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In Russland wurde das ausländische Arbitrage „Ad hoc“ anerkennt. Aber …
Rechtsanwalt Mikhail A. Kartashov vom 23.02.2017
- Inhalt
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- ordentliche Wirtschaftsgericht ist Recht gehabt das Urteil von Handelsschiedsgerichts im Wesentliche nicht
- 29.12.2015 Nr 409 – FZ Endlich ist die Klarheit zum Unterschied zwischen Verfahren in das
- das Arbitrage ein Schiedsverfahren mit Urteil sich bedeutet. Es findet nicht nur in dem ständigen
- gegen Schiedsverfahren führt; in Statut die Gesellschaft die Kondition erhaltet ist, dass
- Zuständigkeit ist von ordentliche Wirtschaftsgerichts dem Gebiet, in dem Domizil der russische
LG Limburg - 2 O 368/06
Landgericht Limburg vom 16.05.2007
- Inhalt
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- übergegangenem Recht seiner bei einem Verkehrsunfall verstorbenen Mutter auf Zahlung weiteren Schmerzensgeldes
- in Anspruch. 2Am 20.12.2004 gegen 11.05 Uhr befuhr die Beklagte zu 1. mit ihrem bei der Beklagten zu
- Motorhaube des Pkw und stieß mit ihrem Kopf gegen die Windschutzscheibe in Höhe der Beifahrerseite. Sie
- den Notarzt mit Schmerzmitteln versorgt und in die Notaufnahme der Lahn-Dill-Klinik in Dillenburg
- aus übergegangenem Recht seiner Mutter aufgrund des von der Beklagten zu 1. fahrlässig verursachten
OLG Köln - 11 U 126/00
Oberlandesgericht Köln vom 29.09.2000
- Inhalt
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- , wenn sie - wie hier - dem Recht des Antragstellers im Versteigerungsverfahren vorgeht; die in das
- Landgericht hat den Antrag auf Erlass der begehrten einstweiligen Verfügung im Ergebnis zu Recht
- Nr. 1, 48 ZVG wie ein eingetragenes Recht zu behandeln und deshalb in das geringste Gebot aufzunehmen
- Verfügungsbeklagten aus dem Rücktritt keine Rechte herleiten könnten, da das Vertragsverhältnis mit der
- Verfügungsbeklagten vorrangige Auflassungsvormerkung im Fall der Versteigerung bestehen bleibe und die Rechte
Art 15 BGBEG
Güterstand
- Inhalt
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- angehört, 2.das Recht des Staates, in dem einer von ihnen seinen gewöhnlichen Aufenthalt
- ;r die allgemeinen Wirkungen der Ehe maßgebenden Recht.(2) Die Ehegatten können für
- die güterrechtlichen Wirkungen ihrer Ehe wählen 1.das Recht des Staates, dem einer von ihnen
- hat, oder 3.für unbewegliches Vermögen das Recht des Lageorts. (3) Artikel 14 Abs. 4 gilt
BGH - XI ZR 426/01
Bundesgerichtshof vom 29.04.2003
- Inhalt
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- , ist nicht zu beanstanden. Das Berufungsgericht hat mit Recht darauf abgestellt, daß sich die
- . Transferrubel- Geschäften aus eigenem Recht und aus abgetretenem Recht der D. AG (im folgenden: D
- EGBGB das Recht der DDR maßgebend. 2. Das Berufungsgericht ist auch zu Recht zu dem Ergebnis
- , hat das Berufungsgericht mit Recht offen gelassen, wer zunächst Inhaber des Schadensersatzanspruchs
- bejahen, wenn sie im Zusammenwirken mit der LPG O. Viehlieferungen vorgespiegelt hätte, um in das
BSG - S 5 RA 168/99
Bundessozialgericht vom 31.10.2002
- Inhalt
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- 1987. Am 24. Juli 1987 siedelte sie in das Bundesgebiet über. Sie ist im Besitz des
- Zeitpunkt der Vormerkung gültigen Recht in einem künftigen Leistungsfall möglicherweise rechtserheblich
- Klägerin ist "Versicherte" iS des § 149 Abs 5 Satz 1 SGB VI. Dies folgt schon daraus, dass die in
- typischerweise als sozialadäquat oder erwünscht zu bewerten ist. Dies ist jeweils in Zusammenhang mit
- . II Die Revision der Beklagten ist unbegründet. Gegenstand des Revisionsverfahrens ist das Begehren
BAG - 3 AZR 937/12
Bundesarbeitsgericht vom 21.10.2014
- Inhalt
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- Klägers ist unbegründet. Die Vorinstanzen haben die Klage zu Recht abgewiesen. Der Kläger kann von der
- Arbeitgebers zu vorangegangenen Anpassungsstichtagen zu Recht unterblieben ist und deshalb nach § 16
- reicht (vgl. ausführlich dazu BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 464/11 - Rn. 22 ff. mwN, BAGE 142, 116), ist der
- % ergebe. 5 Mit der per Telefax am 21. Juni 2011 sowie im Original am 22. Juni 2011 beim Arbeitsgericht
- eine höhere Betriebsrente zahlt. Die Vorinstanzen haben zu Recht angenommen, dass der aus § 16 Abs. 1
OLG Köln - 18 U 205/07
Oberlandesgericht Köln vom 15.01.2009
- Inhalt
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- in die mitgliedschaftlichen Rechte des Aktionärs. Die Zulässigkeit einer solchen Maßnahme ist nicht
- erscheint. Das Landgericht ist aber zu Recht davon ausgegangen, dass die tatsächlichen
- rechtswidrig ist, dann erst Recht die Veranlassung einer nachteiligen Maßnahme, die einem Ausgleich
- nach wie vor im Hoch- und Ingenieurbau tätig ist. In diesen Bereichen - der Beendigung begonnener
- Projekte, Hoch- und Ingenieurbauwerke im Zusammenhang mit Straßenbauprojekten und die vorwiegend in
OLG Brandenburg - 4 U 90/04
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 06.07.2005
- Inhalt
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- Berufung ist zulässig; sie hat jedoch in der Sache keinen Erfolg. 14 Der Klägerin steht - wie das
- Landgericht zu Recht ausgeführt hat - gegen die Beklagte ein bereicherungsrechtlicher Anspruch aus
- bestellen, sondern darüber hinaus im eigenen Namen mit der Klägerin die der Grundschuldbestellung
- . - gleichgültig ob mit oder ohne Mitwirkung der Klägerin und des Zeugen S. - getroffen worden sind, ist doch
- nichts erlangt habe, soweit der Notar … - was als solches unstreitig ist - in Höhe von 3.287,80 DM
BGH - 1 StR 195/05
Bundesgerichtshof vom 11.10.2005
- Inhalt
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- . und Z. einerseits und in dem Falle G. andererseits ist es von Rechts wegen nicht zu beanstanden
- in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 231 Rdn. 17). b) Zu Recht beanstandet die Beschwerdeführerin
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 195/05 vom 11. Oktober 2005 in der Strafsache
- , Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: 1. Auf die Revisionen der
- sowie wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit
AG Neumünster - 31 C 1644/05
Amtsgericht Neumünster vom 13.03.2017
- Inhalt
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- die Zeugin … mit ihrem Fahrzeug deutlich nach rechts zum Fahrbahnrand hin eingeordnet hätte, ist
- in langsamer Fahrt nach rechts eingeordnet, obwohl in ca. 100 m Entfernung ein weiteres/rechts
- Kennzeichen … , das bei der Beklagten zu 2) pflichtversichert ist. 3Die Zeugin … befuhr die W Straße in
- Im Rahmen dieser Abwägung ist zu berücksichtigen, dass die Zeugin … , deren Verschulden sich die
- Klägerin zurechnen lassen muss, die Sorgfaltsanforderungen des § 9 St\/O in der Weise außer Acht
OLG Stuttgart - 3 U 15/09
Oberlandesgericht Stuttgart vom 19.08.2009
- Inhalt
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- .). 1. 46Zu Recht hat das Landgericht festgestellt, dass von Beklagtenseite in die Rechte des Geh- und
- sich aus diesen Einschränkungen nicht das Recht der Beklagten, den mit der Grunddienstbarkeit
- vom 24.10.2007, 3 U44/07 (in Verbindung mit den Ausführungen des LG Heilbronns im Urteil vom
- verändert werden müsste. Denn die derzeit vorhandene Garage kann mit größeren Fahrzeugen, erst recht mit
- berechtigt, einseitig ohne Mitwirkung der Kläger deren Rechte an der Grunddienstbarkeit in dieser
Zwangsumtausch griechischer Schuldverschreibungen - Privatanleger rüsten zum Gegenschlag
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 21.03.2012
- Inhalt
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- sollte in den allermeisten Fällen ein Gerichtsstand in Deutschland und die Anwendung deutschen Rechts
- , sondern um 24 verschiedene Wertpapiere handelt. Eine Liquidierung ist deshalb regelmäßig mit höheren
- in Betracht kommen. Auch die Zwangsvollstreckung sollte, anders als etwa im Fall Argentinien
- Europa verfügt, als Argentinien. Betroffene Anleger sollten zur Wahrung ihrer Rechte deshalb
- München, den 21.03.2011 – Privatanleger, die griechische Staatsanleihen besaßen und sich mit dem
BGH - V ZR 116/99
Bundesgerichtshof vom 30.06.2000
- Inhalt
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- Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Von Rechts wegen Tatbestand: Die beklagten Eheleute sind
- Vorsitzenden Richter Dr. Wenzel und die Richter Dr. Vogt, Tropf, Schneider und Dr. Lemke für Recht erkannt
- ist mit einem Vorkaufsrecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer der Nachbargrundstücke Flurstück 2 /3
- erklären ist. Hiergegen richtet sich die Revision der Beklagten, mit der sie ihren Antrag auf volle
- ordnungsgemäßer Ladung im Verhandlungstermin nicht vertreten. Deshalb ist über die Revision durch
§ 321 AktG
Gläubigerschutz
- Inhalt
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- , steht Gläubigern nicht zu, die im Falle des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise
- sind, bevor die Eintragung der Eingliederung in das Handelsregister bekanntgemacht worden ist, ist
- Bekanntmachung der Eintragung auf dieses Recht hinzuweisen.(2) Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen
- leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Die Gläubiger sind in der
- Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.