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OLG Brandenburg - 7 U 112/06
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 09.05.2006
- Inhalt
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- . zugestellt worden. Jener hat für die Beklagte Einspruch eingelegt; zu dessen Begründung hat er
- Einlegung des Einspruchs auch nicht genehmigt. 4Gegen dieses Urteil, dessen Zustellung am 23.5.2006
- Zulassung des neuen Vortrags nur nach § 531 Abs. 2 ZPO in Betracht, dessen Voraussetzungen indes nicht
- Aufsichtsratsbeschluss wirksam gefasst worden ist, sondern auch für dessen Inhalt, da die Niederschrift auch dafür
OLG Hamm - 18 U 214/96
Oberlandesgericht Hamm vom 15.05.1997
- Inhalt
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- den Kläger zu erbringen hatte, könnte sich diese allenfalls darauf erstreckt haben, dessen
- . Vertrauensmaklerin des Klägers, so daß sich auch von daher für sie keine Verpflichtung ergab, einseitig in dessen
- wäre es allerdings grundsätzlich als Schaden anzusehen, wenn das Grundstück, dessen Erwerb dem
- diesem Fall wäre dem Kläger nämlich - ohne Rücksicht auf dessen Willen zur Weiterveräußerung - eine mit
OLG Köln - Ss 555/93
Oberlandesgericht Köln vom 07.01.1994
- Inhalt
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- Angeklagte seinem Freund T. auf dessen Bitte, in seiner (des Angeklagten) Garage gestohlene Autos unter
- dessen Pkw überlassen. Von gestohlenen Autos habe er damals nichts gewußt. Später habe er zufällig
- " regelmäßig nur dann Grundlage einer Verurteilung sein kann, wenn dessen Bekundungen durch andere, nach der
- auf die Bekundungen des Zeugen T. allein noch darauf gestützt werden, daß durch dessen Angaben die
BGH - IX ZR 9/08
Bundesgerichtshof vom 19.11.2009
- Inhalt
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- dessen Erstattungsanspruch gegen die Schuldnerin pfänden und sich zur Einziehung überweisen zu lassen
- Zuwendungsempfängers, liegt dessen Gegenleistung in der Regel darin, dass er mit der Leistung, die er gemäß § 267 Abs
- gegenüber den Insolvenzgläubigern des Leistenden nicht schutzwürdig; denn er hätte ohne dessen Leistung, auf
- Zahlungen des Ehemannes zunächst eigenmächtig, aber mit dessen nachträglicher Billigung auf
BGH - V ZB 91/07
Bundesgerichtshof vom 06.12.2007
- Inhalt
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- Bedeutung beigemessen, in der der Fehler, dessen Behebung der Anwalt durch Einzelweisung zu erreichen
- Schriftsatzes und dessen Unterzeichnung durch den postulationsfähigen Anwalt nutzte nichts, wenn nicht
- angesichts der im Fristenbuch schon gelöschten Frist unterblieb. Angesichts dessen waren die von der
- gearbeitet. Angesichts dessen bestanden für den Anwalt besondere Sorgfaltsanforderungen. Diesen ist er
OLG Dresden - 560 Js 11462/94 AG
Oberlandesgericht Dresden vom 06.10.1994
- Inhalt
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- , dessen Anhörung die Bußgeldstelle am 27. Dezember 1993 angeordnet hatte, am 23. Februar 1994 form
- hierzu angeordnet. Am 6. Oktober 1994 hat es dessen Einspruch gemäß § 74 Abs. 2 OWiG verworfen. Gegen
- Bußgeldbescheid durch Urteil verwerfen, wenn der Betroffene, dessen persönliches Erscheinen in der
- der Rechtsbeschwerde vorgetragen hat und dessen Richtigkeit sich aus den in den Akten vorliegenden
OLG Brandenburg - 6 W 147/05
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 03.05.2005
- Inhalt
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- 12.5.2005 zugestellten Beschluss richtet sich dessen am 26.5.2005 eingegangene sofortige Beschwerde
- entbehrlich gemacht hätte. Ausdruck dessen ist das bereits in der Klageschrift als Beweis angebotene Gutachten
- Frankfurt (Oder) zugelassen ist, sind dessen fiktive Reisekosten zu berücksichtigen. 17 Zwar waren gemäß
- Gebühren abgegolten gewesen wäre und lässt statt dessen den Hennigsdorf residierenden Sozius die
Anlage 23 EO 1988
Strahlenschutzmeßgeräte
- Inhalt
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- . 1 müssen die in den Nummern 4.2 bis 4.5 gestellten Anforderungen erfüllt sein
- .4.2MesskanalDie Komponenten jedes Messkanals müssen durch folgende Angaben gekennzeichnet sein:-Hersteller
- ;ssen an jeder Messwertanzeige erkennbar sein: Messgröße und Einheit, Messort und
- Dosimetersonden und einem Anzeigegerät. Bei Dosimetern nach § 2 Abs. 3-müssen die
- den Angaben nach § 42 Abs. 1 müssen auf dem Personendosimeter und auf externen
LSG Baden-Württemberg - L 13 RA 1250/01
Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 05.03.2002
- Inhalt
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- dessen Gebiet der zur Zulassung verpflichtete Träger seinen Sitz habe. Sie hat darauf hingewiesen, dass
- hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 23. November 2000, Rechtssache (Ursula Elsen
- Erziehung eines Kindes in dessen ersten drei Lebensjahren. Für Geburten vor dem 1. Januar 1992 schränkt
- hat. Nach § 57 SGB VI ist die Zeit der Erziehung eines Kindes bis zu dessen vollendetem 10. Lebensjahr
- Kindererziehungszeiten hat der Europäische Gerichtshof im Urteil vom 23. November 2000, Rechtssache (Elsen) C
VG Düsseldorf - 27 L 2043/08
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 10.09.2009
- Inhalt
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- Freizügigkeit ausgeübt hat, indem er sich in einem anderen Mitgliedstaat als dem, dessen
- Verwaltungsgerichtshof (VGH Hessen), Beschluss vom 22. September 2008 - 1 B 1628/08 -, InfAuslR 2009
- legt die Kammer der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, 45 VGH Hessen, Beschluss vom
- , 147 ; VGH Hessen, Beschluss vom 22. September 2008 - 1 B 1628/08 -, a. a. O.; OVG Niedersachsen
- Ausführungen des OVG Rheinland-Pfalz in dem vorzitierten Beschluss vom 20. April 2009 an, auf dessen
§ 56 PStV
Mitteilungen an das Standesamt
- Inhalt
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- Familiennamens eines Ehegatten, dessen Geburt nicht im Inland beurkundet ist,3.dem Standesamt, das
- eines Lebenspartners, dessen Geburt nicht im Inland beurkundet ist.(3) Die Lebenspartnerschaftsbehö
- Beurkundung nach Nummer 1 auf ein Kind bezieht, dessen Geburt nicht in einem Personenstandsregister im
§ 329 KAGB
Anzeigepflicht einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft oder einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von von ihr verwalteten inländischen Spezial-Feeder-AIF oder EU-Feeder-AIF, deren jeweiliger Master- AIF kein EU-AIF oder inländischer AIF ist, der von einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft oder einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet wird, oder ausländischen AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
- Inhalt
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- 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2 und 3 von dem Master-AIF und dessen Verwaltungsgesellschaft entsprechend
- .dessen Master-AIF nicht von einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft verwaltet wird, zwei
- Monate,2.dessen Master-AIF von einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft verwaltet wird, fünf Monatebeträgt.
Anlage 2a AnzV 2006
(zu § 5 Abs. 3 bis 5, § 5b AnzV)
- Inhalt
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- -Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft, dessen Mutter- oder Tochterunternehmen
- dessen Mutter- oder Tochterunternehmen unterhält, aus denen sich eine gewisse wirtschaftliche Abh
- , der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft sowie dessen Mutter
§ 3 UStG 1980
Lieferung, sonstige Leistung
- Inhalt
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- Dritter den Abnehmer oder in dessen Auftrag einen Dritten befähigt, im eigenen Namen über einen
- sein Personal für dessen privaten Bedarf, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen;3.jede
- , wo die Beförderung oder Versendung an den Abnehmer oder in dessen Auftrag an einen Dritten
OLG Celle - 4 AR 40/07
Oberlandesgericht Celle vom 05.06.2007
- Inhalt
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- von einem Liquidator F. B. vertreten, dessen Anschrift T. ,..., lautet. Die B. M. hat mit
- das Insolvenzgericht örtlich, in dessen Bezirk der Mittelpunkt der selbstständigen wirtschaftlichen
- Insolvenzgericht örtlich ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der Schuldner seinen allgemeinen