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Selbst das FBI ermittelt mit Software aus dem ostwestfälischen Bünde
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 03.03.2014
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- wurde Ende 2013 das Büro in der IT-Hochburg Köln wieder geschlossen.
Mietrecht: Zur Übergabeklausel “bezugsfertiger Zustand”
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 06.03.2014
- Inhalt
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- Das Oberlandesgericht Köln (1 U 59/12) hatte sich mit einer Klausel in einem Mietvertrag zu
Pflichtverteidigung: Keine Beiordnung des Wahlverteidigers bei vorherigem Pflichtverteidiger
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 18.01.2014
- Inhalt
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- Köln (2 Ws 678/12) geht so nicht: Es ist anerkannt und entspricht der Rechtsprechung des Senats
Abmahnung Computerspiel „Hitman: Absolution“ von Koch Media GmbH durch . ...
Rechtsanwalt Lars Rieck vom 17.06.2013
- Inhalt
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- tatsächlich dem angeblichen Anschluss fehlerfrei zugeordnet werden kann. Das Landgericht Köln hat in der
Auslandsschaden: Lob für die TVM Personenschadenregulierung
Rechtsanwalt Jürgen Frese vom 12.03.2013
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- vor allem an das Schadenvermeydungsbüro aus Köln oder die Herrschaften aus Aachen mit dem schmucken
BAG - 9 AZR 433/06
Bundesarbeitsgericht vom 13.03.2007
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- 2002, ihr bisher dezentrales Rechnungswesen in Köln zu zentralisieren und damit alle in der Abteilung
- Rechnungswesen in Frankfurt am Main anfallenden Tätigkeiten nach Köln zu verlagern. 4 Am 16. Januar
- RE zum 01.04.2004 von Frankfurt nach Köln verlagert. Dies hat Auswirkungen für diejenigen Mitarbeiter
- Frankfurt am Main nach Köln zum 1. April 2004. Unter diesen Arbeitnehmern befanden sich auch die Kläger
- 1. April 2004 nach Köln zu versetzen. Sie bat die Kläger, ihr die Sozialdaten mitzuteilen, die bei
OLG Hamm - Angabe "Merinowolle" verstößt gegen TextilKennzVO und ist ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 10.06.2019
- Inhalt
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- bereits zuvor im Rahmen eines von der hiesigen Beklagten gegen sie unter dem Az. 81 O 50/15 LG Köln
- . 81 O 50/15 SH1 LG Köln) wegen fehlerhafter, da nicht dem Anhang I der Textilkennzeichnungsverordnung
- Teilanerkenntnisurteil des Landgerichts Köln (Az. 81 O 50/15) vom 03.09.2015 bereits über einen rechtskräftigen Titel
- mit dem des (Teil-)Anerkenntnisurteils des Landgerichts Köln vom 03.09.2015 (Az. 81 O 50/15
- subsumiert werden könne. Auch das LG Köln hätte in einem Ordnungsmittelverfahren aus dem dortigen
OLG Köln - 15 U 129/96
Oberlandesgericht Köln vom 03.06.1997
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- Oberlandesgericht Köln, 15 U 129/96 Datum: 03.06.1997 Gericht: Oberlandesgericht Köln Spruchkörper
- : 15. Zivilsenat Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 15 U 129/96 Vorinstanz: Landgericht Köln, 28
- . Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 553/95 - wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des
- 28 O 493/94 - Landgericht Köln -). 6Auf der linken Seite des auf Seite 66 des Projekthandbuches
- Landgericht Köln anhängig gewesenen einstweiligen Verfügungsverfahren - 28 O 493/94 - wurde der
OLG Hamburg - 7 U 80/11
Hanseatisches Oberlandesgericht vom 29.11.2011
- Inhalt
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- strafrechtlichen Vorwurf der Staatsanwaltschaft Köln gegen den Kläger zum Aktenzeichen der
- Staatsanwaltschaft Köln 27 Js 92/08 zu berichten und/oder berichten zu lassen, wie in dem Artikel „G...-Manager im
- , der deutschen Tochter des russischen G... Konzerns. Gegen ihn leitete die Staatsanwaltschaft Köln
- er im September und Dezember 2007 gegenüber dem Landgericht Köln zwei eidesstattliche Versicherungen
- den Kläger von der Staatsanwaltschaft Köln eingeleitete Verfahren wurde am 2.12.2008 gem. § 153a
KG Berlin - 24 W 317/06
Kammergericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- juris; OLG Köln WuM 2001, 37, Rdnr. 5 nach juris; OLG Köln ZMR 2003, 704, Rdnr. 6 nach juris; OLG
- 1991, 516, Rdnr. 5 nach juris; OLG Köln NZM 1998, 1015 Rdnrn. 31, 32). Er kann daher allenfalls
- Zustandsstörer sein (KG, a.a.O. ; OLG Köln, a.a.O. ; BayObLG NJW-RR 2002, 660, Rdnr. 10 nach juris
- Nr. 2 WEG (KG ZMR 1986, 210 Rdnr. 5 nach juris; OLG Köln NZM 1998, 1015 Rdnr. 33 nach juris). 7Unter
- Köln ZMR 2002, 77, Rdnr. 5 nach juris). 11 Zutreffend hat das Landgericht nicht die im Leitsatz zu 3
LSG Nordrhein-Westfalen - L 16 B 43/06 KR ER
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 11.07.2006
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- : Sozialgericht Köln, S 5 KR 118/06 ER Sachgebiet: Krankenversicherung Rechtskraft: rechtskräftig Tenor: Die
- Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 19. Mai 2006 wird
- unbegründet zurück. 6Mit der am 22.03.2006 zum Sozialgericht Köln erhobenen Klage hat die Klägerin unter
- , 15den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 19.05.2006 zu ändern sowie den Bescheid der AG in vom
- Prozessakte sowie der Verwaltungsakte der Beklagten und der beigezogenen Akte des Sozialgerichts Köln, Az
OVG Nordrhein-Westfalen - 16 A 4546/95
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28.08.1996
- Inhalt
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- : Verwaltungsgericht Köln, 18 K 6884/94 Tenor: Die Entscheidung über die Nichtzulassung der Berufung wird aufgehoben
- erhobene Klage (VG Köln - 21 K 3362/90 -) wurde durch Gerichtsbescheid vom 4. November 1991 abgewiesen
- Aktenzeichen OVG NW 16 A 4421/95 (VG Köln 7811/94) und VG Köln 18 L 2022/94 Bezug genommen. Entscheidungsgründe
- rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens VG Köln - 21 K 3362/90 - gewesen ist, bei vorzeitiger
- Verfahrens VG Köln - 21 K 3362/90 - gewesen ist (vgl. § 121 VwGO). Im übrigen stellt diese erst im
VG Aachen - 2 K 3731/04
Verwaltungsgericht Aachen vom 08.08.2006
- Inhalt
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- dieser Art. 7Die Bezirksregierung Köln wies mit Widerspruchsbescheid vom 11. August 2004 den
- Gestalt des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung Köln vom 11. August 2004 aufzuheben. 10 Der
- Bezirksregierung Köln verwiesen. Entscheidungsgründe: 15Die zulässige Klage ist unbegründet. 1617Die
- Bezirksregierung Köln vom 11. August 2004 sind rechtmäßig (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO). 18Rechtsgrundlage für die
- Widerspruchsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 11. August 2004 nicht klargestellt wurden, lassen sich
LSG Nordrhein-Westfalen - L 16 B 3/06 KR ER
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 06.04.2006
- Inhalt
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- : Sozialgericht Köln, S 19 KR 233/05 ER Sachgebiet: Krankenversicherung Rechtskraft: rechtskräftig Tenor: Auf
- die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 20.12.2005 geändert
- Sozialgericht Köln parallel zur Erhebung der Klage im Hauptsacheverfahren gestellten Antrag auf Erlass einer
- Hauptsacheverfahren verweisbar. Soweit die Stadt Köln als örtlicher Träger der Sozialhilfe in
- beantragt schriftsätzlich, 13den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 20.12.2005 zu ändern und den Antrag
Motivschutz: Fotos nachstellen?
Rechtsanwalt Lars Rieck vom 14.11.2018
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- am Mann vorbei zum Betrachter. Das OLG Köln bejahte einen Unterlassungsanspruch gem. § 97 Abs. 1
- Bearbeitung Im Falle der Fotos sah das OLG Köln eine unfreie Bearbeitung. Es sah zwar Unterschiede
- UrhG. Fall 3: Das rote Sofa[4] Der dritte Fall dürfte jedenfalls im Raum Köln/Bonn der
- gewesen. Urheberrechtsverletzung Das Landgericht Köln sah einen Unterlassungsanspruch als gegeben an
- schaffen – wir schützen.“ [1] BGH, GRUR 1958, 500 (502) – „Mecki-Igel“. [2] OLG Köln, 05.03.1999