Suche nach "recht allgemein"
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LG Aachen - 5 S 40/03
Landgericht Aachen vom 11.04.2003
- Inhalt
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- gerichtete Klage zu Recht abgewiesen. 5Die in der angefochtenen Entscheidung aufgeworfene Frage, ob dem
- Bedeutung der Rechtssache. Ebenso wenig begründet die sich an allgemeine schuldrechtliche Grundsätze
LAG Rheinland-Pfalz - 1 Ta 14/09
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 26.01.2009
- Inhalt
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- Hilfswiderklage zu Recht unberücksichtigt gelassen, da dieser in der vorgenommenen Festsetzung sowohl
- , welcher unter anderem eine allgemeine Ausgleichsklausel enthielt. Auf Antrag der Prozessbevollmächtigten
LSG Bayern - L 14 B 162/06 R
Bayerisches Landessozialgericht vom 31.05.2006
- Inhalt
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- tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten. Zu Recht hat das Erstgericht den Antrag abgelehnt. Eine
- Übergangsregelung des § 241 Abs.2 SGB VI Anwendung, da die allgemeine Wartezeit nicht schon vor dem
BFH - II B 61/10
Bundesfinanzhof vom 02.11.2010
- Inhalt
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- kann. Die Klägerin rügt zu Recht, dass das FG seine Überzeugung nicht aus dem Gesamtergebnis des
- "lediglich ganz allgemeine Ausführungen gemacht, die belegen sollen, dass für die Klägerin keine
Platform-to-Business-Verordnung (P2B-VO)
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 24.05.2020
- Inhalt
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- leicht verfügbar sein müssen, sonst sind sie nichtig. Dies war im deutschen Recht auch vorher schon
- -VO? AGB Ein Regelungsaspekt der P2B-VO sind allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). § 3 der
BGH bestätigt Unwirksamkeit zweier Preisklauseln eines Onlineanbieters für Veranstaltungstickets
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 13.09.2018
- Inhalt
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- dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die von der Beklagten verwendeten Klauseln weichen
- allgemeine Preiskalkulation einzubeziehen, sondern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen hierfür jeweils
Ihle, gewerkschaftliche Litigation-PR und warum keiner zufrieden ist
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 05.10.2012
- Inhalt
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- wollen eine „Abwägung“. Schutzinteresse des Arbeitnehmers (Recht auf informationelle Selbstbestimung
- Betriebsratsvorsitzenden zu erreichen. Heute wird gemeldet (hier die Augsburger Allgemeine), dass der
SozG Marburg - S 12 KA 944/05
Sozialgericht Marburg vom 30.08.2006
- Inhalt
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- Teilnahme am organisierten allgemeinen Notdienst. Die Beklagte hat zu Recht eine Befreiung vom allgemeinen
- Notfallvertretungsdienst auf eigene Kosten von einem geeigneten Vertreter wahrnehmen zu lassen, mit höherem Recht als
- vereinbar angesehen. Aus übergeordnetem Recht ergibt sich nicht, dass auf diese Prüfung zu verzichten ist
- . Vielmehr lässt sich mit dem übergeordneten Recht vereinbaren, die Freistellung vom
- festzustellen. Die Beklagte weist zu Recht auf die weiterhin überdurchschnittlichen Fallzahlen hin
Der privilegierte Schäferhund?
martina heck vom 12.02.2014
- Inhalt
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- seiner Gesamtheit anzufordern. Liegen dem Tatsachengericht aus allgemein zugänglichen
- eines Sachverständigengutachtens ablehnen, wenn der Beteiligte gegen diese allgemein zugänglichen
- bundesverfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht, nämlich in die allgemeine Handlungsfreiheit
- herangezogen werden dürften. Es reicht aus, dass hier ein zulässiges Kriterium herangezogen worden ist
- bezüglich der Rechte aus Art. 3 Abs. 1, 12 Abs. 1 und 14 Abs. 1 GG noch gerechtfertigt ist. Die Frage bedarf
LSG Nordrhein-Westfalen - L 17 U 46/06
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 21.02.2007
- Inhalt
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- qualifizierter Unbenklichkeitsbescheinigungen der Beklagten verlangen). Zu Recht habe die Beklagte bei
- Bürgschaftsanspruch im öffentlichen 23 Recht wurzelt, berechtigt dies die Beklagte nicht, ihre
- nur ihren materiell-rechtlichen Zahlungsanspruch geltend, sondern nimmt für sich das Recht in
- Anspruch, gegenüber der Klägerin einen Verwaltungsakt zu erlassen. Das Recht zu einer solchen Maßnahme
- Recht hat das BSG zur Vorgängernorm in § 729 Abs. 2 RVO entschieden, dass der Versicherungsträger sein
OVG Nordrhein-Westfalen - 22 A 5519/98
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 17.10.2000
- Inhalt
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- : 26Die Berufung ist unbegründet. 2728Das Verwaltungsgericht hat zu Recht über das gesamte im
- steht, wie das Verwaltungsgericht zu Recht festgestellt hat, gegenüber der Beklagten schon dem
- , hat die Beklagte weder nach öffentlichem Recht (nachfolgend 1.) noch nach bürgerlichem Recht
- - 1 S 218/88 -, NJW 1989, 1287. 32Die Klage ist als allgemeine Leistungsklage zulässig. Mit ihr
- Willenserklärung des öffentlichen Rechts hat die Beklagte nicht erteilt. Derartige Zusagen zu einem
LSG Bayern - L 1 RA 17/01
Bayerisches Landessozialgericht vom 24.10.2001
- Inhalt
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- materielle Recht für die Betreffenden einen Leistungsanspruch nicht vorsehe. Zu solchen formellen
- ergibt, dass bei Erlass des Verwaltungsakts das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt
- jedenfalls dann unbeachtlich, wenn das materielle Recht für die Betreffenden einen Leistungsanspruch
- Recht fallen nach dem Urteil des Thüringer Landessozialgerichts somit nicht nur die Vorschriften
- jedenfalls nicht zur Korrektur von Verstößen gegen die Anhörungspflicht (allgemeine Meinung) oder von reinen
LSG Berlin-Brandenburg - L 22 R 432/09
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 25.11.2010
- Inhalt
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- Recht des Beitrittsgebietes gerichtet. Der Widerspruch der Klägerin wurde mit Widerspruchsbescheid
- Ehegatten nach dem Recht bestimmt, das im Beitrittsgebiet gegolten hat. Wie das SG zu Recht
- ehemaligen DDR an das geltende Recht der gesetzlichen Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland
- geltenden Recht beim Tod des geschiedenen Ehegatten neue Ungleichheiten. Der Gesetzgeber durfte bei der
- Deutschland geltende Recht anknüpfen. Denn wegen des dann eingeführten Versorgungsausgleichs hatten auch die
OLG Köln - 6 U 83/03
Oberlandesgericht Köln vom 19.12.2003
- Inhalt
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- Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) hat der Kunde Anspruch darauf, in ein allgemein zugängliches, nicht
- auf den Massencharakter solcher Eintragungen und Eintragungsänderungen zu Recht verneint. Zwischen
- Standardeintragungen zuzuordnenden Fällen hat der Bundesgerichtshof zu Recht Prüfungspflichten nicht
- Straßenverkehr des Kreises H. In der Sache selbst streiten die Parteien zu Recht nicht darüber, dass
- Rechte Dritter verletzt. Mit diesem die konkrete Verletzungsform einbeziehenden Klageantrag hat der
LSG Bayern - L 2 U 182/01
Bayerisches Landessozialgericht vom 09.04.2003
- Inhalt
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- 06.12.1989, Az.: 2 RU 17/89). Der im vorliegenden Verfahren diskutierte und allgemein
- zu Recht gefolgt. Aus den Gutachten des Dr.F. ergibt sich, wie bereits das Sozialgericht ausgeführt
- Stellungnahme vom 15.01.2001 einen Schädigungsvorgang an, von dem das Sozialgericht zu Recht angenommen hat
- führt er weiter aus: "Die Verletzung entstand durch die Kraft, dass der rechte Arm zurückgerissen wurde
- Schultereckgelenksarthrose rechts, eine Schultergelenksarthrose mit Hochstand des Oberarmkopfes, eine