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BSG - B 4 RA 107/00 R
Bundessozialgericht vom 12.06.2001
- Inhalt
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- keine Versorgungszusage und erst recht keine Bewilligung eines Rechts auf Versorgungsrente erhalten
- Auffassung der Beklagten ist mit dem geltenden Bundesrecht in jeder Hinsicht unvereinbar. Entsprechend
- 1990, BGBl II S 885) mit ihrem objektiven Erklärungsinhalt und in dessen Umfang "fort" (vgl Urteil
- können, bestanden hat (vgl Urteil des Senats in SozR 3-8570 § 5 Nr 4). Erst recht die Ausgestaltung und
- Anwartschaften statt. Erst recht bedarf es in den Fällen, in denen am 30. Juni 1990 - aus bundesrechtlicher
BGH - V ZR 72/03
Bundesgerichtshof vom 14.11.2003
- Inhalt
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- solches Mitbenutzungsrecht kann zwar, worauf die Revision im Ansatz mit Recht hinweist, auch konkludent
- Bereinigungsfähigkeit verliert eine Erschließungsanlage, worauf das Berufungsgericht mit Recht hingewiesen hat
- , weil die dinglichen Rechte an ehemals volkseigenen Grundstücken im Verhältnis von
- von BGHZ 144, 25). b) Der Begriff der Nutzung in § 116 Abs. 1 Nr. 1 SachenRBerG ist
- . Wenzel und die Richter Tropf, Dr. Lemke, Dr. Gaier und Dr. Schmidt- Räntsch für Recht erkannt: Die
OLG Hamm - 2 Ss 553/99
Oberlandesgericht Hamm vom 21.06.1999
- Inhalt
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- , 23 Ns 28 Ds 56 Js 1446/98 II 11/99 Tenor: Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit
- Recklinghausen mit Urteil vom 11. Dezember 1998 wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit
- Revision als unbegründet zu verwerfen. II. 1011Die Revision ist zulässig und hat auch in der Sache
- auch bekannt war, befuhr er mit dem Pkw amtliches Kennzeichen: x öffentliche Straßen in L und I
- Alkoholmißbrauch betreibt, ist in hohem Maße Alkohol gewöhnt. Dies verdeutlicht auch die erste
VG Gelsenkirchen - Kamera-Beobachtung einer Versammlung
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 03.06.2019
- Inhalt
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- 24. September 2016 in E. zu dem Thema „Es reicht! Rechte Gewalt stoppen in E. und
- Versammlung am 24. September 2016 in E. zu dem Thema „Es reicht! Rechte Gewalt stoppen in E
- Möglichkeit des Eingriffs in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1
- Kamera-Monitor-Verfahren stellt ferner einen Eingriff in das Recht der Klägerin auf informationelle
- ist in Nordrhein-Westfalen nicht vorhanden. Von der im Zuge der Föderalismusreform auf die Länder
BGH - V ZB 132/05
Bundesgerichtshof vom 26.01.2006
- Inhalt
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- öffentliches Register sichere Kenntnis erlangen können. 17c) Das gilt erst recht im Hinblick auf die
- Auffassung, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts sei mit der Zuerkennung der (beschränkten
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts entgegenstehen können, s. schon BGH, Urt. v. 16. Juli 2001, II ZB 23/00, NJW
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Für diese wird kein Register geführt. Das Vertrauen in die
- Mitgliedern einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, an die nach § 170 Abs. 1 ZPO zuzustellen ist
LSG Nordrhein-Westfalen - L 16 B 127/07 KR ER
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 20.12.2007
- Inhalt
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- öffentlichen Recht zugeordnet ist. Der Rechtsweg daraus resultierender Streitsachen ist nach § 51 Abs 2
- damit nicht verbunden. Soweit im Übrigen die §§ 97 ff GWB mit der Zuständigkeitsnorm in § 104 Abs 2
- war der 19.11.2007 - 24.00 Uhr (Ziff IV.3.4 der Bekanntmachung), die Bindungsfrist der Angebote reicht
- grundsätzlich nicht zu verwehren ist. Es reicht aus, dass sie behauptet, durch eine Vergabe der Antragstellerin
- Anordnung gegen die Zuschlagserteilung in einem Vergabeverfahren gegeben ist. Sachliche Grundlage für
OLG Hamm - 11 W 27/07
Oberlandesgericht Hamm vom 20.06.2007
- Inhalt
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- eigenem Recht eingelegte Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers ist zulässig, hat in der
- sich mit der Annahme der Kaufsache in Verzug befinde, ist dabei umstritten. Nach verbreiteter
- wird zu Recht darauf verwiesen, dass zwischen dem Feststellungsantrag und dem Wert der Hauptforderung
- II. (Feststellung des Annahmeverzugs) entfallen hiervon 300,00 Euro. Die Entscheidung ergeht
- gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet. Gründe: 1Die nach § 68 I GKG i.V.m. § 32 II S. 1 RVG aus
OLG Hamm - 15 W 107/07
Oberlandesgericht Hamm vom 16.08.2007
- Inhalt
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- sofortigen weiteren Beschwerde wendet. II.) 6Die sofortige weitere Beschwerde ist nach den §§ 49 Abs
- Beschwer ankäme. 8 In der Sache ist die sofortige weitere Beschwerde unbegründet, da die Entscheidung
- Erklärungen vom 06.06.2002 eine Eintragung im Geburtenbuch vorzunehmen ist (§ 31a Abs.1 S. 1 Nr. 6
- Recht wird aus dieser Funktion des Zustimmungsvorbehalts gefolgert, dass nur die aktuelle, tatsächlich
- Gessaphe a.a.O. Rdnr. 18; Diederichsen a.a.O. Rdnr. 11). 17Zu Recht haben die Vorinstanzen danach eine
Der BGH folgt dem EuGH und das ist gut für Onlinekäufer von Matratzen
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 18.11.2019
- Inhalt
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- der deutsche Gesetzgeber vollständig in deutsches Recht umsetzen wollte. Leitsatz: Schließt ein
- Nr. 3 BGB). Dem Verbraucher steht daher auch dann das Recht zu, seine auf den Vertragsschluss
- . Diese Rechtsprechung folgt im Ergebnis und in der Begründung den Maßstäben, die der Gerichtshof auf
- Verbraucher steht daher auch dann das Recht zu, seine auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung
- Matratze war bei Lieferung an den Kläger mit einer Schutzfolie versehen, die der Kläger in der
LG Bonn - 37 T 288/08
Landgericht Bonn vom 01.12.2008
- Inhalt
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- § 335 Abs. 3 S. 4 HGB ist zu Recht erfolgt. Weder innerhalb der gesetzlichen Frist des § 325 HGB
- für Handelssachen Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: 37 T 288/08 Sachgebiet: Recht (allgemein
- §§ 335 Abs. 4, Abs. 5 S. 1 und 2 HGB statthafte und auch im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde ist
- am Maß des Verschuldens orientiert (BT-Drucks. 16/2781 S. 82 f.), kann deswegen nur in Fällen einer
- im Hinblick auf die mit Schriftsatz vom 30.11.2008 für das Jahr 2005 von der Beschwerdeführerin
Abmahnung Medical Art Service Isabel Christensen durch K&E Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Lars Rieck vom 24.10.2016
- Inhalt
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- in der Tendenz in den mittleren vierstelligen Bereich. Dies sollte erst recht für Gebrauchsgrafiken
- Kontaktdaten zusenden. In einem ersten Gespräch sagen wir Ihnen gerne, welche Kosten mit unserer
- allein zustehenden Rechte zu öffentlichen Zugänglichmachung der Illustration und verstoße damit
- Internetauftritt ohne Nennung der Firma Medical Art Service verletze darüber hinaus deren Rechte aus § 13 S
- -Geschäftsgebühr angesetzt. Was tun? Ihre Urheberechte werden verletzt? Wir schützen Ihre Rechte
EuGH - C-160/96
Europäischer Gerichtshof vom 05.03.1998
- Inhalt
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- Voraussetzungen erfüllt, die sich aus dem Recht des zuständigen Staates soweit sie mit dem im Bereich der
- Karlsruhe mit Beschluß vom 28. März 1996 vorgelegte Frage für Recht erkannt: Es verstößt nicht gegen die
- Rechts auf Freizügigkeit zu gewährleisten; dieser Verpflichtung ist er durch Erlaß der Verordnung
- -Württemberg (AOK) über das Recht der Kläger, Leistungen der deutschen sozialen Absicherung des Risikos der
- Pflegebedürftigkeit (im folgenden: Pflegeversicherung) in Anspruch zu nehmen. 3. Diese Versicherung
Art 14 BGBEG
Allgemeine Ehewirkungen
- Inhalt
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- noch angehört, sonst 2.dem Recht des Staates, in dem beide Ehegatten ihren gewöhnlichen
- ;hnlichen Aufenthalt hat, hilfsweise 3.dem Recht des Staates, mit dem die Ehegatten auf andere Weise
- ihm auch der andere Ehegatte angehört.(3) Ehegatten können das Recht des Staates wä
- genügt es, wenn sie den Formerfordernissen für einen Ehevertrag nach dem gewählten Recht oder am Ort der Rechtswahl entspricht.
- (1) Die allgemeinen Wirkungen der Ehe unterliegen 1.dem Recht des Staates, dem beide Ehegatten
OLG Köln - 6 U 202/91
Oberlandesgericht Köln vom 24.01.1992
- Inhalt
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- Berufung der Antragsgegnerin zu 1) hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht und mit zutreffender
- -GETAS von September 1991 ist 23,8 % der in den alten Bundesländern Befragten und 68,5 % der im
- Bezug. ##blob##nbsp; 3435Schließlich hat das Landgericht mit Recht ausge-führt, daß die Vorführung des
- , in denen der Ti-tel "Express" zu sehen ist, gezeigt wird. ##blob##nbsp; 36Die Berufung war daher als
- Persönlichkeitsrechts reicht es bereits aus, wenn die Antragstellerin in ihrer sozialen Geltung als
BGH - 2 StR 479/08
Bundesgerichtshof vom 12.12.2008
- Inhalt
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- Mitwirkung des abgelehnten Vorsitzenden mit Recht als unzulässig behandelt hat. aa) Zwar ist in Fällen
- Angeklagten im Ergebnis zu Recht verworfen. Dabei kann hier offen bleiben, ob die Kammer den Antrag unter
- Beschlussformel ersichtlichen Umfang Erfolg (§ 349 Abs. 4 StPO); im Übrigen ist in falscher Besetzung entschieden
- nicht erfolgt". Auch wenn in der Regel anzunehmen ist, dass der Verteidiger ein Ablehnungsgesuch im
- Volvo V 40 vorhanden ist (UA S. 27), so dass es zu Recht geprüft hat, ob die Anordnung nach § 73 c Abs