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BFH - V R 19/12
Bundesfinanzhof vom 18.04.2013
- Inhalt
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- für das Jahr 2000 zu Recht in Anspruch genommen, kann der Haftungsanspruch auch nicht auf eine
- Lizenzvertrages durch die GmbH am 2. März 2001 war der für das Jahr 2000 zu Recht in Anspruch
- - Beschluss vom 4. Juli 2008 II B 66/07, Zeitschrift für Steuern & Recht 2008, R-793, m.w.N.). 303. Ein
- Unternehmer berechtigt, als Vorsteuerbetrag "die in Rechnungen im Sinne des § 14 gesondert
- 42/91, BFHE 173, 231, BStBl II 1994, 269, Leitsatz 1). 24bb) Im Streitfall führte die Vereinbarung
BSG - 9 SB 3/08
Bundessozialgericht vom 23.04.2009
- Inhalt
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- . Die in den §§ 145 ff SGB IX geregelte unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr ist nicht mit
- EingliederungsG erfolgte Übertragung der Zuständigkeit ist ihrerseits mit höherrangigem Recht vereinbar
- EingliederungsG als gemäß § 162 SGG nicht revisibles Recht für das BSG maßgebend festgestellt (vgl Leitherer in
- Zuständigkeit für die Aufgaben nach §§ 69, 145 SGB IX auf den Beklagten als Kommune ist mit
- 15.1 des Teils B erfasst. Der dortige Abschnitt ist im Wortlaut identisch mit der (oben zitierten
BGH - II ZR 300/02
Bundesgerichtshof vom 08.11.2004
- Inhalt
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- Rechtsprechungsregeln zum Eigenkapitalersatz im GmbH-Recht nur dann zurückgezahlt werden, wenn wieder
- Recht dem vereinbarten Verlustausschluß eine wichtige Bedeutung beigemessen. Die Regelung in § 6
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 300/02 Verkündet am: 8. November 2004 Vondrasek
- . Röhricht und die Richter Prof. Dr. Goette, Kraemer, Dr Strohn und Caliebe für Recht erkannt: Auf die
- Beklagte ist dagegen der Auffassung, Jahresüberschuß und Verlustvortrag müßten verrechnet werden mit der
EuG - T-48/05
Gericht der Europäischen Union vom 08.07.2008
- Inhalt
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- Rechts und stufe sie als nach französischem Recht strafrechtlich relevant ein, was über die nach der
- im Hinblick auf die Kosten nicht unter eine Rechtsnorm, die dem Einzelnen Rechte verleiht. Mithin ist
- . (2) Bei der Erstellung dieser Berichte werden die im Recht des betreffenden Mitgliedstaats
- Grundrechte der Europäischen Union (ABl. 2000, C 364, S. 1, im Folgenden: Charta) bestimmt: „Artikel 41 Recht
- Dokumente in bestimmten Fällen zu Recht in den Verfahrensakten befinden können (Beschlüsse des
LSG Bayern - L 7 B 889/06 AS ER
Bayerisches Landessozialgericht vom 15.01.2007
- Inhalt
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- bewilligte, für Oktober in Höhe von 535,21 EUR. Im Übrigen wies sie mit Widerspruchsbescheid vom
- Beschwerdegegnerin (Bg.) seit 01.01.2005 Alg II. Mit Bescheiden vom 06.03. und 15.05.2006 wurde die Leistung für
- mit der Absenkung bewältigen können. Im Übrigen bestehe die Möglichkeit, bei der Bg. einen Antrag
- . II. Die zulässige Beschwerde ist sachlich nicht begründet. Bezüglich der Absenkung und teilweisen
- Aufhebung der Leistung für die Monate August und September 2006 hat das SG zu Recht die Anordnung der
BGH - II ZR 119/11
Bundesgerichtshof vom 19.02.2013
- Inhalt
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- Haftübernahme für Mietschulden erfolgreich in Anspruch. Der 1. Im Ausgangspunkt zu Recht hält das
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 119/11 vom 19. Februar 2013 in dem Rechtsstreit Der II
- gründete zusammen mit seiner Ehefrau am 28. März 2001 die G. GmbH (im Folgenden: GGmbH). Ende 2001
- Aufhebung des Berufungsurteils. 4II. Die Beschwerde ist begründet. Das Berufungsgericht hat in
- freizustellen habe. Die Nichtzulassungsbeschwerde sieht darin zu Recht eine Verletzung des Anspruchs auf
BSG - B 2 U 11/11 R
Bundessozialgericht vom 18.09.2012
- Inhalt
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- 22.7.1988 als Arbeitsunfall an und stellte in dem Bescheid vom 31.1.1994 sein Recht auf Verletztenrente
- (§ 574 RVO in der Entwurfsfassung, BT-Drucks IV/120, S 11, 57): "Auch für Jugendliche und in der
- Recht besteht, maßgeblich bleibt. Dieser Sachgrund der Norm spricht im Übrigen dagegen, dass die Norm
- Gesetz und Recht (Art 20 Abs 3 GG) in die Rolle einer normsetzenden Instanz zu begeben (so auch BSG
- spricht die Entscheidung des BSG im zum alten Recht ergangenen Urteil vom 15.6.1983 (aaO, S 35) ohne
§ 64 SGB 10
Kostenfreiheit
- Inhalt
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- Zusammenhang mit der Verwendung der Ausgleichsabgabe für erforderlich gehalten werden,4.im Recht der
- andererseits abzuwickeln,2.im Sozialhilferecht, im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende, im Recht
- Recht der Kriegsopferfürsorge aus Anlass der Beantragung, Erbringung oder Erstattung einer nach dem
- die im Gerichts- und Notarkostengesetz bestimmten Gerichtskosten. Von Beurkundungs- und
- Beglaubigungskosten sind befreit Urkunden, die 1.in der Sozialversicherung bei den Versicherungsträgern und
LSG Bayern - L 5 R 435/04
Bayerisches Landessozialgericht vom 21.03.2006
- Inhalt
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- rechtswidrig, wie das Sozialgericht mit dem angefochtenen Urteil vom 18. Juni 2004 teilweise zu Recht
- Heilverfahren in der orthopädischen Klinik Tegernsee im Mai 2000 geendet hatte und mit der Entlassung als
- sein. Sie sind dabei ausschließlich mit Arbeiten im Sitzen betraut. Ein Wechsel der Sitzhaltung ist
- -Erkrankung mit somatoformen Schmerzstörungen und einer Funktionsbehinderung des Kniegelenks rechts
- seit 28. September 2004 sensible nervus-medianus-Schädigung rechts mit Einschränkung des Tastsinnes
Time is of the Essence: Magische Klausel
Rechtsanwalt Clemens Kochinke vom 21.01.2014
- Inhalt
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- USA: Vertragsfristen weniger verbindlich als im deutschen Recht CK - Washington. Kaum hat man den
- Mandanten erklärt, dass Verzug im deutschen Sinne noch laengst nicht nach amerikanischem Recht
- eingetritt, und verbindliche Fristen die Magik der Klausel Time is of the Essence erfordern, findet man
- den magischen Puder in ihrer gesamten Korrespondenz. Nein, so nicht! Die Klausel wird vertraglich vereinbart. Einem anderen eine solche Klausel [...]
HessVGH - 6 UE 1668/92
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 22.06.1995
- Inhalt
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- Eigentümerstellung erfolgte im August 1983. In der Folgezeit kam es mit einer Gesellschaft, die das das klägerische
- der Beklagten ist unbegründet, denn das Verwaltungsgericht hat der Verpflichtungsklage zu Recht
- rechtswidrig und verletzt den Kläger in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Denn für die
- Bundeskriminalamt erlassen worden wären. Rechtswidrige Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
- aufgehalten hat und dort einer Erwerbstätigkeit nachgegangen ist, im Zusammenhang mit der Aufbewahrung
BGH - VII ZR 164/05
Bundesgerichtshof vom 21.12.2006
- Inhalt
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- Frage ist vorrangig auch im Interesse einer einheitlichen Anwendung des Rechts auf den im
- Annahme wegen fehlender Übersetzung gemäß Art. 8 Abs. 1 EuZVO zu Recht zurück, ist die Zustellung
- Revision ist das Verfahren auszusetzen. 6Gemäß Art. 234 in Verbindung mit Art. 65 und 68 des
- . Diesem Zweck kann im nationalen Recht nur dadurch Geltung verschafft werden, dass eine Zustellung
- grundsätzlich unwirksam ist, wenn der Beklagte das zuzustellende Schriftstück zu Recht nach Art. 8 Abs. 1
§ 7a VermG
Gegenleistung
- Inhalt
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- Verfügungsberechtigten oder demjenigen, von dem er seine Rechte ableitet, im Zusammenhang mit
- (1) Ein vom Verfügungsberechtigten im Zusammenhang mit dem Erwerb des Eigentums an dem zur
- Republik oder an einen Dritten gezahlter Kaufpreis ist ihm, außer in den Fällen des
- ;digungsfonds zu erstatten. Geldbeträge in Reichsmark sind im Verhältnis 20 zu 1, Geldbetr
- äge in Mark der Deutschen Demokratischen Republik sind im Verhältnis 2 zu 1 auf Deutsche
Hartz IV auch für Italiener
Rechtsanwalt Mathias Klose vom 17.10.2013
- Inhalt
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- haben ein Recht auf Gleichbehandlung in allen Staaten der Union. Wie lassen sich diese Grundsätze
- das Recht der Europäischen Union auf. Weil in vergleichbaren Fällen andere Landessozialgerichte
- zugesprochen.Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen haben im Wesentlichen alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
- mit dem genannten Leistungsausschluss in Einklang bringen? Dazu war in der Vergangenheit keine
- Staatsbürger Hartz-IV zugesprochen. Dieser hatte vor Jahren in Deutschland gearbeitet, war 2003 in
BGH - VI ZR 306/03
Bundesgerichtshof vom 21.12.2004
- Inhalt
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- . Diese funktionale Zuweisung ist im vermögenswerten Recht mitgeschützt (BGHZ 98, aaO, 218 m.w.N.). e
- öffentlichen Rechts mit einem umfangreichen Aktiv- und Passivvermögen darzulegen, in welcher Höhe sie
- der rechtlichen Nachprüfung nicht in allen Punkten stand. 1. Zu Recht bewertet das Berufungsgericht
- Vertragsparteien gerechtfertigt. Darauf weist die Revision mit Recht hin. Hingegen wäre die Restitution für die
- verneint hat. Das rügt die Revision allerdings mit Recht unter Hinweis auf die unter Beweis gestellten