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VG Kassel - 3 K 750/09.KS
Verwaltungsgericht Kassel vom 04.10.2010
- Inhalt
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- Übereinstimmung mit geltendem Recht die Satzung beschlossen, sachfremde Erwägungen lägen nicht vor und
- gesetzlich eingeräumte Ermessen überschritten und damit das Recht in Form der
- : Verkehrsanlagen) Beiträge nach dem Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit den Bestimmungen ihrer
- sozial völlig ungerechte Satzung weiter zu bestrafen. Es ist wohl kaum jemanden zu erklären, dass in
- wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.11.2008 mit 13 Ja-Stimmen bei 8 Nein
BSG - B 14 AS 22/07 R
Bundessozialgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- unentgeltliches Essen." Dementsprechend wurden im früheren Recht der Sozialhilfe in der
- gemäß § 22 Abs 1 SGB II). 3Der Kläger teilte der Beklagten im Januar 2006 mit, dass er am 12. Januar
- Recht hat das LSG Niedersachsen in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Berücksichtigung
- Abs 5 Alg II- V lediglich eine Klarstellung erfolgt ist, mit der ein bereits immer schon vorhandener
- aus § 2 Abs 5 Alg II-V nF mit Wirkung für die Vergangenheit im vorliegenden Fall kein anderes
§ 164 SGB 5
Auseinandersetzung, Abwicklung der Geschäfte, Haftung bei Verpflichtungen, Dienstordnungsangestellte
- Inhalt
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- ; 173 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 enthält; in diesem Fall haben die übrigen Innungskrankenkassen die
- und 155 Abs. 1 bis 3 entsprechend. Reicht das Vermögen einer aufgelösten oder geschlossenen
- Gesamtschuldner. Reicht das Vermögen der Handwerksinnung nicht aus, um die Gläubiger zu befriedigen
- ;ung. Vertragsmäßige Rechte, zu einem früheren Zeitpunkt zu kündigen, werden
- Absatz 4 Satz 5 bis 7 und Abs. 5 entsprechend. Für die Haftung im Zeitpunkt des Inkrafttretens
LSG Nordrhein-Westfalen - L 1 B 49/07 AS
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 08.01.2008
- Inhalt
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- der Grundsicherung unterbreitete Vorschläge sind mit den Vermittlungsvorschlägen im Recht der
- . 1 Satz 1 SGG in Verbindung mit § 127 Abs. 4 ZPO. Der Beschluss ist nicht mit der Beschwerde anfechtbar (§ 177 SGG).
- die Gewährung von Prozesskostenhilfe zu Recht abgelehnt. Nach § 73a Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG
- ) in Verbindung mit § 114 Satz 1 Zivilprozessordnung (ZPO) erhält ein Beteiligter, der nach seinen
- Hilfeempfänger und dem Dritten begründet (Eicher in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 16, Rn. 233 f.). Eine
BGH - V ZB 123/07
Bundesgerichtshof vom 21.02.2008
- Inhalt
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- seit dem 1. Juli 2007 geltenden Recht in die Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG. Aber nach der
- sofortige Beschwerde ist erfolglos geblieben. Mit der von dem Land- gericht zugelassenen
- Rechtsbeschwerde ist statthaft (§ 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO) und im Übrigen zulässig (§ 575 ZPO). Sie ist
- jedoch unbegründet. Zu Recht haben die Vorinstanzen den Anspruch der Gläubigerin nicht der Rangklasse
- aller Nebenleistungen ist begrenzt auf Beträge in Höhe von nicht mehr als 5 v.H. des nach § 74a Abs. 5
BGH - II ZR 259/00
Bundesgerichtshof vom 28.01.2002
- Inhalt
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- wirkungslos. Das Landgericht hat daher die Klage im Ergebnis zu Recht abgewiesen. Röhricht Hesselberger Henze Kraemer Münke
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL II ZR 259/00 Verkündet am: 28. Januar 2002
- seiner Aktien für verlustig zu erklären ist. BGH, Urt. v. 28. Januar 2002 - II ZR 259/00 - LG Gießen Der
- und die Richterin Münke für Recht erkannt: Die Sprungrevision gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des
- Säumnis, sondern auf einer Sachprüfung (BGHZ 37, 79, 82). II. Die Sprungrevision des Klägers ist
Keine Gewaltopferentschädigung nach Bedrohung mit Schusswaffe
Thorsten Blaufelder vom 23.12.2014
- Inhalt
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- Ergebnis recht, ging in seiner Begründung aber noch darüber hinaus. Nach dem Kasseler Urteil ist „die
- Angestellte sehr echt aussah. Zweieinhalb Monate war die Bankkauffrau wegen ständiger Angstzustände
- Allein eine Bedrohung mit vorgehaltener Waffe löst keinen Anspruch auf Opferentschädigung aus. Das
- hat am Dienstag, 16.12.2014, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden (AZ: B 9 V 1/13 R
- wurde. Der Täter drohte mit einer ungeladenen Schreckschusspistole – die nicht nur für die
Google Street View – Just my 2 Cents
Dr. Christoph Ohrmann vom 18.08.2010
- Inhalt
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- -)fragen. Ein Unternehmen – wenn auch mit selbsterarbeiteter nahezu marktbeherrschender Stellung
- ihre Freiheitsrechte mit dem Argument “latente Terrorismusgefahr” seit Jahren vom Staat
- , biometrische Datenerfassung in Ausweisen, Preisgabe von Finanzdaten durch die EU, Überwachung des
- Freiheitsrechte? Fehlanzeige! Während in den Supermärkten ohne Bewusstsein für persönliche Daten froh
2. Staatsexamen Juni 2010 NRW – Part 2
Dr. Christoph Ohrmann vom 17.06.2010
- Inhalt
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- , qualifizierte Belehrung, Anordnung Blutentnahme wg. Gefahr im Verzug durch StA. S2: Revision, wenig
- (-) StGB, im folgenden Problem “Beutesicherungsabsicht” bei §§ 251, 252. V1: Urteil, FFK
- Standardmaßnahme oder Vollstreckungsmaßnahme, Verhältnismäßigkeit. V2: Anwaltklausur mit Schriftsatz
Kommunales ehrenamtliches Engagement muss attraktiv bleiben
Dr. Christoph Ohrmann vom 03.04.2010
- Inhalt
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- Nochmals in eigener Sache. Meine gemeinsame Ausarbeitung für den parlamentarischen Gutachterdienst
- des Landtags NRW mit Herrn Aalbers hat vor kurzem ihre Veröffentlichung gefunden und kann hier
- eingesehen werden. In der Sache geht es um die Frage, ob die bestehenden gesetzlichen Regelungen zur
APR vs. Kunst- und Filmfreiheit oder der Kannibale von Rothenburg
Dr. Christoph Ohrmann vom 16.06.2009
- Inhalt
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- wegen Mordes verurteilt, begehrte zunächst vor dem LG Kassel und in der Berufung der Beklagten vor
- dem OLG Frankfurt a.M. Unterlassung der Vorführung und Verwertung des bereits im Jahr 2006 gedrehten
- Filmes “Rothenburg” über die Geschehnisse rund um seine Person. Armin Meiwes hatte im
- ; mit dem Titel “Rohtenburg” produziert. Lebensgeschichte und Persönlichkeitsmerkmale
- realen Geschehensablauf und der tatsächlichen Biographie des Klägers, der seinerseits mit einer
Elternzeit
Rechtsanwältin Simone Winkler vom 14.11.2010
- Inhalt
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- genommen werden. Dies ist allerdings im Vorwege mit dem Arbeitgeber abzuklären. Unkündbar? Zwar
- . Gerade in dieser Zeit soll es deshalb den Eltern ermöglicht werden, sich um die Betreuung und Erziehung
- Person, die sich in Elternzeit befindet gekündigt werden. Eine solche Kündigung muss allerdings vorerst
- . Vorzeitige Beendigung Wer Elternzeit beantragt muss die Zeitdauer im Antrag bestimmen. Aus ganz
- beenden. Grundsätzlich kann die Elternzeit nur mit der Zustimmung Arbeitgeber vorzeitigen beendet werden
Abmahnungen der Rechtsanwälte Rasch zu unspezifisch?
Rechtsanwältin Simone Winkler vom 11.11.2010
- Inhalt
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- Rechte innehabe. Damit, so die Richter, war die Abmahnung nicht bestimmt genug. Es wäre jedenfalls
- erforderlich gewesen, darzulegen, welcher Abmahnende bzgl. welcher Audiodatei die Rechte geltend
- Über das Urteil des LG Hamburg (Az. 308 O 710/09), in welchem es den Klägern pro heruntergeladenem
- Song nur einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 15,00 EUR zustand, habe auch ich schon berichtet
- Kollegen der Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke aus Köln. Wie in vielen ihrer anderen Klagen auch, hatten
Böse Überraschung nach einem Jahr
Rechtsanwältin Simone Winkler vom 09.11.2010
- Inhalt
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- sind dort in § 102 UrhG geregelt. Danach sind auf die Verjährung dieser Rechte die Vorschriften im
- Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Das heißt für die im Oktober 2009 begangene
- drei Jahre. Diese Frist beginnt laut § 199 BGB auch im Falle von Urheberrechtsverletzungen mit dem
- Eine böse Überraschung erlebte ein Mandant in der letzten Woche. Er öffnete den Briefkasten und es
- , weil er angeblich in der Tauschbörse BitTorrent den Film “Antichrist” herunter geladen haben soll
Gehört die Lebensversicherung zum Nachlass?
Rechtsanwältin Simone Winkler vom 17.11.2010
- Inhalt
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- Universalsukzession in alle bestehenden Rechte und Verbindlichkeiten ein. Dieser rechtliche Grundsatz
- Universalsukzession Mit dem Todeszeitpunkt treten nach § 1922 BGB der oder die Erben im Wege der
- Vermögens im Rahmen des Vermächtnisses übergegangen ist. Schenkungen auf den Todesfall Noch streitiger
- Fall z.B. auch, über den der BGH mit Urteil IV ZR 112/95 zu entscheiden hatte. Dort trat ein Mann
- Normalfall demjenigen zusteht, der auf der Police als Begünstigter eingetragen ist. Diesem fließt sie im