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OVG Nordrhein-Westfalen - 6 A 1811/08
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 29.04.2010
- Inhalt
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- des Landes Nordrhein-Westfalen vom 28. August 1991 - IV B 3 - 5305/7, der in Verbindung mit der
- , entscheidungserhebliche Rechts- oder Tatsachenfrage auf, die im Interesse der Rechtseinheitlichkeit
- . habe zu Recht die Ausstellung einer sogenannten Nachtdienstbescheinigung abgelehnt, die der als
- ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO). Mit der Ablehnung des Zulassungsantrags wird das angefochtene Urteil rechtskräftig (§ 124a Abs. 5 Satz 4 VwGO).
- oder Fortbildung des Rechts zu beantworten wäre. 10Die Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2 VwGO
HessVGH - 5 UZ 2876/99
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 10.11.1999
- Inhalt
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- /97 --, JMBl. ST 1998, 108; mit teilweise unterschiedlichen Abgrenzungen). 4Der Senat ist mit dem
- " sollte dabei die Einzelfallgerechtigkeit stärken (BT-Drs. 13/3993 zu Nr. 15). In diesem
- Rechtsfragen. Insofern hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz (a.a.O.) auch zu Recht darauf hingewiesen
- Kostenentscheidung im Berufungsverfahren. 10 Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO). 11 Es wird
- zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung vom 17. Dezember 1998 (GVBl. I S. 562) geänderte Fassung des
Eine Konferenz mit Thema „Aktuelle Entwicklungen im russischen Erbrecht“ findet am 06.12.2018 in Berlin statt
Rechtsanwalt Mikhail A. Kartashov vom 14.11.2018
- Inhalt
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- ;gensverwaltung nach russischem Recht“ verfasst und ist darüber hinaus in verschiedenen
- Viele Deutsche haben die Verwandtschaft mit Russen oder Geschäft in Russland. Deswegen sind
- und Einladung findet man in der Anlage.< >Deutsch-Russische Juristenvereinigung e.V.Германо
- , Vorsitzender der DRJV15.15 - 15.45 Uhr Instrumente der Nachlassplanung im deutschen Recht &ndash
- ):Dr. Mikhail A. Kartashov ist Rechtsanwalt (Advokat) mit Zulassung in Deutschland und Russland. Sein T
Art 226 BGBEG
Überleitungsvorschrift zum Gesetz vom 4. Mai 1998
zur Neuordnung des Eheschließungsrechts
- Inhalt
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- nach dem bis dahin geltenden Recht nicht hätte aufgehoben oder für nichtig erklärt
- Verfahren das bis dahin geltende Recht maßgebend.(3) Im übrigen finden auf die vor dem 1
- (1) Die Aufhebung einer vor dem 1. Juli 1998 geschlossenen Ehe ist ausgeschlossen, wenn die Ehe
- werden können.(2) Ist vor dem 1. Juli 1998 die Nichtigkeits- oder Aufhebungsklage erhoben worden
- . Juli 1998 geschlossenen Ehen die Vorschriften in ihrer ab dem 1. Juli 1998 geltenden Fassung Anwendung.
Art 20 GG
- Inhalt
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- alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
- an Gesetz und Recht gebunden.(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben
- (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.(2) Alle
- Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe
- der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.(3) Die Gesetzgebung
§ 156 FlurbG
- Inhalt
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- ) begonnenen Verfahren können nach dem bisherigen Recht zu Ende geführt werden. Im übrigen
- Spruchstellen aus der Zeit vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes nach dem bisherigen Recht zu
- Auf anhängige Verfahren, in denen die Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes oder der ihm
- gleichstehenden Urkunde begonnen hat, ist dieses Gesetz nicht anzuwenden, sofern die Landesgesetzgebung
- ist die Rechtswirksamkeit von Anordnungen, Festsetzungen und Entscheidungen der Behörden und
LSG Bayern - L 16 R 490/06
Bayerisches Landessozialgericht vom 18.04.2007
- Inhalt
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- so zu verstehen ist, wie er durch das jeweils maßgebende Recht der Arbeitslosenversicherung bestimmt
- . , Geschäftsstelle Bad A. teilte der Beklagten mit, dass der Kläger im Zeitraum 01.01.2003 bis
- Beklagten teilte der Kläger mit, die Beratung sei in der Außenstelle R. durch Frau M. erfolgt, beigefügt war
- Beispiel durch Bewerbungen nachweise. Die Vorschrift des § 237 Abs. 2 SGB VI sei im Zusammenhang mit § 428
- voraus. Ein Arbeitnehmer ist objektiv arbeitslos, wenn er vorübergehend in keinem
BGH - I ZB 5/05
Bundesgerichtshof vom 06.11.2003
- Inhalt
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- . Mit Recht hat das Beschwerdegericht auch angenommen, dass dieser Umstand für sich allein zur
- ZPO reicht nicht allein die Tatsache aus, dass der Schuldner ein im ersten Vermögensverzeichnis
- zulässige Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Auf der Grundlage des im Streitfall glaubhaft gemachten
- erneuten Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vor Ablauf der Dreijahresfrist ist daher in der
- aufgelöst hat. Das Beschwerdegericht ist ferner davon ausgegangen, dass im Falle der Auflösung eines
SozG Dresden - S 14 KR 218/03
Sozialgericht Dresden vom 30.01.2006
- Inhalt
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- festgestellt. Der Kläger hat kein Recht auf höhere Festsetzung des (Geld-) Wertes seines Rechts auf Krg
- Verfahrens. Die Klage ist unbegründet. Streitgegenstand ist ausschließlich die Wertfestsetzung des Rechts
- berücksichtige nur ein Entgelt in Höhe von 2.293,50 EUR im Abrechnungszeitraum April 2002. Das
- die nach § 78 Abs. 1 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) erforderliche Nachprüfung der Recht- und
- Recht auf Krg und die (Zahlungs-) Ansprüche für den Leistungszeitraum vom 1. Juni bis 28. Oktober
LG Köln - 26 O 609/09
Landgericht Köln vom 07.07.2010
- Inhalt
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- VAG erforderlichen Unterlagen vorgelegt worden, § 5a VVG sei mit europäischem Recht vereinbar. Der
- Hintergrund europäischen Rechts nicht zu beanstanden; auf die Darlegungen in diesem Beschluss wird zur
- des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des
- Beklagte teilte mit Schreiben vom 21.5.2008 (K 3 im Anlagenheft), dass die Kündigung der Versicherung
- , so dass die Frist nicht zu laufen begonnen habe. Soweit in § 5a II 3 VVG eine maximale
§ 23 SGB 12
Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer
- Inhalt
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- Absatz 1 und 4 des Aufenthaltsgesetzes ist regelmäßig eine Reisebeihilfe zu dem Ort im
- . Zeiten des nicht rechtmäßigen Aufenthalts, in denen eine Ausreisepflicht besteht, werden
- Wechsel in ein anderes Land zur Wahrnehmung der Rechte zum Schutz der Ehe und Familie nach Artikel 6
- (1) Ausländern, die sich im Inland tatsächlich aufhalten, ist Hilfe zum Lebensunterhalt
- Sozialhilfe geleistet werden, soweit dies im Einzelfall gerechtfertigt ist. Die Einschränkungen
BGH - VII ZR 471/01
Bundesgerichtshof vom 15.04.2004
- Inhalt
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- nach Abnahme und Erteilung der Schlußrechnung ist das Recht zur vorläufigen Abrechnung erloschen
- Vergütungssystem der VOB/B nimmt in Kauf, daß das Recht zur vorläufigen Abrechnung jedenfalls nach
- bleibt das Recht des Auftragnehmers, die Ansprüche zu verfolgen, die sich aus dem Verzug mit der
- . Kuffer und Prof. Dr. Kniffka für Recht erkannt: Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 26
- vom Beklagten unstreitig nicht in den Rechtsstreit eingeführt worden. Streitig ist, ob sie dem
BGH - IX ZB 48/13
Bundesgerichtshof vom 13.03.2014
- Inhalt
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- Beschluss vom 5. Juni 2013 zurückgewiesen. Dem Beschluss ist eine Rechts- behelfsbelehrung angefügt
- vorliegend nach Inkrafttreten des neuen Rechts erlassen worden sind (BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - IX
- nicht. Es reicht aus, wenn sich die Zulassung mit hinreichender Deutlichkeit aus den Gründen der
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 48/13 vom 13. März 2014 in dem Verbraucherinsolvenzverfahren
- . Oktober 2011 (BGBl. I S. 2082) mit Wirkung zum 27. Oktober 2011 aufgehoben worden ist, findet die
BSG - B 1 KR 24/11 R
Bundessozialgericht vom 13.11.2012
- Inhalt
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- zulässig, weil sie im Verbund mit dem Rechnungslegungsanspruch erhoben worden ist (zum Erfordernis eines
- Zahlungspflichten, die mit der Vorleistungspflicht der Krankenhäuser korrespondieren. Zu Recht betont die
- ) umrissene Auskunfts- und Beweisverwertungsverbot hinaus - keine weiteren Rechte ab, mit Hilfe des MDK
- geschaffene Ausschlussfrist wesentlich mit dem fehlenden Anspruchscharakter des Rechts des Prüfungsausschusses
- . Zu Recht hat das SG den Beklagten verurteilt, die für eine medizinische Begutachtung erforderlichen
LG Düsseldorf - 31 O 163/03
Landgericht Düsseldorf vom 04.08.2005
- Inhalt
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- : 1. Kammer für Handelssachen Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 31 O 163/03 Sachgebiet: Recht
- ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar
- Firma ee in dd. 3Die Klägerin trägt vor, die Sendung sei der Beklagten im unbeschädigten Zustand zum
- Transportschadens und ist im übrigen der Auffassung zu einem Schaden sei es nur deshalb gekommen, weil die
- gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen verwiesen. Entscheidungsgründe: 14Die Klage ist, worauf im