Suche nach "recht allgemein"
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IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG (“The Gherkin“)
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 17.06.2011
- Inhalt
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- . Im Jahre 2009 wurden die Ausschüttungen eingestellt, weil die Immobilienpreise in London allgemein
- überhaupt eine Einigung ausgehandelt werden konnte, denn die Banken hätten ohne eine Einigung das Recht
Besserer Unfallversicherungsschutz für Organspender
Thorsten Blaufelder vom 16.05.2012
- Inhalt
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- Kläger aus Sachsen-Anhalt im Grundsatz recht. Der Mann hatte am 17.10.2002 seine linke Niere für seinen
- müssten die Gesundheitsrisiken bei Organspenden tragen, obwohl die Organspende eine allgemein gewünschte
§ 23 GenDG
Richtlinien
- Inhalt
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- Medizin und Biologie, zwei Sachverständigen aus den Fachrichtungen Ethik und Recht sowie drei
- erstellt in Bezug auf den allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft und Technik Richtlinien
§ 13 TMG
Pflichten des Diensteanbieters
- Inhalt
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- Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl. EG Nr. L 281 S. 31) in allgemein verst
- den Nutzer vor Erklärung der Einwilligung auf das Recht nach Absatz 2 Nr. 4 hinzuweisen. Absatz
OVG Berlin-Brandenburg - 5 S 72.07
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 19.10.2007
- Inhalt
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- zielen. Die aus materiellem Recht folgende etwaige Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts als solche
- jedoch nicht allgemein verengen (Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl., § 48 Rn. 96
LSG Nordrhein-Westfalen - L 12 B 152/09 AS ER
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 22.01.2010
- Inhalt
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- erstatten. Gründe: 1Die zulässige Beschwerde der Antragstellerin ist nicht begründet. 23Zu Recht hat das
- Antragstellerin allgemein gehaltene Ausführungen zum Meinungsstand hinsichtlich des Mehrbedarfs
eM Client als Alternative zu Thunderbird?
Harold Treysse vom 13.10.2020
- Inhalt
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- Seit Thunderbird seine 78.x Version auf den Markt gebracht hat, geht es recht holprig zu
- empfangenen E-Mailsfunktionieren nicht mehr, da Thunderbird, wie allgemein bekannt, Erweiterungen
OLG Köln: Nutzung eines Laptops im Straßenverkehr
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 02.06.2019
- Inhalt
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- Nr. 1 OWiG nur noch die Notwendigkeit einer Rechtsfortbildung bezogen auf das sachliche Recht die
- verallgemeinerungsfähig sind. Der vorliegende Fall gibt keine Veranlassung, allgemeine Leitsätze
- im Hinblick auf die Neufassung des § 23 Abs. 1a) und b) StVO zur Fortbildung des Rechts oder zur
- Rechts. II. Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde ist zulässig, bleibt in der Sache
- Rechtsbeschwerde mit der Verletzung materiellen Rechts begründet wird, ist eine Zulassung der Sachrüge zur
BGH - XI ZR 204/03
Bundesgerichtshof vom 29.04.2003
- Inhalt
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- Richter Nobbe und die Richter Dr. Müller, Dr. Joeres, Dr. Ellenberger und Prof. Dr. Schmitt für Recht
- , wenn sie gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder Erfahrungssätze
- verletzt. Zu den allgemein anerkannten Auslegungsregeln gehört auch der Grundsatz einer nach beiden
- Maßstäben wird die Auslegung des Berufungsgerichts - wie die Revision zu Recht rügt - schon deshalb nicht
- Bevollmächtigung kein Recht besaß, die Notariatssekretärin mit den für den Erwerb der Eigentumswohnung
VG Aachen - 8 K 3570/04
Verwaltungsgericht Aachen vom 29.12.2004
- Inhalt
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- türkischen Wanderarbeitnehmer erteilte Arbeitserlaubnis - nach innerstaatlichem Recht ohne zeitliche
- Befristung erteilt wurde - nach innerstaatlichem Recht in Abhängigkeit vom Fortbestand der ursprünglichen
- und erneut bis zum 9. Oktober 2001 mit dem Hinweis, der Kläger könne sich auf ein Recht aus Art. 6
- sei ein derartiges Recht erloschen. Ein Recht nach Art. 6 Abs. 1, 2. oder 3. Spiegelstrich des
- des den Arbeitnehmern aus den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft einzuräumenden Vorrangs - das Recht
LSG Sachsen - L 6 KN 16/03 U
Sächsisches Landessozialgericht vom 16.10.2003
- Inhalt
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- zulässige Berufung ist nicht begründet. Zu Recht hat das Sozialgericht im vorliegenden Fall - durch den
- Einigungsvertrag vom 31.08.1990 (BGBl. II 889, 1239) in Bundesrecht transformiertes - Recht der DDR
- des Dritten Buches der RVO zu entschädigen, wenn sie nach dem im Beitrittsgebiet geltenden Recht
- gesamtdeutsches Recht Anwendung findet, vielmehr beurteilt sich schon generell die Frage, welches Recht
- Entstehung und Fortbestand sozialrechtlicher Ansprüche nach dem Recht beurteilen, das zur Zeit der
OLG Köln - 6 U 72/97
Oberlandesgericht Köln vom 15.05.1998
- Inhalt
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- . 42 ##blob##nbsp; 43Dem Kunden steht für diesen Fall das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer
- Recht bestätigen, ein volles Entgelt u. a. auch von den Kunden zu verlangen, denen gegenüber sie nur
- diesen Fall das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen;" ##blob##nbsp; 91m
- mit ihrem Rechtsmittel insgesamt nicht durchzudringen. Zu Recht hat ihr das Landgericht in dem
- dann unzulässig, wenn der Verwender sich damit das Recht vorbehält, die versprochene Leistung zu
BGH - II ZR 80/04
Bundesgerichtshof vom 28.11.2005
- Inhalt
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- jedenfalls im Endergebnis mit Recht zurückgewiesen, ohne dass ein entscheidungserheblicher
- Erfolg eines Unternehmens" ersichtlich erst recht nicht für eine Anwendung der Grundsätze des
- allgemeine Anlegervertrauen in die Integrität der Marktpreisbildung anzuknüpfen. Diesem Denkansatz
- Anlagestimmung im Sinne einer Darlegungs- und Beweiserleichterung zugute, so reicht angesichts der
LSG Sachsen - L 6 B 327/08 AS
Sächsisches Landessozialgericht vom 12.08.2008
- Inhalt
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- dieser Situation fordert das BSG zu Recht ein Tätigwerden, das über die reine Widerspruchseinlegung
- umsonst in dem Paragrafen geregelt, der auch den Vergleich regelt. Allgemein gilt, dass beispielsweise
- Verhandlungsgebühr festzusetzen ist, zu fordern. Die Beschwerdeführerin hat völlig zu Recht darauf hingewiesen
- Recht darauf hingewiesen, dass die Mittelgebühr für den statistischen Durchschnittsfall bei
- mitgewirkt. Eine besondere, über die allgemeine Verfahrensförderung hinausgehende Mitwirkung sei
BVerwG - 8 B 36.13
Bundesverwaltungsgericht vom 14.08.2013
- Inhalt
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- angemessener Zeit im nationalen Recht aus dem in Art. 19 Abs. 4 GG verankerten Prinzip der
- entscheidungserhebliche Frage herausgearbeitet wird; außerdem muss angegeben werden, worin die allgemeine, über
- Interesse der Einheit oder Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf. Diese
- eine aus dem Baulandgesetz erfolgte Inanspruchnahme des Grundbesitzes die Rechte der Erwerber vereiteln
- bloße Hinweis, die Frage sei bislang noch nicht höchstrichterlich entschieden worden, reicht hierfür