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LAG Köln - 6 Sa 1354/07

Landesarbeitsgericht Köln vom 17.01.2008
Inhalt
  • . mit Artikel 9 Abs. 3 GG zu Recht verneint. Die dagegen gerichteten Angriffe der Berufung führen zu
  • gehört nämlich auch das Recht der Koalition auf koalitionsmäßige, hier gewerkschaftliche Betätigung
  • Gebrauch gemacht hat. Zur Betätigungsfreiheit gehört auch das Recht einer Koalition, ihre Schlagkraft
  • von Mitgliedern des Klägers einen Unterlassungsanspruch nicht zu begründen. Zu Recht hat bereits
  • die Verwendungszwecke allgemein und nicht die konkreten Anspruchsvoraussetzungen definiert sind

OVG Nordrhein-Westfalen - 1 A 5330/98.PVL

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 05.04.2001
Inhalt
  • -555 = PersR 1996, 280 = PersV 1996, 460 = RiA 1997, 23 = ZfPR 1996, 119; jeweils mwN. 31Erst recht
  • . "Brandmeldung" im Kern nur der Inhalt einer Notfallmeldung wiedergegeben, wie er allgemein als geboten
  • betroffen seien. Der Aushang richte sich - prägend - an das allgemeine Publikum, das - aus welchen
  • allgemeine Sicherheit zuständigen Abteilungen gewährleistet werden könne. Die Dienststelle komme mit

BGH - IX ZR 53/05

Bundesgerichtshof vom 18.05.2006
Inhalt
  • . Fischer, die Richter Raebel, Dr. Kayser, Cierniak und die Richterin Lohmann für Recht erkannt: Die
  • Kirchensteuer errechnete Vorteil von 171.341 DM setzte sich aus einem gegenüber dem neuen Recht höheren
  • diesem Gebiet mittlerweile allgemein anerkannte Vermutung beratungsgerechten Verhaltens stellt
  • Recht abgesenkten Steuersatz von 25 v.H. unabhängig davon, ob sie ausgeschüttet oder einbehalten
  • günstiger als das neue Recht (vgl. im Einzelnen BFH DStR 2005, 1686, 1687). Das neue Recht bewirkte eine

VG Frankfurt (Main) - 10 G 4009/01

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 14.02.2002
Inhalt
  • -öffentliches Recht sondern ein formelles Recht auf fehlerfreie Ermessensentscheidung geltend gemacht und das
  • allgemein mit dem Bestehen eines Verwandtschaftsverhältnis begründet, könne nach der später ergangenen
  • Gesetzgebers hin, dass allgemein übliche Verwandten- und Nachbarschaftshilfen nicht kommerzialisiert
  • Antragstellerin hat daher ein Recht auf die begehrte Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen
  • derartige allgemeine Entscheidung wäre rechtswidrig, weil sie die konkreten Umstände des hier vorliegenden

Anlage 1 RechZahlV

(zu § 2) Formblatt 1
Inhalt
  • Jahren fällig……10.Fonds für allgemeine Bankrisiken……11
  • ;hnliche Rechte und Werte.....bb)entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ä
  • ;hnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten.....cc)Geschäfts- oder
  • gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte.....bb)entgeltlich erworbene
  • Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten

BVerwG - 5 B 49.12

Bundesverwaltungsgericht vom 12.06.2013
Inhalt
  • außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besteht
  • Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufwirft, die im Interesse der
  • Einheit und der Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf. Das Darlegungserfordernis
  • ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und
  • Rechts führen kann (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO

LSG Bayern - L 14 R 274/10

Bayerisches Landessozialgericht vom 05.08.2010
Inhalt
  • Versicherungszeiten nach kroatischem Recht vom 1. Januar 1980 bis 31. Dezember 1988. Mit weiterem
  • Berufung ist unbegründet. Das SG hat zu Recht die Klage gegen die angefochtenen Bescheide vom 27
  • Tätigkeit haben und 3. vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt haben
  • Bestimmung des § 241 Abs. 2 SGB VI. Zwar hat die Klägerin vor dem 1. Januar 1984 die allgemeine
  • rechte Brustseite ständig angeschwollen. Bei der kleinsten Bewegung des Armes habe sie starke

BSG - B 1 KR 27/11 R

Bundessozialgericht vom 13.11.2012
Inhalt
  • Wirtschaftlichkeit im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als Abwägungsbelang berücksichtigt
  • SGG). Zu Recht hat das LSG auf die Berufung der Kläger das SG-Urteil geändert und die Regelung des
  • Verwaltungsakt und Normenvertrag nicht vereinbar, höherrangigem Recht widersprechende
  • mit höherrangigem Recht - erst in weiteren Gerichtsverfahren im Rahmen gerichtlicher
  • RdNr 14; zu den Anforderungen allgemein BSGE 105, 1 = SozR 4-2500 § 125 Nr 5, RdNr 19), sondern der

VG Düsseldorf - 15 K 126/02.A

Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 12.04.2002
Inhalt
  • . 28Das Begehren ist zu Recht gegen die Beklagte gerichtet. Auch wenn das Begehren des Klägers
  • zur Recht von den Voraussetzungen des § 51 VwVfG abhängig gemacht, auch soweit nach Unanfechtbarkeit
  • und der Widersprüchlichkeit bereits zu Recht als unglaubhaft bezeichnet hat, und die sonstigen im
  • Gutachter nur allgemein ausgeführt, der Kläger habe serbische Massaker miterlebt, viele Leute seien
  • Widerspruch zu seiner Erklärung bei Gericht, in welcher er allgemein nur von einem bekannten Mann namens

BAG - 4 AZR 316/07

Bundesarbeitsgericht vom 04.06.2008
Inhalt
  • vorsieht. Es geht nicht darum, ein bestehendes satzungsmäßiges Recht allgemein zu beschränken
  • Forderungen. 15I. Das Landesarbeitsgericht hat allerdings zu Recht darauf erkannt, dass es sich bei der
  • Recht noch Verfassungsrecht (BAG 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - BAGE 119, 103) . 31(1) Die Anerkennung
  • vorsehen. 43(a) Die Literatur geht zu Recht weitgehend übereinstimmend davon aus, dass eine unmittelbare
  • 2007, 83, 86) . 44(b) Die Satzung des VMGE-BW entspricht diesen zu Recht aufgestellten Anforderungen

§ 49 LAP-htVerwDV

Gliederung der Ausbildung
Inhalt
  • Bestimmungen7Oberfinanzdirektion oder Regierungspräsident/ Bezirksregierung als technische Aufsichtsbehörde-Recht
  • , Verwaltung, Haushalt, Beamtenrecht, Recht der Angestellten und Arbeiterinnen und Arbeiter im ö
  • Staatliche bzw. Kommunale Baudienststellen mit maschinen- und elektrotechnischer Abteilung-Allgemeine

BFH - VI B 41/08

Bundesfinanzhof vom 28.08.2002
Inhalt
  • Tatsacheninstanz ist und die Beteiligten ein Recht darauf haben, ihre Sache in einer mündlichen Verhandlung
  • Verfahrensfehler. Insbesondere ist das FG zu Recht auch davon ausgegangen, dass ein Verschulden des
  • eines Beteiligten beauftragt wird (allgemeine Meinung: vgl. hierzu Stein/Jonas/Roth, a.a.O., § 227 Rz

VG Düsseldorf - 3 K 4948/02

Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 19.11.2002
Inhalt
  • nach § 5 Abs. 2 HeimPersV zu treffen. Zu Recht weist die Beklagte darauf hin, dass sie auf Grund der
  • macht die Beklagte zu Recht geltend, dass es an einer besonderen Situation mangelt, die ausnahmsweise
  • HeimPersV keine allgemeine Befreiungsvorschrift. Sie gelte vielmehr nur für Ausnahmesituationen

ICO der Envion AG – Nach dem Liquidationsbeschluss – Was müssen Anleger des Envion ICO und EVN Tokenholder jetzt tun?

Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 27.11.2018
Inhalt
  • unter einem sog. „Organmangel“, der nach Schweizer Recht bei fehlender Abhilfe zur
  • . Hinsichtlich der Aussage im Prospekt, wonach die Tokens kein Recht auf die «liquidation
  • Konkursakten bilden und in diesem Zeitpunkt sollte es möglich sein, ihn über das allgemeine

Richterliche Unabhängigkeit und überlange Verfahrensdauer

Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 10.12.2013
Inhalt
  • das Gericht, wie die Revision zu Recht b eanstandet, nicht alle für die Abwägungsentscheidung nach
  • strafbaren Handlung zu Recht; das Gericht hatte lediglich Zweifel hinsichtlich der
  • allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob alle für die Beurteilung wesentlichen Umstände berücksichtigt