf Herausgabe des Kindes
- Inhalt
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- ;bereinkommens nach dem Recht des Staates, in dem er geschaffen wurde, das Recht auf Herausgabe des Kindes
- (1) Umfasst ein vollstreckungsfähiger Titel im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 2201
- , so kann das Familiengericht die Herausgabeanordnung in der Vollstreckungsklausel oder in einer nach
- § 44 getroffenen Anordnung klarstellend aufnehmen.(2) Liegt im Anwendungsbereich des Europ
- Vertragsstaat anzuerkennen ist, und ordnet zur Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses auf Antrag an, dass
BGH - II ZR 84/02
Bundesgerichtshof vom 02.06.2003
- Inhalt
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- ) Gesellschaft ausscheidet. In einem solchen Fall ist für das vom Oberlandesgericht - im Anschluß an Stimpel
- hat das Berufungsgericht im Ansatz zu Recht den auf die zweite Jahreshälfte entfallenden Anteil des
- hat vielmehr im Urteil vom 16. September 2002 (aaO) - insoweit in Übereinstimmung mit der früheren
- beabsichtigt habe. Daran ist von Rechts wegen festzuhalten. Auch unter dem von der Revision des
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 84/02 Verkündet am: 2. Juni 2003 Vondrasek
Fotorecht - Rechtsanwalt Lutz Schröder mahnt auch 2019 für den Fotografen Christoph Scholz ab
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 15.01.2019
- Inhalt
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- Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des
- Bilder von der Plattform Flickr.com. Damit hängt das Recht zur Nutzung eines Fotos von der Plattform
- recht darf er natürlich keine fiktiven Lizenzgebühren verlangen für den Fall einer fehlenden
- Verlinkung auf Flickr. 6. Im Gegensatz zu Fällen, in denen der Urheber nicht korrekt benannt wurde, kann
- § 13 UrhG, der das Recht auf Urheberbenennung festschreibt. Für eine Berechtigung zur Verfolgung von
LSG Berlin-Brandenburg - L 22 KN 25/03
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 29.11.2005
- Inhalt
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- Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit führen. Gemäß § 24 Abs. 1 SGB X ist einem Beteiligten, in dessen Rechte
- ist. Im Übrigen ist dem Sozialgericht auch darin zuzustimmen, dass der angefochtene Bescheid in der
- Postnukleotomiesyndrom bei Zustand nach zweimaliger Bandscheibenoperation in den Segmenten L 3/L 4 rechts und L 5/S 1
- wird nicht zugelassen. Tatbestand: Im Streit zwischen den Beteiligten ist, ob die Beklagte die
- bis zum 30. September 2003 zu Recht aufgehoben hat. Der 1956 geborene Kläger durchlief eine
Interview Dr. Caroline Harth: „Corporate Social Responsibility ist eine Investition in den eigenen Unternehmenserfolg“
Eva Engelken vom 14.11.2014
- Inhalt
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- der Corporate Identity wird dann die CSR-Strategie mit übernommen. In kleineren Kanzleien ist der
- im Sinne von neuen Mandaten ist das in der Regel nicht. Obwohl es durchaus vorkommt, dass Mandanten
- die „Leipziger Rails Girls“. „Frauen an die Apps“ ist zu Recht ein Trendthema. Ein solches Engagement
- . Wenn sie nur einmal im Jahr auf der Weihnachtskarte dick auftragen, dann reicht das nicht. Wobei
- Rolle spielt CSR für deutsche Kanzleien? Ist es für sie selbstverständlich, in irgendeiner Weise für
Interview Dr. Caroline Harth: “Corporate Social Responsibility ist eine Investition in den eigenen Unternehmenserfolg”
Eva Engelken vom 14.11.2014
- Inhalt
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- der Corporate Identity wird dann die CSR-Strategie mit übernommen. In kleineren Kanzleien ist der
- im Sinne von neuen Mandaten ist das in der Regel nicht. Obwohl es durchaus vorkommt, dass Mandanten
- die „Leipziger Rails Girls“. „Frauen an die Apps“ ist zu Recht ein Trendthema. Ein solches Engagement
- . Wenn sie nur einmal im Jahr auf der Weihnachtskarte dick auftragen, dann reicht das nicht. Wobei
- Rolle spielt CSR für deutsche Kanzleien? Ist es für sie selbstverständlich, in irgendeiner Weise für
SozG Düsseldorf - S 29 AS 251/06
Sozialgericht Düsseldorf vom 03.05.2007
- Inhalt
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- entsprechend dem Ergebnis eines anhängigen Rechtsbehelfsverfahrens in Bezug auf die identische Rechts
- vermutliche Verfahrensausgang maßgebend ist. In der Regel ist es billig, dass der Unterlegene die Kosten trägt
- damit einverstanden oder die Entscheidung ist in naher Zukunft zu erwarten, vgl. Meyer-Ladewig/Keller
- Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitssuchende – (SGB II) beeinflussen mag. Im Klageverfahren
- andere Bescheide. Im Verfahren der 25. Kammer ist nicht absehbar, wann entschieden wird. Dies gilt
BGH - IX ZR 123/12
Bundesgerichtshof vom 07.03.2013
- Inhalt
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- ihrem Recht zu beurteilen. BGH, Urteil vom 7. März 2013 - IX ZR 123/12 - OLG Düsseldorf LG Düsseldorf
- betrifft. Im Übrigen ist er unbegründet. 28a) Hinsichtlich der Vollstreckbarkeit in Deutschland ist
- Niederlanden Vollstreckungsverjährung nach niederländischem Recht eingetreten ist oder ob eine solche
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 123/12 Verkündet am: 7. März 2013 Kluckow
- in diesem Mitgliedstaat gehemmt ist oder ruht, ist von den Gerichten dieses Mitgliedstaates nach
OLG Köln - 6 U 150/06
Oberlandesgericht Köln vom 23.02.2007
- Inhalt
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- verteidigt das Urteil. II. 1314Die zulässige Berufung führt in der Sache nicht zum Erfolg. Zu Recht
- darunter und weiter unten rechts: 31"Mit Ihrem vollen Root-Zugriff neue Maßstäbe setzen" 32bzw. 33
- und mit zutreffender Begründung hat das Landgericht festgestellt, dass die in der konkreten
- gelten für eine Werbung im Internet wie die streitgegenständliche in entsprechender Weise (BGH a.a.O
- " verbunden wird. Dieses Verständnis der Teilnehmer des allgemeinen Verkehrs und damit erst recht der
OVG Rheinland-Pfalz - 10 B 10318/07.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 23.05.2007
- Inhalt
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- Abteilungsleiters im Bereich IT und Messtechnik sowie vom Arbeitsschutz. Angesichts dessen ist auch der
- hängt die Frage, ob die Auswahlentscheidung der Antragsgegnerin von Rechts wegen zu beanstanden ist
- . Diese Vorgehensweise der Antragsgegnerin ist von Rechts wegen nicht zu beanstanden, bezweckte sie doch
- eines höherwertigen Dienstpostens – ist im Allgemeinen auf die letzte dienstliche Beurteilung als
- . Die in diesem Zusammenhang besonders bedeutsamen Merkmale der „Fachkompetenz“ (beschrieben mit
BAG hält “Abschiebung” einer Mitarbeiterin von der Bundesagentur für Arbeit zur Kommune für verfassungswidrig
Thorsten Blaufelder vom 27.09.2013
- Inhalt
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- vermittelte sie sowohl Arbeitslosengeld-I-Empfänger als auch Arbeitslose im Hartz-IV-Bezug an
- im Sozialgesetzbuch II so vorgesehen. Die Frau wollte sich damit nicht abfinden und meinte, dass ihr
- Berufsfreiheit. So werde den betroffenen Arbeitnehmern insbesondere kein Recht zum Widerspruch gegen den
- Übergang des Arbeitsverhältnisses eingeräumt. Ob die Vorschriften mit dem Grundgesetz im Einklang stehen
- einem kommunalen Arbeitgeber verpflichtet werden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem am
Höheres Hartz IV wegen Ayurveda-Praktikum in Sri Lanka?
Thorsten Blaufelder vom 03.12.2013
- Inhalt
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- 627,00 €. Das Geld müsse die Frau zurückzahlen. Zu Recht, wie das Sozialgericht in seinem Urteil vom
- Behörde errechnete daher einen höheren Gewinn und zu viel gezahlte Hartz-IV-Leistungen in Höhe von
- Selbstständige Hartz-IV-Aufstocker können vom Jobcenter wegen eines siebenwöchigen Ayurveda
- -Praktikums auf Sri Lanka kein höheres Arbeitslosengeld II verlangen. Die Kosten für das Praktikum sind
- nicht als notwendige Betriebsausgaben anzusehen, die den Gewinn schmälern und damit zu höheren Hartz-IV
BSG: Häusle-Finanzierung nicht über Hartz IV
Thorsten Blaufelder vom 16.02.2012
- Inhalt
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- Tilgungszahlungen übernommen werden. Das BSG gab der Stadt nun recht. Arbeitslosengeld-II-Leistungen seien auf die
- Wohnen Hartz-IV-Bezieher in einem Eigenheim, können sie vom Jobcenter normalerweise nicht die
- ist. Im konkreten Fall sei aber noch eine große Summe zu zahlen gewesen. Außerdem sei die Übernahme
- Übernahme von Tilgungsleistungen verlangen. Wurde das Haus erst während des Bezuges von Hartz IV oder
- anderer Sozialleistungen gekauft, ist die Übernahme der Tilgungszahlungen gänzlich ausgeschlossen
§ 25a ApoBetrO 1987
Abwehr von bedrohlichen übertragbaren Krankheiten
- Inhalt
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- Europäischen Wirtschaftsraums, der nach jeweiligem nationalen Recht über eine Genehmigung
- Im Falle einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit, deren Ausbreitung eine sofortige und das
- von Arzneimitteln im Sinne von § 21 Abs. 2 Nr. 1c des Arzneimittelgesetzes verwendet werden
- , sofern 1.deren Qualität durch ein Prüfzertifikat nach § 6 Abs. 3 nachgewiesen ist,2.das
- Behältnis so verschlossen ist, dass ein zwischenzeitliches Öffnen des Behältnisses