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§ 1 ZDVG
Beteiligung, Grundsatz
- Inhalt
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- Vertrauensmänner.(3) Das Recht des Dienstleistenden, sich in dienstlichen und persönlichen
- (1) Die Beteiligung der Zivildienstleistenden (Dienstleistenden) in dienstlichen Angelegenheiten
- Dienstleistenden beitragen.(2) Die Beteiligung der Dienstleistenden erfolgt regelmäßig durch
LSG Nordrhein-Westfalen - L 11 KA 238/01
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 26.06.2003
- Inhalt
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- Sozialgerichtsgesetz (SGG)). 23Die zulässige Berufung ist nicht begründet. Das SG hat zu Recht entschieden, dass die
- , so gelte dies erst recht für die Festsetzung von Schadenersatzansprüchen der Krankenkassen
- verweisen lassen, aus abgetretenem Recht des Versicherten vor den Zivilgerichten gegen den Beigeladenen
- Klage zulässig und begründet ist. 24Die Klage ist zulässig. Insbesondere besteht für die in der Form
- , dass die Beklagte eine mit den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen in Einklang stehende
Oh du fröhliche…
Rechtsanwältin Simone Winkler vom 29.11.2010
- Inhalt
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- , wofür 500 EUR Rechtsanwaltskosten entstanden. Recht zu haben heißt in meinen Augen aber auch, es
- finde ich es unverständlich, was im Nordrhein-Wesfälischen Monheim geschehen ist. Dort organisiert
- aberkennen möchte und immer dafür plädiere, sich alles genau anzusehen und die Rechte zu prüfen, ehe
- ein Verein schon seit Jahren den St. Martins-Umzug, an dem ca. 3500 Kinder teilnahmen. Das Programm
- nicht immer und überall durchsetzen zu müssen. Gerade wenn es um die Arbeit für und mit Kindern, um
§ 111 PatG
- Inhalt
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- andere Entscheidung rechtfertigen.(2) Das Recht ist verletzt, wenn eine Rechtsnorm nicht oder nicht
- richtig angewendet worden ist.(3) Eine Entscheidung ist stets als auf einer Verletzung des Rechts
- ;ffentlichkeit des Verfahrens verletzt sind;6.wenn die Entscheidung entgegen den Bestimmungen des Gesetzes nicht mit Gründen versehen ist.
- beruhend anzusehen, 1.wenn das Patentgericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war;2.wenn bei der
- gemacht ist;3.wenn bei der Entscheidung ein Richter mitgewirkt hat, obgleich er wegen Besorgnis der
§ 327 HGB
Größenabhängige Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften bei der Offenlegung
- Inhalt
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- gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte;A I 2Geschäfts- oder Firmenwert;A II
- Auf mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 2) ist § 325 Abs. 1 mit der Ma
- Bundesanzeigers einreichen müssen. In der Bilanz oder im Anhang sind jedoch die folgenden Posten des §
- Geschäftsausstattung;A II 4geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau;A III 1Anteile an verbundenen
- an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;B II 2Forderungen gegen verbundene
OLG Köln - 6 Ausl 222/04
Oberlandesgericht Köln vom 19.10.2004
- Inhalt
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- (auch) deutscher Staatsangehöriger. Er lebt seit 1989 mit seiner Familie in Deutschland und ist im
- Europäischen Union" nach neuem Recht. Gemäß § 1 Abs. 4 IRG n.F. ist deshalb an die Stelle des zuvor im
- Durchlieferungsverfahren nach neuem Recht zu behandeln sind" (BT-Drucks. 15/1718 S. 26). 15b) Erst
- , seien sie diplomatisch oder ministeriell, ist in diesem System kein Raum mehr, weshalb sie im
- zu vollstrecken. Die Beihilfe zur Hehlerei ist auch nach deutschem Recht strafbar. Bezüglich der Tat
EuGH - C-129/04
Europäischer Gerichtshof vom 08.09.2005
- Inhalt
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- Koordinierung der Rechts und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der
- et régional de la formation professionnelle et de l’emploi (im Folgenden: FOREM) wegen eines
- öffentlichen Auftragswesens oder gegen die einzelstaatlichen Vorschriften, die dieses Recht umsetzen
- .“ Nationales Recht 6Nach Artikel 14 Absatz 1 der koordinierten Gesetze vom 12. Januar 1973 über den
- Vergabeentscheidung weder in seiner Eigenschaft als Gesellschafter noch im eigenen Namen nachprüfen lassen
LG Köln - 1 S 387/06
Landgericht Köln vom 08.05.2008
- Inhalt
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- gestellt wird, unwirksam sind und die Beklagte hieraus keine Rechte ableiten kann. Insbesondere ist das
- vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird zugelassen. I. 1T a t b e s t a n d 23Die Klägerin ist
- Nutzungsvertrages vom 27.4.1971 über eine Genossenschaftswohnung im Hause ########9 in Köln. Die
- Recht der Minderung. 5Mit Schreiben ihrer Prozessbevollmächtigten vom 9.3.2006 begehrte die Beklagte
- Amtsgerichts ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, in der Sache
Rechtsanwalt Rainer Lüthje
Kanzlei Lüthje
IT-Recht
Zivilrecht
Baurecht und Architektenrecht
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- Sabbatical Weltreise Tourismus & Freizeit Freelancer Mit Berufspraxis Selbstständig
- Hamburger Sparkasse AG Produktmanager Private Finanzierung Finanzdienstleistungen Vollzeit Mit Berufspraxis Gesellschaft in privater Hand
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- außergerichtliche Vertretung. Meine Schwerpunkte: Baurecht, IT-Recht, Miet- und WEG-Recht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht und Zivilrecht
- Rechtsberatung im Wirtschaftsrecht und Zivilrecht, Vertragsgestaltung sowie gerichtliche und
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- Kontakte und Mandanten in den Bereichen Rechtsberatung und Unternehmensberatung im Großraum Hamburg
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Softwarerecht: Nach Nediljko Ivanko, Inhaber der Lifestyle Systems 24/7 will nun auch die NE-Soft24 GmbH an die großen Abmahnfleischtöpfe
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 11.03.2016
- Inhalt
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- . Er ist berechtigt die Titel Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für IT-Recht zu
- Softwarerecht versierten Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und/oder Fachanwalt für IT-Recht
- , ob der der Kaufvertrag ordnungsgemäß erfüllt ist, wenn der Käufer nicht in die Lage versetzt wird
- genau dieser Frage führt die IT-Kanzlei Gerth aber passende Prozesse vor dem LG München I, welche wohl
- .Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel
BGH - IX ZR 65/08
Bundesgerichtshof vom 23.04.2009
- Inhalt
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- zu tragen. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Der Kläger ist Verwalter in dem auf Eigenantrag vom 28
- , den Sicherungsgläubigern durch die Einbindung in das Verfahren bei der Durchsetzung ihrer Rechte
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 65/08 Verkündet am: 23. April 2009 Preuß
- Sicherungszwecken erfolgt ist. BGH, Urteil vom 23. April 2009 - IX ZR 65/08 - OLG Celle LG Lüneburg Der IX
- Vorsitzenden Richter Dr. Ganter und die Richter Raebel, Vill, Dr. Fischer und Dr. Pape für Recht erkannt
§ 3 SozSekrPrV
Inhalt der Prüfung
- Inhalt
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- Behörden befähigt ist. In diesem Rahmen können geprüft werden: 1
- befähigt ist, insbesondere im sozial- und gesellschaftspolitischen Bereich in den
- kommunalen Selbstverwaltungseinrichtungen, 3.Rechte und Aufgaben in der sozialen Selbstverwaltung, 4
- (1) In der Prüfung soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, daß er in der Lage ist
- Problemen Stellung zu beziehen. In diesem Rahmen können geprüft werden: 1.volkswirtschaftliche
§ 4 BFinHSHuaG
- Inhalt
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- ächste Jahr mit dem Antrag auf Gewährung von Finanzhilfen.(3) Der Bund ist berechtigt
- Land zurückfordern, wenn er von seinem Recht nach § 4 Abs. 3 Gebrauch gemacht und das Land
- Bundes gefördert hat, ohne ihm Gelegenheit zur Ausübung dieses Rechts zu geben. Die an den
- , einzelne Maßnahmen von der Förderung auszuschließen, wenn sie ihrer Art nach den in
- Bund nach den Sätzen 1 und 2 abzuführenden Beträge sind vom Land in Höhe von 6
Zenthöfer/Rauda: Wem gehört eigentlich…? 66 juristische Kuriositäten
Mathias Rosenhahn vom 16.09.2010
- Inhalt
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- Recht oder gar dem Persönlichkeitsrecht angerissen. “Wem gehört eigentlich…?” Ja genau
- verständlich auf knapp einer (!) Seite geklärt. Wem eine solche kurze Darstellung dann nicht reicht
- pauschale Einordnung in eines der bekannten Rechtsgebiete lässt sich jedoch nicht so einfach
- durchführen. Eher werden im Buch verschiedene Problembereiche zB aus dem Sachenrecht, dem öffentlichen
- beispielsweise der Zigarettenrauch zweier heimlich in der Abstellkammer rauchenden Jugendlichen (16
LSG Berlin-Brandenburg - L 22 R 489/10 B
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 30.04.2010
- Inhalt
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- massiv in das Mandantenverhältnis eingegriffen. Ihr Recht auf Geldempfang bleibe damit unbeachtet
- Regelungsanordnung). 21 Antragsbefugt in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist, wer im
- Aufgaben übertragen ist, nach Recht und Gesetz handeln. Die Ausübung der Staatsaufsicht erschöpft sich
- nach den Vorschriften des ZRBG begründet, in voller Höhe an Bevollmächtigte im Sinne des § 13 Abs. 6
- Bezug auf den jeweiligen Rentenberechtigten, aber auch in Bezug auf sie, denn mit diesem Bescheid werde