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In Russland wurde das ausländische Arbitrage „Ad hoc“ anerkennt. Aber …

Rechtsanwalt Mikhail A. Kartashov vom 23.02.2017
Inhalt
  • ordentliche Wirtschaftsgericht ist Recht gehabt das Urteil von Handelsschiedsgerichts im Wesentliche nicht
  • 29.12.2015 Nr 409 – FZ   Endlich ist die Klarheit zum Unterschied zwischen Verfahren in das
  • das Arbitrage ein Schiedsverfahren mit Urteil sich bedeutet. Es findet nicht nur in dem ständigen
  • gegen Schiedsverfahren führt; in Statut die Gesellschaft die Kondition erhaltet ist, dass
  • Zuständigkeit ist von ordentliche Wirtschaftsgerichts dem Gebiet, in dem Domizil der russische

LG Limburg - 2 O 368/06

Landgericht Limburg vom 16.05.2007
Inhalt
  • übergegangenem Recht seiner bei einem Verkehrsunfall verstorbenen Mutter auf Zahlung weiteren Schmerzensgeldes
  • in Anspruch. 2Am 20.12.2004 gegen 11.05 Uhr befuhr die Beklagte zu 1. mit ihrem bei der Beklagten zu
  • Motorhaube des Pkw und stieß mit ihrem Kopf gegen die Windschutzscheibe in Höhe der Beifahrerseite. Sie
  • den Notarzt mit Schmerzmitteln versorgt und in die Notaufnahme der Lahn-Dill-Klinik in Dillenburg
  • aus übergegangenem Recht seiner Mutter aufgrund des von der Beklagten zu 1. fahrlässig verursachten

OLG Köln - 11 U 126/00

Oberlandesgericht Köln vom 29.09.2000
Inhalt
  • , wenn sie - wie hier - dem Recht des Antragstellers im Versteigerungsverfahren vorgeht; die in das
  • Landgericht hat den Antrag auf Erlass der begehrten einstweiligen Verfügung im Ergebnis zu Recht
  • Nr. 1, 48 ZVG wie ein eingetragenes Recht zu behandeln und deshalb in das geringste Gebot aufzunehmen
  • Verfügungsbeklagten aus dem Rücktritt keine Rechte herleiten könnten, da das Vertragsverhältnis mit der
  • Verfügungsbeklagten vorrangige Auflassungsvormerkung im Fall der Versteigerung bestehen bleibe und die Rechte

Art 15 BGBEG

Güterstand
Inhalt
  • angehört, 2.das Recht des Staates, in dem einer von ihnen seinen gewöhnlichen Aufenthalt
  • ;r die allgemeinen Wirkungen der Ehe maßgebenden Recht.(2) Die Ehegatten können für
  • die güterrechtlichen Wirkungen ihrer Ehe wählen 1.das Recht des Staates, dem einer von ihnen
  • hat, oder 3.für unbewegliches Vermögen das Recht des Lageorts. (3) Artikel 14 Abs. 4 gilt

BGH - XI ZR 426/01

Bundesgerichtshof vom 29.04.2003
Inhalt
  • , ist nicht zu beanstanden. Das Berufungsgericht hat mit Recht darauf abgestellt, daß sich die
  • . Transferrubel- Geschäften aus eigenem Recht und aus abgetretenem Recht der D. AG (im folgenden: D
  • EGBGB das Recht der DDR maßgebend. 2. Das Berufungsgericht ist auch zu Recht zu dem Ergebnis
  • , hat das Berufungsgericht mit Recht offen gelassen, wer zunächst Inhaber des Schadensersatzanspruchs
  • bejahen, wenn sie im Zusammenwirken mit der LPG O. Viehlieferungen vorgespiegelt hätte, um in das

BSG - S 5 RA 168/99

Bundessozialgericht vom 31.10.2002
Inhalt
  • 1987. Am 24. Juli 1987 siedelte sie in das Bundesgebiet über. Sie ist im Besitz des
  • Zeitpunkt der Vormerkung gültigen Recht in einem künftigen Leistungsfall möglicherweise rechtserheblich
  • Klägerin ist "Versicherte" iS des § 149 Abs 5 Satz 1 SGB VI. Dies folgt schon daraus, dass die in
  • typischerweise als sozialadäquat oder erwünscht zu bewerten ist. Dies ist jeweils in Zusammenhang mit
  • . II Die Revision der Beklagten ist unbegründet. Gegenstand des Revisionsverfahrens ist das Begehren

BAG - 3 AZR 937/12

Bundesarbeitsgericht vom 21.10.2014
Inhalt
  • Klägers ist unbegründet. Die Vorinstanzen haben die Klage zu Recht abgewiesen. Der Kläger kann von der
  • Arbeitgebers zu vorangegangenen Anpassungsstichtagen zu Recht unterblieben ist und deshalb nach § 16
  • reicht (vgl. ausführlich dazu BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 464/11 - Rn. 22 ff. mwN, BAGE 142, 116), ist der
  • % ergebe. 5 Mit der per Telefax am 21. Juni 2011 sowie im Original am 22. Juni 2011 beim Arbeitsgericht
  • eine höhere Betriebsrente zahlt. Die Vorinstanzen haben zu Recht angenommen, dass der aus § 16 Abs. 1

OLG Köln - 18 U 205/07

Oberlandesgericht Köln vom 15.01.2009
Inhalt
  • in die mitgliedschaftlichen Rechte des Aktionärs. Die Zulässigkeit einer solchen Maßnahme ist nicht
  • erscheint. Das Landgericht ist aber zu Recht davon ausgegangen, dass die tatsächlichen
  • rechtswidrig ist, dann erst Recht die Veranlassung einer nachteiligen Maßnahme, die einem Ausgleich
  • nach wie vor im Hoch- und Ingenieurbau tätig ist. In diesen Bereichen - der Beendigung begonnener
  • Projekte, Hoch- und Ingenieurbauwerke im Zusammenhang mit Straßenbauprojekten und die vorwiegend in

OLG Brandenburg - 4 U 90/04

Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 06.07.2005
Inhalt
  • Berufung ist zulässig; sie hat jedoch in der Sache keinen Erfolg. 14 Der Klägerin steht - wie das
  • Landgericht zu Recht ausgeführt hat - gegen die Beklagte ein bereicherungsrechtlicher Anspruch aus
  • bestellen, sondern darüber hinaus im eigenen Namen mit der Klägerin die der Grundschuldbestellung
  • . - gleichgültig ob mit oder ohne Mitwirkung der Klägerin und des Zeugen S. - getroffen worden sind, ist doch
  • nichts erlangt habe, soweit der Notar … - was als solches unstreitig ist - in Höhe von 3.287,80 DM

BGH - 1 StR 195/05

Bundesgerichtshof vom 11.10.2005
Inhalt
  • . und Z. einerseits und in dem Falle G. andererseits ist es von Rechts wegen nicht zu beanstanden
  • in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 231 Rdn. 17). b) Zu Recht beanstandet die Beschwerdeführerin
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 195/05 vom 11. Oktober 2005 in der Strafsache
  • , Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: 1. Auf die Revisionen der
  • sowie wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit

AG Neumünster - 31 C 1644/05

Amtsgericht Neumünster vom 13.03.2017
Inhalt
  • die Zeugin … mit ihrem Fahrzeug deutlich nach rechts zum Fahrbahnrand hin eingeordnet hätte, ist
  • in langsamer Fahrt nach rechts eingeordnet, obwohl in ca. 100 m Entfernung ein weiteres/rechts
  • Kennzeichen … , das bei der Beklagten zu 2) pflichtversichert ist. 3Die Zeugin … befuhr die W Straße in
  • Im Rahmen dieser Abwägung ist zu berücksichtigen, dass die Zeugin … , deren Verschulden sich die
  • Klägerin zurechnen lassen muss, die Sorgfaltsanforderungen des § 9 St\/O in der Weise außer Acht

OLG Stuttgart - 3 U 15/09

Oberlandesgericht Stuttgart vom 19.08.2009
Inhalt
  • .). 1. 46Zu Recht hat das Landgericht festgestellt, dass von Beklagtenseite in die Rechte des Geh- und
  • sich aus diesen Einschränkungen nicht das Recht der Beklagten, den mit der Grunddienstbarkeit
  • vom 24.10.2007, 3 U44/07 (in Verbindung mit den Ausführungen des LG Heilbronns im Urteil vom
  • verändert werden müsste. Denn die derzeit vorhandene Garage kann mit größeren Fahrzeugen, erst recht mit
  • berechtigt, einseitig ohne Mitwirkung der Kläger deren Rechte an der Grunddienstbarkeit in dieser

Zwangsumtausch griechischer Schuldverschreibungen - Privatanleger rüsten zum Gegenschlag

Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 21.03.2012
Inhalt
  • sollte in den allermeisten Fällen ein Gerichtsstand in Deutschland und die Anwendung deutschen Rechts
  • , sondern um 24 verschiedene Wertpapiere handelt. Eine Liquidierung ist deshalb regelmäßig mit höheren
  • in Betracht kommen. Auch die Zwangsvollstreckung sollte, anders als etwa im Fall Argentinien
  • Europa verfügt, als Argentinien.   Betroffene Anleger sollten zur Wahrung ihrer Rechte deshalb
  • München, den 21.03.2011 – Privatanleger, die griechische Staatsanleihen besaßen und sich mit dem

BGH - V ZR 116/99

Bundesgerichtshof vom 30.06.2000
Inhalt
  • Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Von Rechts wegen Tatbestand: Die beklagten Eheleute sind
  • Vorsitzenden Richter Dr. Wenzel und die Richter Dr. Vogt, Tropf, Schneider und Dr. Lemke für Recht erkannt
  • ist mit einem Vorkaufsrecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer der Nachbargrundstücke Flurstück 2 /3
  • erklären ist. Hiergegen richtet sich die Revision der Beklagten, mit der sie ihren Antrag auf volle
  • ordnungsgemäßer Ladung im Verhandlungstermin nicht vertreten. Deshalb ist über die Revision durch

§ 321 AktG

Gläubigerschutz
Inhalt
  • , steht Gläubigern nicht zu, die im Falle des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise
  • sind, bevor die Eintragung der Eingliederung in das Handelsregister bekanntgemacht worden ist, ist
  • Bekanntmachung der Eintragung auf dieses Recht hinzuweisen.(2) Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen
  • leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Die Gläubiger sind in der
  • Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.