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BGH: Marken, deren beschreibender Inhalt sich nur durch mehrere gedankliche Schritte erschließt, besitzen Unterscheidungskraft
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 31.12.2012
- Inhalt
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- Interpretationen. Zu Recht weist die Rechtsbeschwerde darauf hin, dass das Deutsche Patent- und Markenamt der
- Dienstleistungen, die für die Marke hier beansprucht werden, für das allgemeine Publikum bestimmt sind
OVG Rheinland-Pfalz - 6 C 10601/07.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 20.11.2007
- Inhalt
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- Oberverwaltungsgericht Dr. Beuscher für Recht erkannt: § 4 Satz 2 und § 6 Abs. 6 der Satzung der Ortsgemeinde Z… zur
- Außenbereichsgrundstücke und der Tiefenbegrenzungsregelung mit höherrangigem Recht unvereinbar. Die
- sind die Bestimmungen der ABS mit höherrangigem Recht vereinbar (2.). Dieser Feststellung stehen
- werden, der wiederkehrende Beitrag habe nach dem bisherigen Recht eine größere „Nähe zum Aufwand
- entschieden, dass die in § 7 Abs. 2 S. 1 KAG allgemein normierte Möglichkeit der Beitragserhebung zur
LG Paderborn - 4 O 370/07
Landgericht Paderborn vom 23.11.2007
- Inhalt
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- , bis spätestens zum 06.07.2007, 12:00 Uhr, verbindlich das Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag sowie
- gewährten Höhe für ein derartiges Fahrzeug allgemein üblich gewesen. Überdies müssten sich die Kläger
- gemacht würden. Dies müssten die Kläger gegen sich gelten lassen, weil sie aus abgetretenem Recht der
- abgetretenem Recht der Leasingfirma gem. § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB über die von der Beklagten an die
- Zubehörteile, wie die Beklagte zu Recht hervorhebt, sicherlich nicht dieselbe Lebenserwartung haben wie
LAG Rheinland-Pfalz - 3 Sa 285/08
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 09.09.2008
- Inhalt
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- Arbeitsgericht hat die Klage (jedenfalls) im Ergebnis zu recht abgewiesen. II. Die Klage ist
- verrechnet wurde, steht dies einer späteren Anrechnung nicht entgegen. Dies ist anerkanntes Recht
- bis dahin gegebenes Recht, Tariflohnerhöhungen auf die Zulage anrechnen zu können, einfach
- oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund von allgemein begünstigenden Regelungen des
- des Aushangs vom 09.06.2000. Es ist anerkanntes Recht, dass im Rahmen des § 133 BGB auch späteres
OVG Nordrhein-Westfalen - 4 B 987/98
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 01.11.1998
- Inhalt
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- der Rechtsprechung allgemein anerkannt, daß in Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes
- Annahme wäre - wie dem Senat aus ähnlich gelagerten Fällen bekannt ist und wofür auch die allgemeine
- Rechtsprechung, daß unter Vorwegnahme der Entscheidung in der Hauptsache in Rechte eines Dritten eingegriffen
OLG Düsseldorf - I-15 U 64/07
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 30.12.2008
- Inhalt
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- Goette in seiner jüngsten Stellungnahme für Freiberufssozietäten allgemein festgestellt habe, dass
- Gesellschafter hingegen das rechtlich nicht beschränkte Recht zur Mitnahme der Mandanten eingeräumt, wird
- Gesellschaftern das rechtlich uneingeschränkte Recht zu, um die Mandanten der Sozietät zu werben, sie haben
- jedem Gesellschafter das unbeschränkte Recht zugestanden hat, um die Mandanten der Sozietät zu
- werben. Der tatsächliche Verzicht insbesondere desjenigen Gesellschafters auf dieses Recht, der im
OVG Saarland - 3 A 417/09
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes vom 19.01.2011
- Inhalt
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- , und zwar mit einfacher Mehrheit. Absatz 3 Das Recht der Mitgliederversammlung, eine dauerhafte
- vorgenommen werden dürfen, habe erst recht keine Kürzung der Waisenrente in diesem Umfang und ohne
- 24.10.2007 zu Recht aufgehoben. Dieser ist rechtswidrig und verletzt den Kläger in seinen Rechten (§ 113
- . 14 Abs. 1 GG unterfallen. Dies gilt erst recht für die (nur) dem Schutz des Art. 2 Abs.1 GG
- dafür, dass der Eingriff zu Lasten der Bestandsrentner in dieser Höhe (und erst recht mit Blick auf
Persönlichkeitsrecht: LG Köln - Untersagung der Verbreitung von in sozialem Netzwerk getätigten Äußerungen über Beziehung eines Profisportlers
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 01.10.2015
- Inhalt
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- Recht zur Privatheit hinsichtlich solcher Tatsachen berufen, die er selbst der Öffentlichkeit
- Recht des Klägers am gesprochenen bzw. geschriebenen Wort als Ausprägung des allgemeinen
- und suggestiv auf seine Beziehung angesprochen wird, antwortet er sehr allgemein, dass er glücklich
- gegeben. Diese wurde bereits durch die Erstbegehung indiziert (Burkhardt, in: Wenzel, Das Recht der Wort
- der Sonne lag und am Pool entspannte, handelt es sich schließlich um allgemeine Beschreibungen
LSG Berlin-Brandenburg - L 22 R 331/10
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 28.10.2010
- Inhalt
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- gegen höherrangiges europäisches Recht verstießen. Diese Rechtsprechung müsse bei einer
- vom 02. Oktober 1998 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10. Juni 1999 sei das Recht unrichtig
- Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem
- dieses Bescheides wurde weder das Recht unrichtig angewandt noch von einem unzutreffenden Sachverhalt
- , § 113 Abs. 1 SGB VI, allerdings nur anzuwenden, soweit nicht nach über- oder zwischenstaatlichem Recht
OLG Stuttgart - 1 U 89/05
Oberlandesgericht Stuttgart vom 25.07.2006
- Inhalt
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- . 30a) Die Länge der Annahmefrist des § 147 Abs.2 BGB kann nicht allgemein und unabhängig von den
- Rechtsanwendung - allgemein. Wäre sogar die Kündigung eines bereits geschlossenen Vertrages möglich, so
- muss die Bindung an ein bloßes Vertragsangebot erst recht beendet werden können. III. 36Da es sich
- Recht ausgehen - um einen Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB), weil die Klägerin nicht nur die Erbringung
- Zweifel zu ziehen. Erst recht hat die Beklagte ihrer eigenen, sich aus § 649 BGB ergebenden Darlegungs
BSG - KA 144/05
Bundessozialgericht vom 02.09.2009
- Inhalt
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- (ÄBedarfsplRL) zum Ausdruck gebracht habe, sei nicht zutreffend. Zu Recht habe das Bundesministerium für
- nicht Recht mit seiner Auffassung, allein aus dem Umstand, dass die Herzchirurgie seit 1994 ein
- Beigeladenen zu 8. und 9. zu Recht als Fachärzte für Herzchirurgie zur vertragsärztlichen Versorgung
- zugelassen hat. 12 1. Das LSG ist zu Recht davon ausgegangen, dass der Zulassung der Beigeladenen
- . Die Klägerin weist in diesem Zusammenhang zu Recht auf die Gebiete der Anatomie, der Arbeitsmedizin
HessVGH - 6 UE 2588/89
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 19.09.1991
- Inhalt
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- ist, wie das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeführt hat, keine ausdrückliche Regelung darüber
- ; Schwerdtfeger, Öffentliches Recht in der Fallbearbeitung, 8. Aufl. 1986, Rdnr. 75), kann im
- Melderegisterzahlen gäben die richtige Einwohnerzahl wieder, vermag nicht zu überzeugen. Wie allgemein bekannt
- bei Eingriffen in die Rechte natürlicher oder juristischer Personen, daß die Eingriffe durch oder
- , nach welchem Eingriffe in die Rechte natürlicher oder juristischer Personen nur durch oder
LSG Bayern - L 12 B 205/00 KA ER
Bayerisches Landessozialgericht vom 26.10.2000
- Inhalt
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- vom 22. Dezember 1999, Az.: 1 BvR 1657/99, kein Recht herleiten, bis zur bestandskräftigen
- (materielles Recht, für das einstweiliger Rechtsschutz geltend gemacht wird) voraus, wobei zwischen
- wurden. Abgesehen von Eigenbelegen beschränkt sich der Nachweis im Übrigen allgemein auf
- , einzelfallbezogene Erwerbschance. Art.12 Abs.1 GG gewährt kein Recht auf Erhaltung des Geschäftsumfangs
- besteht, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes die Verwirklichung eines Rechts des
EuGH - C-495/00
Europäischer Gerichtshof vom 25.03.2004
- Inhalt
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- hin, dass im Ausgangsverfahren allgemein festzustellen sei, ob nationale Rechtsvorschriften, die eine
- einzelbetrieblichen Referenzmengen rechtswidrig, und zwar sowohl nach nationalem Recht, da nach den
- nach den in seinem nationalen Recht aufgestellten Kriterien die erforderlichen Vorkehrungen zu
- für Recht erkannt: Die Artikel 1 und 4 der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 des Rates vom 28. Dezember
- ihre Rechte dadurch schützen wollten, dass sie deren Rechtmäßigkeit gerichtlich bestritten. Denn
VG Saarlouis - 5 K 42/06
Verwaltungsgericht des Saarlandes vom 28.02.2007
- Inhalt
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- öffentlichen Recht entsprechenden Vorhabens. Denn die Bestimmungen über die Abstandsflächen hätten den
- Feststellung eines dem öffentlichen Recht entsprechenden Vorhabens, wirkt sich dieses jedenfalls nicht auf die
- seiner baulichen Nutzung allein danach, ob es nach der Verordnung in dem Baugebiet allgemein
- Rücksichtnahmegebot ist keine allgemeine Härteklausel, die über den speziellen Vorschriften des
- allein diejenigen Vorschriften des öffentlichen Rechts in den Blick zu nehmen, die durch die