Suche nach "it-recht"

Ergebnisse 37666

Seite 514 von 2512

Als Einwurf-Einschreiben verschickte Kündigung hat seine Tücken

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 16.12.2020
Inhalt
  • Rettungsassistenten recht. Der Zugang der Kündigung sei mit dem Einwurf-Einschreiben nicht ausreichend belegt
  • dokumentiere der Postmitarbeiter den Einwurf der eingeschriebenen Sendung in den Empfängerbriefkasten mit
  • “ vor, reicht das Einwurf-Einschreiben als Beleg für den Zugang der Kündigung nicht aus, entschied das
  • beurkundet. „Die Aussagekraft des Sendungsstatus reicht nicht aus, um auf ihn den Anscheinsbeweis des
  • LAG Stuttgart: Zugang wurde mit Sendungsstatus nicht belegt Arbeitgeber können mit einer

Als Einwurf-Einschreiben verschickte Kündigung hat ihre Tücken

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 16.12.2020
Inhalt
  • Rettungsassistenten recht. Der Zugang der Kündigung sei mit dem Einwurf-Einschreiben nicht ausreichend belegt
  • dokumentiere der Postmitarbeiter den Einwurf der eingeschriebenen Sendung in den Empfängerbriefkasten mit
  • “ vor, reicht das Einwurf-Einschreiben als Beleg für den Zugang der Kündigung nicht aus, entschied das
  • beurkundet. „Die Aussagekraft des Sendungsstatus reicht nicht aus, um auf ihn den Anscheinsbeweis des
  • LAG Stuttgart: Zugang wurde mit Sendungsstatus nicht belegt Arbeitgeber können mit einer

Institutionen der Bundesliga

Max Rand vom 23.02.2012
Inhalt
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist), AG (Aktiengesellschaft) und e.V. (eingetragener Verein) in
  • Ligaverband zur Nutzung überlassenen Rechte (genaueres in § 4 Grundlagenvertrag DFB/DFL). Da der
  • der Bundesliga vertreten. II. Was ist der Ligaverband e.V.?  Der Ligaverband e.V ist der
  • können. Die gemeinsame Geschäftstätigkeit der beiden Verbände ist in folgenden Rechtsdokumenten geregelt
  • -Satzung, § 3 Nr.1, § 7 Nr.1 DFL-Satzung). Der Ligaverband hat von seinem Recht zur Übertragung von

BGH - VIII ZR 105/01

Bundesgerichtshof vom 23.01.2002
Inhalt
  • Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Von Rechts wegen Tatbestand: Der Kläger ist Eigentümer eines
  • . Frellesen für Recht erkannt: Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 9. Zivilsenats des
  • Gewerbegrundstücks in S. A. . Am 10. Oktober 1997 schloß er mit den Beklagten einen als "Auftrag
  • sein Klagebegehren in vollem Umfang weiter. Die Beklagten sind im Revisionsrechtszug nicht vertreten
  • den Beklagten gelieferten Bauelemente mit einer entsprechenden Beplankung genehmigungsfähig im

LSG Nordrhein-Westfalen - L 1 AS 40/08

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 23.06.2009
Inhalt
  • : LPK-SGB II, 2. Aufl., § 22 Rnr. 130). Demzufolge wird in der Literatur zu Recht kritisiert, dass
  • "Gegenüberstellung Gesamtbedarf/Gesamteinkommen nach SGB II" angewandt wird. 12Das Sozialgericht ist in
  • einen Ausgleich für die Pauschalierungen der Bedarfe im Recht der Ausbildungsförderung erreichen
  • und lebt mit ihrem am 00.00.1970 geborenen Ehemann P X sowie ihrem Sohn K in einem Haushalt. Die
  • Abs. 7 SGB II, weil sie nicht in der Lage sei, ihren Mietanteil i.H.v. 247.-EUR von ihrem Einkommen

BGH - III ZB 99/13

Bundesgerichtshof vom 27.02.2014
Inhalt
  • folgenden Recht des Miterben, einen zum Nachlass gehörenden Kostenfestsetzungsanspruch im eigenen Namen für
  • Frankfurt am Main, NJW 2012, 2595). In der Literatur wird insofern zu Recht darauf hingewiesen, dass es
  • Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 104; BGB § 2039 a) Ist in einem
  • worden ist. 2Das Amtsgericht hat durch rechtskräftiges Urteil vom 21. Dezember 2012 der Klage im
  • Erbengemeinschaft verhindern könne. 7Das Amtsgericht habe die Kosten auch der Höhe nach zu Recht

BGH - III ZR 251/09

Bundesgerichtshof vom 02.12.2010
Inhalt
  • Rechts wegen Tatbestand 1Der Kläger macht gegen die beklagte Stadt aus abgetretenem Recht
  • ursprüngliche Bauantragstellerin übertrug mit Vereinbarung vom 12. Juli 2002 ihre Rechte aus der
  • Vizepräsidenten Schlick und die Richter Dr. Herrmann, Wöstmann, Seiters und Tombrink für Recht erkannt: Die
  • Bauleitplänen einen öffentlichen Belang im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB darstellen könne, seien mit dem
  • planreif seien. II. 10Das Berufungsurteil hält den Angriffen der Revision jedenfalls im Ergebnis

BGH - s am 27.03.200

Bundesgerichtshof vom 03.08.2006
Inhalt
  • Ergebnis zu Recht verneint. Eine hiervon abweichende Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist auch unter
  • Pflichtverletzung der Beklagten im Zusammenhang mit der Prozessvertretung in dem Verfahren 13 O 10/02 nicht
  • die Klägerin am 25.02.2002 die Beklagten mit der Wahrnehmung ihrer Interessen. Die in der Folgezeit
  • mit ihrer Berufung. Sie ist nach wie vor der Auffassung, ihr hätte trotz eingetretener Verjährung
  • Abs. 2 ZPO rechtzeitig begründete Berufung ist zulässig, in der Sache aber nicht begründet. 13 Das

LG Bonn - 31 Qs 118/95

Landgericht Bonn vom 09.10.1995
Inhalt
  • Strafkammer Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: 31 Qs 118/95 Sachgebiet: Recht (allgemein - und
  • aufgeführte Lichtbildmappe hält die Kammer es im Hinblick auf die mutmaßliche Beweisbedeutung in einer
  • (Rechts-) Wissenschaften Tenor: Die Vorsitzende des Schöffengerichts des Amtsgerichts F wird unter
  • Einsicht in die Beweisstücke Lichtbildmappe und Videoband durch Überlassung von Kopien in seine
  • Vorsitzende ist zulässig und begründet. 3Dem Verteidiger des Angeklagten ist nach § 147 Abs. 1, 4 StPO

BGH - 4 StR 275/09

Bundesgerichtshof vom 12.11.2009
Inhalt
  • Rechtsmittels zu tragen. Von Rechts wegen Gründe: 1Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Geldfälschung in
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 4 StR 275/09 vom 12. November 2009 in der Strafsache
  • Geschäftsstelle, für Recht erkannt: 1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Essen
  • der Urkundenfälschung in zehn Fällen schuldig ist. 2. Der Angeklagte hat die Kosten seines
  • des Wertersatzes in Höhe von 2.000 Euro angeordnet. Mit seiner Revision rügt der Angeklagte die

OLG Brandenburg - 7 U 175/05

Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 26.08.2005
Inhalt
  • bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im
  • vom 29.9.1995 nicht mit Wirkung für und gegen sie abgeschlossen worden ist. Soweit sie in der Berufung
  • streitgegenständliche Preisänderungsklausel in der Anknüpfung an den Preis für leichtes Heizöl - erst recht
  • ist und dass in erster Instanz im Einspruchsverfahren eine ausdrückliche Formulierung von Anträgen
  • Gewinnerzielungsabsicht der Beklagten reicht dazu nicht aus; denn es ist grundsätzlich nicht zu

BGH - VI ZR 279/06

Bundesgerichtshof vom 18.05.2006
Inhalt
  • Verkehrssicherungspflicht der Beklagten zu Recht bejaht, weil diese die Teilnehmer der Quad-Tour nicht mit
  • und rechts davon befand sich eine Böschung. Die Klägerin kam vom Weg ab, fuhr in die Böschung und
  • Zoll für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des 12. Zivilsenats des Brandenburgischen
  • . Im Rahmen dieses Festes fand eine geführte Tour mit so genannten Quads, einsitzigen vierrädrigen
  • sowie eine Septumtrümmerfraktur mit einer stark blutenden Risswunde im Stirn-/Nasenwurzelbereich

BFH - VIII R 57/07

Bundesfinanzhof vom 13.05.2009
Inhalt
  • Betriebseinnahme zu erfassen ist, ausdrücklich in seinem Urteil IV R 31/02 vom 20. November 2003
  • . 13Zu Recht hat das FG die streitige Versicherungsleistung für das im Sonderbetriebsvermögen des
  • , BStBl II 2006, 7 mit Nachweisen der ablehnenden Auffassungen im Schrifttum; vgl. dazu auch BFH-Urteil
  • ist die streitige Versicherungsleistung zu Recht als Betriebseinnahme erfasst worden, weil sie
  • Umfang als Betriebseinnahme zu beurteilen ist, hat das FA zu Recht den Sonderbetriebsausgabenabzug

Art 4 EinigVtr

Beitrittsbedingte Änderungen des Grundgesetzes
Inhalt
  • Grundgesetz wird folgender neuer Artikel 143 eingefügt:"Artikel 143 (1) Recht in dem in Artikel 3
  • ;ffentlichen Rechts, die mit dem Übergang von Vermögenswerten der Deutschen Demokratischen Republik
  • . Abweichungen dürfen nicht gegen Artikel 19 Abs. 2 verstoßen und müssen mit den in Artikel 79
  • eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
  • äambel wird wie folgt gefaßt:"Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den

OLG Düsseldorf - I-10 W 139/05

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 14.03.2006
Inhalt
  • hinreichend mit deutschem Recht vertrauter Rechtsanwalt aufzufinden gewesen wäre, der die
  • umfangreichen Parteiinformationen im Hinblick auf dessen Relevanz nach deutschem Recht sachgerecht zu
  • berufen. 1.56Eine Ausnahme von dem Grundsatz des Rechts auf Information in einem persönlichen Gespräch
  • ) in der berichtigen Fassung gemäß Beschluss vom 01.03.2005 (Bl. 104 f GA) ist als sofortige Beschwerde
  • nach Maßgabe der folgenden Erwägungen. Zu Recht rügt die Beklagte, dass die von ihr zur Festsetzung