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LSG Nordrhein-Westfalen - KR 140/05
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 28.09.2006
- Inhalt
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- Recht mit dem angefochtenen Urteil vom 10.11.2005 die Klage (hier: hinsichtlich der
- 30.03.2004 ist - jedenfalls insoweit - rechtmäßig. Die Beklagte hat zu Recht dem Grunde 25 und der
- Zugang des o. g. Vorbehaltsbescheides. Das Sozialgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass der
- Rückfrage der Beklagten mit und beantragte eine freiwillige Weiterversicherung in der
- monatlichen Bezugsgröße gemäß § 18 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) im Jahr 2000. Das vom
BGH - V ZR 429/99
Bundesgerichtshof vom 02.02.2001
- Inhalt
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- unstreitigen Vortrag der Kläger, dessen Nichtbeachtung die Revision zu Recht rügt, wurde das Problem in
- Verzicht auf ein Recht, das eigens durch Vertrag begründet worden ist. Der Hinweis auf vertragliche
- die Richter Tropf, Schneider, Dr. Klein und Dr. Lemke für Recht erkannt: Auf die Revision der Kläger
- wegen Bauverzögerung. Zwischenzeitlich ist das Objekt fertiggestellt und im wesentlichen vermietet. Die
- Beklagte ist als Eigentümerin der Trennfläche im Grundbuch eingetragen. Die Kläger, die Kläger zu 3
BGH - 4 StR 33/06
Bundesgerichtshof vom 23.11.2006
- Inhalt
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- , mit der er die Verletzung formellen und materiellen Rechts rügt. 21. Der Senat beschränkt in den
- bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern in weiteren drei Fällen schuldig ist, b) im Ausspruch über die
- Einzelstrafen in den Fällen 2., 3. und 4. der Anklage sowie im Ausspruch über die Gesamtstrafe mit
- Ausländern in zwölf tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit neun tateinheitlichen Fällen der
- - und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern in Tateinheit mit dirigierender Zuhälterei
LG Mannheim - 7 O 412/03
Landgericht Mannheim vom 25.06.2004
- Inhalt
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- Klagepatents am 15.11.1995 veröffentlicht. Der deutsche Teil des Klagepatents ist in Kraft. Es ist im
- dieser Vertrag nach dem gemäß Art. 28 Abs. 1 und 2 EGBGB anzuwendenden Schweizer Recht im Hinblick auf
- Auslandsberührung, da die Beklagte eine französische Gesellschaft mit Sitz in Frankreich ist. In
- Reifendruckkontrollsystemen auch nach Deutschland exportiere. Mit diesem Vortrag ist eine im Inland begangene
- erforderliche rechtliche Interesse gegeben ist, reicht es nämlich aus, dass ein derartiges Interesse
AG Pankow-Weißensee - 3 C 1014/06
Amtsgericht Pankow-Weißensee vom 13.03.2017
- Inhalt
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- . Tatbestand 1Die Verfügungsbeklagten vermieten dem Verfügungskläger die im ersten Obergeschoss rechts
- gelegenen Räumen im zweiten Obergeschoss rechts des Seitenflügels. Über Zweck, Art und Umfang der
- links des Vorderhauses sowie im zweiten Obergeschoss rechts des Seitenflügels ... fortzusetzen. 5In dem
- wurden. 22 Der Verfügungsgrund ist gegeben, weil die Wahrung der Rechte des Verfügungsklägers keinen
- des Seitenflügels im Anwesen ... gelegene Wohnung. Der Verfügungskläger wohnt dort mit seiner
BGH - 3 StR 28/06
Bundesgerichtshof vom 30.01.2006
- Inhalt
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- ist ebenfalls nicht zu beanstanden. Wie der Generalbundesanwalt zu Recht ausgeführt hat, bedürfen
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 28/06 vom 9. März 2006 in der Strafsache gegen
- Geschäftsstelle, für Recht erkannt: Die Revision des Angeklagten Ü. gegen das Urteil des Landgerichts Hannover vom
- und wegen Besitzes einer halbautomatischen Kurzwaffe in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von
- (Schlüssel, Kuhfuß und Brandbeschleuniger) in die Nähe des Tatortes. Ü. und E. blieben im Fahrzeug, um die
EuG - T-9/96
Gericht der Europäischen Union vom 13.12.1999
- Inhalt
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- zu Recht hervorgehoben, daß die jeweiligen Rechte und Pflichten der bevollmächtigten Vermittler, der
- Begründung der angefochtenen Entscheidung in Verbindung mit der Mitteilung an die Klägerin im Sinne des
- Tätigkeiten verkannt. Vielmehr ist sie zu Recht davon ausgegangen, daß die von der vorliegenden
- GERICHT (Erste Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1.Die Klage in der Rechtssache T-211/96 wird
- verbundenen Rechtssachen T-9/96 und T-211/96 Européenne automobile SARL, Gesellschaft französischen Rechts mit
§ 267 InsO
Bekanntmachung der Überwachung
- Inhalt
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- Kreditrahmen vorgesehen ist. (3) § 31 gilt entsprechend. Soweit im Falle des § 263 das Recht zur
- (1) Wird die Erfüllung des Insolvenzplans überwacht, so ist dies zusammen mit dem
- ist bekanntzumachen: 1.im Falle des § 260 Abs. 3 die Erstreckung der Überwachung auf die
- des Insolvenzverwalters gebunden werden; 3.im Falle des § 264, in welcher Höhe ein
- Luftfahrzeug, ein Recht an einem solchen Gegenstand oder ein Recht an einem solchen Recht beschränkt
BGH - I ZR 117/07
Bundesgerichtshof vom 13.03.2017
- Inhalt
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- , 1370 - Kunden werben Kunden). 15b) Ebenfalls mit Recht ist das Berufungsgericht davon ausgegangen
- Leser. 20Der mit dem Verbot verbundene Eingriff in das Recht der Beklagten auf freie Berufsausübung sei
- , folgt jedoch nur, dass diese Regelung als allgemeines Gesetz die Beklagte nicht in ihrem Recht auf
- für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 20. Zivilsenats des
- den Streitfall keine Auswirkungen. Die Richtlinie umfasst nach den Vorgaben in Art. 2 lit. d nur
BGH - 5 StR 627/12
Bundesgerichtshof vom 12.02.2013
- Inhalt
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- beurteilen, ob das Landgericht den Strafmilderungsgrund mit Recht ausgeschlossen hat. Er kann auch im
- Urteil gerichtete Revision des Angeklagten erzielt mit der Rüge der Verletzung sachlichen Rechts den aus
- . 4 StPO in den Einzelstrafaussprüchen zu den Taten 2 bis 56 der Urteilsgründe sowie im Ausspruch
- Tateinheit mit Missbrauch von Titeln und mittelbarer Falschbeurkundung und in einem weiteren Fall in
- der Beschlussformel ersichtlichen Teilerfolg. Im Übrigen ist sie unbegründet nach § 349 Abs. 2 StPO
LSG Nordrhein-Westfalen - L 20 B 57/09 AS
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 03.07.2009
- Inhalt
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- Sozialgerichts. II. 7Die zulässige Beschwerde des Antragstellers ist nicht begründet. 89Zu Recht geht
- einstweiligen Rechtsschutzes. Die Tochter J ist seit dem 16.01.2009 mit B H verheiratet und wohnt mit diesem
- insgesamt ergänzende Leistungen nach dem SGB II in monatlicher Höhe von 920,00 EUR zu. 5Mit Beschluss
- beantrage, sei der Antrag bereits unzulässig. Die Tochter lebe mit ihrem Ehemann in O/Kreis E und bilde
- Leistungen für den Sohn sei der Antrag unzulässig. Der Sohn lebe in C; er bilde deshalb mit seinen
BGH - IX ZR 55/04
Bundesgerichtshof vom 16.01.2004
- Inhalt
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- ist dem Absonderungsberechtigten gegenüber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der mit dem Recht
- Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Der Beklagte ist Verwalter in der
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 55/04 Verkündet am: 9. März 2006 Bürk
- Richterin Lohmann für Recht erkannt: Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 4
- , aufgehoben, soweit zum Nachteil des Beklagten erkannt worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur
§ 328 BGB
Vertrag zugunsten Dritter
- Inhalt
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- Dritte unmittelbar das Recht erwirbt, die Leistung zu fordern.(2) In Ermangelung einer besonderen
- Dritte das Recht erwerben, ob das Recht des Dritten sofort oder nur unter gewissen Voraussetzungen
- entstehen und ob den Vertragschließenden die Befugnis vorbehalten sein soll, das Recht des Dritten
- (1) Durch Vertrag kann eine Leistung an einen Dritten mit der Wirkung bedungen werden, dass der
- Bestimmung ist aus den Umständen, insbesondere aus dem Zwecke des Vertrags, zu entnehmen, ob der
§ 2 UWG 2004
Definitionen
- Inhalt
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- Dienstleistung behalten oder abgeben oder ein vertragliches Recht im Zusammenhang mit einer Ware oder
- , soweit die Informationen nicht mit dem identifizierbaren Teilnehmer oder Nutzer, der sie erhält
- auch Rechte und Verpflichtungen;2.„Marktteilnehmer“ neben Mitbewerbern und
- (1) Im Sinne dieses Gesetzes bedeutet 1.„geschäftliche Handlung“ jedes
- äftsabschluss, das mit der Förderung des Absatzes oder des Bezugs von Waren oder
§ 19 UrhG
Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht
- Inhalt
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- (1) Das Vortragsrecht ist das Recht, ein Sprachwerk durch persönliche Darbietung ö
- ;ffentlich zu Gehör zu bringen.(2) Das Aufführungsrecht ist das Recht, ein Werk der Musik durch
- Recht, Vorträge und Aufführungen außerhalb des Raumes, in dem die persönliche
- öffentlich wahrnehmbar zu machen.(4) Das Vorführungsrecht ist das Recht, ein Werk der
- ;hrungsrecht umfaßt nicht das Recht, die Funksendung oder öffentliche Zugänglichmachung solcher