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LG Wiesbaden: DSGVO-Verstöße sind nach UWG nicht von Wettbewerbern abmahnbar
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 03.01.2019
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- "Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf", wenn sie der Ansicht ist, dass ihre Rechte aus
- von einem Auftrag der betroffenen Person das Recht hat, deren Rechte aus Art. 77-79 DSG VO in
- Unionsgesetzgeber nicht schon jedem Verband ein Recht zur Wahrnehmung der Rechte einer betroffenen
- enthält. Danach steht nicht jedem Verband ein Recht zur Wahrnehmung der Rechte einer betroffenen Person
- Recht auf eine umfassende Kopie der personenbezogenen Daten. Es komme nicht darauf an ob die
LSG Nordrhein-Westfalen - L 9 AS 480/10
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 11.11.2010
- Inhalt
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- rückständigen Mietzinsen. Dabei behaupte er ein eigenes Recht aufgrund einer "Zusicherung" der Beklagten
- weder aus eigenem noch aus abgetretenem Recht einen Anspruch gegenüber der Beklagten auf Auszahlung
- . 21Aus eigenem Recht könne der Kläger, der nicht Berechtigter gemäß § 7 Abs. 1 SGB II und daher auch
- damit nicht begründet worden. 23Auch aus abgetretenem Recht könne der Kläger keinen Zahlungsanspruch
- vom 01.03.2010 zu Recht als unbegründet abgewiesen. 1. Die Klage des Klägers ist zulässig. 3637a) Der
LAG Baden-Württemberg - 5 Sa 36/00
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 08.12.2000
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- Recht abgewiesen, weil dem Kläger keine Ersatzansprüche gegen die Beklagte zustehen. 11 1. Gegen die
- , den erwachsenen Schaden zu ersetzen, wendet sich der Kläger mit der Berufung zu Recht nicht. Denn in
- allgemein bekannt, dass in den Ländern Osteuropas die Diebstahlsgefahr besonders hoch ist und von dieser
- diesem um ein Viertel mit extrem hoher Straßenkriminalität handelt. Darüber hinaus ist es allgemein
- übersteigt. 24 3. Das Arbeitsgericht hat daher zu Recht die Klage im vollen Umfang abgewiesen, was die
EuGH - C-95/99
Europäischer Gerichtshof vom 11.10.2001
- Inhalt
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- deutschem Recht als Staatenlose anzusehen sind. 13. Zwischen Dezember 1993 und März 1994 wurde gegenüber
- ist. Staatenlosen und Flüchtlingen stehe nach dem EG-Vertrag kein ausdrückliches Recht auf
- Europäische Union vom 7. Februar 1992 kein Recht auf Freizügigkeit haben? 2.Wenn die Frage 1 zu bejahen ist
- . Februar 1992 kein Recht auf Freizügigkeit haben? 2.Wenn die Frage 1 zu bejahen ist: Ist die
- besitzt, Arbeitnehmer ist, während der staatenlose andere Ehegatte, von dem er sein Recht ableitet
Inhaltsverzeichnis ESO 1959
- Inhalt
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- WEGFALLENDE SIGNALE 1.Allgemeine Bestimmungen 2.Von den Bestimmungen in Abschnitt B
- ür doppelte Kreuzungsweichen Gerade von links nach rechtsSignal Wn 3Gerade von rechts nach
- linksSignal Wn 4Bogen von links nach linksSignal Wn 5Bogen von rechts nach rechtsSignal Wn 6
AG Köln - 113 C 656/08
Amtsgericht Köln vom 31.08.2009
- Inhalt
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- es sich bei dem Antragsformular um Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB, die durch
- von dem Grundgedanken des Rechts ab und verstößt so gegen § 307 Abs. 2 Ziffer 1 BGB (vgl. hierzu OLG
- den allgemeinen Regeln des bürgerlichen Rechts zur Unwirksamkeit führen, nur vom Zeitpunkt ihrer
BVerfG - 2 BvR 2201/05
Bundesverfassungsgericht vom 13.11.2007
- Inhalt
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- allgemeine Bedeutung noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte des
- verlassen könne, zu Recht Bedeutung beigemessen. II. 8 Mit seiner rechtzeitig eingegangenen
- Ausgestaltung der Hafträume Grenzen durch das Recht des Gefangenen auf Achtung seiner Menschenwürde
- ff. StVollzG durchsetzbaren Rechte herleiten. Auch begründe nicht jede – hier ohnehin nur
- Verfassungsbeschwerde rügt der Beschwerdeführer eine Verletzung seiner Rechte aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2
StGH Hessen - P.St. 1952
Staatsgerichtshof des Landes Hessen vom 26.01.2006
- Inhalt
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- von nunmehr 10.669,68 € nebst Zinsen. Ein Recht zur Minderung der Miete stehe der Antragstellerin
- Auslegung von Verfahrensrecht, sondern von materiellem Recht des Bundes zur Überprüfung gestellt worden sei
- 21.12.2004 - VerfGH 29/03 -). 28 Das allgemeine Subsidiaritätsprinzip führt dazu, dass die Grundrechtsklage
- des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs und anderer Grundrechte rügen. Eine zulässige und
- rügt einen Verstoß gegen das Willkürverbot sowie eine Verletzung des Rechts auf Gewährung rechtlichen
SozG Marburg - S 6 KR 96/09
Sozialgericht Marburg vom 09.02.2011
- Inhalt
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- Erlass das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als
- Erlass ihres Bescheids vom 21.01.2009 das Recht unrichtig angewandt, da sie zu Unrecht davon
- Abendgymnasium der X.-Y.-Schule A-Stadt, an dem sie am 21.06.2006 die allgemeine Hochschulreife erwarb. Am
- geworden. Denn die Klägerin hat in der Zeit vom 01.02.2004 bis zum 21.06.2006 die Allgemeine
- auf Grund über- oder zwischenstaatlichen Rechts kein Anspruch auf Sachleistung besteht); Studenten
LG Köln - 28 O 403/10
Landgericht Köln vom 14.07.2010
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- auch das Recht des Erfolgsortes wählen. Nach den im internationalen Privatrecht maßgeblichen
- Persönlichkeitsrechts gestützten Unterlassungsansprüche gehören, das Recht des Tatorts anzuwenden. Bei
- einstweilige Verfügung ist zu erlassen, da der Antrag zulässig ist, die Berichterstattung das allgemeine
- .). 38Wenn jedoch das allgemeine sexuelle Verhalten des Betroffenen auch hinsichtlich der Beziehung zu
- mit 186 StGB; 1004 BGB analog in Betracht - kann der Verletzte an Stelle des Rechts am Handlungsort
HessVGH - 4 N 360/03
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 05.02.2004
- Inhalt
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- bestimmte Arten von Nutzungen, die nach den §§ 2, 4 bis 9 und 13 BauNVO allgemein zulässig seien, nicht
- festgesetzt werden, dass nur bestimmte Arten der in den Baugebieten allgemein oder ausnahmsweise zulässigen
- maßgeblichen Planbereich. Zu Recht weist die Antragsgegnerin daraufhin, dass die von der
- Baugebieten nach den §§ 2, 4 bis 9 und 13 BauNVO allgemein zulässig sind, nicht zulässig sein sollen oder
- bestimmte Arten der in Baugebieten allgemein oder ausnahmsweise zulässigen baulichen oder sonstigen Anlagen
BGH - II ZR 241/11
Bundesgerichtshof vom 18.09.2012
- Inhalt
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- sowie den Richter Sunder für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 9
- Tatrichters und revisionsrechtlich nur darauf überprüfbar, ob der Tatrichter gesetzliche oder allgemein
- . Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Von Rechts wegen
- Handelsgewerbe der Landesbank Schleswig- Holstein Girozentrale, einer Anstalt des öffentlichen Rechts. 2Der
- 2003 mit der Hamburgischen Landesbank - Girozentrale, Anstalt des öffentlichen Rechts, unter
BGH - V ZR 66/06
Bundesgerichtshof vom 13.10.2006
- Inhalt
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- und Dr. Roth für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 12. Zivilsenats des
- , hat die Klägerin aus eigenem, abgetretenem und ererbtem Recht von der Beklagten die Rückzahlung
- Vertragsschluss besteht nicht. Die Revision rügt zu Recht, dass das Berufungsgericht eine Pflicht der von
- verschafft hat (Senat, Urt. v. 14. März 2003, V ZR 308/02, WM 2003, 1686, 1688 m.w.N.). Das gilt erst recht
- allgemein auf eine besondere Schutzwürdigkeit unerfahrener Käufer mit niedrigem oder durchschnittlichem
LG Saarbrücken - 7 O 195/08
Landgericht Saarbrücken vom 09.06.2008
- Inhalt
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- Altpapier entsorgten. Die Darstellung dieses Sachverhalts unterfalle seinem Recht zur freien
- Verfügungsanspruch, also das zu schützende Recht des Verfügungsklägers, und ein Verfügungsgrund, nämlich
- . Eigenes wettbewerbswidriges Verhalten nimmt dem Mitbewerber indes grundsätzlich nicht das Recht
- , unter II. 2.). Den Werbenden trifft zwar nicht etwa eine allgemeine Informationspflicht oder gar eine
- grundsätzlich keine allgemeine Informationspflicht trifft, kann von ihm nicht verlangt werden, dass er
BVerwG - 5 B 8.13
Bundesverwaltungsgericht vom 16.07.2013
- Inhalt
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- außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besteht
- Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufwirft, die im Interesse der
- Einheit und der Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf. Das Darlegungserfordernis
- noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und
- Rechts führen kann (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO