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Anlage 6 BGBEG
(zu Artikel 247 § 1 Absatz 2) Europäisches Standardisiertes Merkblatt (ESIS-Merkblatt)
- Inhalt
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- weist auf die bestehenden Rechte hin wie etwa ein Recht auf Widerruf oder Bedenkzeit oder
- gegebenenfalls andere Rechte wie etwa ein Recht auf Übertragbarkeit (einschließlich Abtretung
- (Fundstelle: BGBl. I 2016, S. 420 - 429)Teil ADas folgende Muster ist im selben Wortlaut in das
- Fremdwährungskreditvertrags oder Recht, den Kredit in [einschlägige Währung] umzuwandeln
- . [Hinweis betreffend das Recht, dass der Kreditvertrag gegebenenfalls im Entwurf vorgelegt oder dies
Anlage II Kap X A III EinigVtr
Anlage II Kapitel X
Sachgebiet A - Frauenpolitik
Abschnitt III
- Inhalt
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- Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Maßgaben in Kraft
- Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau vom 27. September 1950 (GBl. I Nr. 111 S. 1037) in
- Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau - Ausstellung von Ausweisen f
- Kinderschutz und die Rechte der Frau - Ausstellung von Ausweisen für Schwangere und Wö
- ),mit folgender Maßgabe:Diese Vorschriften gelten bis zum 31. Dezember 1990. 2.§ 24 des
Vermögen im Ausland/ ausländische Staatsangehörigkeit – wer erbt?
Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger vom 20.01.2018
- Inhalt
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- ;r seinen Nachlass deutsches Recht wählen, ebenso der in Spanien lebende deutsche Rentner. Die
- ;nder betrifft. Die deutschen Gerichte werden das Recht des Landes anwenden, in dem der Erblasser seinen
- dann deutsches Recht, ebenso für die Immobilie in Deutschland. Für die Immobilie in
- ;nnen den Nachlass daher erst nutzen, wenn der Ehegatte verstorben ist. Dieses Recht entfällt, wenn
- Erbrechtsreform von 2003 besteht jetzt ein mit dem deutschen Recht vergleichbarer Pflichtteilsanspruch
Rechtsanwalt Dr. Jan Christian Seevogel
Lausen Rechtsanwälte
Urheberrecht und Medienrecht
IT-Recht
Gewerblicher Rechtsschutz
- Firma
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- JusMeum GmbH Geschäftsführer Onlinemedien Inhaber Geschäftsführer/CEO Gesellschaft in privater Hand
- Interessiert
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- Internet-, Medien-, IT-, Multimedia-, Urheber-, Sportrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Zukunft der
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- Rechtsberatung im Medienrecht, Urheberrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, IT-Recht, Recht der Social
- Media Kanäle, Facebook und Recht, Internetrecht, Fotorecht, eine grundlegende Veränderung des
- Beschleunigung der Recherche im Internet, eine neue Form der juristischen Kommunikation
- Suche
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- Spannende Mandanten, Investoren im Bereich Innovationen im Internet, Austausch mit Gründern, vielseitige Menschen
OLG Celle - 7 U 50/03
Oberlandesgericht Celle vom 05.11.2003
- Inhalt
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- . aa) Für einen wirksamen Rücktritt ist nach dem hier anzuwendenden neuen Recht kein Verzug des
- gezogener Nutzungen im Wege der Schätzung abgestellt. In seiner Entscheidung ist es aber nicht um ein
- : Bürgerliches Recht Normen: BGB n. F. § 323 Leitsatz: 1. Qualitative Minderleistungen fallen nicht unter
- den Richter am Oberlandesgericht ####### auf die mündliche Verhandlung vom 16. Oktober 2003 für Recht
- . Entscheidungsgründe Die Klägerin hat mit ihrer Berufung nur teilweise Erfolg. Überwiegend ist ihr Rechtsmittel
BGH - XII ZB 41/07
Bundesgerichtshof vom 20.02.2007
- Inhalt
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- mit der Anordnung einer Pflegschaft ist in solchen Fällen im Grundsatz zur Abwehr der Gefahr
- Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Rechts zur Regelung von Schulangelegenheiten schafft in Verbindung mit der Anordnung der
- . 3Die Kinder wurden im Juli/August 2005 mit Einwilligung der Beteiligten zu 2 nach W. in K
- Kinder ihre Schulpflicht durch Heimunterricht nach österreichischem Recht erfüllen könnten. Denn mit
- , solange deutsches Recht - auch Schulrecht - Anwendung findet, unabhängig davon, ob die Kinder sich in
BGH - VI ZR 113/09
Bundesgerichtshof vom 03.08.2010
- Inhalt
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- unterschiedlichen in Betracht kommenden Rechte mit unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen handelte es
- Gegendarstellung abgedruckt und mit dem Zusatz: "M. H. hat Recht. Die Redaktion" versehen hatte, teilten die
- gemachten Umfang ist grundsätzlich, dass der Geschädigte im Innenverhältnis zur Zahlung der in
- zur Wahrnehmung der Rechte des Geschädigten verschiedene, in ihren Voraussetzungen voneinander
- Wellner und die Richterinnen Diederichsen und von Pentz für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil
BGH - VII ZR 205/06
Bundesgerichtshof vom 23.01.2007
- Inhalt
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- Berufungsgericht nimmt zu Recht an, dass die Wohnung des Klägers mangelhaft ist und von der vereinbarten
- Maisonettewohnung "im Ausbau" und in der oberen Etage (Spitzboden) ein Doppelbett mit Nachtschränkchen und weiteres
- § 6 Abs. 4 Satz 1 EGBGB in Verbindung mit § 195 BGB nicht allein der 1. Januar 2002 maßgebend ist
- Verjährung nach der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB, so ist ihr Fristbeginn in
- den Richter Halfmeier für Recht erkannt: Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 5
OLG Celle - 4 U 26/00
Oberlandesgericht Celle vom 26.06.2000
- Inhalt
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- . Entscheidungsgründe Die zulässige Berufung des Klägers hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht hat
- Nutzungsberechtigte des mit dem Einzelhaus bebauten Grundstückes ist, kann insoweit nicht in Anspruch
- : Bürgerliches Recht Normen: BGB § 903, BGB § 906 Leitsatz: Weder nach bürgerlichem noch nach
- ##### für Recht erkannt: Die Berufung des Klägers gegen das am 14. Dezember 1999 verkündete Urteil
- in diesem Sinn die Leistung entgegengenommen hat. Dabei ist das Vorliegen eines Rechtsbindungswillens
OLG Stuttgart - 7 U 64/07
Oberlandesgericht Stuttgart vom 27.09.2007
- Inhalt
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- Berufung hat in der Sache keinen Erfolg. I. 14Zu Recht ist das Landgericht davon ausgegangen, dass dem
- (Anl. B 2) hingewiesen worden ist. Zu Recht weist die Beklagtenseite in diesem Zusammenhang darauf
- . 3 BGB nunmehr auch Eingang in die gesetzliche Neuregelung des AGB-Rechts im Rahmen der
- gesetzlichen Recht (§§ 176, 174 VVG) Gebrauch mache, den Vertrag in den ersten Jahren zu kündigen oder
- werden (vgl. Fuchs in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 10. Aufl., § 307 Rn. 346 m.w.N. aus der
OLG Brandenburg - 7 U 158/07
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 29.06.2007
- Inhalt
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- ist unbegründet. Das Landgericht hat zu Recht die Beklagte zur Erbringung der mit der Klage geltend
- Berufung ist unbegründet. Das Landgericht hat zu Recht die Beklagte zur 16 Die zulässige Berufung
- . 21 c) Die Klägerin hat sich des Rechts auf Rückabwicklung des Kaufvertrags auch nicht im Rahmen der
- Softeismaschine in Höhe von 15.689 € aus der mit der Klägerin getroffenen Vereinbarung über die
- 12.12.2005 erschließt sich zwingend, dass die Abrede noch im August 2005 getroffen worden ist. 19 Das so
OLG Köln - 6 U 105/00
Oberlandesgericht Köln vom 10.11.2000
- Inhalt
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- hat die von ihm erlassene einstweilige Verfügung mit Recht bestätigt. Die Darlegungen der
- . Die Antragsgegnerin nimmt nämlich erklärtermaßen das Recht für sich in Anspruch, derartige
- dieses Rechts nur zum Zwecke der Verteidigung in dem vorliegenden Verfügungsverfahren berühmt hat
- Berufungsverfahrens auferlegt. Dieses Urteil ist mit seiner Verkündung rechtskräftig. E n t s c h e i d u
- n g s g r ü n d e 12Die Berufung ist zulässig, hat in der Sache aber keinen Erfolg. Das Landgericht
BGH - XI ZR 155/01
Bundesgerichtshof vom 14.05.2002
- Inhalt
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- §§ 171 Abs. 1, 172 Abs. 1 BGB in Betracht, wenn dem Vertragspartner die Vollmacht im Original bzw. bei
- Mayen für Recht erkannt: Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 17. Zivilsenats des
- abgetretenem Recht seiner früheren Lebensgefährtin Feststellung, daß der Beklagten aus den
- stattgegeben. Das Oberlandesgericht, dessen Urteil in WM 2001, 1210 veröffentlicht ist, hat sie abgewiesen
- sich zu Recht gegen die Ansicht des Berufungsgerichts, die der Geschäftsbesorgerin erteilte Vollmacht
OLG Frankfurt - 20 W 504/08
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 27.01.2009
- Inhalt
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- wendet, ist die Kammer in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zutreffend davon
- Kontrollbetreuerin für den Betroffenen wendet, ist das Landgericht des Weiteren zu Recht davon
- zu verhelfen. Allerdings ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob im Rahmen des
- fremden Recht herleitet und sie ihm auch nur im rechtlichen Interesse des Betroffenen erteilt wird
- nicht auf einer Verletzung des Rechts beruht (§§ 27 Abs. 1 FGG, 546 ZPO), worauf sie im Verfahren
BFH - VI R 45/09
Bundesfinanzhof vom 13.03.2017
- Inhalt
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- ) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 1924 veröffentlichten Gründen insoweit statt, als
- Gelegenheit zur Stellungnahme. 91. Das FG hat zu Recht entschieden, dass die Aufwendungen des Klägers
- Diensthundeführer. 12b) Allerdings ist bei Gegenständen, die auch im Rahmen der allgemeinen
- noch mit seinem Hundeführer zusammen arbeiten und leben, das heißt, der Hund wird sowohl im Dienst
- geführt als auch privat mit in die Familie des Hundeführers integriert (www.polizei.niedersachsen.de