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LG Düsseldorf - 11 O 569

Landgericht Düsseldorf vom 17.07.2007
Inhalt
  • Kläger dahin Recht, dass sich die Vollmacht der X GmbH zum Handeln im Namen der Beklagten jedenfalls
  • beigefügte Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB/R) Bezug, die der Kläger nach seinem Vortrag jedoch
  • sich in diesem Zusammenhang auf "Allgemeine Versicherungsbedingungen zum Gruppenvertrag" (Anlage K 3

LAG Rheinland-Pfalz - 6 Sa 260/04

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 11.11.2004
Inhalt
  • begründet, weil das Arbeitsgericht zu Recht die Klage abgewiesen hat. Die Berufungskammer geht
  • allgemeine Geschäftsbedingungen, da sie für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte
  • braucht sich aber abschließend mit der Frage, ob die AVR allgemeine Geschäftsbedingungen i. S. d

LAG Baden-Württemberg - 21 Sa 19/04

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 03.03.2005
Inhalt
  • Recht und mit überzeugender Begründung, welcher sich das Berufungsgericht voll und ganz anschließen
  • Vergütungsgruppe/-Stufe KR II/3 = DM 2.157,71 Ortszuschlag = DM 1.540,53 Allgemeine Zulage = DM 155,84 DM
  • aufgeführten Tarifverträge zum BAT 13 1. Vergütungstarifvertrag 14 2. Tarifvertrag über allgemeine Zulagen
  • und die Allgemeine Zulage unter anderem für die Vergütungsgruppen KR I bis IX ab 01.01.2003 um 2,4
  • eine Grundvergütung von EUR 1.570,21, Ortszuschlag in Höhe von EUR 652,80 und eine allgemeine

BSG - B 10 EG 7/12 R

Bundessozialgericht vom 04.09.2013
Inhalt
  • vertreten: Die Beklagte habe zu Recht den Bescheid vom 20.6.2008 zurückgenommen und die Erstattung
  • Handeln könne dem Handeln einer zum Erlass von Verwaltungsakten allgemein nicht befugten Person
  • X gestützt. Danach kann ein rechtswidriger Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich
  • Einzugsberechtigung zusteht (vgl BSGE 61, 11, 12 = SozR 1300 § 50 Nr 13 S 19 f; allgemein dazu auch
  • Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf

BVerfG - 2 BvR 2029/01

Bundesverfassungsgericht vom 05.02.2004
Inhalt
  • 2003 durch U r t e i l für Recht erkannt: 1. Die Verfassungsbeschwerde wird zurückgewiesen. 2. § 67d
  • zur Reform des Strafrechts (BGBl 1969 I S. 645) das Recht der Sicherungsverwahrung tief greifend um
  • Sicherung nach dem Recht des Entscheidungszeitpunkts zu befinden ist, erweiterte das 2
  • von Gesetzes wegen ausnahmslos auf zehn Jahre begrenzt sei. Das geltende Recht führe dazu, dass ein
  • Kompetenz für das Recht der Sicherungsverwahrung ableite, obgleich die Vorschrift nur das "Strafrecht

LG Frankfurt am Main - 05 O 178/09

Landgericht Frankfurt am Main vom 02.02.2010
Inhalt
  • aufgrund allgemein bekannter Tatsachen kennt und daher die begehrte Auskunft als nicht nur
  • den Rechtsgebieten Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Markenrecht so allgemein gefasst, dass nicht
  • auszuschließen ist, Arbeitsrecht und Markenrecht so allgemein gefasst, dass nicht auszuschließen
  • können, ob diese Umstände (nicht) vorliegen. Damit wird das dem Vorstand bestehende Recht, die aus
  • , wenn der Verwaltung ein an sich der Hauptversammlung zustehendes Recht übertragen werden soll, bei

LSG Berlin-Brandenburg - L 3 U 237/06

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 11.03.2010
Inhalt
  • -gibt, dass bei dessen Erlass das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachver-halt ausgegangen
  • erbracht worden sind. Die Beklagte hat bei Erlass des Bescheides vom 25. August 1994 weder das Recht
  • . O., S. 192 ff), kann erst recht nicht von einem gesicherten aktuellen medizinisch
  • allgemeine beweisrechtliche Grundsatz, dass die Beurteilung medizinischer Ursa-che-Wirkungs
  • Facettenproblematik rechts, Verdacht auf claudicatio spinalis bei somatisierter Depression) vor. Auf

Was tun bei sexuellem Missbrauch von Kindern § 176 StGB

Rechtsanwalt Dr. Alexander Stevens vom 07.10.2013
Inhalt
  • muss und dadurch besonders belastet wird. Andererseits wird in der Praxis zu Recht ein Geständnis
  • , da eine allgemeine Definition des Sexuellen kaum möglich ist. Man verweist letztlich auf das
  • allgemeine Verständnis. Unproblematisch sollen jedenfalls solche Fälle sein, in denen die Handlung nach
  • Handlungen an einem Kind). Allerdings reicht eine rein passive Duldung nicht aus; Selbst wenn die Initiative
  • Versuch hierzu reicht bereits aus!)     Auch das Einwirken auf das Kind durch Vorzeigen pornografischer

OVG Niedersachsen - 2 KN 57/11

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 22.04.2013
Inhalt
  • GG berühre und er geltend machen könne, dass er in seinem Recht auf fehlerfreie Abwägung der eigenen
  • verstoße die Schulbezirkssatzung nicht gegen höherrangiges Recht und sei inhaltlich ohne
  • höherrangiges Recht. 171. Die Schulbezirkssatzung der Antragsgegnerin ist nicht verfahrensfehlerhaft
  • höherrangigem Recht in Einklang. 21Die Einteilung der Schulbezirke gehört als Teil der Schulträgerschaft
  • . verstoße deshalb gegen höherrangiges Recht, weil der Ortsteil H. nach dem Regionalen Raumordnungsprogramm

LAG Hamm - 19 Sa 1901/02

Landesarbeitsgericht Hamm vom 01.04.2003
Inhalt
  • Aufhebungsvertrages, ein Recht auf Beschäftigung sowie hilfsweise einen Anspruch auf Zahlung der
  • Arbeitsgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Das zwischen den Parteien begründete Arbeitsverhältnis ist
  • dem Arbeitgeber nach § 242 BGB obliegenden Fürsorgepflicht ergeben. Das Recht der
  • ff.). Demnach geht das Recht selbst zunächst von einem strukturellen Gleichgewicht beider
  • eigenständigen Rechtsgebiet entwickelt, das neben dem bürgerlichen Recht steht und deshalb auch nicht vom

BSG - S 13 VJ 26/04

Bundessozialgericht vom 23.04.2009
Inhalt
  • ) abweicht (vgl dazu allgemein auch Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 2.10.2008 - B 9/9a VJ 1/07 R
  • Feststellungen hat das LSG zu Recht entschieden, dass ein gesetzlicher Versorgungsanspruch der
  • auf andere Präparate. Dies gilt erst recht, wenn einer von mehreren zeitgleich injizierten
  • der Studien getäuscht worden sein (vgl dazu allgemein Deutsch/Spickhoff, Medizinrecht, 5. Aufl 2003
  • eines Forschungsprojektes wird nämlich auch durch rechtliche Bestimmungen, wie zB allgemeine Gesetze

OLG Hamm: Pflicht zur Angabe der im HR stehenden Geschäftsadresse auf Werbeprospekten

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 14.01.2013
Inhalt
  • Verkehr allgemein bekannte Zeichen handele. Auch die europäische Kommission lasse die Angabe eines
  • § 5a Abs. 3 UWG angesehen werden. Im Übrigen weist der Kläger zu Recht auf die Rechtsprechung des BGH
  • Verkehr allgemein bekannte Zeichen handele, greift nicht durch. Denn der Markenschutz einerseits und
  • . Es reicht aus, dass eine nicht gänzlich unbedeutende potentielle Beeinträchtigung mit einer
  • “ in ihrer Firmierung geführt werden. (2) Es reicht insoweit auch nicht aus, dass der Verbraucher

VG Münster - 10 K 2759/97

Verwaltungsgericht Münster vom 26.01.2001
Inhalt
  • . Der vom Beklagten zu Grunde gelegte formale Arbeitgeberbegriff verletze auch übermäßig das Recht der
  • somit nicht mehr geltendes Recht. 21Vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989, a.a.O., mit weiteren
  • Abgabepflicht der § 5 Abs. 1, 11 Abs. 1 Satz 1 SchwbG verstößt gegen höherrangiges Recht. Eine
  • ausgeführt - legitim und vermögen die - im Hinblick auf den recht geringen Betrag pro Arbeitsplatz nicht
  • des BVerfG der „Kleinarbeitgeber" gemeint ist. 57Auch die allgemeine Handlungsfreiheit der Klägerin

BGH - XII ZB 180/05

Bundesgerichtshof vom 06.02.2008
Inhalt
  • Beschwerdegericht nach damaliger Rechtslage zu Recht nicht beanstandete analoge Quasi-Splitting kommt indes
  • Leistungsteil regelmäßig an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst würden. Davon könne aber
  • ). Die Rechtsbeschwerde beruft sich aber nicht nur auf eine allgemeine Verschlechterung der
  • des öffentlichen Rechts in einen rechtsfähigen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG
  • . Dezember 2005 eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts gewesen sei. Seit dem 1

LSG Hessen - L 4 KA 44/07

Hessisches Landessozialgericht vom 20.01.2009
Inhalt
  • EBM aufgeführten Leistungen. Insoweit hat das BSG zu Recht darauf hingewiesen, dass
  • wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht, nämlich gegen die Kompetenzregelung des § 87 Abs. 1 Satz 1
  • wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht, die Kompetenzregelung des § 87 Abs. 1 Satz 1, Absätze 2 bis
  • zum Abweichen vom EBM 2005 sei damit nicht geschaffen worden. 72 SGB V, der lediglich allgemeine
  • therapeutischen Zusammenhang mit der Notfallversorgung stehen. Die Allgemeine Bestimmung 1.5 gilt