Rechtsanwalt Mikhail A. Kartashov

Kanzlei Dr. Kartashov
13437, Berlin
Rechtsgebiete
Internationales Wirtschaftsrecht Erbrecht Migrationsrecht
23.02.2017

In Russland wurde das ausländische Arbitrage „Ad hoc“ anerkennt. Aber …

In Russland wurde das ausländische Arbitrage
„Ad hoc“ anerkennt. Aber …
 
Autor – Mikhail A. Kartashov
Advokat Dr. Jura (Uni SPb)
anwalt.kartashov@gmx.de
Publikation 52 – 2017
 
Der russische Gesetzgeber wollte die Angemessenheit nationalen Gesetzgebung der internationalen Regeln gemäß Handelsschiedsgericht erhalten. Deswegen sind die wesentlichen Änderungen ins Gesetz „Über Internationales Handelsschiedsgerichts“ vom 01.09.2016 in Kraft getreten wurden.      
Die Gründung: das Bundesgesetz vom 29.12.2015 Nr 409 – FZ
 
Endlich ist die Klarheit zum Unterschied zwischen Verfahren in das russische staatliche Wirtschaftsgericht (Arbitrationsgericht) und internationales Handelsschiedsgerichts bestimmt.  
 
Voraussetzungen den Schiedsverfahren gemäß das sind:
  • der Streit ergibt sich vom zivilrechtlichen Verhältnisse der Parteien;
  • die Rechtverhältnisse verbinden sich mit internationalen Handel oder internationale Wirtschaft;
  • die Parteien befinden sich das Domizil in den verschiedenen Staaten;
  • der Streitgegenstand oder wesentliche Verpflichtungsteil außer Russland befindet sich;  
  • der Streit über ausländischen Investitionen, die drinnen Russland sind, befindet sich;
  • der Streit über russische Investitionen, die außer Russland sind, befindet sich.
 
Der Gesetzgeber ist anerkennt, dass das Arbitrage ein Schiedsverfahren mit Urteil sich bedeutet. Es findet nicht nur in dem ständigen Schiedsgericht, sondern auch „Ad hoc“ durch spontanen Behandlungen zwischen Parteien statt.   
Ein Schiedsverfahren ist möglich geführt, wenn die Parteien einen schriftlichen Abkommen um Arbitrage geschlossen wurden.
Das Abkommen um Schiedsverfahren in folgenden Formen abgeschlossen sind:
  • schriftlicher Dokument, der alle Parteien unterschieben wurden;
  • elektronischen Briefverkehr zwischen Parteien;
  • Umtausch die Klage zum Arbitrage gegen Rezension der Beklagte, in dem Beklagte keinen Widerruf gegen Schiedsverfahren führt;
  • in Statut die Gesellschaft die Kondition erhaltet ist, dass körperschaftlichen Streiten ins Schiedsverfahren zugelassen sind.  
Aber sind die körperschaftlichen Streiten nur ins ständigen Schiedsgericht in Russland vorgesehen.
 
Das Handelsschiedsgericht, das in Russland sich befindet, ist den Beistand von russische staatliche Gericht zugelassen. Das ordentliche Gericht ist bei Erhaltung der Beweise und Sicherungsmaßnähme von Schiedsgerichts Beschlusse gefördert. Die Zuständigkeit ist von ordentliche Wirtschaftsgerichts dem Gebiet, in dem Domizil der russische Beklagte sich befindet. Schade, aber wurde das ausländischen Handelsschiedsgerichts dieses Recht nicht gegeben.

Es gibt zwei bekannte Internationales Handelsschiedsgerichts in Russland:
Das Internationales Handelsschiedsgericht bei IHK RF
Der Meer Arbitrage Ausschuss bei IHK RF
Anschrift: ul. Ilyinka 6 109012 Moskau Russland 
 
Das Urteil von ausländische Handelsschiedsgerichts wird anerkennt, wenn die Anerkennung und Vollstreckung von Internationalen Vertrag mit der Russlands Teilnahme vorgesehen wurde. Das Russland ist den New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländische Schiedssprüche vom 10.06.1958 ratifiziert. Gemäß diesen Übereinkommen, ist der Kläger den Antrag ins ordentliche Wirtschaftsgerichts dem Gebiet, in dem Domizil der russische Beklagte sich befindet, eingereicht. Den Antrag wird von ordentliche Richter im Laufe einen Monat vorgesehen. Das ordentliche Wirtschaftsgericht ist Recht gehabt das Urteil von Handelsschiedsgerichts im Wesentliche nicht zu revidieren.
 
Aber wird den ordentlichen Wirtschaftsgericht die Kompetenz in der Anerkennung das Urteil von ausländischen Handelsschiedsgerichts abweist. Auch hat interessierte Person das Recht, die das Urteil von ausländischen Schiedsgerichts nicht anerkennt ist, den Widerruf ins russischen ordentlichen Gericht einreichen zulassen. Dann lässt das ordentlichen Gericht in der Anerkennung das Urteil von ausländischen Handelsschiedsgerichts auch abweist. Es ist Grundlagen, ob:
  • die Geschäftsunfähigkeit einer Seite von Arbitration Abkommen ist;
  • die Ungültigkeit den Arbitration Abkommen ist;
  • das Recht auf Ankündigung oder Widerruf einer Seite zerstört;
  • das Urteil von Schiedsgericht außer den Arbitration Abkommen gegangen;
  • die Schiedsverfahren den Arbitration Abkommen nicht entspricht;
  • das Urteil von Schiedsgericht in Kraft noch nicht tritt; 
  • das Streitobjekt den Gegenstand von Arbitration Abkommen kann nicht sein;
  • die Urteil Anerkennung und Vollstreckung den Öffentlichen Recht Russlands widerspricht.    
 
Die Vollstreckung das Urteil von ausländischen Handelsschiedsgerichts gemäß dem Zwangsvollstreckungsbefehl von russischen ordentlichen Gerichts ausgeführt.
 
Gemäß Gesetz Nr 409 – FZ wurde dem russischen Gesetzgeber die Gesetzruckwirkung für die Mehrheit Normen über Schiedsgerichtsverfahren gegeben. Zum Beispiel ist die neue Regeln über Abweisung bei Anerkennung das Urteil ruckwirkt.