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AGB sind urheberrechtlich geschützt und der Ersteller haftet doppelt

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 24.09.2013
Inhalt
  • Die Forschungsstelle für IT-Recht und Netzpolitik des Prof. Dr. Dirk Heckmann des  Lehrstuhls für
  • Öffentliches Recht Universität Passau berichtet hierüber ein Urteildes Amtsgerichts Köln vom
  • . Dies missfiel der Klägerin zu Recht und diese machte daraufhin den Anspruch auf Schadensersatz nach
  • § 97 II UrhG geltend. Das AG Köln sprach ihr diesen mit der Begründung zu, dass  Allgemeine
  • Geschäftsbedingungen zu den geschützten Werken als Schriftwerk nach § 2 I Nr.1 UrhG zählen.  Das Recht aus

OLG Saarbrücken - 1 U 920/00

Saarländisches Oberlandesgericht vom 20.04.2005
Inhalt
  • , sondern auch über das Bestehen seines Rechts im Ungewissen ist, er sich die zur Vorbereitung und
  • Gegenstand des Auskunftsanspruchs ist, namentlich im Vorjahr, geschützte Sorten angebaut hat. Denn in einem
  • Klägerin auferlegt. IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. V. Die Revision wird nicht zugelassen
  • , 519 ZPO (a.F. - vgl. § 26 Nr. 5 EGZPO); sie ist jedoch nur zu einem geringen Teil begründet, im
  • Wesentlichen ist sie unbegründet. B. Mit der Berufung verfolgt die Klägerin, deren

BGH - V ZR 193/01

Bundesgerichtshof vom 17.05.2002
Inhalt
  • Recht erkannt: Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts
  • gesetzliches Recht zum Erwerb eines Erbbaurechts) zu besonderen Bedingungen, §§ 68 ff SachenRBerG
  • Gesetzes Bürger der DDR und Ausländer mit ständigem Wohnsitz in der DDR) erfolgen konnte, die die
  • auch im Falle des § 120 Abs. 2 SachenRBerG zu berücksichtigen ist, nicht vor, bleibt es bei dem
  • Recht des Nutzers, das Grundstück ungeteilt oder nach Abschichtung von Teilflächen (§ 66 Abs. 1

§ 18 WiPrO

Berufsbezeichnung
Inhalt
  • Fachanwaltsbezeichnungen. Zusätzlich gestattet sind auch in anderen Staaten zu Recht geführte
  • wegen körperlicher Leiden auf die Rechte aus der Bestellung verzichten und keine berufliche Tä
  • (1) Wirtschaftsprüfer haben im beruflichen Verkehr die Berufsbezeichnung "Wirtschaftsprü
  • . Werden Erklärungen im Rahmen von Tätigkeiten nach § 2 Abs. 1, die Berufsangehö
  • nur der Berufsbezeichnung und zusätzlich mit einem amtlich verliehenen ausländischen Pr

VG Köln - 3 K 633/07

Verwaltungsgericht Köln vom 16.04.2008
Inhalt
  • . Abschnitt des Beamtenrechtsrahmengesetzes näher ausgestaltet, in dem die Rechte und Pflichten aus dem
  • seiner Beamten binde, gelte ebenso für die Körperschaften des öffentlichen Rechts mit
  • Rechts, wahr. Das konkret- funktionelle Hauptamt sei in keiner erkennbaren Weise, weder nach Art noch
  • gelten nach § 133 BRRG alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit Dienstherrenfähigkeit
  • selber trägt. T a t b e s t a n d 12Die Klägerin ist als Bibliotheksdirektorin in der

AG Wuppertal - 37 C 235/04

Amtsgericht Wuppertal vom 24.08.2004
Inhalt
  • , 743 Abs. 2, 745, 1004 mBGB Sachgebiet: Bürgerliches Recht Leitsätze: Eine im Gemeinschaftseigentum
  • Gemeinschaftsfläche vor ihrer Garage, im Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit Nummer 101 bezeichnet, Fahrzeuge
  • zurücksetzen und dann mit einem Rangierzug – der ohnehin erforderlich ist – weiterfahren. Auch eine
  • Augenscheinseinnahme der Örtlichkeit war demnach nicht geboten. II. 1819Ferner ist eine
  • Gemeinschaftseigentum der angrenzenden Eigentümer. Das Recht der Gemeinschaft richtet sich nach §§ 741 ff BGB, so

“Die Autoeintreiber” – völliger Blödsinn!

Christian Heinkel vom 18.08.2010
Inhalt
  • , Gewalt anwenden und müssten sich auch sonst nicht mehr an Recht und Gesetz halten. Mit der Realität
  • gesehene für echt gehalten haben. Super RTL2, so kann man eine Branche noch mehr in Verruf bringen! So
  • war schlicht entsetzt über diesen Schwachsinn, der einem dort als Doku-Soap verkauft wird. In dieser
  • ihre Finanzierungsraten nicht bezahlt haben. Angeblich im Auftrag diverser Banken und Versicherungen
  • Autos mitnehmen, noch Gewalt anwenden oder ähnliches.  Auch der Inkassoauftrag ist nichts anderes

§ 25 LAP-hADV 2004

Praxisaufstieg
Inhalt
  • ;hrung in die Aufgaben der neuen Laufbahn ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die für den Aufstieg
  • kennen: 1.Staats- und Verwaltungsrecht, 2.Wirtschaftliches Verwaltungshandeln, 3.Recht der Europä
  • ;ischen Union; Aufbau und Arbeitsweise der Europäischen Union, 4.Bürgerliches Recht, 5
  • Beurteilung der Leistungen während der Einführungszeit zu berücksichtigen. Reicht das Ergebnis
  • (1) Zum Praxisaufstieg in die Laufbahn des höheren Auswärtigen Dienstes können

§ 67 LuftFzgG

Inhalt
  • (1) Der unbekannte Gläubiger kann im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht auch dann
  • vorher eingetreten ist.(3) Das Recht des Gläubigers auf den hinterlegten Betrag erlischt mit dem
  • das Recht zur Rücknahme hinterlegt. Die Hinterlegung von Zinsen ist nur erforderlich, wenn der
  • Zinssatz im Register eingetragen ist; Zinsen für eine frühere Zeit als das vierte
  • ;cknahme berechtigt, auch wenn er auf das Recht zur Rücknahme verzichtet hat.(4) Für das

OLG Düsseldorf - VK 3/2005

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 24.05.2005
Inhalt
  • Bietergemeinschaft zu Recht von der Wertung ausgenommen worden ist. Daß der Antragstellerin durch den
  • . Dezember 2004 (Anlage Bf 11) eine in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts geführte
  • einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts geführten Bietergemeinschaft gestellt worden ist (vgl. § 728 Abs
  • Rechts geführten Bietergemeinschaft führt nicht dazu, dass das Angebot nach § 146 BGB erlischt. In
  • , ist unbegründet. Hat die Vergabekammer - wie im vorliegenden Fall - den Nachprüfungsantrag abgelehnt

BGH - I ZR 226/10

Bundesgerichtshof vom 17.01.2013
Inhalt
  • Klage mit Recht als auf der Grundlage der §§ 8, 9, 3, 4 Nr. 11 UWG 2004 in Verbindung mit § 11 Abs. 1
  • Klägerin ist ein in der Herstellung und im Vertrieb von Pflanzenschutzmitteln tätiges Unternehmen
  • rechtlichen Nachprüfung stand. Das Berufungsgericht hat mit Recht angenommen, dass die Klage gemäß den
  • Abs. 3 UWG klagebefugt sind, noch erst recht die Anwender die Übereinstimmung des gelieferten mit dem
  • . 15a) Nach der heute geltenden Rechtslage bedarf die Beklagte - wie schon im alten Recht - für das

OLG Celle - 4 U 80/00

Oberlandesgericht Celle vom 25.09.2000
Inhalt
  • Abfindung im Grundbuch eingetragen worden waren, kein Recht zur Lossagung vom Vertrag zu. Zwar ist es
  • Rechts oder Sachmangel vorliegt, ist vom Beklagten jedenfalls nicht substantiiert dargetan. Insbesondere
  • : Bürgerliches Recht Normen: BGB § 313 aF Leitsatz: Nebenabreden anlässlich eines Grundstückskaufvertrages
  • Oberlandesgericht ####### und den Richter am Landgericht ####### für Recht erkannt: Auf die Berufung der Klägerin
  • zutreffend, dass mit der Eintragung jener Vormerkung nach Abschluss des Kaufvertrages im März 1998

§ 37v WpHG

Jahresfinanzbericht; Verordnungsermächtigung
Inhalt
  • ; dem nationalen Recht des Sitzstaats des Unternehmens aufgestellt und geprüft wurde oderb)im
  • aufgestellt und geprüft wurde oderb)im Falle eines Unternehmens, das seinen Sitz in einem Drittstaat hat
  • enthalten 1.den Jahresabschluss, der a)im Falle eines Unternehmens, das seinen Sitz in einem Mitgliedstaat
  • Wirtschaftsraum hat, gemäß dem nationalen Recht des Sitzstaats des Unternehmens
  • , nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuchs aufgestellt und geprüft wurde und mit dem Bestä

BGH - IV ZR 52/12

Bundesgerichtshof vom 16.10.2013
Inhalt
  • . Januar 1991 bis zum 28. Juli 1994 gültigen Fassung (im Folgenden: a.F.). 111. Zu Recht ist das
  • Folgenlosigkeit ihres Fehlens nicht vereinbaren. Das in § 8 Abs. 4 Satz 1 VVG a.F. eingeräumte Recht, den
  • dem Versicherungsnehmer zur Zeit der Kündigung bewusst ist, neben dem Kündigungsrecht ein Recht zum
  • Rückkaufswert nach Kündigung des Vertrages; das Recht auf den Rückkaufswert ist nur eine andere
  • Erscheinungsform des Rechts auf die Versicherungssumme (vgl. Senatsurteile vom 14. Juli 2010 ­ IV ZR 208/09

HessVGH - 5 TH 1280/90

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 29.06.1993
Inhalt
  • bürgerlichen Rechts) Gründe 1Die Beschwerde der Antragsgegnerin ist zulässig und in dem im Tenor
  • beginnt, in dem der Haftungstatbestand verwirklicht worden ist, und daß im vorliegenden Fall der
  • Gewerbesteuerrückstände der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafter der Antragsteller gewesen ist
  • Steuerrückständen derselben Gesellschaft bürgerlichen Rechts in der Gemeinde Taunusstein beantragt, daß
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegen ihn, den Antragsteller, zu sehen, zu deren Bezahlung er sich in diesem