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LG Wiesbaden: DSGVO-Verstöße sind nach UWG nicht von Wettbewerbern abmahnbar

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 03.01.2019
Inhalt
  • "Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf", wenn sie der Ansicht ist, dass ihre Rechte aus
  • von einem Auftrag der betroffenen Person das Recht hat, deren Rechte aus Art. 77-79 DSG VO in
  • Unionsgesetzgeber nicht schon jedem Verband ein Recht zur Wahrnehmung der Rechte einer betroffenen
  • enthält. Danach steht nicht jedem Verband ein Recht zur Wahrnehmung der Rechte einer betroffenen Person
  • Recht auf eine umfassende Kopie der personenbezogenen Daten. Es komme nicht darauf an ob die

LSG Nordrhein-Westfalen - L 9 AS 480/10

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 11.11.2010
Inhalt
  • rückständigen Mietzinsen. Dabei behaupte er ein eigenes Recht aufgrund einer "Zusicherung" der Beklagten
  • weder aus eigenem noch aus abgetretenem Recht einen Anspruch gegenüber der Beklagten auf Auszahlung
  • . 21Aus eigenem Recht könne der Kläger, der nicht Berechtigter gemäß § 7 Abs. 1 SGB II und daher auch
  • damit nicht begründet worden. 23Auch aus abgetretenem Recht könne der Kläger keinen Zahlungsanspruch
  • vom 01.03.2010 zu Recht als unbegründet abgewiesen. 1. Die Klage des Klägers ist zulässig. 3637a) Der

LAG Baden-Württemberg - 5 Sa 36/00

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 08.12.2000
Inhalt
  • Recht abgewiesen, weil dem Kläger keine Ersatzansprüche gegen die Beklagte zustehen. 11 1. Gegen die
  • , den erwachsenen Schaden zu ersetzen, wendet sich der Kläger mit der Berufung zu Recht nicht. Denn in
  • allgemein bekannt, dass in den Ländern Osteuropas die Diebstahlsgefahr besonders hoch ist und von dieser
  • diesem um ein Viertel mit extrem hoher Straßenkriminalität handelt. Darüber hinaus ist es allgemein
  • übersteigt. 24 3. Das Arbeitsgericht hat daher zu Recht die Klage im vollen Umfang abgewiesen, was die

EuGH - C-95/99

Europäischer Gerichtshof vom 11.10.2001
Inhalt
  • deutschem Recht als Staatenlose anzusehen sind. 13. Zwischen Dezember 1993 und März 1994 wurde gegenüber
  • ist. Staatenlosen und Flüchtlingen stehe nach dem EG-Vertrag kein ausdrückliches Recht auf
  • Europäische Union vom 7. Februar 1992 kein Recht auf Freizügigkeit haben? 2.Wenn die Frage 1 zu bejahen ist
  • . Februar 1992 kein Recht auf Freizügigkeit haben? 2.Wenn die Frage 1 zu bejahen ist: Ist die
  • besitzt, Arbeitnehmer ist, während der staatenlose andere Ehegatte, von dem er sein Recht ableitet

Inhaltsverzeichnis ESO 1959

Inhalt
  • WEGFALLENDE SIGNALE  1.Allgemeine Bestimmungen  2.Von den Bestimmungen in Abschnitt B
  • ür doppelte Kreuzungsweichen Gerade von links nach rechtsSignal Wn 3Gerade von rechts nach
  • linksSignal Wn 4Bogen von links nach linksSignal Wn 5Bogen von rechts nach rechtsSignal Wn 6 

AG Köln - 113 C 656/08

Amtsgericht Köln vom 31.08.2009
Inhalt
  • es sich bei dem Antragsformular um Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB, die durch
  • von dem Grundgedanken des Rechts ab und verstößt so gegen § 307 Abs. 2 Ziffer 1 BGB (vgl. hierzu OLG
  • den allgemeinen Regeln des bürgerlichen Rechts zur Unwirksamkeit führen, nur vom Zeitpunkt ihrer

BVerfG - 2 BvR 2201/05

Bundesverfassungsgericht vom 13.11.2007
Inhalt
  • allgemeine Bedeutung noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte des
  • verlassen könne, zu Recht Bedeutung beigemessen. II. 8 Mit seiner rechtzeitig eingegangenen
  • Ausgestaltung der Hafträume Grenzen durch das Recht des Gefangenen auf Achtung seiner Menschenwürde
  • ff. StVollzG durchsetzbaren Rechte herleiten. Auch begründe nicht jede – hier ohnehin nur
  • Verfassungsbeschwerde rügt der Beschwerdeführer eine Verletzung seiner Rechte aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2

StGH Hessen - P.St. 1952

Staatsgerichtshof des Landes Hessen vom 26.01.2006
Inhalt
  • von nunmehr 10.669,68 € nebst Zinsen. Ein Recht zur Minderung der Miete stehe der Antragstellerin
  • Auslegung von Verfahrensrecht, sondern von materiellem Recht des Bundes zur Überprüfung gestellt worden sei
  • 21.12.2004 - VerfGH 29/03 -). 28 Das allgemeine Subsidiaritätsprinzip führt dazu, dass die Grundrechtsklage
  • des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs und anderer Grundrechte rügen. Eine zulässige und
  • rügt einen Verstoß gegen das Willkürverbot sowie eine Verletzung des Rechts auf Gewährung rechtlichen

SozG Marburg - S 6 KR 96/09

Sozialgericht Marburg vom 09.02.2011
Inhalt
  • Erlass das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als
  • Erlass ihres Bescheids vom 21.01.2009 das Recht unrichtig angewandt, da sie zu Unrecht davon
  • Abendgymnasium der X.-Y.-Schule A-Stadt, an dem sie am 21.06.2006 die allgemeine Hochschulreife erwarb. Am
  • geworden. Denn die Klägerin hat in der Zeit vom 01.02.2004 bis zum 21.06.2006 die Allgemeine
  • auf Grund über- oder zwischenstaatlichen Rechts kein Anspruch auf Sachleistung besteht); Studenten

LG Köln - 28 O 403/10

Landgericht Köln vom 14.07.2010
Inhalt
  • auch das Recht des Erfolgsortes wählen. Nach den im internationalen Privatrecht maßgeblichen
  • Persönlichkeitsrechts gestützten Unterlassungsansprüche gehören, das Recht des Tatorts anzuwenden. Bei
  • einstweilige Verfügung ist zu erlassen, da der Antrag zulässig ist, die Berichterstattung das allgemeine
  • .). 38Wenn jedoch das allgemeine sexuelle Verhalten des Betroffenen auch hinsichtlich der Beziehung zu
  • mit 186 StGB; 1004 BGB analog in Betracht - kann der Verletzte an Stelle des Rechts am Handlungsort

HessVGH - 4 N 360/03

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 05.02.2004
Inhalt
  • bestimmte Arten von Nutzungen, die nach den §§ 2, 4 bis 9 und 13 BauNVO allgemein zulässig seien, nicht
  • festgesetzt werden, dass nur bestimmte Arten der in den Baugebieten allgemein oder ausnahmsweise zulässigen
  • maßgeblichen Planbereich. Zu Recht weist die Antragsgegnerin daraufhin, dass die von der
  • Baugebieten nach den §§ 2, 4 bis 9 und 13 BauNVO allgemein zulässig sind, nicht zulässig sein sollen oder
  • bestimmte Arten der in Baugebieten allgemein oder ausnahmsweise zulässigen baulichen oder sonstigen Anlagen

BGH - II ZR 241/11

Bundesgerichtshof vom 18.09.2012
Inhalt
  • sowie den Richter Sunder für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 9
  • Tatrichters und revisionsrechtlich nur darauf überprüfbar, ob der Tatrichter gesetzliche oder allgemein
  • . Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Von Rechts wegen
  • Handelsgewerbe der Landesbank Schleswig- Holstein Girozentrale, einer Anstalt des öffentlichen Rechts. 2Der
  • 2003 mit der Hamburgischen Landesbank - Girozentrale, Anstalt des öffentlichen Rechts, unter

BGH - V ZR 66/06

Bundesgerichtshof vom 13.10.2006
Inhalt
  • und Dr. Roth für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 12. Zivilsenats des
  • , hat die Klägerin aus eigenem, abgetretenem und ererbtem Recht von der Beklagten die Rückzahlung
  • Vertragsschluss besteht nicht. Die Revision rügt zu Recht, dass das Berufungsgericht eine Pflicht der von
  • verschafft hat (Senat, Urt. v. 14. März 2003, V ZR 308/02, WM 2003, 1686, 1688 m.w.N.). Das gilt erst recht
  • allgemein auf eine besondere Schutzwürdigkeit unerfahrener Käufer mit niedrigem oder durchschnittlichem

LG Saarbrücken - 7 O 195/08

Landgericht Saarbrücken vom 09.06.2008
Inhalt
  • Altpapier entsorgten. Die Darstellung dieses Sachverhalts unterfalle seinem Recht zur freien
  • Verfügungsanspruch, also das zu schützende Recht des Verfügungsklägers, und ein Verfügungsgrund, nämlich
  • . Eigenes wettbewerbswidriges Verhalten nimmt dem Mitbewerber indes grundsätzlich nicht das Recht
  • , unter II. 2.). Den Werbenden trifft zwar nicht etwa eine allgemeine Informationspflicht oder gar eine
  • grundsätzlich keine allgemeine Informationspflicht trifft, kann von ihm nicht verlangt werden, dass er

BVerwG - 5 B 8.13

Bundesverwaltungsgericht vom 16.07.2013
Inhalt
  • außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besteht
  • Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufwirft, die im Interesse der
  • Einheit und der Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf. Das Darlegungserfordernis
  • noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und
  • Rechts führen kann (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO