Suche nach "trier"
Ergebnisse 1508
Seite 74 von 101
BGH - XII ZR 16/00
Bundesgerichtshof vom 23.07.2003
- Inhalt
-
- . 1527; Belz in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl. Kapitel VII Rdn
- /Emmerich BGB (13. Bearb. 1997) § 573 Rdn. 6; Belz in: Bub/Treier aaO Kap. VII Rdn. 148; Emmerich in
OVG Rheinland-Pfalz - 2 A 10620/10.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 17.12.2010
- Inhalt
-
- durch den Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier
KG Berlin - 8 U 83/06
Kammergericht vom 05.04.2006
- Inhalt
-
- - und Mietprozessrecht, 4. Auflage, § 535, Rdnr. 26; Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und
OLG Hamm - 30 U 215/01
Oberlandesgericht Hamm vom 10.05.2002
- Inhalt
-
- Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., III, Rn. 1339). Die Beklagte hat
Important things you should know about separation and divorce in Germany
Rechtsanwalt Christopher von Preuschen vom 23.01.2020
- Inhalt
-
- your partner tries to take your life). You do not have to leave the house to separate (but it helps
Anlage 4 BLV 2009
(zu § 51 Absatz 1)
- Inhalt
-
- VerwaltungsdienstTierärztlicher Dienstbis 26. Januar 2017: Höherer tierärztlicher Dienstseit 27
- . Januar 2017: Höherer agrar-, forst- und ernährungswissenschaftlicher sowie tierä
BFH - VI R 45/09
Bundesfinanzhof vom 13.03.2017
- Inhalt
-
- Klägers handelt. Denn das Tier dient unmittelbar der Erledigung der dienstlichen Aufgaben des Klägers als
- besonderes persönliches Verhältnis zwischen Diensthundeführer und Diensthund besteht und das Tier Teil des
BSG - B 3 KR 11/00 R
Bundessozialgericht vom 30.01.2001
- Inhalt
-
- Abhandlungen über das Tier, seine natürliche Umwelt und seine Lebensweise auswerten. Mit Hilfe dieser
- Überzeugung gewinnt, daß das Tier so ausgesehen haben könnte. Diese Tätigkeit kann - im Gegensatz zur
LG Dortmund - 2 O 154/06
Landgericht Dortmund vom 01.02.2007
- Inhalt
-
- zunächst gedacht, dass sich das Tier erschrocken habe, weil gerade die Geschädigte auf den Gehsteig
- Bissverletzungen verhindere. Er habe nicht gewusst und nicht vorhergesehen, dass das Tier möglicherweise durch die
Die fiktive Hundehaltereigenschaft und die Hundesteuer
martina heck vom 26.08.2014
- Inhalt
-
- eingehende Ermittlungen aufzuklären, wer tatsächlicher Hundehalter ist, wer also dem Tier tatsächlich
- Feststellung, welches Haushaltsmitglied dem Tier in welchem Umfang Unterhalt gewährt, wer also im Einzelnen
“Gefährlicher Hund”: ja oder nein? – effektiver Rechtsschutz geht anders
martina heck vom 19.09.2013
- Inhalt
-
- bleiben, ersichtlich das Interesse der Antragstellerin, das Tier einstweilen, möglicherweise bis
- . Handelt es sich bei dem Tier um einen Kampfhund i.S. von § 1 Abs. 1 Kampfhundeverordnung, so wird
VG Aachen - 6 L 734/03
Verwaltungsgericht Aachen vom 11.09.2003
- Inhalt
-
- Anordnungen. Nach Satz 2 Nr. 2 a.a.O. kann sie insbesondere ein Tier, das nach dem Gutachten des beamteten
- von Menschen gehaltenes Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt
- TierSchG niedergelegten Zwecks des Tierschutzgesetzes, "aus der Verantwortung des Menschen für das Tier
- TierSchG. 26Nach dieser Vorschrift kann die zuständige Behörde das Tier nach der Fortnahme in einer
- generell auch zum dauerhaften Entzug des Eigentums an dem Tier befugt. Zum Zeitpunkt des Erlasses der
OVG Nordrhein-Westfalen - 13 A 1010/02
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26.04.2005
- Inhalt
-
- aus Stoffen sind, die ausschließlich dazu bestimmt sind, äußerlich am Tier zur Reinigung oder Pflege
- menschlichen oder tierischen Körper verwendet oder einem Menschen oder Tier verabreicht werden können
- Tier und/oder beim Menschen nicht dem Bestandteil Kampfer, sondern der Salbe als solcher zuschreibt
- bestimmt zu sein, äußerlich am Tier zur Reinigung oder Pflege oder zur Beeinflussung des Aussehens oder
- äußerlichen Anwendung am Tier mit einem auf die Verbesserung des Aussehens oder des Körpergeruchs
OVG Nordrhein-Westfalen - 13 A 2775/07
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 24.06.2010
- Inhalt
-
- . Mit der Vereinheitlichung der zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier erforderlichen
- wissenschaftliche Erkenntnisse, die zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier eine Verschärfung der
- Tier folgten. Auch durch die späteren Rechtsänderungen der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 sei keine
- Tierhalter ist, wem die Bestimmungsmacht über das Tier zusteht, wer aus eigenem Interesse für die
- Bovinen spongiformen Enzephalopathie (BSE) beim Menschen und Tier erlassen worden. Laut
HessVGH - 11 UE 3488/04
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 10.05.2005
- Inhalt
-
- Tier" im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 2, 1. Alt. HundeVO kann auch ein (anderer) Hund sein. Eine
- vorgenannten Bestimmung seien Hunde gefährlich, die ein anderes Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst
- Gruppe vermutet wird, nach § 2 Abs. 2 Nr. 2, 1. Alternative HundeVO dann, wenn er ein anderes Tier
- "anderes Tier" in § 2 Abs. 2 Nr. 2, 1. Alt. HundeVO meint auch (andere) Hunde. Aus der Regelung in § 2 Abs
- "anderes Tier" aus Gründen der Normsystematik auch in § 2 Abs. 2 Nr. 2 1. Alt. HundeVO in der Weise