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BSG - B 3 KR 11/07 R

Bundessozialgericht vom 13.03.2017
Inhalt
  • hierfür zuständige jetzige Beklagte haben zu Recht die Eintragung der Hüftprotektoren in das
  • ) Zu Recht sind von den Vorinstanzen die zuvor ergangenen Ablehnungsbescheide vom 4.7.1996 und
  • Hilfsmittelverzeichnis der GKV zu Recht abgewiesen. Die Berufung der Klägerin gegen dieses Urteil war - entgegen
  • allgemein ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand verstanden wird, der die Notwendigkeit
  • entgegen, dass nach diesen Vorschriften allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens nicht

VG Arnsberg - 2 K 3224/04

Verwaltungsgericht Arnsberg vom 27.12.2007
Inhalt
  • ordnungsgemäßen Gesetzgebungsverfahren zustande gekommen und verstoße nicht gegen höherrangiges Recht. Der
  • ersatzlose Wegfall des Urlaubsgeldanspruchs verstoße gegen höherrangiges Recht. In den Blick zu
  • . ist das Recht des öffentlichen Dienstes unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des
  • Abs. 5 GG a. F. ist der Kernbestand von Strukturprinzipien gemeint, die allgemein oder doch ganz
  • standesgemäßen (amtsgemäßen) Unterhalt ein durch seine Dienstleistung erworbenes Recht zu. Dieses

OVG Nordrhein-Westfalen - 4 A 3366/95.A

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 17.12.2002
Inhalt
  • oder Leben oder Beschränkungen seiner persönlichen Freiheit ausgesetzt ist oder - allgemein gesagt
  • ernsthafte Zweifel bestehen. Erst recht setzt die Verneinung einer Verfolgungsgefahr nicht voraus, dass die
  • das VG Stuttgart, nach der die am Flughafen N´Djili mit Rückkehrern befassten Beamten allgemein der
  • , erst recht nicht die Annahme einer Verfolgungsgefahr rechtfertigen, weil Betätigungen im Ausland für
  • erst recht nicht für eine oppositionelle Betätigung im Ausland gelten. In diesem Zusammenhang ist auch

BGH - 4 B 30/99

Bundesgerichtshof vom 23.08.1985
Inhalt
  • Richterin am Bundesgerichtshof Mayen für Recht erkannt: Die Revision der Antragstellerin gegen das
  • 1996 zu Recht verneint. A. Die Revision ist zulässig. Die Antragstellerin hat selbständig Revision
  • dienstlichen Beurteilung bei Richtern eine besondere und über das allgemeine Beurteilungswesen des
  • spezielle Sachverhalte. Aus ihnen kann nicht in analoger Anwendung der allgemeine Rechtssatz
  • Rechts wegen Tatbestand: Die Antragstellerin begehrt die Feststellung der Unzulässigkeit eines

BAG - 10 AZR 607/12

Bundesarbeitsgericht vom 28.08.2013
Inhalt
  • /oder gesetzlich eingeräumten Recht in Zukunft keinen Gebrauch mehr machen will. Die Nichtausübung
  • Recht weist das Landesarbeitsgericht darauf hin, dass sich Gegenteiliges nicht aus § 4 Abs. 6 MTV
  • , dass es sich bei dem Arbeitsvertrag der Parteien um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, auf die
  • Arbeitgeber ohne kollektivrechtliche Grundlage mit Vertretern der Belegschaft verabredete Allgemeine
  • Flugbetrieb, Beschäftigungsort Münster/Osnabrück, als Flugbegleiterin eingestellt. 2.Rechte und

BAG - 10 AZR 412/11

Bundesarbeitsgericht vom 26.09.2012
Inhalt
  • umfasst - wovon das Landesarbeitsgericht zu Recht ausgeht - die Befugnis, der Klägerin nach Maßgabe des
  • Arbeitgeber von diesem vertraglich und/oder gesetzlich eingeräumten Recht in Zukunft keinen Gebrauch mehr
  • Nr. 50 = EzA GewO § 106 Nr. 7). 20a) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind dabei nach ihrem
  • geschlossen, auf den die Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen nach § 305 ff. BGB zur
  • bei einem anderen Unternehmen einsetzen. 2.Rechte und Pflichten Die gegenseitigen Rechte und

OLG Düsseldorf - t am 27.11.200

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 05.05.2008
Inhalt
  • . 1 GWB: "soll") und erst recht keinen bestimmten Antrag, aufweisen (so auch Byok in Byok/Jaeger
  • nationalen Recht ist die Angabe weitergehender Anforderungen indes davon abhängig, dass dies durch Bundes
  • , VergabeR 2007, 477, 479 f.). Erst recht ist der öffentliche Auftraggeber ohne eine Ermächtigung
  • allgemeine Ausbildung, Zusatzausbildungen, die Arbeitsbedingungen im Unternehmen, Fort- und Weiterbildung
  • außerhalb des Vergaberechts liegender Rechtsverstöße, m.a.W. in keine allgemeine

OLG Celle - 14 U 154/01

Oberlandesgericht Celle vom 16.05.2002
Inhalt
  • Richter am Oberlandesgericht ... und ... auf die mündliche Verhandlung vom 5. März 2002 für Recht erkannt
  • sich das Landgericht zunächst zu Recht nicht veranlasst gesehen. Denn die Beklagte hat anfangs die
  • nicht prüffähig, wie die Beklagte zu Recht behauptet. Die Fälligkeit einer
  • oder gar erst in der mündlichen Verhandlung allgemeine und pauschale Hinweise erteilt. Vielmehr muss
  • Parteien auf „Bedenken gegen die Fälligkeit“ hingewiesen. Dieser allgemeine Hinweis ist unzureichend. Aus

LSG Berlin-Brandenburg - L 22 R 1542/06

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 23.03.2007
Inhalt
  • allgemein den Verantwortungsbereich der AHB umschreibe. § 4 AHB-VO lege die alleinige Befugnis des AHB
  • entscheiden. Das Sozialgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Der Bescheid vom 18. Oktober 2004 in
  • Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig
  • Versicherungsschein über die Einbeziehung in die AVtI erhalten hatte, hatte nach deren Recht keine
  • Frage, ob eine Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem vorliegt, am Recht der DDR an, so dass es

BSG - S 6 VS 157/05

Bundessozialgericht vom 29.04.2010
Inhalt
  • (§§ 10 bis 24a BVG). Dazu gehört auch VKrG iS der §§ 16 ff BVG (vgl dazu allgemein BSG, Urteil vom
  • , so ist das Regelentgelt unter Berücksichtigung der Gesamtverhältnisse festzusetzen. 22 Zu Recht
  • weiterhin angewendet werden. 25 Dadurch kommt - worauf der Kläger zu Recht hinweist - deutlich genug zum
  • erst nach Jahren (vgl BSG SozR 3100 § 16b Nr 3 S 12). Die Schätzung ist dann allgemein darauf gerichtet
  • Anmeldung eines Gewerbes reicht insoweit jedenfalls nicht aus. 30 Da das LSG seiner Entscheidung eine

OVG Nordrhein-Westfalen - 2 A 1124/86

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 31.01.1990
Inhalt
  • % der Vollgebühr festsetze. Diese Teilgebührensätze seien zu Recht nicht nach den jeweiligen Kosten
  • gehört worden. 18Das Verwaltungsgericht hat der Klage zu Recht stattgegeben, da der
  • Jahre 1983 habe es den allgemein anerkannten Regeln der Technik (§ 57 Abs. 1 des
  • den allgemein anerkannten Regeln der Technik auch im Jahre 1983 entsprach, Niederschlagswasser im
  • Schmutzwassers und des Niederschlagswassers ist denkbar und nicht offensichtlich unmöglich. Dies reicht zur

VG Gießen - 8 E 556/02

Verwaltungsgericht Gießen vom 18.10.2002
Inhalt
  • Informationen auch zur Kenntnis genommen. Schließlich habe der Kläger kein Recht auf eine Beantwortung
  • bezüglich der Hauptanträge zulässig, jedoch unbegründet. Die Klage ist als allgemeine Leistungsklage
  • beantworten. Das Fragerecht eines Stadtverordneten an den Magistrat reicht nur so weit wie die
  • Rechte als Stadtverordneter. Seine Fragen seien weder zutreffend noch ausreichend beantwortet, sondern
  • Beklagte werde auch zukünftig seine, des Klägers, organschaftlichen Rechte mit ähnlichen Argumenten wie im

VG Berlin - 10 A 272.06

Verwaltungsgericht Berlin vom 13.03.2017
Inhalt
  • Recht anerkennt, des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (vgl
  • grundsätzlich nicht vor einer Verschärfung zukünftiger immissionsschutzrechtlicher Anforderungen. Erst recht
  • besonderer Umstände atypischen - Basisperiode einen (wenn auch verhältnismäßigen) Eingriff in das Recht
  • Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG gemessen nicht als unverhältnismäßig dar. 34 Weitergehende Recht als aus Art
  • . 3 Abs. 1 und 14 Abs. 1 GG verleiht auch das Recht der Berufsausübungsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1

LAG Düsseldorf - 7 Sa 195/10

Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 09.06.2010
Inhalt
  • Tatbestand in vorstehend dargelegtem Sinne besteht. Zu Recht hat die Beklagte insoweit darauf
  • Recht auch ungleich behandelt worden ist. Die Kläger haben im Rahmen der ihnen zustehenden
  • unterscheiden. Zu Recht führt das Arbeitsgericht zunächst aus, dass eine Doppelzuständigkeit zweier 56DBG
  • auch kein Recht eingeräumt werden kann, dass ihm eine bestimmte Gewerkschaft als Vertragspartner
  • , welchen Inhalt sie individualvertraglich vereinbaren. Zu Recht hat die Beklagte darauf hingewiesen, dass

SozG Augsburg - S 12 KR 366/04

Sozialgericht Augsburg vom 17.08.2005
Inhalt
  • Verhältnismäßigkeit grundsätzlich in der Weise ein, wie dies allgemein bei der Auslegung und Anwendung von
  • , dass immer nur der halbe allgemeine Beitragssatz von den Versicherungspflichtigen allein zu tragen war
  • . Dagegen war auf Arbeitsentgelt und Renten der allgemeine Beitragssatz zu entrichten, wobei
  • Grundrechten im Hinblick auf die Fragen des materiellen Rechts geschieht (vgl. BVerfGE 72, 200 f