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BGH - 4 StR 507/00
Bundesgerichtshof vom 03.04.2001
- Inhalt
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- den Meßvorgang allgemein, d.h. unabhängig von den Umständen des Einzelfalles – und zwar auch
- verwertbar oder sind allgemein Sicherheitsabschläge zum Ausgleich möglicher störender Einflüsse auf den
- (BA 1986, 229; ders. BA 1998, 230 f.) zu Recht angenommen hat - jedem AAK-Wert eine gewisse
- BA 2000, 408). Dies gilt erst recht, wenn der Q-Wert statt 2,1 im Mittel 2,311 beträgt (Köhler
- unmittelbar geltendes Recht. Die gesetzlichen Grenzwerte des § 24a Abs. 1 StVG sind Tatbestandsmerkmal
Anhang UWG 2004
(zu § 3 Absatz 3)
- Inhalt
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- .die unwahre Angabe, bestimmte Waren oder Dienstleistungen seien allgemein oder zu bestimmten
- des unzutreffenden Eindrucks, gesetzlich bestehende Rechte stellten eine Besonderheit des Angebots
- oder nicht zu ihr zurückzukehren, es sein denn, der Besuch ist zur rechtmäßigen
- Verbraucher von der Durchsetzung seiner vertraglichen Rechte aus einem Versicherungsverhältnis dadurch
EuGH - C-129/04
Europäischer Gerichtshof vom 08.09.2005
- Inhalt
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- öffentlichen Auftragswesens oder gegen die einzelstaatlichen Vorschriften, die dieses Recht umsetzen
- .“ Nationales Recht 6Nach Artikel 14 Absatz 1 der koordinierten Gesetze vom 12. Januar 1973 über den
- Gesellschaft, wie aus der Akte hervorgeht, nach belgischem Recht die Frage der Parteifähigkeit der Vereinigung
- das nationale Recht gestützt werden und ob sie sich auf öffentliche Bauaufträge oder andere Geschäfte
- . Solche Erfordernisse gelten allgemein und beschränken die Wirksamkeit der Nachprüfungsverfahren und
(XXXX) AuslWBG
Gliederung
- Inhalt
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- Abschnitt I Allgemeine Grundzüge des Bereinigungsverfahrens
- üfstelle Anmeldung, Anmeldefristen§ 37 Rechtmäßiger
- andere Rechte Dritter an Auslandsbonds§ 68 Sinngemäß anzuwendende
Die EuGVVO in der Anwendung – Ein Schema
Rechtsanwältin Jessica Große-Wortmann vom 09.06.2011
- Inhalt
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- . Allgemeiner Gerichtsstand Der allgemeine Gerichtsstand ergibt sich aus Art. 2 EuGVVO und richtet sich nach
- nicht bestehen. Die EuGVVO gilt demnach nicht für Sachen die den Personenstand, die Rechts- und
- Dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen, Miete oder Pacht von unbeweglichen Sachen und
BGH - 5 StR 478/07
Bundesgerichtshof vom 06.12.2007
- Inhalt
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- allgemeine strafmildernde Wirkung ge- nügt den Anforderungen an die Berücksichtigung einer sich
- Strafzumessung des Landgerichts begegnet im Blick auf die fehlende Berücksichtigung einer Verletzung der Rechte
- Verfahrensverzögerung und damit eine Verletzung des Rechts des Angeklagten aus Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK
KG Berlin - 8 U 135/09
Kammergericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Benachteiligung des Mieters dar (BGH NJW 2005, 1574). Die Klausel ist im vorliegenden Fall als Allgemeine
- , reicht auch nicht aus, um einen formularmäßigen Kündigungsverzicht für mehr als vier Jahre ausnahmsweise
- Entscheidung des Senats zur Fortbildung des Rechts oder der Sicherung einer einheitlichen
BGH - 3 StR 364/08
Bundesgerichtshof vom 28.10.2008
- Inhalt
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- nicht auf allgemeine Fragen der 8Glaubwürdigkeit der Zeugin im Hinblick auf ihre Drogenabhängigkeit
- Revision beanstandet der Angeklagte die Verletzung formellen und materiellen Rechts. Das Rechtsmittel
- 7hat, reicht die Begründung ihrer Entscheidung aufgrund der besonderen Umstände des vorliegenden
OLG Stuttgart - Not 2/05
Oberlandesgericht Stuttgart vom 16.02.2007
- Inhalt
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- angemessene Ausstattung zu sorgen, werde aus allgemein ordnungspolitischen Gründen eine
- Hinblick auf die fehlenden Beförderungsmöglichkeiten habe der Notar nicht nur ein Recht an seinem Amt
- , sondern auch das Recht aus seinem Amt alimentationsverbessernde leistungsabhängige
- Bezüge, die bei den Richtern zum Schutz der richterlichen Unabhängigkeit allgemein als ausreichend
- Unabhängigkeit aufzuzeigen. Die Verfassung gewährt keinem Beamten ein Recht neben dem übertragenen Amt
BAG - 9 AZR 983/07
Bundesarbeitsgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- deutschen Recht begründeten gesetzlichen Urlaubsansprüche von sieben Urlaubstagen aus dem Jahr 2005 und
- Vereinbarung der Parteien bis zum Ende des Folgejahres anzutreten. 40a) Der Senat hat das kirchliche Recht
- Streitigkeiten zuständigen Arbeitsgerichte müssen auch das entscheidungserhebliche kirchliche Recht
- Jahresurlaub bei Ablauf des Bezugszeitraums und/oder eines im nationalen Recht festgelegten
- , wenn das nationale Recht gegen das Primärrecht der Gemeinschaften verstößt (vgl. zB BAG 16. Oktober
LSG Berlin-Brandenburg - L 25 AS 569/09 B
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 10.02.2009
- Inhalt
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- zukommt, gebietet Art 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) i. V. m. dem in Art 20 Abs. 3 GG allgemein
- jedoch an das Recht der Arbeitslosenhilfe anzuknüpfen. Nach sozialhilferechtlichen Vorschriften sollte
- , Urteil vom 01. Juni 2010, a. a. O.). Die für das Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende
BGH - Zur Haftung für Kundenbewertungen bei Amazon
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 12.03.2020
- Inhalt
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- zurückgewiesen. Das Berufungsgericht hat mit Recht angenommen, dass die Beklagte für Kundenbewertungen der von
- erfolgen. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei
- zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten
Corona: Lieferkette unterbrochen
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 19.03.2020
- Inhalt
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- vertrauen, dass ein solcher Fall nicht eintreten wird. Allgemein gilt: die höhere Gewalt oder
- prüfen, welches Recht im Vertrag angewendet wurde. Wenn deutsches Recht gewählt wurde, ist durch
OVG Nordrhein-Westfalen - 7 D 4/07.NE
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26.04.2007
- Inhalt
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- aus allgemein wirtschaftlicher und konkret betriebswirtschaftlicher Sicht notwendig. Würde die im
- Erschließungsplan ein allgemeines Wohngebiet und die dort allgemein zulässigen Vorhaben festzusetzen, denn
- , wenn es sich bei dem Recht, dessen Verletzung geltend gemacht wird, um das Recht auf gerechte
- Vorhaben- und Erschließungsplan, durch den nicht etwa allgemein irgendeine Bebauung des Plangebiets
- lediglich allgemeine Festsetzungen über die Zulässigkeit von Vorhaben - hier: Festsetzung eines
LG Frankfurt a.M. - Zum Kündigungsrechts eines Kontos in einem sozialen Netzwerk nach verweigerter Identitätsprüfung
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 06.01.2021
- Inhalt
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- auszudrücken und ihre Gedanken und Ideen zu teilen. Unser Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund
- außerordentlichen Kündigung. Die Beklagte habe auch nicht das Recht gehabt, den Kläger zur Vorlage von
- ihr aus Ziffer 1, 3 und 4 der Nutzungsbedingungen ein Recht zur Deaktivierung der Konten ihrer
- gemachten Ansprüche sind gemäß Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 2 der Rom I-VO 593/2008 nach deutschem Recht zu
- ist, dass das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grunde unberührt bleibe, woraus man schließen kann