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§ 9 AbwAG
Abgabepflicht, Abgabesatz
- Inhalt
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- Nummer 3 in Verbindung mit § 57 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes festgelegten
- Anforderungen entspricht und2.die in einer Rechtsverordnung nach Nummer 1 festgelegten Anforderungen im
- ;berwachungswerte in einer Rechtsverordnung nach Satz 1 Nummer 1 keine Anforderungen festgelegt sind.(6) Im Falle
- bestimmen, dass an Stelle der Einleiter Körperschaften des öffentlichen Rechts abgabepflichtig
- ;rperschaften des öffentlichen Rechts abgabepflichtig. Die Länder regeln die Abwälzbarkeit
§ 22 AtStrlSVDBest
Rechte und Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten
- Inhalt
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- Strahlenschutzbeauftragten sowie seine Rechte und Pflichten sind in seinem Funktionsplan festzulegen. Übt
- Strahlenschutzbeauftragte hat in seinem Zuständigkeitsbereich regelmäßig Kontrollen
- sonstigen betrieblichen Aufgaben vor.(10) Die Rechte und Pflichten der Kontrollbeauftragten für Atomsicherheit ergeben sich aus den Rechtsvorschriften.
- (1) Der Strahlenschutzbeauftragte hat die Einhaltung der Bestimmungen des Strahlenschutzes in
- seinem Zuständigkeitsbereich zu kontrollieren. Er hat den Leiter des Betriebes in Fragen des
Rechtsanwalt Gabriele von Thüngen-Reichenbach
Gewerblicher Rechtsschutz
Urheberrecht und Medienrecht
IT-Recht
- Qualifikation
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- Fachanwältin für IT-Recht
- Interessiert
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- Themen, die mit dem geistigem Eigentum (Design, Urheberrechte) und mit der Digitalisierung zusammenhängen.
- Bietet
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- . Meine Kernkompetenzen liegen im Marken-, Design-, Urheber-, Medien- Wettbewerbs-, Kartell- und IT
- -Recht. Ich berate schwerpunktmäßig mittelständische Unternehmen und Versandhändler, vor allem in
- , Geheimhaltungsverträge, IT-Verträge, Arbeitsverträge, Verträge mit freien Mitarbeitern
- , die das geistige Eigentum / Intellectual Property betreffen bzw. die damit im Zusammenhang stehen
- , Geschäftsführerdienstverträge). Ich berate individuell, vorausschauend und umfassend, entwickle zusammen mit meinen
- Suche
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- Beratung und Vertretung auf den Gebieten des geistigen Eigentums und des IT-Rechts interessiert sind.
- Netzwerk
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- LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/gabriele-freifrau-von-th%C3%BCngen-reichenbach-5592983a/?ppe=1
BGH - VII ZB 98/06
Bundesgerichtshof vom 12.04.2007
- Inhalt
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- , mit der Folge, dass für das selbständige Beweisverfahren altes Recht Anwendung finde und für das
- Hauptsacheverfahren aber nach neuem Recht abzurechnen sei. Sie ist jedoch der Meinung, eine Anrechnung der
- -Drucks. 15/1971, S. 193). 15c) Das Beschwerdegericht geht zu Recht davon aus, dass in
- zugrunde zu legen. Auf die im Hauptsacheverfahren erwachsene Verfahrensgebühr ist daher in entsprechender
- der Klägerin entschieden worden ist. In diesem Umfang wird die Sache zur erneuten Entscheidung, auch
Art 9 EinigVtr
Fortgeltendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik
- Inhalt
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- genannten Gebiet in Kraft gesetztem Bundesrecht sowie mit dem unmittelbar geltenden Recht der Europä
- ;ischen Gemeinschaften vereinbar ist und soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt wird. Recht
- Anlage II aufgeführte Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit den dort genannten Ma
- sowie mit dem unmittelbar geltenden Recht der Europäischen Gemeinschaften vereinbar ist.(3) Nach
- (1) Das im Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Vertrags geltende Recht der Deutschen
§ 51 BBauG
Verfügungs- und Veränderungssperre
- Inhalt
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- ;rfen im Umlegungsgebiet nur mit schriftlicher Genehmigung der Umlegungsstelle 1.ein Grundstück
- ück getroffen oder Vereinbarungen abgeschlossen werden, durch die einem anderen ein Recht zum
- geteilt oder Verfügungen über ein Grundstück und über Rechte an einem Grundst
- und über Rechte an Grundstücken auch unter Bedingungen oder Befristungen erteilt werden
- ;ndert werden. Einer Genehmigung nach Satz 1 bedarf es im förmlich festgelegten
OLG Köln - 2 Wx 42/97
Oberlandesgericht Köln vom 25.08.1997
- Inhalt
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- Wirksamkeitsvermerks im Grundbuch klarzustellen. In einem solchen Fall sind der Rang der Rechte und damit die
- ), und erkennt man weiterhin die Möglichkeit an, die Reihenfolge der Rechte im Grundbuch auch in
- Rechte rangfähig und besteht zwischen ihnen demgemäß ein Rangverhältnis im Sinn von § 879 BGB, fehlt
- entsprechende Vereinbarungen und deren Eintragung im Grundbuch das Verhältnis der eingetragenen Rechte
- - anders als etwa im Fall der Wirksamkeit eines Rechts gegenüber einem Nacherben - eine zwingende
Die Datenwoche im Datenschutz (KW11 2016)
Dr. Sebastian Kraska vom 20.03.2016
- Inhalt
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- , erachten den Schutz der Privatsphäre als Grundrecht. 57 Prozent sprechen Internetfirmen das Recht zur
- Datenschutz Tragen Sie sich einfach in unseren Newsletter ein und wir informieren Sie über aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht.
- -Themen dieser Woche (>>> Top-Manager riskieren Job und Privatvermögen >>> Datenschutz
- -Umfrage: Backdoors als Bedrohung >>> Like-Button verstößt gegen Datenschutz >>>
- ; Silicon Valley gegen Regierungen >>> Max Schrems). Montag, 14. März 2016 Neue EU-Datenschutz
LG Bonn - 6 T 309/06
Landgericht Bonn vom 13.03.2007
- Inhalt
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- Abs. 1 Nr. 1, § 33 RVG, §§ 91a, 99 Abs. 2, 307, 308 ZPO Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts
- Recht davon ausgegangen ist, nach einem schriftsätzlich erklärten Anerkenntnis sei kein Rechtsstreit
- Beklagten mit Schriftsatz vom 18.01.2007 entsprechende Festsetzung auf 1.500,- € beantragen. In der
- Sache wird darum gestritten, ob im Rechtsstreit erster Instanz eine Terminsgebühr angefallen ist
- berücksichtigen, soweit dies zu einer Wertfestsetzung von mehr als 1.500,- € geführt hätte. 10Zu Recht
OLG Karlsruhe - 1 AK 32/04
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 08.09.2005
- Inhalt
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- solches strafbares Verhalten ist nach dem Recht beider Staaten mit einer Freiheitsstrafe im Höchstmaß von
- Europäischen Union vom 13.06.2002 ( Rb-EUHb ) zu sehen ist, auch wenn diese nicht in das nationale Recht
- widerrufen werden könnte, etwa für den Fall des Vorliegens von Willensmängel im Hinblick auf in
- Ergänzungsbeschluss des Landgerichts Wien vom 29.04.2005, mit welchem weitere Straftaten in die ursprüngliche
- Haftgrundlage mit einbezogen wurden, und die in Österreich anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen vorliegen
Eine geeignete Werkstatt im Internet finden
Rechtsanwältin Franziska Richardt vom 28.11.2012
- Inhalt
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- ” liefert zunächst Ergebnisse, die recht unzufriedenstellend sind. Sie enthalten in der Regel nur
- . Glauben Sie, dass solche eine Suche noch mit Google möglich ist? Die ersten fünf Treffer sind von
- -Identifikationsnummer angeben. Das erleichtert mit Sicherheit die Spezifizierung des Fahrzeugs. Im
- beginnt bei zwei Kilometern und reicht bis 50 km. Nach einer Zusammenfassung und Kontrolle der
- Ich habe vor einigen Tagen eine Firma für Fahrzeugbeschriftungen in meiner Heimatstadt gesucht
OLG Frankfurt - 20 W 460/04
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 09.05.2005
- Inhalt
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- Vorliegen solcher Ausnahmevoraussetzungen hat das Landgericht im vorliegenden Fall im Ergebnis zu Recht
- Aufgabenkreises nur ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Umstände in Betracht. Hierfür reicht der bloße
- statthafte und auch im Übrigen zulässige sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 2), mit
- Vormundschaftsgericht übertragen wurde. Ist für den Betroffenen - wie im vorliegenden Fall - ein Verteidiger bestellt
- , so Ist für den Betroffenen - wie im vorliegenden Fall - ein Verteidiger bestellt, so obliegt nach den
BGH - 2 StR 367/13
Bundesgerichtshof vom 05.03.2014
- Inhalt
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- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 S t R 3 6 7 /13 vom 5. März 2014 in der Strafsache
- Recht erkannt: 1. Auf die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des
- alkoholisiert. II. 4Die Revisionen sind jeweils mit der Sachrüge begründet und führen zur Urteilsaufhebung
- angewendet, noch dass es § 20 StGB zu Recht ausgeschlossen hat. Daher müssen der Schuldspruch, der
- zurückverwiesen. 3. Die weitergehenden Revisionen werden als unbegründet verworfen. Von Rechts wegen Gründe
LG Düsseldorf - 20 S 198/06
Landgericht Düsseldorf vom 02.03.2007
- Inhalt
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- in Höhe von 289,55 € und eine Kostenpauschale in Höhe von 25,56 € mit der Klage begehrt, ist die
- . Hiergegen wendet sich der Kläger mit der Berufung, mit der er seinen Klageantrag weiterverfolgt. II
- ihm abgestimmt ist. 12Dass der Kläger die Beauftragung des Sachverständigen mit der Beklagten
- abgestimmt hat, trägt er selbst nicht vor. Im übrigen fallen die mit der Klage noch geltend gemachten
- die Versicherung übergegangen sind mit der Folge, wer Gläubiger der Ersatzansprüche ist. Vielmehr
BGH - V ZR 52/09
Bundesgerichtshof vom 18.02.2009
- Inhalt
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- Begründung verneint. a) Eine Sicherungsabrede kann, darin ist der Klägerin Recht zu geben, 11unter
- Grundpfandrechte unter Berücksichtigung der Werte der belasteten Grundstücke und des Rangs der Rechte im
- Richter Dr. Czub für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 3. Zivilsenats
- Nachteil der Klägerin erkannt worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen
- vereinbarten die Klägerin und ihr Ehemann mit der Beklagten, dass die Grundschuld sechs Darlehen im