Suche nach "recht allgemein"

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IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG (“The Gherkin“)

Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 17.06.2011
Inhalt
  • . Im Jahre 2009 wurden die Ausschüttungen eingestellt, weil die Immobilienpreise in London allgemein
  • überhaupt eine Einigung ausgehandelt werden konnte, denn die Banken hätten ohne eine Einigung das Recht

Besserer Unfallversicherungsschutz für Organspender

Thorsten Blaufelder vom 16.05.2012
Inhalt
  • Kläger aus Sachsen-Anhalt im Grundsatz recht. Der Mann hatte am 17.10.2002 seine linke Niere für seinen
  • müssten die Gesundheitsrisiken bei Organspenden tragen, obwohl die Organspende eine allgemein gewünschte

§ 23 GenDG

Richtlinien
Inhalt
  • Medizin und Biologie, zwei Sachverständigen aus den Fachrichtungen Ethik und Recht sowie drei
  • erstellt in Bezug auf den allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft und Technik Richtlinien

§ 13 TMG

Pflichten des Diensteanbieters
Inhalt
  • Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl. EG Nr. L 281 S. 31) in allgemein verst
  • den Nutzer vor Erklärung der Einwilligung auf das Recht nach Absatz 2 Nr. 4 hinzuweisen. Absatz

OVG Berlin-Brandenburg - 5 S 72.07

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 19.10.2007
Inhalt
  • zielen. Die aus materiellem Recht folgende etwaige Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts als solche
  • jedoch nicht allgemein verengen (Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl., § 48 Rn. 96

LSG Nordrhein-Westfalen - L 12 B 152/09 AS ER

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 22.01.2010
Inhalt
  • erstatten. Gründe: 1Die zulässige Beschwerde der Antragstellerin ist nicht begründet. 23Zu Recht hat das
  • Antragstellerin allgemein gehaltene Ausführungen zum Meinungsstand hinsichtlich des Mehrbedarfs

eM Client als Alternative zu Thunderbird?

Harold Treysse vom 13.10.2020
Inhalt
  • Seit Thunderbird seine 78.x Version auf den Markt gebracht hat, geht es recht holprig zu
  • empfangenen E-Mailsfunktionieren nicht mehr, da Thunderbird, wie allgemein bekannt, Erweiterungen

OLG Köln: Nutzung eines Laptops im Straßenverkehr

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 02.06.2019
Inhalt
  • Nr. 1 OWiG nur noch die Notwendigkeit einer Rechtsfortbildung bezogen auf das sachliche Recht die
  • verallgemeinerungsfähig sind. Der vorliegende Fall gibt keine Veranlassung, allgemeine Leitsätze
  • im Hinblick auf die Neufassung des § 23 Abs. 1a) und b) StVO zur Fortbildung des Rechts oder zur
  • Rechts. II. Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde ist zulässig, bleibt in der Sache
  • Rechtsbeschwerde mit der Verletzung materiellen Rechts begründet wird, ist eine Zulassung der Sachrüge zur

BGH - XI ZR 204/03

Bundesgerichtshof vom 29.04.2003
Inhalt
  • Richter Nobbe und die Richter Dr. Müller, Dr. Joeres, Dr. Ellenberger und Prof. Dr. Schmitt für Recht
  • , wenn sie gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder Erfahrungssätze
  • verletzt. Zu den allgemein anerkannten Auslegungsregeln gehört auch der Grundsatz einer nach beiden
  • Maßstäben wird die Auslegung des Berufungsgerichts - wie die Revision zu Recht rügt - schon deshalb nicht
  • Bevollmächtigung kein Recht besaß, die Notariatssekretärin mit den für den Erwerb der Eigentumswohnung

VG Aachen - 8 K 3570/04

Verwaltungsgericht Aachen vom 29.12.2004
Inhalt
  • türkischen Wanderarbeitnehmer erteilte Arbeitserlaubnis - nach innerstaatlichem Recht ohne zeitliche
  • Befristung erteilt wurde - nach innerstaatlichem Recht in Abhängigkeit vom Fortbestand der ursprünglichen
  • und erneut bis zum 9. Oktober 2001 mit dem Hinweis, der Kläger könne sich auf ein Recht aus Art. 6
  • sei ein derartiges Recht erloschen. Ein Recht nach Art. 6 Abs. 1, 2. oder 3. Spiegelstrich des
  • des den Arbeitnehmern aus den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft einzuräumenden Vorrangs - das Recht

LSG Sachsen - L 6 KN 16/03 U

Sächsisches Landessozialgericht vom 16.10.2003
Inhalt
  • zulässige Berufung ist nicht begründet. Zu Recht hat das Sozialgericht im vorliegenden Fall - durch den
  • Einigungsvertrag vom 31.08.1990 (BGBl. II 889, 1239) in Bundesrecht transformiertes - Recht der DDR
  • des Dritten Buches der RVO zu entschädigen, wenn sie nach dem im Beitrittsgebiet geltenden Recht
  • gesamtdeutsches Recht Anwendung findet, vielmehr beurteilt sich schon generell die Frage, welches Recht
  • Entstehung und Fortbestand sozialrechtlicher Ansprüche nach dem Recht beurteilen, das zur Zeit der

OLG Köln - 6 U 72/97

Oberlandesgericht Köln vom 15.05.1998
Inhalt
  • . 42 ##blob##nbsp; 43Dem Kunden steht für diesen Fall das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer
  • Recht bestätigen, ein volles Entgelt u. a. auch von den Kunden zu verlangen, denen gegenüber sie nur
  • diesen Fall das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen;" ##blob##nbsp; 91m
  • mit ihrem Rechtsmittel insgesamt nicht durchzudringen. Zu Recht hat ihr das Landgericht in dem
  • dann unzulässig, wenn der Verwender sich damit das Recht vorbehält, die versprochene Leistung zu

BGH - II ZR 80/04

Bundesgerichtshof vom 28.11.2005
Inhalt
  • jedenfalls im Endergebnis mit Recht zurückgewiesen, ohne dass ein entscheidungserheblicher
  • Erfolg eines Unternehmens" ersichtlich erst recht nicht für eine Anwendung der Grundsätze des
  • allgemeine Anlegervertrauen in die Integrität der Marktpreisbildung anzuknüpfen. Diesem Denkansatz
  • Anlagestimmung im Sinne einer Darlegungs- und Beweiserleichterung zugute, so reicht angesichts der

LSG Sachsen - L 6 B 327/08 AS

Sächsisches Landessozialgericht vom 12.08.2008
Inhalt
  • dieser Situation fordert das BSG zu Recht ein Tätigwerden, das über die reine Widerspruchseinlegung
  • umsonst in dem Paragrafen geregelt, der auch den Vergleich regelt. Allgemein gilt, dass beispielsweise
  • Verhandlungsgebühr festzusetzen ist, zu fordern. Die Beschwerdeführerin hat völlig zu Recht darauf hingewiesen
  • Recht darauf hingewiesen, dass die Mittelgebühr für den statistischen Durchschnittsfall bei
  • mitgewirkt. Eine besondere, über die allgemeine Verfahrensförderung hinausgehende Mitwirkung sei

BVerwG - 8 B 36.13

Bundesverwaltungsgericht vom 14.08.2013
Inhalt
  • angemessener Zeit im nationalen Recht aus dem in Art. 19 Abs. 4 GG verankerten Prinzip der
  • entscheidungserhebliche Frage herausgearbeitet wird; außerdem muss angegeben werden, worin die allgemeine, über
  • Interesse der Einheit oder Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf. Diese
  • eine aus dem Baulandgesetz erfolgte Inanspruchnahme des Grundbesitzes die Rechte der Erwerber vereiteln
  • bloße Hinweis, die Frage sei bislang noch nicht höchstrichterlich entschieden worden, reicht hierfür