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FG Düsseldorf - 16 K 3244/08
Finanzgericht Düsseldorf vom 22.04.2010
- Inhalt
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- . 1408/71 sei in Deutschland unmittelbar geltendes Recht und gehe den nationalen Bestimmungen vor
- auf Familienleistungen ist auch im Streitfall interessengerecht: der Kläger hat in Polen seinen
- . Da für den Kläger polnisches Recht vorrangig und ausschließlich anwendbar ist und für die Ehefrau
- nur polnisches Recht gilt, ergäbe sich hieraus keine Kollision mit deutschem Kindergeldrecht. 23Aus
- sozialversicherten Kläger vorrangig und ausschließlich polnisches Recht anwendbar sei
BGH - I ZR 216/11
Bundesgerichtshof vom 16.05.2013
- Inhalt
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- Recht ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass die Beklagte sich nicht mit Erfolg darauf
- Verletzung von Prüfpflichten gestützt ist; vielmehr reicht es aus, dass sich dies mit ausreichender
- . Das Berufungsgericht ist zu Recht von der Zulässigkeit des Unterlassungsantrags ausgegangen (dazu B
- Berufungsgericht ist allerdings zu Recht davon ausgegangen, dass die Beklagte weder als Täterin noch als
- einschließen muss, nicht festgestellt ist. 332. Zu Recht ist das Berufungsgericht davon ausgegangen
BGH - XI ZR 5/03
Bundesgerichtshof vom 13.01.2004
- Inhalt
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- Berufungsantrag erstrecken. Dieser ist auch nach neuem Recht in das Berufungsurteil aufzunehmen. Enthält das
- . Wassermann und die Richterin Mayen für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil
- selbst hinweg. Auch eine Duldungsvollmacht liege nicht vor. II. Das Berufungsurteil ist aufzuheben, da
- Zivilprozeßordnung in der am 1. Januar 2002 geltenden Fassung anzuwenden ist, weil die mündliche
- , zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen). Es ist daher aufzuheben und die Sache zur neuen
§ 11b GewO
Übermittlung personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes bei reglementierten Berufen
- Inhalt
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- (1) Begibt sich ein im Inland tätiger Gewerbetreibender in einen anderen Mitgliedstaat der
- einem der genannten Staaten im Inland eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt oder ausübt, deren
- , deren Aufnahme oder Ausübung durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften an den Besitz bestimmter
- betreffenden Staates, die 1.die Rechtmäßigkeit der Niederlassung des Gewerbetreibenden
- Europäischen Union oder in einen anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europä
StGH Hessen - P.St. 348
Staatsgerichtshof des Landes Hessen vom 13.03.2017
- Inhalt
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- § 3 Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind. Ihnen ist das Recht verliehen, von den Mitgliedern
- Zugehörigkeit zu einer Organisation des öffentlichen Rechts schütze. Von einem Verfassungsbruch könne im
- Prüfungsrecht darüber, ob Bundesrecht mit dem Grundgesetz oder der Hessischen Verfassung vereinbar ist
- Grundrecht, das in Übereinstimmung mit Art. 9 GG stehe. Gemäß Art. 147 HV sei es seine Pflicht, den
- Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Ausführungsgesetzes herbeizuführen. Dieses Recht steht
OVG Rheinland-Pfalz - 1 C 10138/07.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 18.10.2007
- Inhalt
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- (abstrakt-generelle) Regelung mit dem Anspruch auf Verbindlichkeit handelt. Der Flächennutzungsplan ist im
- Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln, nur im Rahmen der Gesetze gewährleistet ist und Art
- Urteil Im Namen des Volkes In dem Normenkontrollverfahren der Ortsgemeinde Schloßböckelheim, vertreten
- Ermlich Richter am Verwaltungsgericht für Recht erkannt: Der Antrag, die 1. Fortschreibung des
- Antragstellerin ist eine Ortsgemeinde im Bereich der Antragsgegnerin. Sie wendet sich gegen die 1
Die Datenwoche im Datenschutz (KW1 2016)
Dr. Sebastian Kraska vom 10.01.2016
- Inhalt
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- -Abkommens noch in diesem Monat? >>> Erinnerung auf Facebook >>> Datenschutzbeauftrager
- -Handelsaufsicht FTC, erwartet den Abschluss eines neuen Safe-Harbor-Abkommens mit der EU zum Datenschutz noch in
- @iitr.de Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz Tragen Sie sich einfach in unseren Newsletter
- kompliziert. Dabei kommt nämlich alles zusammen: Persönlichkeitsrecht, Datenschutz, die Rechte der
- -Themen dieser Woche (>>> Gadget soll Privatsphäre schützen >>> USA: Strafzahlung wegen
TV-Rechte Spanien 2015/2016 für 600 Mio. €!
Max Rand vom 13.07.2015
- Inhalt
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- Canal+ mit 625 Millionen Euro rund 25 Millionen Euro mehr für die Rechte, 2013/2014 sind es 550
- Millionen Euro gewesen. LFP Präsident Javier Tebas rechnet mit dem Verkauf der internationalen Rechte
- . Mit gerade einmal 800 Millionen Euro liegt man weit hinter Spanien und England. Für die Live TV Rechte
- profitieren die Topvereine von den Einnahmen. Die Primera División ist die einzige Topliga Europas, in der
- TV-Rechte Die Vereinbarung sichert Telefónica die nationalen Rechte an allen Spielen der Primera
BGH - 2 StR 436/13
Bundesgerichtshof vom 12.03.2014
- Inhalt
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- Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig ist, b) im Strafausspruch und, soweit von der Anordnung
- der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt abgesehen worden ist, mit den zugehörigen
- Angeklagten in einer Entziehungsanstalt führt zur Aufhebung des Urteils auch im Strafausspruch. Es ist
- Angeklagten wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe
- ersichtlichen Erfolg. Im Übrigen ist sie offensichtlich unbegründet. 21. Die Überprüfung des Schuldspruchs deckt
§ 481 BGB
Teilzeit-Wohnrechtevertrag
- Inhalt
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- Mitgliedschaft in einem Verein oder einen Anteil an einer Gesellschaft eingeräumt werden. Das Recht kann
- gegen Zahlung eines Gesamtpreises das Recht verschafft oder zu verschaffen verspricht, für die
- ) Das Recht kann ein dingliches oder anderes Recht sein und insbesondere auch durch eine
- (1) Ein Teilzeit-Wohnrechtevertrag ist ein Vertrag, durch den ein Unternehmer einem Verbraucher
- ämtliche im Vertrag vorgesehenen Verlängerungsmöglichkeiten zu berücksichtigen.(2
VG Göttingen - 2 B 195/14
Verwaltungsgericht Göttingen vom 17.07.2014
- Inhalt
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- verhindern, oder aus anderen Gründen erforderlich ist. Das in der Hauptsache verfolgte Recht
- höherrangigen Rechts kommt nicht in Betracht. 48(1) Das vom Prozessbevollmächtigten des Antragstellers im
- . Zwar ist nach § 33a Abs. 1 Satz 1 SGB I in den Fällen, in denen Rechte und Pflichten davon abhängig
- Begehren des Antragstellers. Für die Kammer ist nicht erkennbar, dass es ihm mit dem in der
- Bestimmung der Richtlinie hat noch keine Entsprechung im Recht der Bundesrepublik Deutschland gefunden und
EuGH - C-138/02
Europäischer Gerichtshof vom 23.03.2004
- Inhalt
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- prüfen, ob der im nationalen Recht verwendete Begriff des „Arbeitnehmers“ in diesem Sinne zu verstehen
- durch den Vertrag gewährtes Recht ist (vgl. u. a. Urteil vom 5. Februar 1991 in der Rechtssache C‑363
- Fragen für Recht erkannt: 1. Eine Person in der Situation des Klägers des Ausgangsverfahrens ist kein
- Beihilfe für Arbeitsuchende zu gewähren, die im Recht des Vereinigten Königreichs Großbritannien und
- (jetzt Artikel 18 Absatz 1 EG) sieht vor, dass jeder Unionsbürger das Recht hat, sich im Hoheitsgebiet
Vorauszahlung bei Pauschalreisen und Insolvenz des Reiseveranstalters
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 09.11.2011
- Inhalt
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- Reiseausfall muss daher weder nach europäischen noch nach deutschem Recht bestehen, es reicht
- Reiseveranstalters, wie dies § 651k BGB voraussetzt, sondern mangels Nachfrage ausgefallen ist. In seiner
- zur Durchführung der Reise nicht mehr in der Lage ist, so der Bundesgerichtshof. In den allgemeinen
- In den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften – sprich in der EU – soll gleicher
- , hat auch der deutsche Gesetzgeber durch die Umsetzung des Art. 7 der Pauschalreiserichtlinie in
LSG Berlin-Brandenburg - L 11 V 34/08
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 09.10.2008
- Inhalt
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- Kompensationsvermögen für das rechte Bein in hohem Maße gegeben. Die Standardversorgung mit einem
- passgerechter Schaftverhältnisse nicht mehr getragen werden. Im Protokoll ist ausgeführt, mit dem
- bekannt. In diesem Zusammenhang ist das Sozialgericht zutreffend davon ausgegangen, dass die im
- Sprunggelenken rechts sowie • Schwielenbildung im Bereich des Fußstumpfes rechts. Aufgrund eines
- des rechten Vorfußes im Bereich der Basis der Mittelfußknochen, • Bewegungseinschränkung in den
VG Minden - 4 K 1800/09
Verwaltungsgericht Minden vom 30.11.2009
- Inhalt
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- nämlich genau 154,98 Tage. 30Die Zeit der Teildienstfähigkeit des Klägers ist auch zu Recht nur
- geltenden Recht" zu ermitteln. Damit ist insoweit - u.a. - § 6 Abs. 1 Satz 6 BeamtVG anzuwenden
- ausschließlich auf der Grundlage alten Rechts erfolgt, etwa in den Fällen des § 85 Abs. 3 BeamtVG. Der
- ). Vom 1. Februar 1978 bis zum 31. Juli 1978 war der Kläger als Lehrer im Angestelltenverhältnis mit
- ruhegehaltfähigen Dienstzeit nach dem ab dem 1. Januar 1997 geltenden Recht wurde die Zeit der