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OLG Frankfurt - 3 Ws 1261/07
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 19.03.2008
- Inhalt
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- noch zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geboten ist (§ 116 StVollzG). Gründe 1Zu Recht
- ist die Kammer davon ausgegangen, dass die im Wege des Antrags auf gerichtliche Entscheidung
- ungewiss. Das Verfahren über die Versagung von Lockerungen ist schließlich im besonderen Maße
- Entscheidungszuständigkeit ist durch einen Verweisungsbeschluss in entsprechender Anwendung des § 83 VwGO Rechnung
- entsprechende Anwendung der §§ 17a II und III GVG verweist, ist entgegen der früheren Rechtslage (hierzu: BGH
BSG - B 12 RJ 1/01 R
Bundessozialgericht vom 17.05.2001
- Inhalt
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- geschehe. Jedenfalls sei der Herstellungsanspruch begründet. II Die Revision der Beklagten ist iS einer
- können. c) Allein in Betracht kommt, daß nach dem früheren Recht ein Herstellungsanspruch entstanden
- Beitragsentrichtung für frühere Zeiten nach dem früheren Recht zu beurteilen ist, spricht dieses dagegen, daß
- Fristen" zuzulassen ist, also nur, wenn Entrichtungsfristen noch unter der Geltung des neuen Rechts
- ebenfalls Pflichtbeiträge aufgeführt. Die Zeit vom März 1996 bis Juni 1997 ist mit freiwilligen
LSG Bayern - L 1 RA 8/99
Bayerisches Landessozialgericht vom 25.08.1999
- Inhalt
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- , jedoch im Wesentlichen unbegründet. Zu Recht hat das Sozialgericht den Bescheid vom 16.06.1997 in der
- Übergang des Rechts des AVG/der RVO zum Recht des SGB VI, sondern auch auf alle Änderungen nach
- wird. II. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. III. Die Beklagte hat dem Kläger die
- Kur in der Werretal Klinik in 32584 Löhne. Im Bescheid war festgestellt, dass der Kläger verpflichtet
- Recht zu leisten sei. Nachdem der Kläger vom 11.03. bis 08.04.1997 an der stationären medizinischen
BGH - VI ZR 469/12
Bundesgerichtshof vom 14.01.2014
- Inhalt
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- Offenloch für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird der Beschluss des 27. Zivilsenats des
- türkischem Recht, deliktische Schadensersatzansprüche wegen des Erwerbs von Anteilen an der Beklagten
- zurückgezahlt werden könne, verwirkliche oder nicht. II. 7Die Revision ist begründet. 81. Erfolglos bleibt
- Zurückweisungsbeschluss nicht einstimmig gefasst worden ist, weil dort - anders als im Hinweisbeschluss - die
- gewahrt worden ist. 92. Die Revision rügt mit Erfolg, dass das Berufungsgericht den Vortrag der Beklagten
BGH - VIII ZR 84/04
Bundesgerichtshof vom 11.05.2005
- Inhalt
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- Recht erkannt: Auf die Rechtsmittel der Parteien werden das Urteil der 4. Zivilkammer des
- Klägerin ist. Bei Mietvertragsabschluß war mit den Beklagten eine monatliche Kaltmiete von 53,80 DM
- den Beklagten zu Recht um 24,63 €, d.h. ca. ein Drittel, gekürzt worden. Die Vereinbarung vom 20
- hat. 1. Zu Recht hat das Amtsgericht einen Anspruch der Klägerin auf rückständigen Mietzins bejaht
- 3/7 zu tragen. Von Rechts wegen Tatbestand: Die Klägerin begehrt von den Beklagten restliche Miete
§ 48 VersAusglG
Allgemeine Übergangsvorschrift
- Inhalt
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- worden sind, ist das bis dahin geltende materielle Recht und Verfahrensrecht weiterhin anzuwenden.(2
- ) Abweichend von Absatz 1 ist das ab dem 1. September 2009 geltende materielle Recht und
- Ruhen angeordnet wird.(3) Abweichend von Absatz 1 ist in Verfahren, in denen am 31. August 2010 im
- . September 2009 geltende materielle Recht und Verfahrensrecht anzuwenden.
- (1) In Verfahren über den Versorgungsausgleich, die vor dem 1. September 2009 eingeleitet
LSG Nordrhein-Westfalen - L 16 KR 68/97
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 27.01.2000
- Inhalt
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- jedenfalls bei summarischer Prüfung im Eilverfahren ein Verstoß von § 266 SGB V mit höherrangigem Recht
- Risikostrukturausgleich (RSA) zu Recht höhere Beiträge abverlangt. 3Der Kläger ist am xx.x.1938 geboren
- behandelt; es sei eine Eigentumsverletzung iS von Art 14 GG in seiner Belastung mit nicht
- Dortmund hat die Klage mit Urteil vom 13. Mai 1997 abgewiesen. Zur Begründung hat es ausgeführt: Zu Recht
- veralteter Datenbasis beruhe; zur Frage der Vereinbarkeit von § 266 SGB V mit höherrangigem Recht verweise
OLG Düsseldorf - I-15 U 45/06
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 24.05.2006
- Inhalt
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- Gewerbebetrieb ist ein sonstiges Recht im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB. Der Schutzbereich dieses
- -Mails mit werbendem Inhalt hat die Antragsgegnerin unmittelbar zielgerichtet in das Recht der
- rechtswidrig in 2 der Ansicht ist, die Antragsgegnerin habe mit der Zusendung der E-Mails rechtswidrig in
- rechtswidrigen Eingriff in ihr Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Bezüglich des
- gegen die Antragsgegnerin unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in ein geschütztes sonstiges Recht
LG Bielefeld - 20 S 125/06
Landgericht Bielefeld vom 24.01.2007
- Inhalt
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- auf Erfolg zukommt. Das Amtsgericht hat der Klage zu Recht stattgegeben. 2
- Anhaltspunkte vorgetragen, die eine Zulassung des neuen Vorbringens in zweiter Instanz (§ 531 Abs II ZPO
- keine grundsätzliche Bedeutung hat und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer
- Berufung ist offensichtlich unbegründet. 45Die Klägerin kann von der Beklagten den Betrag von 2.555 € nebst
- in NJW 1997,2314; zuletzt BGH, Urteil vom 10.11.2005 in ; NJW 2006,45). Aus dem vorliegend in
§ 9c PsychThG
Pflichten des Dienstleistungserbringers
- Inhalt
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- beim Erbringen der Dienstleistung im Geltungsbereich dieses Gesetzes die Rechte und Pflichten von
- Erbringung einer Dienstleistung alle Informationen über die Rechtmäßigkeit der Niederlassung
- Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Sinne des § 9a haben
- Personen mit einer Approbation nach § 1 Abs. 1. Sie können den berufsständischen
- , das Führen von Titeln und schwerwiegende berufliche Fehler in unmittelbarem und speziellem
EuGH - C-256/00
Europäischer Gerichtshof vom 19.02.2002
- Inhalt
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- Gesellschaft belgischen Rechts Besix SA (im Folgenden: Besix) mit Sitz in Brüssel (Belgien) und den
- Übereinkommens finden sich in dessen Titel II mit den Artikeln 2 bis 24. 4. Artikel 2 Absatz 1 des
- . Juni 1980 in Rom (ABl. L 266, S. 1), hier nicht anwendbar sei, sei nach belgischem Recht mangels
- Rechtswahl der Vertragsparteien - wie im vorliegenden Fall - das Recht des Staates anwendbar, zu dem der
- gemeinsamen Angebot in Brüssel koordiniert. Folglich sei das belgische Recht das Recht des Staates, zu dem
§ 239 FamFG
Abänderung von Vergleichen und Urkunden
- Inhalt
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- Voraussetzungen und der Umfang der Abänderung richten sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts.
- (1) Enthält ein Vergleich nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung oder eine
- Leistungen, kann jeder Teil die Abänderung beantragen. Der Antrag ist zulässig, sofern der
- Antragsteller Tatsachen vorträgt, die die Abänderung rechtfertigen.(2) Die weiteren
§ 1312 BGB
Trauung
- Inhalt
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- haben, aussprechen, dass sie nunmehr kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute sind. Die
- Eheschließung kann in Gegenwart von einem oder zwei Zeugen erfolgen, sofern die Eheschließenden dies wünschen.
§ 1464 BGB
Verbindlichkeiten des Sonderguts und eines Erwerbsgeschäfts
- Inhalt
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- ;ft gehörenden Rechts oder des Besitzes einer dazu gehörenden Sache entstehen.
§ 2374 BGB
Herausgabepflicht
- Inhalt
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- Erbschaft gehörenden Rechts oder als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung
- Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die zur Zeit des Verkaufs vorhandenen
- Erbschaftsgegenstände mit Einschluss dessen herauszugeben, was er vor dem Verkauf auf Grund eines zur
- oder Entziehung eines Erbschaftsgegenstands oder durch ein Rechtsgeschäft erlangt hat, das sich auf die Erbschaft bezog.