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BSG - B 3 KR 11/07 R
Bundessozialgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- hierfür zuständige jetzige Beklagte haben zu Recht die Eintragung der Hüftprotektoren in das
- ) Zu Recht sind von den Vorinstanzen die zuvor ergangenen Ablehnungsbescheide vom 4.7.1996 und
- Hilfsmittelverzeichnis der GKV zu Recht abgewiesen. Die Berufung der Klägerin gegen dieses Urteil war - entgegen
- allgemein ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand verstanden wird, der die Notwendigkeit
- entgegen, dass nach diesen Vorschriften allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens nicht
VG Arnsberg - 2 K 3224/04
Verwaltungsgericht Arnsberg vom 27.12.2007
- Inhalt
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- ordnungsgemäßen Gesetzgebungsverfahren zustande gekommen und verstoße nicht gegen höherrangiges Recht. Der
- ersatzlose Wegfall des Urlaubsgeldanspruchs verstoße gegen höherrangiges Recht. In den Blick zu
- . ist das Recht des öffentlichen Dienstes unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des
- Abs. 5 GG a. F. ist der Kernbestand von Strukturprinzipien gemeint, die allgemein oder doch ganz
- standesgemäßen (amtsgemäßen) Unterhalt ein durch seine Dienstleistung erworbenes Recht zu. Dieses
OVG Nordrhein-Westfalen - 4 A 3366/95.A
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 17.12.2002
- Inhalt
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- oder Leben oder Beschränkungen seiner persönlichen Freiheit ausgesetzt ist oder - allgemein gesagt
- ernsthafte Zweifel bestehen. Erst recht setzt die Verneinung einer Verfolgungsgefahr nicht voraus, dass die
- das VG Stuttgart, nach der die am Flughafen N´Djili mit Rückkehrern befassten Beamten allgemein der
- , erst recht nicht die Annahme einer Verfolgungsgefahr rechtfertigen, weil Betätigungen im Ausland für
- erst recht nicht für eine oppositionelle Betätigung im Ausland gelten. In diesem Zusammenhang ist auch
BGH - 4 B 30/99
Bundesgerichtshof vom 23.08.1985
- Inhalt
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- Richterin am Bundesgerichtshof Mayen für Recht erkannt: Die Revision der Antragstellerin gegen das
- 1996 zu Recht verneint. A. Die Revision ist zulässig. Die Antragstellerin hat selbständig Revision
- dienstlichen Beurteilung bei Richtern eine besondere und über das allgemeine Beurteilungswesen des
- spezielle Sachverhalte. Aus ihnen kann nicht in analoger Anwendung der allgemeine Rechtssatz
- Rechts wegen Tatbestand: Die Antragstellerin begehrt die Feststellung der Unzulässigkeit eines
BAG - 10 AZR 607/12
Bundesarbeitsgericht vom 28.08.2013
- Inhalt
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- /oder gesetzlich eingeräumten Recht in Zukunft keinen Gebrauch mehr machen will. Die Nichtausübung
- Recht weist das Landesarbeitsgericht darauf hin, dass sich Gegenteiliges nicht aus § 4 Abs. 6 MTV
- , dass es sich bei dem Arbeitsvertrag der Parteien um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, auf die
- Arbeitgeber ohne kollektivrechtliche Grundlage mit Vertretern der Belegschaft verabredete Allgemeine
- Flugbetrieb, Beschäftigungsort Münster/Osnabrück, als Flugbegleiterin eingestellt. 2.Rechte und
BAG - 10 AZR 412/11
Bundesarbeitsgericht vom 26.09.2012
- Inhalt
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- umfasst - wovon das Landesarbeitsgericht zu Recht ausgeht - die Befugnis, der Klägerin nach Maßgabe des
- Arbeitgeber von diesem vertraglich und/oder gesetzlich eingeräumten Recht in Zukunft keinen Gebrauch mehr
- Nr. 50 = EzA GewO § 106 Nr. 7). 20a) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind dabei nach ihrem
- geschlossen, auf den die Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen nach § 305 ff. BGB zur
- bei einem anderen Unternehmen einsetzen. 2.Rechte und Pflichten Die gegenseitigen Rechte und
OLG Düsseldorf - t am 27.11.200
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 05.05.2008
- Inhalt
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- . 1 GWB: "soll") und erst recht keinen bestimmten Antrag, aufweisen (so auch Byok in Byok/Jaeger
- nationalen Recht ist die Angabe weitergehender Anforderungen indes davon abhängig, dass dies durch Bundes
- , VergabeR 2007, 477, 479 f.). Erst recht ist der öffentliche Auftraggeber ohne eine Ermächtigung
- allgemeine Ausbildung, Zusatzausbildungen, die Arbeitsbedingungen im Unternehmen, Fort- und Weiterbildung
- außerhalb des Vergaberechts liegender Rechtsverstöße, m.a.W. in keine allgemeine
OLG Celle - 14 U 154/01
Oberlandesgericht Celle vom 16.05.2002
- Inhalt
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- Richter am Oberlandesgericht ... und ... auf die mündliche Verhandlung vom 5. März 2002 für Recht erkannt
- sich das Landgericht zunächst zu Recht nicht veranlasst gesehen. Denn die Beklagte hat anfangs die
- nicht prüffähig, wie die Beklagte zu Recht behauptet. Die Fälligkeit einer
- oder gar erst in der mündlichen Verhandlung allgemeine und pauschale Hinweise erteilt. Vielmehr muss
- Parteien auf „Bedenken gegen die Fälligkeit“ hingewiesen. Dieser allgemeine Hinweis ist unzureichend. Aus
LSG Berlin-Brandenburg - L 22 R 1542/06
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 23.03.2007
- Inhalt
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- allgemein den Verantwortungsbereich der AHB umschreibe. § 4 AHB-VO lege die alleinige Befugnis des AHB
- entscheiden. Das Sozialgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Der Bescheid vom 18. Oktober 2004 in
- Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig
- Versicherungsschein über die Einbeziehung in die AVtI erhalten hatte, hatte nach deren Recht keine
- Frage, ob eine Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem vorliegt, am Recht der DDR an, so dass es
BSG - S 6 VS 157/05
Bundessozialgericht vom 29.04.2010
- Inhalt
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- (§§ 10 bis 24a BVG). Dazu gehört auch VKrG iS der §§ 16 ff BVG (vgl dazu allgemein BSG, Urteil vom
- , so ist das Regelentgelt unter Berücksichtigung der Gesamtverhältnisse festzusetzen. 22 Zu Recht
- weiterhin angewendet werden. 25 Dadurch kommt - worauf der Kläger zu Recht hinweist - deutlich genug zum
- erst nach Jahren (vgl BSG SozR 3100 § 16b Nr 3 S 12). Die Schätzung ist dann allgemein darauf gerichtet
- Anmeldung eines Gewerbes reicht insoweit jedenfalls nicht aus. 30 Da das LSG seiner Entscheidung eine
OVG Nordrhein-Westfalen - 2 A 1124/86
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 31.01.1990
- Inhalt
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- % der Vollgebühr festsetze. Diese Teilgebührensätze seien zu Recht nicht nach den jeweiligen Kosten
- gehört worden. 18Das Verwaltungsgericht hat der Klage zu Recht stattgegeben, da der
- Jahre 1983 habe es den allgemein anerkannten Regeln der Technik (§ 57 Abs. 1 des
- den allgemein anerkannten Regeln der Technik auch im Jahre 1983 entsprach, Niederschlagswasser im
- Schmutzwassers und des Niederschlagswassers ist denkbar und nicht offensichtlich unmöglich. Dies reicht zur
VG Gießen - 8 E 556/02
Verwaltungsgericht Gießen vom 18.10.2002
- Inhalt
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- Informationen auch zur Kenntnis genommen. Schließlich habe der Kläger kein Recht auf eine Beantwortung
- bezüglich der Hauptanträge zulässig, jedoch unbegründet. Die Klage ist als allgemeine Leistungsklage
- beantworten. Das Fragerecht eines Stadtverordneten an den Magistrat reicht nur so weit wie die
- Rechte als Stadtverordneter. Seine Fragen seien weder zutreffend noch ausreichend beantwortet, sondern
- Beklagte werde auch zukünftig seine, des Klägers, organschaftlichen Rechte mit ähnlichen Argumenten wie im
VG Berlin - 10 A 272.06
Verwaltungsgericht Berlin vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Recht anerkennt, des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (vgl
- grundsätzlich nicht vor einer Verschärfung zukünftiger immissionsschutzrechtlicher Anforderungen. Erst recht
- besonderer Umstände atypischen - Basisperiode einen (wenn auch verhältnismäßigen) Eingriff in das Recht
- Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG gemessen nicht als unverhältnismäßig dar. 34 Weitergehende Recht als aus Art
- . 3 Abs. 1 und 14 Abs. 1 GG verleiht auch das Recht der Berufsausübungsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1
LAG Düsseldorf - 7 Sa 195/10
Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 09.06.2010
- Inhalt
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- Tatbestand in vorstehend dargelegtem Sinne besteht. Zu Recht hat die Beklagte insoweit darauf
- Recht auch ungleich behandelt worden ist. Die Kläger haben im Rahmen der ihnen zustehenden
- unterscheiden. Zu Recht führt das Arbeitsgericht zunächst aus, dass eine Doppelzuständigkeit zweier 56DBG
- auch kein Recht eingeräumt werden kann, dass ihm eine bestimmte Gewerkschaft als Vertragspartner
- , welchen Inhalt sie individualvertraglich vereinbaren. Zu Recht hat die Beklagte darauf hingewiesen, dass
SozG Augsburg - S 12 KR 366/04
Sozialgericht Augsburg vom 17.08.2005
- Inhalt
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- Verhältnismäßigkeit grundsätzlich in der Weise ein, wie dies allgemein bei der Auslegung und Anwendung von
- , dass immer nur der halbe allgemeine Beitragssatz von den Versicherungspflichtigen allein zu tragen war
- . Dagegen war auf Arbeitsentgelt und Renten der allgemeine Beitragssatz zu entrichten, wobei
- Grundrechten im Hinblick auf die Fragen des materiellen Rechts geschieht (vgl. BVerfGE 72, 200 f