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LSG Bayern - L 8 SO 67/07
Bayerisches Landessozialgericht vom 25.01.2008
- Inhalt
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- SGG). Die Berufung hat keinen Erfolg, da das SG die Klage im Ergebnis zu Recht abgewiesen hat
- . Die Berufung ist aber unbegründet, da die Klage im Ergebnis zu Recht abgewiesen wurde. Die Klage war
- gleichzeitig das Verfahren S 15 SO 160/06 erledigen wollte; erst recht nicht, dass er dieses Verfahren (als
- berücksichtigt. Die mit dem Regelsatz abgedeckten Warmwasserkosten wurden zu Recht abgezogen. In der
- Berechnung sind ansonsten keine Kürzungen enthalten. Zu Recht hat die Beklagte diese Leistung auch
LAG Hamm - 10 TaBV 17/09
Landesarbeitsgericht Hamm vom 20.03.2009
- Inhalt
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- Sanktionen ins deutsche Recht umgesetzt habe, seien die Arbeitsgerichte aufgefordert, das
- angefochtenen Beschluss und ist der Auffassung, das Arbeitsgericht habe zu Recht erkannt, dass das
- Betriebsrats ist nicht begründet. Zu Recht hat das Arbeitsgericht den Anträgen der Arbeitgeberin auf
- Berücksichtigung dieser Grundsätze hat das Arbeitsgericht dem Antrag der Arbeitgeberin zu Recht
- ist aber nicht gegenüber Interessenausgleichsverhandlungen gemäß § 112 BetrVG vorgreiflich. Zu Recht
OLG Düsseldorf - I-9 U 169/03
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 05.12.2005
- Inhalt
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- Wohnungseigentümergemeinschaft ist, bewohnt. Dem Kläger steht daher aus eigenem Recht kein Anspruch gemäß § 906 Abs. 2 Satz
- der Besitzstörung in Geld ist aber nur der Vermögenswert, der auf dem Recht, den Besitz inne zu
- aufgestellten Werte für allgemeine oder reine Wohngebiete werden bezogen auf die Wohnungen im ersten
- gravierend abweichende Werte ergeben würden. Schließlich sind die Werte für reine und allgemeine
- ) gestützt auf die Rechte der Eigentümergemeinschaft Erfolg. Allerdings bedarf es zur Klagehöhe noch
VG Aachen - 4 K 1274/05
Verwaltungsgericht Aachen vom 16.02.2006
- Inhalt
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- Einberufung entstehenden Nachteile müssten als allgemeine, nicht schutzwürdige Härte hingenommen
- Filiale um eine qualifiziertere Stufe der Berufsausbildung handelt, reicht für die Annahme eines
- eines beruflichen Nachteils reicht noch nicht aus, um eine Zurückstellung nach § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG
FG Münster - 1 K 4172/02 E
Finanzgericht Münster vom 12.03.2003
- Inhalt
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- mit dem Ziel gegeben, eine Krankheit erträglicher zu machen. Vielmehr sollen sie das allgemeine
- Krankheit ist, also deshalb erfolgt, weil eine Krankheit vorliegt bzw. vorgelegen hat, reicht nicht aus
- , sich zur Leistung verpflichtet zu fühlen, reicht nicht aus, wenn die Sittenordnung dieses Handeln
VerfGH Berlin - VerfGH 37/04
Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin vom 13.03.2017
- Inhalt
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- - allgemeine Verfahrensvorschrift des § 20 VerfGHG Anwendung. Danach besteht auch im Einspruchsverfahren kein
- Rechtsanwalt oder durch einen Lehrer des Rechts an einer deutschen Hochschule vertreten lassen (vgl
- Abs. 4 VerfGHG auch eine andere Person (als einen Rechtsanwalt oder einen Lehrer des Rechts an einer
BGH - IV ZR 216/07
Bundesgerichtshof vom 08.07.2009
- Inhalt
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- keine Stütze. 17aa) Allgemeine Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher
- Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGHZ 154, 288, 291; 152, 182, 191). 9Das ist hier nicht
- Anlass, zur Fortbildung des Rechts gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 2, 1. Alt. ZPO Leitsätze für die Auslegung der
BPatG - 4 Ni 18/03
Bundespatentgericht vom 13.07.2004
- Inhalt
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- .-Phys. Dr. Zehendner für Recht erkannt: 1. Das europäische Patent 0 252 850 wird mit Wirkung für das
- könnte: Die vorgegebene Bedingung kann, wie aus dem oben Gesagten erhellt, ganz allgemein auch
- tatsächlich echt ist. Hierzu muss verifiziert werden, ob das erste Feld des zweiten Parameters, nämlich SG
LSG Nordrhein-Westfalen - L 14 RA 81/00
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 24.05.2002
- Inhalt
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- Vergleich zu den bis zum 31.12.1996 geltenden Recht umfangreiche Änderungen eingetreten. In seinem Fall
- gegenüber dem bisherigen Recht erleide er eine Kürzung seiner Rente um 12,4 %, die eine vom
- Sozialgericht hat die Klage zu Recht 24abgewiesen, weil der angefochtene Bescheid nicht rechtswidrig i.S.d. § 54
- Übergangsregelung für Personen geschaffen, die nach dem bis 31.12.1991 geltenden Recht mehr
- Vertrauensschutzes ausreichend Rechnung getragen. 32Auch der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1
SozG Marburg - S 6 KR 72/07
Sozialgericht Marburg vom 14.02.2008
- Inhalt
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- Kostenfestsetzungsbeschluss vom 7. November 2007 verwiesen. Zu Recht ist der zuständige Urkundsbeamte der Geschäftsstelle
- . Zu Recht ist in dem angegriffenen Kostenfestsetzungsbeschluss vom 7. November 2007 keine
- - S 11 RJ 90/04). Dass nach altem Recht lediglich die Erhöhung des einschlägigen Gebührenrahmens
- . Vielmehr muss für das Entstehen einer gesonderten Gebühr erst recht eine anwaltliche Tätigkeit
- allgemeine Wahrnehmung verfahrensmäßiger bzw rechtlicher Interessen für seinen Mandanten hinausgeht und
BSG - S 13 KR 176/03
Bundessozialgericht vom 15.11.2007
- Inhalt
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- Leistungen bewegen, was hier geschehen sei. Einem Physiotherapeuten stehe kein Recht zur Prüfung der
- Recht sei nicht ersichtlich. Der Vergütungsanspruch sei hier auch nicht dadurch entstanden, dass die
- Vorinstanzen verstoßen gegen Bundesrecht (§ 162 SGG). Die Kläger machen zu Recht einen Vergütungsanspruch
- Rechtsbeziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern ab dem 1.1.2000 ausschließlich öffentlichem Recht
- liegen vor. Die Kläger verfolgen ihr Begehren zulässigerweise durch allgemeine Leistungsklagen nach
LSG Berlin-Brandenburg - L 9 KR 1228/05
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 18.05.2010
- Inhalt
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- nicht erforderlich ist. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen. Zu Recht hat
- Behandlung zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkassen allgemein in Natur als Sach- oder
- Leistungen, die zweckmäßig und wirtschaftlich sind und deren Qualität und Wirksamkeit dem allgemein
- medizinisches Sachverständigengutachten. Schließlich reicht er eine spezifierte, nach GOÄ-Positionen
- ausgeschlossen. 1. Der Kostenerstattungsanspruch nach § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V reicht nicht weiter
OLG Hamm - 2 Ss 171/07
Oberlandesgericht Hamm vom 07.05.2007
- Inhalt
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- gewährleistet jedermann grundsätzlich das Recht, seine Meinung frei zu äußern. Jeder soll sagen
- die fraglichen Bemerkungen des Angeklagten nicht allgemein auf die Ärzte in der
- Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weiterhin zu beachten, dass das Recht
- ". Die Generalstaatsanwaltschaft weist zu Recht darauf hin, dass der Angeklagte angesichts der Tatsache
- strafschärfend zur Last gelegt werden, weil sonst sein Recht, sich zu verteidigen, mittelbar in Frage gestellt
BGH - VI ZR 64/99
Bundesgerichtshof vom 25.01.2000
- Inhalt
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- . Dressler und Dr. Greiner für Recht erkannt: Auf die Rechtsmittel der Klägerin werden - unter
- Recht gemäß § 119 Abs. 1 Satz 1 SGB X gegen den beklagten Verein Verkehrsopferhilfe e.V. geltend, dem
- selbst keine Leistungen an E. erbracht habe, könne erst recht keine Ansprüche gegen den Beklagten
- Minderung seiner Altersrente und damit, gerade auch im Hinblick auf die sich allgemein ständig
- Recht. a) Auch hinsichtlich der hier in Rede stehenden Beiträge für die Zeit vom 1. August 1995 bis
BGH - 5 StR 516/01
Bundesgerichtshof vom 11.07.2002
- Inhalt
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- , am 11. Juli 2002 für Recht erkannt: 1. Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des
- versuchte Steuerhinterziehung mit den im nationalen Recht vorgesehenen Sanktionen wie Geldstrafe oder
- Geldbuße zu belegen, verweist lediglich allgemein auf die den Mitgliedstaaten obliegende
- . 1 AO) oder als Straftat zu ahnden ist, richtet sich allein nach nationalem Recht. Für die
- sie Bezug genommen wird. Für die Abgrenzung von Versuch und Vollendung ist nach deutschem Recht