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VG Freiburg - 1 K 1851/06
Verwaltungsgericht Freiburg vom 05.12.2007
- Inhalt
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- Auffinden der Zeitschriften und sonstigen Gegenstände zeige sogar im Gegenteil, wie unbedarft er im
- Strafverfolgungsbehörden (zugleich auch wegen fehlender sonstiger Vorstrafen) prognostizierte
- , sondern hat regelmäßig auch Wirkungen auf den Status sonstiger Personen (VGH Bad.-Württ., Urt. v
- strafrechtlichen Ermittlungen für sein Einbürgerungsverfahren auch vor den sonstigen tatsächlichen Hintergründen
- , humanitäre oder sonstige Ziele der Organisation, nicht aber auch die inkriminierten Ziele befürwortet (vgl
Anlage 4 LMEV
(zu § 7 Absatz 1, § 8 Absatz 3 und 4, § 9 Absatz 5 Satz 2 und § 10 Absatz 5)Durchführung der Warenuntersuchung
- Inhalt
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- Gesundheitsbescheinigung oder sonstigen vergleichbaren Urkunden entsprechen. Dabei ist insbesondere festzustellen
- stichprobenweise auf die Einhaltung der sonstigen lebensmittelrechtlichen Vorschriften zu überprüfen.4.Die
- Verordnung (EG) Nr. 136/2004 einzutragen oder in sonstigen vergleichbaren Dokumenten anzugeben ist.6
- Verdachts erforderlichen sonstigen Untersuchungen durchzuführen;2.2.3im Falle der Durchführung
- mit allen zur Abklärung des Verdachts erforderlichen sonstigen Methoden;4.3.5im Falle der Nummer
VG Düsseldorf - 9 K 2284/07
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 16.07.2008
- Inhalt
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- vorliegenden Verfahrens] oder sonstiger Personen oder Lagerbetriebes z.B. eines Brauereiausschankes
- oder sonstiger Unterstellplätze, Garagenvermietung oder sonstiger Lager zu benutzen." Dieses Urteil
- Lieferanten und sonstige Geheißpersonen benutzen zu lassen, als dies durch einen ausschließlich
OVG Rheinland-Pfalz - 10 A 10817/06.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 15.12.2006
- Inhalt
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- gegenüber dem Kläger verbindlich festgelegt oder einen sonstigen Vertrauenstatbestand geschaffen habe. Das
- Regierungsamtmannes L…. auf einen sonstigen struktursicheren Dienstposten als angebracht erschienen sei
- ATZV oder aber anderweitig auf sonstigen freien Dienstposten erwogen werden musste bzw. auch
- Dienstposten innerhalb der Bereiche Energiegeräteelektronik, sonstige Elektrotechnik und Elektronik
BGH entscheidet über Rechtswidrigkeit des Tonträger-Samplings - Metall auf Metall IV
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 30.04.2020
- Inhalt
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- sonstigen Schutzgegenständen zum Zwecke von Pastiches vorzusehen, keinen Gebrauch gemacht hat. ee) Eine
- einen sonstigen Schutzgegenstand betreffen, das bzw. der der Öffentlichkeit bereits rechtmäßig
- beiläufige Einbeziehung eines Werks oder sonstigen Schutzgegenstands in anderes Material; k) für die
- sonstige Weise zur Verfügung zu stellen. Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG Kunst und Wissenschaft, Forschung und
VG Frankfurt (Main) - 3 E 974/00
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 28.01.2003
- Inhalt
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- Mineralölkohlenwasserstoffen 3. Zur Bedeutung von privatrechtlichen Vereinbarungen und sonstigen
- Futtermitteln sowie sonstiger umschlags- und speditionsbedingter Lagergeschäfte genutzt. Später erfolgte auf
- Ansprüchen auf Durchführung von Untersuchungs-, Sanierungsoder sonstigen Maßnahmen freigestellt werde
- den sonstigen Anforderungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes und der Bundes- Bodenschutz- und
- Mineralöllager stammten und dass es vorliegend keinerlei konkrete Hinweise auf sonstige Verursacher gebe
Anlage 6 AnzV 2006
(zu § 11 Abs. 1 AnzV)
- Inhalt
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- Abs. 1 Nr. 5 ZAG, E-Geld-Institut gem. § 1a Abs. 1 Nr. 5 ZAG)□sonstiges Unternehmen□Beginn der
§ 8.09 BinSchStrO 2012
Bleib-weg-Signal
- Inhalt
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- abzuwenden. Dies gilt nicht für einen Schubleichter oder ein sonstiges Fahrzeug ohne
§ 2 MessEG
Allgemeine Begriffsbestimmungen
- Inhalt
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- Messgerät, ein sonstiges Messgerät, eine Fertigpackung oder eine andere Verkaufseinheit,11
BGH - XII ZB 159/05
Bundesgerichtshof vom 31.08.2005
- Inhalt
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- . § 78 Abs. 1 ZPO. Entspricht eine als Rechtsbeschwerde oder als sonstiges Rechtsmittel bezeichnete
Rechtsanwalt Dr. Jan Christian Seevogel
Lausen Rechtsanwälte
Urheberrecht und Medienrecht
IT-Recht
Gewerblicher Rechtsschutz
- Bietet
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- Zugangs zu juristischen Informationen für Juristen und sonstige Rechtssuchende, eine Vereinfachung und
BFH - Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen sind umsatzsteuerpflichtig
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 05.06.2019
- Inhalt
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- Nr. 1 Satz 1 UStG unterliegen der Umsatzsteuer die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein
- Rechtsstreit zu vermeiden. Dies sei als umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistung anzusehen. Für das Ergebnis
- zahlen werde, bestehe ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Abmahnung als sonstige Leistung
- technische, personelle und sonstige Infrastruktur erhielt die Kanzlei von der Klägerin
- die Zahlung nicht für eine Lieferung oder sonstige Leistung an den Zahlenden erfolgt, sondern weil
VG Trier - 5 K 686/09.TR
Verwaltungsgericht Trier vom 15.04.2010
- Inhalt
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- Bauvorhaben keine baurechtlichen oder sonstigen im Baugenehmigungsverfahren zu prüfenden öffentlich
- lediglich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens und dessen Vereinbarkeit mit sonstigen
- wegen entgegenstehender sonstiger Vorschriften offensichtlich nicht legal verwirklicht werden kann
- , Gestaltungsfestsetzungen in Bebauungsplänen, LKRZ 2010, 87) entsprechen bzw. mit sonstigem Bauordnungsrecht (vgl
EuGH - C-281/98
Europäischer Gerichtshof vom 06.06.2000
- Inhalt
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- Bestimmungen in Tarif- oder Einzelarbeitsverträgen oder sonstigen Kollektivvereinbarungen betreffend
- der Mitgliedstaaten in bezug auf Beschäftigung, Entlohnung und sonstige Arbeitsbedingungen. 30
- Behandlung nicht nur für Akte der staatlichen Behörden gilt, sondern sich auch auf sonstige Maßnahmen
- Privatpersonen geschlossene Verträge oder sonstige von ihnen vorgenommene Akte geregelt sind und daß
SozG Marburg - S 12 KA 944/05
Sozialgericht Marburg vom 30.08.2006
- Inhalt
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- kann, wenn alle zugelassenen Ärzte unabhängig von der Fachgruppenzugehörigkeit und sonstigen
- nicht in der Lage sei und dies wesentliche Auswirkungen auf seine sonstige tägliche
- und dies wesentliche Auswirkungen auf seine sonstige tägliche vertragsärztliche Tätigkeit hat (§ 3
- Minderleistungsfähigkeit Auswirkungen auf die sonstige tägliche vertragsärztliche Tätigkeit hat. Soweit VGH Baden