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OLG Düsseldorf - Zur Haftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen über ungesichertes WLAN
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 26.07.2018
- Inhalt
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- Das OLG Düsseldorf hat in einem von der IT-Kanzlei Gerth geführten Berufungsverfahren mit Urteil
- Angestellter in der IT-Sicherheit, also ausgesprochen fachkundig ist, möglich gewesen. cc) Die
- bisherigen Rechtsprechung zu Recht als Unterlassungsantrag formuliert hatte, ist gemäß § 97 Abs. 1 UrhG
- , als auch das Recht des Empfängers auf Informationsfreiheit einzuschränken, ohne in den
- -achtlich ist, wenn der im Gesetzgebungsverfahren angesprochene Aspekt in der verabschiedeten
§ 25 ErstrG
Übertragung einer Marke, Warenzeichenverbände
- Inhalt
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- Markenanmeldung, die nach § 4 erstreckt worden ist, ergebenden Rechte ist abweichend von § 17 Abs
- und er oder derjenige, dem das durch die Anmeldung oder Eintragung des Zeichens begründete Recht
- durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juni 1990 (GBl. I Nr. 40 S. 571) geändert worden ist, auch
- ohne entsprechende Eintragung in Register wirksam.(2) Die Löschung eines nach § 1
- den das Zeichen eingetragen oder angemeldet ist, nicht rechtsfähig ist, wenn dieser am 1. Mai
§ 122c UmwG 1995
Verschmelzungsplan
- Inhalt
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- (Verschmelzungsstichtag), 7.die Rechte, die die übernehmende oder neue Gesellschaft den mit
- Zeitpunkt, von dem an die Gesellschaftsanteile deren Inhabern das Recht auf Beteiligung am Gewinn
- gewähren, sowie alle Besonderheiten, die eine Auswirkung auf dieses Recht haben, 6.den Zeitpunkt
- (1) Das Vertretungsorgan einer beteiligten Gesellschaft stellt zusammen mit den Vertretungsorganen
- Beteiligung der Arbeitnehmer an der Festlegung ihrer Mitbestimmungsrechte in der aus der grenzü
§ 6 MilchV
Ausländische Erzeugnisse
- Inhalt
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- äischen Wirtschaftsraum rechtmäßig im Verkehr befinden, nicht, es sei denn, daß
- über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig hergestellt oder rechtmä
- 4 die Beschreibung der Abweichung auf der Fertigpackung oder dem Hinweisschild in Verbindung mit
- der Verkehrsbezeichnung deutlich lesbar angegeben ist. Satz 1 gilt bei Milcherzeugnissen, die in einem
- ;ßig in den Verkehr gebracht werden oder die aus einem Drittland stammen und sich in einem
OLG Stuttgart - 4 W 78/13
Oberlandesgericht Stuttgart vom 22.10.2013
- Inhalt
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- eingegangen wäre. Im Übrigen hat das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss auf S. 6 zu Recht darauf
- abgeholfen. II. 1. 12Die Beschwerde ist nach § 91a Abs. 2 Satz 1 ZPO statthaft und auch im Übrigen
- jedoch nicht begründet. 14Zu Recht hat das Landgericht in Anwendung der in § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO
- hätte die Klage Erfolg gehabt. aa) 17Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Landgericht
- mitgeteilt hat (K 2, Bl. 25), hat das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss zu Recht darauf
OLG Frankfurt - 20 W 363/05
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 25.08.2009
- Inhalt
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- , Rdnr. 26; Hügel: GBO, § 53, Rdnr. 55). Im Ergebnis zu Recht ist das Landgericht aber auch davon
- verfahrensrechtlicher Hinsicht ist das Landgericht zu Recht von der Zulässigkeit der Erstbeschwerde ausgegangen
- Beteiligten zu 1) als Berechtigtem der Grundschuld und die Pfändung einzutragen, zu Recht erfolgt ist, weil
- Rechts III/13. Das Grundbuchamt wies den Antrag mit Beschluss vom 14.06.2004 (Bl. 424 d. A.) zurück
- . Gründe 1Am 10.03.1998 wurde in Abt. III als lfde. Nr. 13 auf dem damals noch im Eigentum des
BGH - X ZR 152/03
Bundesgerichtshof vom 28.08.1986
- Inhalt
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- kann - wie die Revision zu Recht geltend macht - sowohl in der Begründung als auch im Ergebnis aus
- Verkehr zu bringen oder in Verkehr bringen zu lassen. Der Kläger begehrt nunmehr mit seiner im Jahre
- das Recht besteht, ohne Inanspruchnahme auch des Anteils des anderen Teilhabers in der Weise
- und Dr. Kirchhoff für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das am 23. Oktober 2003
- worden ist. Neben dem vom Oberlandesgericht München rechtskräftig entschiedenen Rechtsstreit, in dem das
„Kind krank“: Arbeitgeber darf deshalb nicht kündigen
Thorsten Blaufelder vom 03.01.2017
- Inhalt
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- ist und es Betreuung benötigt. Verweigere der Arbeitgeber dieses Recht, können Beschäftigte
- des jungen Alters seines Kindes mit in der Klinik aufgenommen. Die behandelnden Kinderärzte
- für unwirksam ansah, bekam der Arbeitgeber vom LAG recht. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch dürfen
- Arbeitgeber ihre Beschäftigten nicht „maßregeln“, wenn diese lediglich ihr Recht – hier die
- Arbeit, bei einer Verweigerung dieses Rechts durch den Arbeitgeber können sie auch eigenmächtig von
BGH - V ZR 91/03
Bundesgerichtshof vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Rechtsausschusses, BT-Drucks. 13/7275, S. 17, 21, 35). Danach ist im Zuge der Beratungen des Rechtsausschusses
- Beklagten zurückgewiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: Die Beklagte ist alleinige Erbin nach dem am
- Grundstücke gewesen, sie habe es aber versäumt, ihre Rechte in der vorgeschriebenen Form vor Ablauf
- ermöglicht. Daß der Beklagten im Anschluß daran zur Wahrung ihrer Rechte nur noch wenig mehr als ein
- , Dr. Klein, Dr. Gaier und die Richterin Dr. Stresemann für Recht erkannt: Die Revision gegen das
OLG Hamm - I-28 U 34/10
Oberlandesgericht Hamm vom 11.11.2010
- Inhalt
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- Gesellschaftsrecht, IT-Recht, Arbeitsrecht und öffentlichen Recht (Anlagen TW 7 bis 14). Die GmbH beglich die
- erforderlich, dass das geltend gemachte Recht selbst urkundlich verkörpert ist (BGH, Urteile vom 13
- Erfüllungsübernahme im Sinne des § 329 BGB, die nur Rechte der GmbH gegenüber dem Beklagten
- Partnerschaftsgesellschaft war, aus abgetretenem Recht der Partnerschaftsgesellschaft aus einem Garantievertrag
- , gefertigt worden war (Bl. 47 ff. d.A). Im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Abberufung von L als
BSG - S 4 KR 118/97
Bundessozialgericht vom 24.11.2004
- Inhalt
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- . Dies setzt voraus, dass die Verletzung der eigenen Rechte oder der in zulässiger Prozessstandschaft
- ). Die Klagebefugnis fehlt, wenn nach dem Klagevorbringen eine Verletzung derartiger Rechte nicht in
- Gesetz und ist nicht Regelungsinhalt der Festbetragsfestsetzung. d) Eine Verletzung materieller Rechte
- , welche Einwände die Leistungserbringer im Anhörungsverfahren geltend gemacht hätten und wie diese in die
- Zulässigkeit der Klage ist auch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu prüfen. Die Unzulässigkeit der
§ 9 SGB 5
Freiwillige Versicherung
- Inhalt
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- nicht vorgelegt werden, reicht als vorläufiger Nachweis der vom Bundesverwaltungsamt im
- Voraussetzung nicht erfüllen; die Satzung kann das Recht zum Beitritt von einer Altersgrenze
- von sechs Monaten nach ständiger Aufenthaltnahme im Inland oder innerhalb von drei Monaten nach
- Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens
- versichert waren; Zeiten der Mitgliedschaft nach § 189 und Zeiten, in denen eine Versicherung allein
BGH - 4 StR 384/09
Bundesgerichtshof vom 01.10.2009
- Inhalt
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- . 21. Die Revision beanstandet zu Recht, dass das Landgericht den Angeklagten in den Fällen II 2. und
- Verletzung formellen und materiellen Rechts. Das Rechtsmittel hat mit der Sachrüge in dem aus der Be
- des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Detmold vom 12. Mai 2009 a) im Schuldspruch in den
- Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger entfällt; b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe mit der
- Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung in Tateinheit mit Förderung sexueller Handlungen
§ 12 AltautoV
Übergangsvorschriften
- Inhalt
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- vor Inkrafttreten dieser Verordnung rechtmäßig festgestellt war, dürfen noch bis zum
- (1) Bescheinigungen nach § 5 Abs. 3 Satz 1, die bei Inkrafttreten der Verordnung rechtmä
- ;ßig erteilt waren, gelten bis zu ihrem Ablauf fort.(2) Sachverständige und Sachverstä
- mit einer Geltungsdauer von längstens sechs Monaten befristet werden.
BFH - X R 39/04
Bundesfinanzhof vom 07.11.1994
- Inhalt
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- . 17a) Mit Recht haben die Kläger darauf hingewiesen, dass es sich bei dem bis 31. Dezember 1994 in Form
- BFH-Urteil in BFHE 127, 21, BStBl II 1979, 300, 302, rechte Spalte). Insoweit spielt auch der Aspekt
- , 527, unter B.II.3.c; ferner Urteil in BFHE 181, 1, BStBl II 1998, 325, unter 3.b bb) und der h.M. im
- Möbelhandel mit Möbelwerkstätte; vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, betreffend
- Betriebsaufspaltung betriebenen Autohauses ein nicht unbeträchtliches Ausmaß einnahm. Mit Recht haben die Kläger