Suche nach "it-recht"
Ergebnisse 37666
Seite 518 von 2512
OLG Köln - 16 Wx 193/03
Oberlandesgericht Köln vom 29.09.2003
- Inhalt
-
- . Danach muß der Beschwerdeführer durch die angegriffene "Verfügung" in einem eigenen Recht, d.h. in einer
- nichts. Denn das Recht, das durch die angefochtene "Verfügung" im Sinne von § 20 Abs. 1 FGG
- BGH NJW 1989, 1858 unter II 2 a : "Erforderlich ist vielmehr ein unmittelbarer Eingriff in ein zum
- des Landgerichts ist frei von Rechtsfehlern. Mit zutreffender Begründung, auf die zur Vermeidung von
- bereits materiellrechtlich, etwa in Form eines Anwartschaftsrechts, verfestigt haben (st. Rspr., vgl. nur
FG Düsseldorf - 16 K 3050/08
Finanzgericht Düsseldorf vom 22.04.2010
- Inhalt
-
- Mitnahmeeffekte. 22Diese Anwendung des polnischen Rechts auf Familienleistungen ist auch im Streitfall
- VO Nr. 1408/71 sei in Deutschland unmittelbar geltendes Recht und gehe den nationalen Bestimmungen
- dem persönlichen Geltungsbereich der VO Nr. 1408/71. Er ist in Polen als selbständiger Landwirt (mit
- Klägers in Polen führt zu keinem anderen Ergebnis. Da für den Kläger polnisches Recht vorrangig und
- ausschließlich anwendbar ist und für die Ehefrau nur polnisches Recht gilt, ergibt sich hieraus keine
“Stein um Stein mauer ich dich ein…” * Die Aussetzung – § 221 StGB – Ein Schema
Rechtsanwältin Jessica Große-Wortmann vom 27.02.2011
- Inhalt
-
- !) Der Versuch von § 221 Abs. 2 und Abs. 3 StgB hingegen ist strafbar (-> Verbrechen!) II
- beim Opfer, deren Folge eine hilflose Lage ist, in der dann das Opfer allein gelassen wird. Dazu
- ist eine Ortsveränderung nicht erforderlich. Hilflose Lage ist eine Situation in der sich das Opfer
- Herabsetzung der Arbeitskraft! c) § 221 Abs. 1 Nr. 2 StGB – Im-Stich-lassen des Opfers in einer hilflosen Lage
- zur Erziehung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist Das Kind des Täters muss nicht
§ 20 LAP-mDAAV 2004
Fachprüfung
- Inhalt
-
- (1) In der schriftlichen Fachprüfung sind insgesamt vier Aufsichtsarbeiten mit einer
- Passrecht, 8.Ausländerrecht, 9.Recht des öffentlichen Dienstes, 10.Besoldungsrecht, 11
- der Abgabe der Arbeit, in Anspruch genommene Prüfungserleichterungen im Sinne des § 32
- schriftliche Aufsichtsarbeiten mindestens mit der Note "ausreichend" bewertet worden sind. Andernfalls ist
- gleichzeitig geprüft werden. Die Prüfungsdauer für jeden Prüfling beträgt für
OLG Düsseldorf - I-3 VA 12/05
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 21.04.2006
- Inhalt
-
- damages in engem Zusammenhang mit den Straftatbeständen, in deren Umfeld sie im Recht der US
- in Art. 13 HZÜ für die Anwendung ausländischen Rechts ist im Hinblick auf den Sinn und Zweck des
- Schriftstücke im Ausland in Zivil- und Handelssachen – BGBl. II 1977, 1452 ff. (HZÜ) vermittelte und
- HZÜ zu Recht genehmigt worden ist. 1. Die Ausführungen der Antragsgegnerin zur Begründung ihrer
- nach deutschem Recht oder im Wege einer Doppelqualifikation nach beiden Rechtsordnungen
BGH - 1 StR 189/07
Bundesgerichtshof vom 24.10.2007
- Inhalt
-
- zwischenstaatlichen Rechts im Sinne von § 6 SGB IV nicht bestanden (nachfolgend b)). a) Nach deutschem
- deutschem Recht keine entsendefähigen Unternehmen sind. b) Die in den verfahrensgegenständlichen
- Arbeitnehmer, der in einem Vertragsstaat beschäftigt ist, im Rahmen dieses Beschäftigungsverhältnisses von
- Vertragsstaat beschäftigt ist, im Rahmen dieses Beschäftigungsverhältnisses von seinem Arbeitgeber in den
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 189/07 vom 24. Oktober 2007 in der Strafsache
§ 2 BetrAVG
Höhe der unverfallbaren Anwartschaft
- Inhalt
-
- Arbeitnehmer nach dem Versicherungsvertrag das Recht zur Fortsetzung der Versicherung mit eigenen Beitr
- ;ftsunterlagen im Sinne des § 9 Absatz 2 Nummer 2 in Verbindung mit § 234 Absatz 3 Nummer 1 des
- Recht zur Fortsetzung der Versicherung mit eigenen Beiträgen hat.Absatz 2 Satz 3 bis 7 gilt
- Anspruch genommen werden; im Falle einer Kündigung wird die Versicherung in eine prämienfreie
- mit Mindestleistung das dem Arbeitnehmer planmäßig zuzurechnende Versorgungskapital auf der
BGH - II ZR 171/90
Bundesgerichtshof vom 16.06.2000
- Inhalt
-
- , ist, daß es eines besonderen Aktes nicht bedarf. Die Revision weist zu Recht darauf hin, daß die
- Prof. Dr. Krüger sowie die ehrenamtlichen Richter Siebers und Gose für Recht erkannt: Auf die
- der Revisionserwiderung in Frage gestellt. 2. Nicht zu folgen ist demgegenüber der Auffassung des
- gleichwohl wirksam wäre, die Vertretungsmacht also nicht entfallen ließe. Im übrigen kann in dem
- persönliches Vertrauen in Anspruch (dazu BGHZ 88, 67, 68 f; BGH, Urt. v. 17. Juni 1991, II ZR 171/90
KG Berlin - 1 W 382/06
Kammergericht vom 13.03.2017
- Inhalt
-
- mit ihrer zugelassenen weiteren Beschwerde. II. 21. Die weitere Beschwerde der Kostenschuldnerin ist
- Bargebot von 246,000 DM das im Eingang bezeichnete Grundstück. Der Verkehrswert des mit einem Wohn- und
- Erbbaurechts hatte der Sachverständige mit 5,1 Millionen DM geschätzt. Darüber hinaus blieb ein in
- . In der Sache hat die weitere Beschwerde im wesentlichen Erfolg. 4Der für die Grundbucheintragung
- festgesetzten Verkehrswert übersteigt. 6b) Zu Recht beanstandet die Beschwerdeführerin aber, dass die
§ 2 EhfG
Träger des Entwicklungsdienstes
- Inhalt
-
- (1) Als Träger des Entwicklungsdienstes können juristische Personen des privaten Rechts
- ür juristische Personen des privaten Rechts, an denen ausschließlich die Bundesrepublik
- Anerkennung werden die Rechte des Entwicklungshelfers nach diesem Gesetz nicht berührt.
- , Entwicklungshelfer nur zu solchen Vorhaben zu entsenden, die mit den Förderungsmaßnahmen
- der Bundesrepublik Deutschland für Entwicklungsländer im Einklang stehen,4.ausschließ
Ideengeschichte des Privacy by Design – Teil 6: Die Operationalisierung des Datenschutzrechts
Dr. Sebastian Kraska vom 03.11.2016
- Inhalt
-
- Prüfen von IT-Prozessen und verlangt bestimmte Maßnahmen. Im Moment ist es in der „Version 0.9“ verfügbar
- neu, da schon die aktuelle Richtlinie diesen in Fragen der IT-Sicherheit verlangt. Immerhin sehen
- -Aufsicht in der Schlüsselrolle Noch ist nicht ausgemacht, wie dieser Prozess im Detail gestaltet wird und
- Technikgestalter aus. Das Recht in Code gießen Die Kernfrage dreht sich darum, wie man die Idee des
- Datenschutzrecht operationalisiert werden kann“. Oder frei nach John Borking, wie man Recht in Code gießen kann
OLG Stuttgart - 4 Ss 582/04
Oberlandesgericht Stuttgart vom 16.02.2005
- Inhalt
-
- Ersatzzustellung ausgehändigt, die im Büro der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, der der Betroffene angehört
- in Richtung Mannheim. Nach der Einmündung der Autobahn A 81 ist die Geschwindigkeit wegen Verengung
- eingelegt. Er rügt die Verletzung von Verfahrensrecht und von sachlichem Recht. Die
- Generalstaatsanwaltschaft beantragt, das Urteil im Rechtsfolgenausspruch aufzuheben, da der Betroffene mit einer
- Verfahrensrüge durchdringe, und das Rechtsmittel im Übrigen als unbegründet zu verwerfen. 3 II. Die
BGH - XI ZR 156/05
Bundesgerichtshof vom 02.05.2005
- Inhalt
-
- funktional zum Betrieb der Bahnen benötigt werden. 16b) Die Bowlingbahn ist mit dem Einbau in das
- Parteien der Sicherungsabrede dies vereinbart haben. Dies ist hier nicht geschehen. Das Recht zur
- Richter Dr. Ellenberger und Prof. Dr. Schmitt für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird
- insoweit aufgehoben, als zum Nachteil der Beklagten entschieden worden ist. Im Umfang der Aufhebung
- Räumen, in die die Bowlingbahn eingebaut worden war, und führten das Mietverhältnis mit H. fort
BFH - V B 175/07
Bundesfinanzhof vom 18.06.2008
- Inhalt
-
- , 1095; BFH-Beschlüsse vom 26. Juni 2003 IV B 195/01, BFH/NV 2003, 1437; in BFH/NV 2006, 1892). Die
- die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO), die Fortbildung des Rechts oder
- Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung reicht das schon
- Rechtsprechung nicht beachtet und die Beweise unzutreffend gewürdigt, reicht nicht aus. Das gilt schon
- deshalb, weil weder Fehler des FG bei der Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts (z.B. BFH
OLG Hamm - 27 U 167/03
Oberlandesgericht Hamm vom 27.10.2005
- Inhalt
-
- Wohnungsverwaltung in C mit ihrem Prozessbevollmächtigten korrespondierte, reicht dies jedenfalls aus. Erst nachdem
- zugestellt worden. Im Übrigen fehle es – wie das Landgericht zu Recht erkannt habe – an der
- Beklagte ihren Wohnsitz auf Mallorca hat, ist nach Art. 59 Abs. 2 EuGVVO nach spanischem Recht zu
- Aufenthalt in Spanien. Denn hierfür reicht es nach den eigenen Angaben der Beklagten (Anl. BE 9 Bl. 460
- Richtigkeit dieser Aussage wird von der Beklagten nicht in Abrede gestellt. Das reicht bereits aus, um