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OLG Köln - 16 Wx 193/03

Oberlandesgericht Köln vom 29.09.2003
Inhalt
  • . Danach muß der Beschwerdeführer durch die angegriffene "Verfügung" in einem eigenen Recht, d.h. in einer
  • nichts. Denn das Recht, das durch die angefochtene "Verfügung" im Sinne von § 20 Abs. 1 FGG
  • BGH NJW 1989, 1858 unter II 2 a : "Erforderlich ist vielmehr ein unmittelbarer Eingriff in ein zum
  • des Landgerichts ist frei von Rechtsfehlern. Mit zutreffender Begründung, auf die zur Vermeidung von
  • bereits materiellrechtlich, etwa in Form eines Anwartschaftsrechts, verfestigt haben (st. Rspr., vgl. nur

FG Düsseldorf - 16 K 3050/08

Finanzgericht Düsseldorf vom 22.04.2010
Inhalt
  • Mitnahmeeffekte. 22Diese Anwendung des polnischen Rechts auf Familienleistungen ist auch im Streitfall
  • VO Nr. 1408/71 sei in Deutschland unmittelbar geltendes Recht und gehe den nationalen Bestimmungen
  • dem persönlichen Geltungsbereich der VO Nr. 1408/71. Er ist in Polen als selbständiger Landwirt (mit
  • Klägers in Polen führt zu keinem anderen Ergebnis. Da für den Kläger polnisches Recht vorrangig und
  • ausschließlich anwendbar ist und für die Ehefrau nur polnisches Recht gilt, ergibt sich hieraus keine

“Stein um Stein mauer ich dich ein…” * Die Aussetzung – § 221 StGB – Ein Schema

Rechtsanwältin Jessica Große-Wortmann vom 27.02.2011
Inhalt
  • !) Der Versuch von § 221 Abs. 2 und Abs. 3 StgB hingegen ist strafbar (-> Verbrechen!) II
  • beim Opfer, deren Folge eine hilflose Lage ist, in der dann das Opfer allein gelassen wird. Dazu
  • ist eine Ortsveränderung nicht erforderlich. Hilflose Lage ist eine Situation in der sich das Opfer
  • Herabsetzung der Arbeitskraft! c) § 221 Abs. 1 Nr. 2 StGB – Im-Stich-lassen des Opfers in einer hilflosen Lage
  • zur Erziehung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist Das Kind des Täters muss nicht

§ 20 LAP-mDAAV 2004

Fachprüfung
Inhalt
  • (1) In der schriftlichen Fachprüfung sind insgesamt vier Aufsichtsarbeiten mit einer
  • Passrecht, 8.Ausländerrecht, 9.Recht des öffentlichen Dienstes, 10.Besoldungsrecht, 11
  • der Abgabe der Arbeit, in Anspruch genommene Prüfungserleichterungen im Sinne des § 32
  • schriftliche Aufsichtsarbeiten mindestens mit der Note "ausreichend" bewertet worden sind. Andernfalls ist
  • gleichzeitig geprüft werden. Die Prüfungsdauer für jeden Prüfling beträgt für

OLG Düsseldorf - I-3 VA 12/05

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 21.04.2006
Inhalt
  • damages in engem Zusammenhang mit den Straftatbeständen, in deren Umfeld sie im Recht der US
  • in Art. 13 HZÜ für die Anwendung ausländischen Rechts ist im Hinblick auf den Sinn und Zweck des
  • Schriftstücke im Ausland in Zivil- und Handelssachen – BGBl. II 1977, 1452 ff. (HZÜ) vermittelte und
  • HZÜ zu Recht genehmigt worden ist. 1. Die Ausführungen der Antragsgegnerin zur Begründung ihrer
  • nach deutschem Recht oder im Wege einer Doppelqualifikation nach beiden Rechtsordnungen

BGH - 1 StR 189/07

Bundesgerichtshof vom 24.10.2007
Inhalt
  • zwischenstaatlichen Rechts im Sinne von § 6 SGB IV nicht bestanden (nachfolgend b)). a) Nach deutschem
  • deutschem Recht keine entsendefähigen Unternehmen sind. b) Die in den verfahrensgegenständlichen
  • Arbeitnehmer, der in einem Vertragsstaat beschäftigt ist, im Rahmen dieses Beschäftigungsverhältnisses von
  • Vertragsstaat beschäftigt ist, im Rahmen dieses Beschäftigungsverhältnisses von seinem Arbeitgeber in den
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 189/07 vom 24. Oktober 2007 in der Strafsache

§ 2 BetrAVG

Höhe der unverfallbaren Anwartschaft
Inhalt
  • Arbeitnehmer nach dem Versicherungsvertrag das Recht zur Fortsetzung der Versicherung mit eigenen Beitr
  • ;ftsunterlagen im Sinne des § 9 Absatz 2 Nummer 2 in Verbindung mit § 234 Absatz 3 Nummer 1 des
  • Recht zur Fortsetzung der Versicherung mit eigenen Beiträgen hat.Absatz 2 Satz 3 bis 7 gilt
  • Anspruch genommen werden; im Falle einer Kündigung wird die Versicherung in eine prämienfreie
  • mit Mindestleistung das dem Arbeitnehmer planmäßig zuzurechnende Versorgungskapital auf der

BGH - II ZR 171/90

Bundesgerichtshof vom 16.06.2000
Inhalt
  • , ist, daß es eines besonderen Aktes nicht bedarf. Die Revision weist zu Recht darauf hin, daß die
  • Prof. Dr. Krüger sowie die ehrenamtlichen Richter Siebers und Gose für Recht erkannt: Auf die
  • der Revisionserwiderung in Frage gestellt. 2. Nicht zu folgen ist demgegenüber der Auffassung des
  • gleichwohl wirksam wäre, die Vertretungsmacht also nicht entfallen ließe. Im übrigen kann in dem
  • persönliches Vertrauen in Anspruch (dazu BGHZ 88, 67, 68 f; BGH, Urt. v. 17. Juni 1991, II ZR 171/90

KG Berlin - 1 W 382/06

Kammergericht vom 13.03.2017
Inhalt
  • mit ihrer zugelassenen weiteren Beschwerde. II. 21. Die weitere Beschwerde der Kostenschuldnerin ist
  • Bargebot von 246,000 DM das im Eingang bezeichnete Grundstück. Der Verkehrswert des mit einem Wohn- und
  • Erbbaurechts hatte der Sachverständige mit 5,1 Millionen DM geschätzt. Darüber hinaus blieb ein in
  • . In der Sache hat die weitere Beschwerde im wesentlichen Erfolg. 4Der für die Grundbucheintragung
  • festgesetzten Verkehrswert übersteigt. 6b) Zu Recht beanstandet die Beschwerdeführerin aber, dass die

§ 2 EhfG

Träger des Entwicklungsdienstes
Inhalt
  • (1) Als Träger des Entwicklungsdienstes können juristische Personen des privaten Rechts
  • ür juristische Personen des privaten Rechts, an denen ausschließlich die Bundesrepublik
  • Anerkennung werden die Rechte des Entwicklungshelfers nach diesem Gesetz nicht berührt.
  • , Entwicklungshelfer nur zu solchen Vorhaben zu entsenden, die mit den Förderungsmaßnahmen
  • der Bundesrepublik Deutschland für Entwicklungsländer im Einklang stehen,4.ausschließ

Ideengeschichte des Privacy by Design – Teil 6: Die Operationalisierung des Datenschutzrechts

Dr. Sebastian Kraska vom 03.11.2016
Inhalt
  • Prüfen von IT-Prozessen und verlangt bestimmte Maßnahmen. Im Moment ist es in der „Version 0.9“ verfügbar
  • neu, da schon die aktuelle Richtlinie diesen in Fragen der IT-Sicherheit verlangt. Immerhin sehen
  • -Aufsicht in der Schlüsselrolle Noch ist nicht ausgemacht, wie dieser Prozess im Detail gestaltet wird und
  • Technikgestalter aus. Das Recht in Code gießen Die Kernfrage dreht sich darum, wie man die Idee des
  • Datenschutzrecht operationalisiert werden kann“. Oder frei nach John Borking, wie man Recht in Code gießen kann

OLG Stuttgart - 4 Ss 582/04

Oberlandesgericht Stuttgart vom 16.02.2005
Inhalt
  • Ersatzzustellung ausgehändigt, die im Büro der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, der der Betroffene angehört
  • in Richtung Mannheim. Nach der Einmündung der Autobahn A 81 ist die Geschwindigkeit wegen Verengung
  • eingelegt. Er rügt die Verletzung von Verfahrensrecht und von sachlichem Recht. Die
  • Generalstaatsanwaltschaft beantragt, das Urteil im Rechtsfolgenausspruch aufzuheben, da der Betroffene mit einer
  • Verfahrensrüge durchdringe, und das Rechtsmittel im Übrigen als unbegründet zu verwerfen. 3 II. Die

BGH - XI ZR 156/05

Bundesgerichtshof vom 02.05.2005
Inhalt
  • funktional zum Betrieb der Bahnen benötigt werden. 16b) Die Bowlingbahn ist mit dem Einbau in das
  • Parteien der Sicherungsabrede dies vereinbart haben. Dies ist hier nicht geschehen. Das Recht zur
  • Richter Dr. Ellenberger und Prof. Dr. Schmitt für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird
  • insoweit aufgehoben, als zum Nachteil der Beklagten entschieden worden ist. Im Umfang der Aufhebung
  • Räumen, in die die Bowlingbahn eingebaut worden war, und führten das Mietverhältnis mit H. fort

BFH - V B 175/07

Bundesfinanzhof vom 18.06.2008
Inhalt
  • , 1095; BFH-Beschlüsse vom 26. Juni 2003 IV B 195/01, BFH/NV 2003, 1437; in BFH/NV 2006, 1892). Die
  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO), die Fortbildung des Rechts oder
  • Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung reicht das schon
  • Rechtsprechung nicht beachtet und die Beweise unzutreffend gewürdigt, reicht nicht aus. Das gilt schon
  • deshalb, weil weder Fehler des FG bei der Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts (z.B. BFH

OLG Hamm - 27 U 167/03

Oberlandesgericht Hamm vom 27.10.2005
Inhalt
  • Wohnungsverwaltung in C mit ihrem Prozessbevollmächtigten korrespondierte, reicht dies jedenfalls aus. Erst nachdem
  • zugestellt worden. Im Übrigen fehle es – wie das Landgericht zu Recht erkannt habe – an der
  • Beklagte ihren Wohnsitz auf Mallorca hat, ist nach Art. 59 Abs. 2 EuGVVO nach spanischem Recht zu
  • Aufenthalt in Spanien. Denn hierfür reicht es nach den eigenen Angaben der Beklagten (Anl. BE 9 Bl. 460
  • Richtigkeit dieser Aussage wird von der Beklagten nicht in Abrede gestellt. Das reicht bereits aus, um