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§ 5a PKGrG

Ständiger Bevollmächtigter
Inhalt
  • ächtigten erteilen, soweit sein Recht auf Kontrolle nach der Bundeshaushaltsordnung reicht
  • Vertrauensgremium nach § 10a der Bundeshaushaltsordnung kann im Benehmen mit dem Parlamentarischen
  • Untersuchungen einer oder eines Ständigen Bevollmächtigten des Parlamentarischen
  • Kontrollgremiums (die oder der Ständige Bevollmächtigte) unterstützt.(2) Die oder der Stä
  • von Sachverhalten tätig. Die oder der Ständige Bevollmächtigte wird zur Erfüllung

OVG Nordrhein-Westfalen - 19 B 1915/04

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 03.09.2004
Inhalt
  • besuchen. Das Recht des Schülers auf Erziehung und Bildung (Art. 8 Abs. 1 Satz 1 LV NRW, Art. 2 Abs. 1
  • und Art. 12 GG) und das Recht der Eltern, die Erziehung und Bildung ihres Kindes zu bestimmen (Art. 8
  • Abs. 1 Satz 2 LV NRW, Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG), umfassen das Recht auf Zugang zum öffentlichen
  • Bildungswesen unter zumutbaren Bedingungen sowie das Recht, den schulischen Bildungsweg und damit auch
  • die Schulform frei zu wählen. Das Recht auf Schulformwahlfreiheit findet aber seine Grenze dort, wo

OLG Düsseldorf - I-24 U 108/09

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 07.01.2010
Inhalt
  • untragbarer, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin unvereinbarer Ergebnisse geboten ist (vgl. BGH NJW
  • , §§ 522 Abs. 2 Nr. 1, 114 ZPO. Das Landgericht hat die Klage zu Recht und mit zutreffender
  • über einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren selbst genutzt hat. 5.27Das Landgericht hat auch mit Recht
  • kein Fremdgeschäft, sondern ein Eigengeschäft geführt hat. Er ist im übrigen durch § 685 BGB
  • /Emmerich, a.a.O., § 539 Rdnr. 12). 4.14Das Landgericht hat auch zu Recht einen Anspruch der Klägerin

BVerfG - 2 BvR 2306/96

Bundesverfassungsgericht vom 14.01.1998
Inhalt
  • , noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt. Die
  • der Staatsgerichtshof hatte im Ausgangsverfahren das Recht der Beschwerdeführerin zu 1. aus Art. 101
  • Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 14
  • Staatsgewalt im Land aufgrund eigener Verfassungsgerichtsbarkeit in der Sache abschließend entscheiden
  • Beschwerdeführerin zu 2. nicht der Fall. Ihre Rechte und Pflichten waren nicht Gegenstand des Ausgangsverfahrens

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt Unzulässigkeit von Online-Glücksspiel

Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 17.05.2021
Inhalt
  • im Internet ist in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten. Das hat der Bayerische
  • klar. Es liege auch kein Verstoß gegen EU-Recht vor. Zudem führe auch die im Sommer
  • ährigenschutzes und unabhängig vom Internetverbot als rechtmäßig, machte der VGH
  • .: 23 CS 19.2009). Das ist eine gute Nachricht für Spieler, die im Online-Casino ihr Geld
  • am VGH in München stellten klar, dass Glücksspielangebote im Internet in Deutschland bis

§ 4 DruckLV

Allgemeine Anforderungen
Inhalt
  • Wirtschaftsraum geltenden Regelungen oder Anforderungen rechtmäßig hergestellt und in den
  • dienenden Einrichtungen auch Rechtsvorschriften, die Gemeinschaftsrichtlinien in deutsches Recht
  • Rechtsvorschriften; die Übereinstimmung mit diesen Anforderungen muß gemäß den in diesen
  • . In begründeten Einzelfällen ist auf Verlangen der zuständigen Behörde
  • 2 des Anhangs 1 zu dieser Verordnung und im übrigen den allgemein anerkannten Regeln der

VG Düsseldorf - 15 L 3899/03

Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 23.10.2003
Inhalt
  • Anatomie. In das grundgesetzlich garantierte Recht kann nach Artikel 12 Abs. 1 S. 2 GG nur durch oder auf
  • im Wintersemester 2001/2002 durch einen Wechsel in den Magisterstudiengang mit den Fächern Geschichte
  • erst wieder im Sommersemester 2002 mit Erfolg um einen Studienplatz in Medizin bei der I-Universität E
  • angewiesen sind, was allein mit höherrangigem Recht (§ 82 Abs. 3 S. 3 HG einschließlich aller
  • Rechtsschutzgesuch mit dem sinngemäßen Antrag, 3 den Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung

BGH - VIII ZR 200/06

Bundesgerichtshof vom 26.11.2008
Inhalt
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts R. in H. . Am 6. September 2004 trafen die Klägerin und die Vermieterin
  • . Milger für Recht erkannt: Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg
  • vorläufig vollstreckbar. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Die Klägerin war Mieterin einer Wohnung der
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL VIII ZR 200/06 Verkündet am: 26. November
  • 2008 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der VIII

BVerfG - 2 BvR 1380/08

Bundesverfassungsgericht vom 18.08.2013
Inhalt
  • die Behandlung in der Klinik im Zeitraum vom 29. Juli 1977 bis 5. April 1979 in ihrem Recht auf
  • ihrem Recht auf Rechtsschutzgleichheit rügt, ist ihre Verfassungsbeschwerde jedenfalls unbegründet. Das
  • wird zwar vielfach leichter zu erreichen sein, wenn das innerstaatliche Recht mit der Konvention
  • einem Gericht ist kein absolutes Recht und kann eingeschränkt werden, solange die Einschränkungen ein
  • im Rahmen eines nach nationalem Recht grundsätzlich zulässigen Wiederaufnahmeverfahrens das

BGH - XII ZB 179/14

Bundesgerichtshof vom 20.08.2014
Inhalt
  • habe das Amtsgericht zu Recht den Aufgabenkreis erweitert und dem Betreuer die Befugnis eingeräumt
  • Weigerung des Betroffenen, einen Kontakt mit dem Sachverständigen zuzulassen, ist kein hinreichender
  • und dem Sachverständigen hergestellt werden kann. Der Sachverständige ist nicht gehindert, im Fall
  • einer durch den Betroffenen verweigerten Kommunikation aus dessen Gesamtverhalten in Verbindung mit
  • Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung beizutragen (§ 74 Abs. 7

RHiGRCAbkAV

Verordnung zur Ausführung des deutsch-griechischen Abkommens über die gegenseitige Rechtshilfe in Angelegenheiten des bürgerlichen und Handels-Rechts

AG Bonn - 18 C 132/06

Amtsgericht Bonn vom 07.07.2006
Inhalt
  • , Wasserversorgung Normen: AVBWasser § 33 Abs. 2 Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts
  • entfallen, wenn der Betroffene selbst länger zuwartet, um sein Recht im Wege einer einstweiligen
  • Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat. Tatbestand 12Die Verfügungsklägerin hat von der B AG mit
  • einstweiligen Verfügung beantragt, der im wesentlichen gleichlautend mit dem jetzigen Antrag war (13 C
  • ist dann im Dezember 2005 zurückgenommen worden. 4Die Verfügungsklägerin ist der Auffassung, bei

OLG Koblenz - 9 UF 82/07

Oberlandesgericht Koblenz vom 26.04.2007
Inhalt
  • Beschwerde der Antragsgegnerin ist in der Sache unbegründet. Die Entscheidung des Familiengerichts ist
  • prüfen, ob das Gericht des ersten Rechtszuges seine Zuständigkeit zu Recht oder Unrecht angenommen hat
  • Hausratsverfahren im engeren Sinne handelt – das Familiengericht zuständig ist. Der Anspruch aus § 861
  • ist, hat der Ehegatte, dessen (Mit)Besitz von dem anderen durch die verbotene Eigenmacht entzogen
  • zurückgegeben werden muss. Das ist jedoch mit Rücksicht darauf hinzunehmen, dass andernfalls dem

BSG - S 6 U 3402/00

Bundessozialgericht vom 28.11.2006
Inhalt
  • Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch als SGB VII im Wesentlichen das zuvor geltende Recht der RVO
  • Gefahrtarif aufstellen. 14 Dieser Gefahrtarif ist vom Unfallversicherungsträger als autonomes Recht
  • Rechtsprechung zur Bildung von Gefahrtarifen nach der RVO auch für das geltende Recht ihre Bedeutung. Es ist
  • höherrangigen Recht vereinbar sind. Den Unfallversicherungsträgern ist als ihre Angelegenheiten
  • Gewerbezweigprinzip ist damit im Grundsatz mit den Zielvorstellungen und Wertentscheidungen des Gesetzes und der

KG Berlin - 1 W 325/10

Kammergericht vom 15.03.2007
Inhalt
  • WEG Anwendung findet. Das Grundbuchamt hat zwar mit Recht darauf hingewiesen, dass der bisher für
  • Gemeinschaftsordnung neu gefasst. Danach dürfen die im Aufteilungsplan mit der Nr. 1 bezeichneten, hier
  • Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft bedarf, sein Teileigentum im Grundbuch in Wohnungseigentum
  • Eigentumswohnung (Wohnungsgrundbuch von Z... Bl. 1... ) eingetragen. Das Wohnungseigentum ist in
  • “. Sie beantragten und bewilligten die Umwidmung zur Eintragung ins Grundbuch. 6Das Teileigentum ist in