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OLG Karlsruhe - 15 AR 49/03
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 28.11.2003
- Inhalt
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- allgemeine Gerichtsstand der Antragsgegnerin Ziffer 1 ist Karlsruhe. Auch für die Klage gegen den
- gegeben ist; es reicht vielmehr aus, dass die Klage vor dem selben Gericht hinsichtlich der
Werberecht: Zur Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 01.02.2015
- Inhalt
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- allgemeine Wohlbefinden betreffende Angaben (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.03.2010, Az.: I-20 U 183/09
- werden (…) Wann liegt eine gesundheitsbezogene Angabe vor? Es reicht bereits, wenn – wie hier – ein
OLG Köln - 2 Wx 16/03
Oberlandesgericht Köln vom 26.05.2003
- Inhalt
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- stattgegeben hat (vgl. allgemein: Meyer-Holz in Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 27 Rn 10 mit weiteren
- Erstbeschwerde des Beteiligten zu 3) zu Recht und aufgrund rechtsfehlerfrei getroffener Feststellungen den
- anfechtbare Verfügung im Sinne von § 19 Abs. 1 FGG dar (vgl. allgemein: BayObLGZ 1986, 118 [124
- nicht auf einer Verletzung des Rechts, §§ 27 Abs. 1 FGG, 546 ZPO. Das Landgericht hat der
Datenschutz-Listenprivileg: Ende der Übergangsfrist
Dr. Sebastian Kraska vom 06.11.2012
- Inhalt
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- Betroffenen. Im Vergleich zu den die Einwilligungsvoraussetzungen allgemein regelnden §§ 4, 4 a BDSG
- sonstigen geschäftlichen Kontaktes erhoben oder einem allgemein zugänglichen Adress-, Rufnummern
- altem Recht. Da ihre Missachtung jedoch die Unzulässigkeit der Datennutzung zu Werbezwecken zur Folge
- Betroffenen in die Lage versetzt, seine Rechte wirksam geltend machen zu können. Bedauerlich
LSG Bayern - L 12 KA 533/96
Bayerisches Landessozialgericht vom 23.09.1998
- Inhalt
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- Schreiben/Rundschreiben der Beklagten als allgemeine Hinweise an ihre Mitglieder könnten somit die Rechte
- der Anforderung von "Sozialdaten", soweit dies gesetzlich vorgeschrieben sei, ein eigenes Recht
- Recht habe, die Erfüllung der den Vertragsärzten obliegenden Pflichten zu überwachen und diese zur
- der auch im öffentlichen Recht analog anzuwendenden Vorschrift des § 1004 BGB. Zwar schützt diese
- , Kommentar, 56.Aufl. 1997, § 1004 Rdnr.2, 40). Dieser Abwehranspruch ist auch im öffentlichen Recht
BSG - S 3 KR 264/99
Bundessozialgericht vom 18.07.2006
- Inhalt
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- müsse als BKK das Gesetz und das sonstige für Sozialversicherungsträger maßgebende Recht beachten und
- hat sich aufsichtsrechtlich gesetzeskonform verhalten und die Klägerin zu Recht verpflichtet, das
- Aktienanteil ohne besondere Einlagesicherung anzulegen, weil diese Anlageform gegen materielles Recht
- verstößt. 14 1. Die Beklagte hat nicht gegen die thematisch allein einschlägigen, für das Recht der
- Versicherungsunternehmen und das dazu ergangene ergänzende Recht. Gemäß § 89 Abs 1 Satz 2 SGB IV konnte
VG Wiesbaden - 5 E 1329/06
Verwaltungsgericht Wiesbaden vom 20.03.2007
- Inhalt
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- in derselben Höhe leistet. Tatbestand 1Die Klägerin ist eine nach britischem Recht organisierte
- europarechtlichen Kontrolle nicht Stand. Das Lizensierungsverfahren sei nach dem Recht des Geschäftssitzes der
- sowohl das Angebot von Sportwetten über eine allgemein zugängliche Website als auch die online
- verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht. Er verstoße gegen geltendes deutsches und europäisches Recht
- Rechtslage in Deutschland mit Verfassungsrecht, insbesondere mit dem Recht der Berufsfreiheit, in
VG Saarlouis - 1 F 13/06
Verwaltungsgericht des Saarlandes vom 22.06.2006
- Inhalt
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- Antragsgegner zu Recht davon ausgegangen, dass das Erfordernis der persönlichen Zuverlässigkeit der an
- an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts etwa im Gewerberecht oder im Recht der freien
- Recht verstoßen wird. Wie im angefochtenen Bescheid zutreffend ausgeführt, dürfen auch an privaten
- hinsichtlich der Person des Schulleiters keinerlei Vorgaben enthielt, sondern der Antragsteller nur allgemein
- Gefahr körperlicher Züchtigungen drohte, so stellt sich die Frage, ob in diesem Fall dem Recht der
OLG Köln - Gewinnabschöpfung bei unzulässig überhöhten Schadenspauschalen
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 23.10.2018
- Inhalt
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- ausdrücklich vorsieht, dass beiden Seiten das Recht zusteht, nachzuweisen, dass der tatsächliche
- beiden Pauschalen erzielten Gewinnen und erst Recht keine kaufmännische Rechnungslegung / geordnete
- wird im Berufungsverfahren von der Beklagten zu Recht nicht (mehr) gefordert. Es kann gerade nicht
- §§ 708 Nr. 10, 713 ZPO. Das Urteil betrifft die tatrichterliche Übertragung allgemein
- allgemeine Vorhaltekosten eingepreist sind, spricht dies für bedingten Vorsatz. Gründe: Die Parteien
OVG Saarland - 2 A 105/10
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes vom 27.07.2010
- Inhalt
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- Rechtswegfrage bedeutsame Trennung von Privat- und öffentlichem Recht lässt sich in dem Zusammenhang
- bauaufsichtsbehördliches Tätigwerden jedenfalls zu Recht verneint hat. Die insoweit notwendige Feststellung einer
- mussten. (vgl. dazu allgemein Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kp
- -rechtlichen Baunachbarstreits keine Bedeutung erlangt. (vgl. dazu allgemein Bitz/Schwarz/Seiler- Dürr
- Trennung von Privatund öffentlichem Recht ableitbare Ergebnis auch nicht dadurch „umgehen“, dass im
OLG Hamm - 8 U 190/06
Oberlandesgericht Hamm vom 12.03.2008
- Inhalt
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- die Anfechtungsbefugnis der Kläger dahinstehen lassen, da jedenfalls eine allgemeine 3
- eine allgemeine Feststellungsklage von den Kläger erhoben worden wäre, so fehle ihnen bei unterstelltem
- verschlechtert. 11Eine allgemeine Feststellungsklage in 2. Instanz sei unzulässig, da die Kläger
- geblieben. Zumindest die hilfsweise erhobene allgemeine Feststellungsklage sei zulässig. 22Wegen der
- Anfechtungsbefugnis und damit die Aktivlegitimation fehlt. Die in 2. Instanz hilfsweise erhobene allgemeine
LSG Bayern - L 2 U 247/00
Bayerisches Landessozialgericht vom 09.10.2002
- Inhalt
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- der Berufung nach § 144 SGG besteht nicht. Das Sozialgericht hat in seine Entscheidung zu Recht
- setzt der Unfallversicherungsträger einen Gefahrtarif als autonomes Recht fest. Nach Satz 2 sind in
- ersichtlich, dass es zu fehlerhaften Zuordnungen gekommen wäre, die nicht auch sonst allgemein
- allgemein feststellen, sondern stets nur in Bezug auf die Eigenart des konkreten Sachverhalts, der geregelt
- gesetzlichen Sozialversicherung verpflichteten Personen und Unternehmen haben ebenso wie allgemein die
Getilgte Straftat darf verschwiegen werden
Thorsten Blaufelder vom 21.10.2014
- Inhalt
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- BAG bekam jedoch der Kläger recht. Eine arglistige Täuschung liege nicht vor, so die Erfurter Richter
- berechtigtes Interesse, allgemein nach eingestellten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zu fragen
VG Aachen - 2 L 168/03
Verwaltungsgericht Aachen vom 13.03.2003
- Inhalt
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- der Antragsteller allgemein eine Akteneinsicht in die beim Jugendamt geführte Akte über sein Kind
- (SGB X), das für das Recht auf Akteneinsicht nach § 25 SGB X Voraussetzung ist. Vgl. hierzu: VG
Betriebsschließungsversicherung und Corona
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 11.05.2020
- Inhalt
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- können, da diese immer allgemein formuliert sind und Pandemien bzw. Maßnahmen aufgrund des
- nicht, dass der Fall schon verloren ist. Es muss dann vielmehr genau geprüft werden, wer Recht hat. Da