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BGH - XII ZR 16/00

Bundesgerichtshof vom 23.07.2003
Inhalt
  • . 1527; Belz in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl. Kapitel VII Rdn
  • /Emmerich BGB (13. Bearb. 1997) § 573 Rdn. 6; Belz in: Bub/Treier aaO Kap. VII Rdn. 148; Emmerich in

OVG Rheinland-Pfalz - 2 A 10620/10.OVG

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 17.12.2010
Inhalt
  • durch den Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier

KG Berlin - 8 U 83/06

Kammergericht vom 05.04.2006
Inhalt
  • - und Mietprozessrecht, 4. Auflage, § 535, Rdnr. 26; Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und

OLG Hamm - 30 U 215/01

Oberlandesgericht Hamm vom 10.05.2002
Inhalt
  • Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., III, Rn. 1339). Die Beklagte hat

Important things you should know about separation and divorce in Germany

Rechtsanwalt Christopher von Preuschen vom 23.01.2020
Inhalt
  • your partner tries to take your life).  You do not have to leave the house to separate (but it helps

Anlage 4 BLV 2009

(zu § 51 Absatz 1)
Inhalt
  • VerwaltungsdienstTierärztlicher Dienstbis 26. Januar 2017: Höherer tierärztlicher Dienstseit 27
  • . Januar 2017: Höherer agrar-, forst- und ernährungswissenschaftlicher sowie tierä

BFH - VI R 45/09

Bundesfinanzhof vom 13.03.2017
Inhalt
  • Klägers handelt. Denn das Tier dient unmittelbar der Erledigung der dienstlichen Aufgaben des Klägers als
  • besonderes persönliches Verhältnis zwischen Diensthundeführer und Diensthund besteht und das Tier Teil des

BSG - B 3 KR 11/00 R

Bundessozialgericht vom 30.01.2001
Inhalt
  • Abhandlungen über das Tier, seine natürliche Umwelt und seine Lebensweise auswerten. Mit Hilfe dieser
  • Überzeugung gewinnt, daß das Tier so ausgesehen haben könnte. Diese Tätigkeit kann - im Gegensatz zur

LG Dortmund - 2 O 154/06

Landgericht Dortmund vom 01.02.2007
Inhalt
  • zunächst gedacht, dass sich das Tier erschrocken habe, weil gerade die Geschädigte auf den Gehsteig
  • Bissverletzungen verhindere. Er habe nicht gewusst und nicht vorhergesehen, dass das Tier möglicherweise durch die

Die fiktive Hundehaltereigenschaft und die Hundesteuer

martina heck vom 26.08.2014
Inhalt
  • eingehende Ermittlungen aufzuklären, wer tatsächlicher Hundehalter ist, wer also dem Tier tatsächlich
  • Feststellung, welches Haushaltsmitglied dem Tier in welchem Umfang Unterhalt gewährt, wer also im Einzelnen

“Gefährlicher Hund”: ja oder nein? – effektiver Rechtsschutz geht anders

martina heck vom 19.09.2013
Inhalt
  • bleiben, ersichtlich das Interesse der Antragstellerin, das Tier einstweilen, möglicherweise bis
  • . Handelt es sich bei dem Tier um einen Kampfhund i.S. von § 1 Abs. 1 Kampfhundeverordnung, so wird

VG Aachen - 6 L 734/03

Verwaltungsgericht Aachen vom 11.09.2003
Inhalt
  • Anordnungen. Nach Satz 2 Nr. 2 a.a.O. kann sie insbesondere ein Tier, das nach dem Gutachten des beamteten
  • von Menschen gehaltenes Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt
  • TierSchG niedergelegten Zwecks des Tierschutzgesetzes, "aus der Verantwortung des Menschen für das Tier
  • TierSchG. 26Nach dieser Vorschrift kann die zuständige Behörde das Tier nach der Fortnahme in einer
  • generell auch zum dauerhaften Entzug des Eigentums an dem Tier befugt. Zum Zeitpunkt des Erlasses der

OVG Nordrhein-Westfalen - 13 A 1010/02

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26.04.2005
Inhalt
  • aus Stoffen sind, die ausschließlich dazu bestimmt sind, äußerlich am Tier zur Reinigung oder Pflege
  • menschlichen oder tierischen Körper verwendet oder einem Menschen oder Tier verabreicht werden können
  • Tier und/oder beim Menschen nicht dem Bestandteil Kampfer, sondern der Salbe als solcher zuschreibt
  • bestimmt zu sein, äußerlich am Tier zur Reinigung oder Pflege oder zur Beeinflussung des Aussehens oder
  • äußerlichen Anwendung am Tier mit einem auf die Verbesserung des Aussehens oder des Körpergeruchs

OVG Nordrhein-Westfalen - 13 A 2775/07

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 24.06.2010
Inhalt
  • . Mit der Vereinheitlichung der zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier erforderlichen
  • wissenschaftliche Erkenntnisse, die zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier eine Verschärfung der
  • Tier folgten. Auch durch die späteren Rechtsänderungen der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 sei keine
  • Tierhalter ist, wem die Bestimmungsmacht über das Tier zusteht, wer aus eigenem Interesse für die
  • Bovinen spongiformen Enzephalopathie (BSE) beim Menschen und Tier erlassen worden. Laut

HessVGH - 11 UE 3488/04

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 10.05.2005
Inhalt
  • Tier" im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 2, 1. Alt. HundeVO kann auch ein (anderer) Hund sein. Eine
  • vorgenannten Bestimmung seien Hunde gefährlich, die ein anderes Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst
  • Gruppe vermutet wird, nach § 2 Abs. 2 Nr. 2, 1. Alternative HundeVO dann, wenn er ein anderes Tier
  • "anderes Tier" in § 2 Abs. 2 Nr. 2, 1. Alt. HundeVO meint auch (andere) Hunde. Aus der Regelung in § 2 Abs
  • "anderes Tier" aus Gründen der Normsystematik auch in § 2 Abs. 2 Nr. 2 1. Alt. HundeVO in der Weise