Dr. Christoph Ohrmann

18.08.2010

Google Street View – Just my 2 Cents

Um die allgemeine Diskussion um die plötzliche Sensibilität für Persönlichkeitsrechte von Bürgern anzureichern, ein paar Gedanken abseits der datenschutzrechtlichen (§ 3 BDSG), urheberrechtlichen (Panoramafreiheit aus § 59 UrhG & § 23 KUG) oder strafrechtlichen (§ 201a StGB) (Zulässigkeits-)fragen. Ein Unternehmen – wenn auch mit selbsterarbeiteter nahezu marktbeherrschender Stellung – entwickelt einen innovativen neuen Dienst für das Web 2.0. Ähnlich wie Google Maps oder Google Earth wird wahrscheinlich jedermann diese Dienste bei aller vorgeschobener Kritik wie selbstverständlich annehmen und benutzen. Doch vorerst wird die Diskussion um den (legitimen) Schutz von Persönlichkeitsrechten von Bürgern und Politikern angeheizt, die es wie selbstverständlich hinnehmen, dass ihre Freiheitsrechte mit dem Argument “latente Terrorismusgefahr” seit Jahren vom Staat immer weiter eingeschränkt werden (Großer Lauschangriff, Vorratsdatenspeicherung, Nacktscanner, biometrische Datenerfassung in Ausweisen, Preisgabe von Finanzdaten durch die EU, Überwachung des öffentlichen Raums usw.). Empörung, Entrüstung, Demonstrationen, couragiertes Eintreten für die eigenen Freiheitsrechte? Fehlanzeige! Während in den Supermärkten ohne Bewusstsein für persönliche Daten froh an Kundenbindungsprogrammen wie Payback teilgenommen wird, wird sich an anderer Stelle um den “allesdurchdringenden” verletzenden elektronischen Blick ins heimische Schlafzimmer gesorgt. Um nicht missverstanden zu werden, mir liegt viel an der sinnvollen! Weiterentwicklung des bestehenden Datenschutzrechts, aber nicht mittels öffentlichkeitswirksamer Profilierung. Weitere Meinungen zu diesem Thema, einmal hier und hier. Eine sehr informative FAQ zu Google Street View findet sich hier.