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BSG - B 4 RA 48/01 R
Bundessozialgericht vom 30.03.2004
- Inhalt
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- die Klagen im Ergebnis zu Recht abgewiesen, denn diese waren schon mangels Klagebefugnis unzulässig
- Zahlung entsprechend höherer monatlicher Geldbeträge im Ergebnis zu Recht abgewiesen. Denn diese Klagen
- vH gekürzt wird. Der 1933 in L. /Rumänien geborene Kläger ist als Spätaussiedler anerkannt. In
- Arbeitgeber in dessen Niederlassung in Frankfurt am Main mit befristeter Arbeitserlaubnis und befristeter
- - )Beitragszeiten auf. Die Beklagte erkannte dem Kläger ab 1. Juni 1995 das Recht auf Altersrente zu
BVerfG - 2 BvL 2/97
Bundesverfassungsgericht vom 05.06.1998
- Inhalt
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- ausdrücklich in §§ 28, 29 LAbgG. Dort ist bestimmt, daß die Rechte und Pflichten aus dem
- mehr als 50 vom Hundert beteiligt ist, mit dem Erwerb der Mitgliedschaft im Abgeordnetenhaus aus ihrer
- mit mehr als 50 vom Hundert beteiligt ist, mit dem Erwerb der Mitgliedschaft im Abgeordnetenhaus aus
- Land Berlin mit mehr als 50 vom Hundert beteiligt ist, mit dem Erwerb der Mitgliedschaft im
- verstoße gegen Art. 3 Abs. 1 und Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG. Sie greife in das Recht auf gleiche und
BSG - S 6 KR 326/08
Bundessozialgericht vom 22.06.2010
- Inhalt
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- unter dem früheren Recht begründete Rechte und Rechtsverhältnisse, soweit sie in diesem Zeitpunkt
- Rechts in Bezug auf die einzelnen Teilkomponenten (vgl zu diesem Gesichtspunkt im
- ) zusammen. Der Gesetzgeber will nach dem Grundsatz des Regelungsschwerpunkts im Zweifel das Recht angewandt
- Rechts verwirklicht haben. Insoweit wirken die für im Sozialrecht verankerte Leistungsansprüche
- gesetzliche Bestimmung getroffen worden sei, gelte das neue Recht ab seinem Inkrafttreten auch für bereits
§ 45a StGB
Eintritt und Berechnung des Verlustes
- Inhalt
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- (1) Der Verlust der Fähigkeiten, Rechtsstellungen und Rechte wird mit der Rechtskraft des
- oder im Gnadenweg ausgesetzt, so wird in die Frist die Bewährungszeit eingerechnet, wenn nach
- Urteils wirksam.(2) Die Dauer des Verlustes einer Fähigkeit oder eines Rechts wird von dem Tage an
- gerechnet, an dem die Freiheitsstrafe verbüßt, verjährt oder erlassen ist. Ist neben
- worden, so wird die Frist erst von dem Tage an gerechnet, an dem auch die Maßregel erledigt ist
§ 453 FamFG
Aufgebot des Berechtigten bei Vormerkung, Vorkaufsrecht, Reallast
- Inhalt
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- ) Antragsberechtigt ist auch, wer auf Grund eines im Range gleich- oder nachstehenden Rechts Befriedigung aus dem
- Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken (BGBl. III, 403-4) für die Vormerkung
- . 1 bis 4 und der §§ 451, 452 gelten entsprechend für das Aufgebotsverfahren zu der in
- einen vollstreckbaren Schuldtitel erlangt hat. Das Aufgebot ist dem Eigentümer des Grundstü
Fehlende Rechtsformangabe keine unlautere Geschäftspraxis
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 29.05.2013
- Inhalt
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- zog der Kläger vor dem Oberlandesgericht Köln in der Hoffnung, hier Recht zu erfahren
- geeignet ist, die Rechte anderer Marktteilnehmer spürbar zu beeinträchtigen. Dabei kommt nach Ansicht des
- im Bereich von Elektro- und Elektronikgeräten. In einem Zeitungsinserat vom 14. September 2011
- recht gab, war für den Wettbewerbsverband nicht Grund genug, von seiner Bewertung der Sachlage
- AG, GmbH, KG: Es gibt viele unterschiedliche Rechtsformen, in denen Unternehmer in Deutschland
BGH - VIII ZR 215/13
Bundesgerichtshof vom 09.04.2014
- Inhalt
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- 2013, 652) hat, soweit für das Revisionsverfahren von Interesse, im Wesentlichen ausgeführt: 6Zu Recht
- Umsatzsteuer für falsch halte. 8Die sonach vom Amtsgericht dem Kläger mit Recht zugesprochene Forderung von
- Auffassung der Revision hat das Berufungsgericht dies mit Recht verneint. 111. Bei der Rückabwicklung
- f.). 132. Aus dieser Rechtsprechung des Senats hat das Berufungsgericht mit Recht hergeleitet, dass
- Berufungsgericht hat einen zweimaligen Ansatz der Mehrwertsteuer deshalb mit Recht abgelehnt (ebenso KG
LG Bonn - 5 T 67/03
Landgericht Bonn vom 31.10.2003
- Inhalt
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- Abs. 3 ArbGG Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Tenor: Auf die sofortige
- Ausschluss im Sinne von § 92 a Abs.1 S.1 2.Alt HGB vor. Hierzu reicht es nicht aus, wenn der
- Beschwerdegericht zur Entscheidung vorgelegt. II. 78Die sofortige Beschwerde ist gemäß § 17a Abs. 4 GVG
- die am 31.07.2003 eingegangene Beschwerde fristgerecht ist. 9Die sofortige Beschwerde hat auch in der
- ArbGG ist es auch nicht entscheidend, ob der Handelsvertreter im Einzelfall eine
AG Bonn - 9 C 683/04
Amtsgericht Bonn vom 24.02.2005
- Inhalt
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- bei Geltendmachung von Schadensersatz durch Formkaufmann. Normen: BGB §§ 823, 249 Sachgebiet: Recht
- (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Tenor: Unter Aufhebung des Vollstreckungsbescheides vom
- Rechtsstreits trägt die Klägerin mit Ausnahme der Kosten der Säumnis, die der Beklagten auferlegt werden. Das
- Urteil ist vorläufig vollstreckbar. 1Das Urteil wurde gemäß § 313 a ZPO ohne Tatbestand und
- nicht erforderlich war. Da es sich bei der Klägerin um einen Formkaufmann handelt, ist davon
OLG Zweibrücken - 3 W 175/10
Pfälzisches Oberlandesgericht vom 08.12.2010
- Inhalt
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- pakistanischen Rechts formwirksam war, weil das pakistanische Recht die Stellvertretung bei der Eheschließung
- wirksame Ehe zustande gekommen ist (BGH FamRZ 1991, 300). Nach welchem materiellen Recht sich die
- diese Entscheidung richtet sich die Beschwerde des Standesamtes. II. 1. Die Beschwerde ist statthaft
- zu 1) folgt aus § 51 Abs. 2 PStG. 2. In der Sache ist das Rechtsmittel unbegründet. Das Amtsgericht
- hat mit zutreffender Begründung die Voraussetzungen für die Beurkundung der Eheschließung im
LSG Bayern - L 16 AS 350/08
Bayerisches Landessozialgericht vom 10.12.2008
- Inhalt
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- Elternteil sei damit auch in seinem Recht auf Gleichbehandlung verletzt. Im Übrigen würde dies im
- . Die Beklagte bewilligte ihm mit Bescheid vom 08.11.2006 Arbeitslosengeld II in Höhe von EUR 400,64 für
- erwerbsfähig im Sinn des § 7 Abs.1 Satz 1 Nr. 2, § 8 Abs.1 SGB II ist, kann er keine Leistungen nach dem SGB
- .1 SGB II, wer seinen Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der mit ihm in einer
- Gesetzgeber ist im Rahmen seiner weiten Gestaltungsfreiheit grundsätzlich befugt, in das jeweils
OLG Köln - 16 Wx 86/92
Oberlandesgericht Köln vom 24.06.1992
- Inhalt
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- wohlerworbenes Recht weiterbestehen lasse. Deshalb sei die im Geburtenbuch vorgenommene Eintragung der
- . Aufl., Art. 10 EGBGB Rdnr. 7). 24Für die Beteiligten zu 1) und 2) ist mit ihrer Aufnahme in die
- wohlerworbenes subjektives Recht weiterbestehen, da ei-ne Namensänderung im Falle des Statutenwechsels grund
- haben, in Deutschland zur Führung eines nach russischem Recht zwangsläufig erworbenen Vatersnamens
- Führung des Namens in deutscher Form ohne Zwischen-namen (BayObLG StAZ 1992, 9 (10). 36b) Zu Recht hat
Fotorecht : Kanzlei FMP Mundt Traut & Born mahnt für ProPix GmbH ab
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 05.02.2019
- Inhalt
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- Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den
- Gegenstandswert in Höhe von 6518,00 €. Fraglich ist bei diesen Abmahnungen, ob die sog. „MFM-Tabelle“ oder
- in dem Urteil vom 13.02.2014, Az. 22 U 98/13 mit der Anwendbarkeit der Honorarempfehlungen der
- notwendig ist, bedarf einer rechtlichen Prüfung durch einen im Fotorecht versierten Fachanwalt
- Erfordernissen des Onlinerechtes beschäftigt, beraten lassen. Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der IT
SozG Düsseldorf - KR 235/01
Sozialgericht Düsseldorf vom 11.02.2003
- Inhalt
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- Ausführungen des Bundessozialgerichts sowie der im 18Parallelverfahren gehörten Sachverständigen I4 und I1
- einem Viertel mit dem Zurücklegen von Wegstrecken im Außendienst und innerhalb des Bürogebäudes
- bei Fehlbelastung sowie einer Sehbehinderung im Rahmen des diabetes mellitus. Seit 1996 ist der
- Gutachten des I1, Direktor der Klinik für Orthopädie und Physikalische Medizin der Universität I2, vom
- sie sich in der Bequemlichkeit oder im Komfort der Nutzung (BSG, a.a.O.). Auch vorliegend sind die
Die Datenwoche im Datenschutz (KW48 2015)
Dr. Sebastian Kraska vom 29.11.2015
- Inhalt
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- der Überwachung reicht nicht >>> Datenschutz und Wettbewerb). Montag, 23. November 2015
- -Themen dieser Woche (>>> Facebooks Zukunft entscheidet sich in Wien >>> Rheinland
- Facebooks Zukunft in Europa entscheidet sich in Wien. Im Fall der Sammelklage von Max Schrems gegen
- Mailadressen erfasst und im Speicher abgelegt, wie der Autofahrerclub ÖAMTC in einer Aussendung
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