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ICO in Deutschland? BaFin veröffentlicht Verbraucherwarnung zu ICOs – CLLB Rechtsanwälte kommentiert die Warnung der Finanzaufsicht

Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 10.11.2017
Inhalt
  • unter der Überschrift „Verbraucherwarnung“ eine pauschale und aus Sicht von
  • jedes Stimm- und Gewinnbeteiligungsrecht an dem emittierenden Unternehmen, und den sog &bdquo
  • ;Security Tokens“, mit Stimmrecht und Gewinnbeteiligung gibt.Die Ausgabe eines Utility Tokens ist mit
  • Emittenten der ICOs im Internet recherchieren und über Blogs, Newsfeeds oder einfach der Nutzung
  • , die sich auf die Prüfung von ICOs spezialisiert haben und in der Cryptocommunity anerkannt sind

Griechenland: Verletzung des EU-Vertrags?

Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 15.04.2016
Inhalt
  • - und Abgabenmonopols sowie der Aufnahme von Krediten. Griechenland bediente sich vielmehr
  • die Causa Griechenland ging (C-226-13 u.a.), schriftsätzlich ausgeführt und zu den Akten gegeben
  • und aus Respekt vor dem Gewaltenteilungsprinzip erwartet die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte von der
  • Europäischen Kommission, dass sie ihre vorläufige Rechtsmeinung anpasst und die Rechtsauffassung des
  • Rechtsanwalt Franz Braun, Partner in der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB

Rechtsanwalt Johannes Goetz

Klamert & Partner Rechtsanwälte
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Kreditrecht, Verbraucherkreditrecht, Verbraucherschutz Internationales Wirtschaftsrecht
Bietet
  • Bank- und Kapitalmarktrecht Versicherungsrecht Wirtschaftsrecht

Rechtsanwalt Matthias Beyer

Bankrecht und Kapitalmarktrecht Kreditrecht, Verbraucherkreditrecht, Verbraucherschutz Gewerblicher Rechtsschutz
Qualifikation
  • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Schule
  • Humboldt-Universität zu Berlin Rechtswissenschaft 1. und 2. Staatsexamen
Organisationen
  • Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung Deutscher Anwaltverein Berliner Anwaltsverein

Rochus Gassmann

Bankrecht und Kapitalmarktrecht Internationales Wirtschaftsrecht Kreditrecht, Verbraucherkreditrecht, Verbraucherschutz

BGH - XI ZR 401/12

Bundesgerichtshof vom 08.10.2013
Inhalt
  • deutschen und europäischen Bankrecht, 2. Aufl., § 3 Rn. 31; Fuchs in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB
  • -Eulberg/Schebesta/Bartsch, Erbrecht und Banken, 2. Aufl., § 2 Rn. 12 ff.; Rotter/Placzek, Bankrecht, § 18
  • Wiechers sowie die Richter Dr. Joeres, Dr. Ellenberger, Maihold und Pamp für Recht erkannt: Die
  • Rechtsvorschriften abweichende Regelungen und sei daher gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB kontrollfähig. 7Nach
  • des Erbscheins sei nach dem BGB nicht gewollt und führe in vielen Fällen zu einer unerträglichen

BGH - XI ZR 82/11

Bundesgerichtshof vom 19.02.2013
Inhalt
  • , Handbuch des Fachanwalts Bank- und Kapitalmarktrecht, 3. Aufl., Kap. 5 Rn. 316) - in erster und zweiter
  • Nebenforderungen lediglich nach der Bürgschaftssumme und nicht nach der höheren Hauptschuld richtet
  • stehenden Bürgen die vertragliche Zinslast aus der Bürgschaftssumme und nicht aus der höheren
  • . Januar 2005 - XI ZR 28/04, WM 2005, 421, 422 f. und vom 24. November 2009 - XI ZR 332/08, WM 2010
  • Vorsitzenden Richter Wiechers, die Richter Dr. Grüneberg, Maihold und Pamp sowie die Richterin Dr

VG Frankfurt (Main) - 1 E 1159/05

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 27.10.2005
Inhalt
  • . Dreher, ZIP 2004, 2161; Hammen, WM 2005, 813; Kümpel Bank- und Kapitalmarktrecht 3. Auflage 2004 Seite
  • Durchführung von Transaktionen in Finanzinstrumenten im Sinne von § 1 Abs. 1 KWG im eigenen Namen und für
  • Aktien und Aktienoptionen zum Gegenstand. Ein nach der Black + White-Strategie verwaltetes
  • Portfolio war auf den An- und Verkauf von Beteiligungen an Hedge- Fonds sowie dem Handel mit Devisen
  • , Futures und Optionen zur Währungsabsicherung ausgerichtet. An beiden Portfolios bot die Klägerin

BGH - XI ZR 439/11

Bundesgerichtshof vom 27.11.2012
Inhalt
  • , Bank- und Kapitalmarktrecht, 4. Aufl., Rn. 19.232; Wehowsky in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche
  • Vorsitzenden Richter Wiechers, die Richter Dr. Joeres, Dr. Ellenberger und Dr. Matthias sowie die
  • abwickelte. Seit 1988 verwaltete er das bei der Beklagten in Aktien und Rentenfonds angelegte
  • und eines Telefonats vom 6. Februar 2007 am 7. Februar 2007 10 "G. "- Zertifikate ( ), ab dem 6./7
  • Dividend 30 Index und des DAX 30 Total Return Index gebundene aktienindexvergleichende Zertifikate der

BGH - VI ZR 56/12

Bundesgerichtshof vom 19.03.2013
Inhalt
  • /Heise/Strube, Handbuch des Fachanwalts Bank- und Kapitalmarktrecht, 3. Aufl., Kap. 6 Rn. 7
  • Richter Galke, die Richter Zoll und Wellner, die Richterin Diederichsen und den Richter Pauge für
  • insolventen L. GmbH & Co. KG (im Folgenden: Schuldnerin) wegen des bei der Schuldnerin belassenen und
  • ihre Komplementär-GmbH nicht. 3Die Winzergemeinschaft verpflichtete sich mit Liefer- und
  • Schuldnerin stehen lässt, dieser Betrag mit 5 % verzinst wird und der Zinssatz mit steigendem und

OLG Frankfurt - 16 U 183/07

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 06.11.2008
Inhalt
  • , 311; Kümpel, Bank- und Kapitalmarktrecht, 3. A., Rn. 9.100; Schimansky/Bunte/Lwowski/Kümpel/Bruski
  • bei einem Preis von etwa 468,5 USD und am 16. November 2005 bei etwa 479,3 USD. Dies zeigt, dass die
  • Basispreis von 450 USD und einem Goldkurs von etwa 466 USD der innere Wert bei etwa 16 USD lag, während der
  • sowie die B (B GbR), erwarben am 10. und 11. November 2005 teils außerbörslich, teils über die Börse
  • ohne Zustimmung einzelner oder aller Gläubiger ändern, soweit ihr dies angemessen und erforderlich